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Hausbesuch "einfach so"; in Forum: Information; Zitat: Zitat von wolfgang2 Wenn du dir die Zeit nimmst über diese Diskussion hier nachzudenken, dann wirst du feststellen, die "unsinnigen Antworten" zurückzuführen sind auf unsinnige Fragen, die teilweise andere ...

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Alt 07.03.2010, 11:18   #81
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Standard AW: Hausbesuch "einfach so"

Zitat:
Zitat von wolfgang2 Beitrag anzeigen
Wenn du dir die Zeit nimmst über diese Diskussion hier nachzudenken, dann wirst du feststellen, die "unsinnigen Antworten" zurückzuführen sind auf unsinnige Fragen, die teilweise andere stellten. Würde ich auf diese Frage wieder eingehen, hätten wir weiterhin einen "unsinnigen Teildialog" in dem du wieder nicht hörst, was du hören willst, insbesondere in dem ElKitty nicht hört was sie hören will. Und das dann wieder zu weiteren unsinnigen Fragen deinerseits führen dürfte.

Willst du wirklich eine solche Diskussion hier führen oder fortsetzen?
Ich nehme mir lieber Zeit für das, was der/die ThreaderstellerIn schreibt, denn die sind wichtig.

Wenn Du gerne über umgefallene Säcke in China redest, dann mach es woanders, denn Hausbesuche sind auch für andere Leser wichtig.
Sancho ist offline  
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Alt 09.03.2010, 20:48   #82
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Standard AW: Hausbesuch "einfach so"

Hallo!

Am Montag haben mich die Außendienstmitarbeiter auf meinem Festnetztelefon angerufen. Ich habs zu spät gesehen. Sollten sie nochmal anrufen, werde ich ihnen sagen, dass ich sie ohne Gründe nicht rein lassen werde.
Von der SB hab ich auch nichts gehört. Habe sie ja dazu aufgefordert, mir die Gründe für den Hausbesuch schriftlich mitzuteilen. Habe den Brief nicht per Einschreiben geschickt, habe aber zwei Zeugen, dass der Brief abgeschickt wurde und meine Adresse steht hintern drauf. Dh sollte er (angeblich) nicht ankommen, wird er zurückgeschickt zu mir.

Ich warte jetzt einfach mal ab und halt euch auf dem Laufenden.
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Alt 09.03.2010, 21:14   #83
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Standard AW: Hausbesuch "einfach so"

Zitat:
Zitat von ElKitty Beitrag anzeigen
Hallo!

Am Montag haben mich die Außendienstmitarbeiter auf meinem Festnetztelefon angerufen. Ich habs zu spät gesehen.
Frechheit...hast du denn auch mit jemandem gesprochen?

Du solltest jetzt auch sofort die Löschung deiner nicht benötigten Daten (also auch einschließlich deiner Festnetznummer) fordern:

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Zitat:
Zitat von ElKitty Beitrag anzeigen
Sollten sie nochmal anrufen, werde ich ihnen sagen, dass ich sie ohne Gründe nicht rein lassen werde.

...und genau das brauchst du dann auch nicht mehr...und wenns auch zum Halse raushängt...zum 150 000sten mal....man telefoniert nicht mit JC/ ARGE...niemals nicht-gar nicht-njente-nada

...kannst dir ja auch noch diesen trööt hier zu Gemüte führen

Datenskandal – Erwerbslose sollten Datenherausgabe stoppen und Dritten die Weitergabe
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*Wenn der Deutsche hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern schaut, wer schadensersatzpflichtig ist. Kurt Tucholsky

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rechtmäßig: mit dem Willen des zuständigen Richters vereinbar Ambrose Bierce (Des Teufels Wörterbuch)

*Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit.
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*Probleme sind nur Lösungen in Arbeitskleidung
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Alt 11.03.2010, 00:05   #84
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Standard AW: Hausbesuch "einfach so"

Aaaaaaaaaaaah, werd ich sofort beantragen! Und nur den Schriftverkehr verlangen! Danke für den Tipp!
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Alt 11.03.2010, 08:39   #85
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Standard AW: Hausbesuch "einfach so"

Hallo @ElKitty,

Also bei diesem Thread sträuben sich mir die Haare !

Ich hoffe sehr, Du bleibst jetzt stark ! - Nicht reinlassen ist die Devise.

Wie hier schon geschrieben, muß der Wunsch für einen Hausbesuch, durch die Arge, ins Detail von dieser, schriftlich begründet werden !

Du kannst jeder Zeit die Polizei rufen, wenn Dir jemand Angst macht und nachstellt !

Vielleicht hilft Dir meine Geschichte:

Kurzform:

Sturmklingeln am 27.12. Eines Jahres - Sprechanlage - gesagt dass man sich „schleichen“ möchte.

Anwalt am 30.12. - Leistungseinstellung für Januar. Beschluß vom SG vom 28.01. Zu meinen Gunsten.

08.02. Hausbesuch die Zweite und extra scharfe Variante - Türe geöffnet und mitgeteilt, dass ich exakt in zwei Minuten die Polizei rufe, sollte ich noch irgendetwas von ihnen hier sehen, Türe zu.

Leistungseinstellung per Bescheid ab 01.03, sollte ich keinen Termin vereinbaren.

Mein Anwalt bekommt von der Arge ein Fax, dabei: Aktennotiz eines AD-Mitarbeiters der Arge:

..Man habe innerhalb von 12 Tagen 3 x auf meine Mailbox, TelefonNr..... gesprochen und um dringenden Rückruf gebeten, das war Mitte Dezember 2005, ich habe mich aber nie gemeldet. Abgestempelt war die AN am 02. Januar 2006 mit Handzeichen !

-Habe meinen Netzbetreiber angeschrieben und um Bestätigung gebeten, dass ich in dieser Zeit keine Mailbox hatte.

Drei Wochen später kam ein Brief des Netzbetreibers V......., auf dem stand, dass Frau Berenike, mit der Tele-Nr..... Ihre Mailbox am .. Februar 2001 hat löschen und sperren lassen !

Termin bei der Arge - GF gemacht und auch bekommen, mit dem Wisch hin.

GF hat mehrmals die Farben im Gesicht gewechselt !!!! Sagte aber, dass es schon sein könnte, dass der AD noch mal vorbei schaut. Ich: dann sofortige Anzeige !

Wieder kein Geld im Juli 2006 - Anhörung und Bescheidung vor dem SG Mitte Juli.

Arge muß zahlen, zahlt aber nicht. SG, den vorsitzenden Richter angeschrieben, Arge zahlt am ca. 09. August -für Juli und August.

SG stellt ausdrücklich fest:

Dass ein Hausbesuch nicht geduldet werden muß ! - Dass ich Anspruch auf Leistungen habe und weisst Du was ? Diese Aktennotiz war im Hause der Arge nicht mehr auffindbar ! - Nur gut dass man die damals dummer weise meinem RA gefaxt hatte !

Laß Dich nicht entmutigen - bei Sanktion oder L’einstellung sofort zum SG. Nimm Dir einen Anwalt oder gehe einfach ohne zum SG. Eilantrag Einstweiliger Rechtsschutz, basta !

.
Berenike1810 ist offline  
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Alt 11.03.2010, 08:50   #86
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Standard AW: Hausbesuch "einfach so"

Zitat:
Zitat von Berenike1810 Beitrag anzeigen
Wie hier schon geschrieben, muß der Wunsch für einen Hausbesuch, durch die Arge, ins Detail von dieser, schriftlich begründet werden !
Dazu auch einmal dieser Artikel mit Hinweis auf Urteile und deren Aktenzeichen.

Zitat:
Anders als das Sozialgericht überzeugte das LSG diese Begründung nicht. Die Richter bemängelten, die Sozialhilfebehörde habe nicht dargelegt, wieso die Wohnungsbesichtigung notwendig gewesen sei. Da ein generelles Recht der Sozialhilfebehörden zu Hausbesuchen nicht bestehe, müsse in jedem Einzelfall deren Notwendigkeit plausibel gemacht werden. Dies gelte jedenfalls so lange der Gesetzgeber kein generelles Besichtigungsrecht geregelt habe.
__________________
Beste Grüße aus Köln
Sparks

"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten." - Theodor W. Adorno
Sparks ist offline  
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Alt 11.03.2010, 09:09   #87
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Standard AW: Hausbesuch "einfach so"

Zitat:
Zitat von desmona Beitrag anzeigen

...geh einfach nicht mehr ein auf solche dumm-dreisten Bemerkungen ein...
ein guter Rat, nur leider schwer zu befolgen :-)

Mir geht beim Lesen der Beiträge von wolfgang 2 der Hut hoch, den ich nicht auf habe!
Muß mich schwer zusammen reißen, darauf nicht zu antworten.
Kiwi ist offline  
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Alt 11.03.2010, 15:53   #88
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Standard AW: Hausbesuch "einfach so"

Danke Berenike für deinen Bericht.

Mir wurde auch vorgeworfen, einige Termine nicht eingehalten zu haben.
Für die Außendienstmitarbeiter sind "Termine" wenn sie spontan vor der Tür stehen.

Zum Glück hab ich jetzt nichts mehr gehört. Ich hoffe, das bleibt so.

Liebe Grüße
ElKitty ist offline  
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Alt 11.03.2010, 16:30   #89
canigou
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Standard AW: Hausbesuch "einfach so"

Zitat:
Zitat von Sparks Beitrag anzeigen
Dazu auch einmal dieser Artikel mit Hinweis auf Urteile und deren Aktenzeichen.
Und hierzu noch ein Urteil des Landessozialgericht NRW vom 19.12.2007, Aktenzeichen: L 7 B 284/07 AS ER:
Zitat:
Eingriffe in Grundrechte bedürfen stets einer gesetzlichen Grundlage. Für die Unverletzlichkeit der Wohnung stellt dies Artikel 13 Abs. 7 GG klar. Es existiert, wie erwähnt, keine gesetzliche Grundlage, nach der es einem Arbeitsuchenden obliegt, Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren. Spezielle Mitwirkungsobliegenheiten hat die Gesetzgebung vor dem Hintergrund des Rechts auf körperliche Unversehrtheit (Art. 1 Abs. 2 Satz 1 GG) insbesondere für körperliche Untersuchungen vorgesehen (§ 62, § 65 Abs. 2 SGB I), nicht jedoch eine Regelung geschaffen, die einen Eingriff in Artikel 13 GG rechtfertigt.
Quelle: Sozialgerichtsbarkeit
 
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Alt 16.03.2010, 20:36   #90
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Standard AW: Hausbesuch "einfach so"

Hallo an alle!

Ich habe jetzt eine Antwort von meiner SB bekommen. Darüber könnte ich wirklich (entschuldigung) kotzen. Aber lest selbst:

Zitat:
Sehr geehrte Frau R.,

warum streiten Sie mit unserer Außendienstmitarbeiterin und öffnen ihr Ihre Wohnungstüre nicht, wenn Sie nichts zu verbergen haben?

Ihre Miete ist für eine so junge alleinstehende Dame auffällig hoch. Es besteht der Verdacht einer nicht gemeldeten Bedarfsgemeinschaft.

Lassen Sie also unsere Außendienstmitarbeiter in die Wohnung, damit geprüft werden kann, ob bei Ihnen alles der ARGE korrekt gemeldet wurde.

Mit freundlichen Grüßen
......

Hinweis auf die Folgen fehlender Mitwirkung:
Wer Sozialleistungen beantragt, ist gemäß § 60 Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - (SGB I) verpflichtet, alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind und Beweismittel und Beweisurkunden auf Verlangen des Leistungsträgers vorzulegen. Der Antrag kann wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht versagt oder die Leistungen können entzogen werden, wenn die oben bezeichneten Unterlagen nicht bis zum o.a. Termin bei der ARGE für Beschäftigung München GmbH vorgelegt werden. Falls sie diesen Termin nicht wahrnehmen können, so rufen Sie mich bitte rechtzeitug an wegen einer neuen Terminvereinbarung.
Ich habe mich mit der Außendienstmitarbeiterin gestritten? Ich habe ihr lediglich erklärt, dass ein Hausbesuch "nur so" nicht rechtens ist.

Ich habe meiner SB außerdem mehr als einmal gesagt, dass als ich noch gearbeitet habe, dass meine Miete gerade 40% von meinem Nettoeinkommen betrug.

Man, was soll ich jetzt machen?
ElKitty ist offline  
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Alt 16.03.2010, 21:01   #91
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Standard AW: Hausbesuch "einfach so"

Ich würde antworten

Falls die Miete meiner Wohnung über dem ortsüblich angemessenen Satz liegt können sie mich gerne zur Senkung der Kosten auffordern, wobei dann der Umzug durch sie zu finanzieren ist.

Des weiteren akzeptiere ich die Höhe meiner Miete nicht als Anhaltspunkt für einen von ihnen vermuteten Mitbewohner. Nehmen sie es als gegeben hin, daß es Menschen mit höherem Einkommen gibt, die sich einfach weil sie es wünschen eine teure Wohnung anmieten. Und solche auch die Arbeit verlieren können.
Daß hier ausser mir niemand dauerhaft wohnt ist allein schon daraus ersichtlich, daß auf meinem Klingelschild nur mein Name zu finden ist, was ihren Mitarbeitern aufgefallen sein dürfte. Können sie mir erklären, wie mein fiktiver dauerhafter Mitbewohner bei mir seine Post erhalten soll?

Des weiteren habe ich mich mit niemandem "gestritten", ich habe die Herrschaften nur höflich darauf hingewiesen daß ich sie nicht einzulassen gedenke wenn sie keinen ausreichenden Grund für diesen Hausbesuch nennen. Ich fordere sie hiermit auf, sachlich zu bleiben und keine obskuren Anschuldigungen auszusprechen.

MfG
münchnerkindl ist gerade online  
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Alt 16.03.2010, 21:10   #92
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Standard AW: Hausbesuch "einfach so"

Danke für deine Antwort.

Ausziehen möchte ich halt nicht. ich bin die letzten 4 Jahre dreimal umgezogen und fühle mich das erste mal richtig wohl. Ich bin mir sicher, bald wieder eine Arbeit zu bekommen.

Stimmt ja wirklich, auf meinem Klingelschild steht nur mein Nachname.
ElKitty ist offline  
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Alt 17.03.2010, 07:02   #93
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Standard AW: Hausbesuch "einfach so"

Beantrage doch einfach schriftlich und offiziell, warum die SB sich nicht an die Gesetze hält ?
hergau ist offline  
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Alt 17.03.2010, 07:28   #94
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Standard AW: Hausbesuch "einfach so"

ZITAT
Sehr geehrte Frau R.,

warum streiten Sie mit unserer Außendienstmitarbeiterin und öffnen ihr Ihre Wohnungstüre nicht, wenn Sie nichts zu verbergen haben?

Ihre Miete ist für eine so junge alleinstehende Dame auffällig hoch. Es besteht der Verdacht einer nicht gemeldeten Bedarfsgemeinschaft.

Lassen Sie also unsere Außendienstmitarbeiter in die Wohnung, damit geprüft werden kann, ob bei Ihnen alles der ARGE korrekt gemeldet wurde.

Mit freundlichen Grüßen
------------------------------

Hallo erstmal ??? - hat die gute frau zufällig die letzte tollwut-impfung verpasst...

antwort ( a la Wolverine ) auf son mist

sehr geehrte frau (x)

Mit hohlem Lächeln habe ich den Inhalt ihres Schriftsatzes vom (Datum) zu kenntnis genommen. Sie darf ie in diesem zusammenhang freundlichst darauf aufmerksam machen , das ich gesetzlich nicht verpflichtet bin einen solchen scheiss dulden zu müssen.
Wie Sie als mündige Bürgerin (?!) dieses Staates selbst wissen sollten , gilt das eigene zu hause grundsätzlich als unverletzlich -

was Ihren im Schriftsatz angegebenen Generalverdacht angeht , so verbitte ich mir das ausdrücklich. Solcherlei STRAFTATEN (Verleundungen) werden von mir zukünftig mit dementsprechender Strafanzeige beantwortet. Letzteres betrifft auch diese NÖTIGUNGEN an meiner Haustür durch Ihren Gestapo-Dienst - solange die rechtlichen Regeln , massgeblich hier die verankündigungsfrist - nicht eingehalten werden. Vorsorglich informiere ich auch darüber das ggf Drohbriefe dieser Art (Schriftsatz vom (Datum)) zukünftig ohne Rückmeldung zur übergeordneten Dienstaufsichtsbeschwerde führen werden ....auch das verbitte ich mir.

mit den freundlichsten Grüssen
(unterschrift)

*Das wäre wie gesagt meine (ureigene) Art darauf zu reagieren.... ( Mir platzt der Hals bei so´ner Exkremente)

Gruss vom Wolverine
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Danke @TheWolverine sagt:
Alt 17.03.2010, 12:43   #95
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Standard AW: Hausbesuch "einfach so"

Zitat:
Zitat von münchnerkindl Beitrag anzeigen
Ich würde antworten

Falls die Miete meiner Wohnung über dem ortsüblich angemessenen Satz liegt können sie mich gerne zur Senkung der Kosten auffordern, wobei dann der Umzug durch sie zu finanzieren ist.

Des weiteren akzeptiere ich die Höhe meiner Miete nicht als Anhaltspunkt für einen von ihnen vermuteten Mitbewohner. Nehmen sie es als gegeben hin, daß es Menschen mit höherem Einkommen gibt, die sich einfach weil sie es wünschen eine teure Wohnung anmieten. Und solche auch die Arbeit verlieren können.
Daß hier ausser mir niemand dauerhaft wohnt ist allein schon daraus ersichtlich, daß auf meinem Klingelschild nur mein Name zu finden ist, was ihren Mitarbeitern aufgefallen sein dürfte. Können sie mir erklären, wie mein fiktiver dauerhafter Mitbewohner bei mir seine Post erhalten soll?

Des weiteren habe ich mich mit niemandem "gestritten", ich habe die Herrschaften nur höflich darauf hingewiesen daß ich sie nicht einzulassen gedenke wenn sie keinen ausreichenden Grund für diesen Hausbesuch nennen. Ich fordere sie hiermit auf, sachlich zu bleiben und keine obskuren Anschuldigungen auszusprechen.

MfG
Da fehlt noch der Hinweis auf Artikel 13 des GG (Unverletzlichkeit der Wohnung). Der Verdacht, das es angeblich eine "nicht gemeldete Bedarfsgemeinschaft" gibt, wird auch wenig konkretisiert, denn wenn es so eine geben würde, wäre der angebliche Mitbewohner auch dort behördlich gemeldet, was die ARGE im Einwohnermeldeamt nachfragen könnte.

Die SB soll erstmal nachweisen, das alle möglichen Schritte vorher schon gegangen sind. Ansonsten ist die Antwort gut.
Sancho ist offline  
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Alt 17.03.2010, 16:07   #96
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Standard AW: Hausbesuch "einfach so"

Hallo erst mal!

Ich weiß nicht, was ich machen soll! Ich habe Angst, dass mir meine Gelder gestrichen werden.
Außerdem habe ich das Gefühl, beobachtet zu werden. Ich denke mir, dass diese Menschen an der gegenüberliegenden Straße stehen und mir in die Wohnung kucken (meine Wohnung ist gut einsehbar, da Hochpatterre).

Heute hat die Außendienstmitarbeiterin angerufen. Ich war gerade auf dem Sprung und sie meinte, sie kommt in 1 Stunde vorbei. Ich sagte, das geht nicht weil ich einen Termin habe. Sie meinte, dass sie dann meiner SB sagt, dass ich nicht bereit wäre, einen Hausbesuch zu dulden. Ich sagte dann ausdrücklich, dass ich einen Termin habe!!! Sie sagte dann okay und ich legte einfach auf.

Ich muss schon sagen, langsam geht mir die Sache an die Nieren.
ElKitty ist offline  
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Alt 17.03.2010, 16:37   #97
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Standard AW: Hausbesuch "einfach so"

...also ElKitty, in diesem Fall hätte ich mich längst an die Polizei gewendet !

-Ich kenne Deine Gefühle sehr genau, auch ich habe Monate (noch danach) "Verfolgungs-Ängste" gehabt - so etwas kann einen krank machen !

Lasse es nicht zu ! Schreibe den "Damen" und "Herren" daß Du sie anzeigen wirst.

Alles Gute !!!

Berenike
.
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Danke @Berenike1810 sagt:
Alt 17.03.2010, 16:43   #98
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Standard AW: Hausbesuch "einfach so"

Lass Dich nicht von denen unter Druck setzen .... Selbst wenn Die durch Fenster glotzen und ?? die ergebnisse wären mangels recht eh nicht zugelassen selbst wenn sie fündig werden würden...

leg das nächste mal auf , wenn die dich am telefon ausquetschen will - den gesprächsinhalt darf die gar nicht weitergeben - straftat - vertraulichkeit des gesprochenen wortes - und im zweifel eh aussage gegen aussage ohne beweiss..... kommt die nicht mit durch....


die testen nur deine belastungsgrenzen aus .... verpas denen mein
schreiben und ich schwör dir , da kommt erstmal nix mehr (post vorher)

Gruss THEWOLVERINE
TheWolverine ist offline  
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Alt 17.03.2010, 17:15   #99
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Standard AW: Hausbesuch "einfach so"

Wie wäre es mit einer Anzeige wegen "Stalking" ?
hergau ist offline  
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Alt 17.03.2010, 17:28   #100
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Standard AW: Hausbesuch "einfach so"

@ hergau

"stalking" ist nicht strafbar .... wenn wegen nötigung ... sache ist die wenn die sich auf der strasse hinstellen biste machtlos.... kann jeder stehen bis in die steinzeit und zurück.... sobald sie ein priv. grundstück oder deo whg betreten kannste denen was ....

und deren schuld musste auch erstmal beweisen

Gruss THEWOLVERINE
TheWolverine ist offline  
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Alt 17.03.2010, 17:53   #101
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Standard AW: Hausbesuch "einfach so"

Zitat:
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------------------------------

Hallo erstmal ??? - hat die gute frau zufällig die letzte tollwut-impfung verpasst...

antwort ( a la Wolverine ) auf son mist

sehr geehrte frau (x)

Mit hohlem Lächeln habe ich den Inhalt ihres Schriftsatzes vom (Datum) zu kenntnis genommen. Sie darf ie in diesem zusammenhang freundlichst darauf aufmerksam machen , das ich gesetzlich nicht verpflichtet bin einen solchen scheiss dulden zu müssen.
Wie Sie als mündige Bürgerin (?!) dieses Staates selbst wissen sollten , gilt das eigene zu hause grundsätzlich als unverletzlich -

was Ihren im Schriftsatz angegebenen Generalverdacht angeht , so verbitte ich mir das ausdrücklich. Solcherlei STRAFTATEN (Verleundungen) werden von mir zukünftig mit dementsprechender Strafanzeige beantwortet. Letzteres betrifft auch diese NÖTIGUNGEN an meiner Haustür durch Ihren Gestapo-Dienst - solange die rechtlichen Regeln , massgeblich hier die verankündigungsfrist - nicht eingehalten werden. Vorsorglich informiere ich auch darüber das ggf Drohbriefe dieser Art (Schriftsatz vom (Datum)) zukünftig ohne Rückmeldung zur übergeordneten Dienstaufsichtsbeschwerde führen werden ....auch das verbitte ich mir.

mit den freundlichsten Grüssen
(unterschrift)

*Das wäre wie gesagt meine (ureigene) Art darauf zu reagieren.... ( Mir platzt der Hals bei so´ner Exkremente)

Gruss vom Wolverine
So zu reagieren würde ich komplett sein lassen. Zum einen begibt Sie sich damit auf das offensichtlich kleingeistige Niveau der SB, und zum anderen glaubt die SB dann - da Sie ja offensichtlich eh persönliche Einwende zu haben scheint - das dies genau die Art ist, wie Sie mit elkitty umgehen kann.

Ich bin aber um ehrlich zu sein, sehr verwundert über den Schrieb der SB. Normal verwenden diese doch Textbausteine.

Ich würde es so machen, wie von sancho um 12:43 geschrieben, und abwarten. In Zukunft und sofern zum Amt vorgeladen, immer gleich 1-2 Freundinnen/Freunde als Zeugen mitnehmen.
__________________
„Wer von seinem Tag nicht zwei Drittel für sich selbst hat, ist ein Sklave.“
- Friedrich Nietzsche
jimmy ist offline  
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Alt 17.03.2010, 18:09   #102
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Standard AW: Hausbesuch "einfach so"

Wie gesagt ist meine Art - wüsste nun auch nicht warum es Kleingeistig sein sollte wenn man sich ganz offen zur wehr setzt und sich herrausnimmt als gewisse sachen zu verbitten...

egal , jeder wie er mag ... ich kann nur sagen , das ich nach solchen reaktionen meistens ruh hab....

Gruss THEWOLVERINE
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Alt 17.03.2010, 22:41   #103
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Standard AW: Hausbesuch "einfach so"

Ich überleg mir langsam wirklich, diese Spanner einfach reinzulassen, auch wenn bei diesem Gedanken ein großer Ekel hochkommt. Ich möchte Ruhe haben und meine Bewerbungen schreiben.

Oder sollte ich nochmal ein Schreiben aufnehmen in dem ich auf Artikel 13 (2) GG hinweise?
ElKitty ist offline  
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Alt 17.03.2010, 23:14   #104
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Zitat:
Zitat von ElKitty Beitrag anzeigen
Ich überleg mir langsam wirklich, diese Spanner einfach reinzulassen, auch wenn bei diesem Gedanken ein großer Ekel hochkommt. Ich möchte Ruhe haben und meine Bewerbungen schreiben.

Oder sollte ich nochmal ein Schreiben aufnehmen in dem ich auf Artikel 13 (2) GG hinweise?

siehe # 96
Sancho ist offline  
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Danke @Sancho sagt:
Alt 18.03.2010, 00:17   #105
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Standard AW: Hausbesuch "einfach so"

Also erstmal, ich dachte du wolltest deine Telefonnummer streichen lassen.
Mach das.
Wenn jemand von der Arge anruft und du abnimmst - auflegen.

Ansonsten würde ich an deiner Stelle nach "sancho" vorgehen.

An meiner Stelle allerdingst würde ich

1. Wenn die an der Haustür stehen Polizei rufen weil fremde Leute agressiv nach Einlass verlangen.

2. Wie schon geschrieben wurde, Hausverbot "aussprechen" schriftlich mit Eingangsbestätigung.

3. Nur Leute mit richterlichem Beschluss (Volksmund: Durchsuchungsbefehl) hereinlassen.

das schöne daran
- das haben Bekannt schon bei der Arge die auch mich "betreut" erfolgreich gemacht

- das wurde mir und anderen Teilnehmern bei einer Maßname von offizieller Stelle so geraten und wir sind untereinander dafür Zeuge (so hat jeder immer ca. 30 Zeugen)
Holler2008 ist offline  
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Alt 18.03.2010, 09:10   #106
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Standard AW: Hausbesuch "einfach so"

Zitat:
Zitat von TheWolverine Beitrag anzeigen
@ hergau

"stalking" ist nicht strafbar .... wenn wegen nötigung ... sache ist die wenn die sich auf der strasse hinstellen biste machtlos.... kann jeder stehen bis in die steinzeit und zurück.... sobald sie ein priv. grundstück oder deo whg betreten kannste denen was ....

und deren schuld musste auch erstmal beweisen

Gruss THEWOLVERINE
Unsinn, Stalking ist seit 2006 oder 2007 ein Straftatbestand!
__________________
Gruß
speedport

Ich kann nur jedem Hartzer dringend empfehlen, sich den roten "Leitfaden Alg II / Sozialhilfe von A - Z" zu besorgen. Kostet € 10.- mit Versand. Es ist gut angelegtes Geld.

Speedport ist offline  
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Alt 18.03.2010, 09:52   #107
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Standard AW: Hausbesuch "einfach so"

...Und weit vorher war da auch was zu machen !

Anno: 1994:

Lebensabschnittspartner nach 7 Monaten "in die Wildnis entlassen"

-Der steht nicht nur vor dem Haus rum, ruft nicht nur im 20 Minuten Takt an -auch zu nachtschlafender Zeit-.

-Passt um die Ecke die Angebetete ab, bis sie mit ihrem Auto aus der TG kommt und zustande kommt eine halsbrecherische Rallay, durch die ganze Stadt.

Anwalt schreibt ihn an, 2 Wochen Ruhe, -dann geht das Spiel erneut los.

- Anwalt erstattet bei der Polizei Anzeige (..ja, in der Tat !)

Gerichtsbeschluß, ohne Anhörung:

Nicht näher als 50 Meter ! Keine Anrufe ! Keine Briefe !

Das hatte Wirkung.

-Also damals ging's.
.
Berenike1810 ist offline  
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Alt 18.03.2010, 10:22   #108
canigou
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Standard AW: Hausbesuch "einfach so"

Zitat:
Zitat von Sancho Beitrag anzeigen
siehe # 96
 
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Alt 18.03.2010, 12:56   #109
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Standard AW: Hausbesuch "einfach so"

Bzgl. des Schreibens der SB würde ich zurückschreiben:

Die Duldung eines Hausbesuchs gehört nicht zu den Mitwirkungspflichten nach dem SGB I, dies ist durch Art. 13 GG gedeckt. Ihnen steht es frei, eine Auskunft bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt einzuholen und mir eine Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten zukommen zu lassen.
Demim ist offline  
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Alt 24.03.2010, 13:16   #110
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Standard AW: Hausbesuch "einfach so"

Hallo Leute!

Ich habe heute eine Jobzusage bekommen!

Jetzt können die mich (pardon!) kreuzweise!

Fröhliche Grüße

ElKitty
ElKitty ist offline  
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Alt 24.03.2010, 13:28   #111
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Standard AW: Hausbesuch "einfach so"

Zitat:
Zitat von ElKitty Beitrag anzeigen
Hallo Leute!

Ich habe heute eine Jobzusage bekommen!

Jetzt können die mich (pardon!) kreuzweise!

Fröhliche Grüße

ElKitty
Herzlichen Glückwunsch
__________________
manchmal schenke ich vertrauen was an dummheit und blödheit grenzt

Stehe als Beistand im Raum Osnabrück zur Verfügung und suche auch Beistände - Bei Interesse melden!

Dafür das Kinder auch Kinder sein dürfen
Eagle ist offline  
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Alt 24.03.2010, 13:30   #112
canigou
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Standard AW: Hausbesuch "einfach so"

Du musst nicht "pardon" sagen.

Da wünsche ich Dir für die Zukunft alles Gute!
 
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Alt 24.03.2010, 13:40   #113
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Standard AW: Hausbesuch "einfach so"

Dankeschön!

Hab mich heute schon richtig gefreut!

Und ein ganz großes Dankeschön nochmal an alle die mir geholfen haben!
ElKitty ist offline  
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Alt 24.03.2010, 13:44   #114
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Standard AW: Hausbesuch "einfach so"

Sauber....viel Glück...

THEWOLVERINE
TheWolverine ist offline  
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Alt 24.03.2010, 13:57   #115
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Standard AW: Hausbesuch "einfach so"

Zitat:
Zitat von ElKitty Beitrag anzeigen
Hallo Leute!

Ich habe heute eine Jobzusage bekommen!

Fröhliche Grüße

ElKitty
Gratulation!

Möge die Macht mir dir sein :yoda: !
__________________
„Wer von seinem Tag nicht zwei Drittel für sich selbst hat, ist ein Sklave.“
- Friedrich Nietzsche
jimmy ist offline  
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Alt 20.04.2010, 02:04   #116
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Standard AW: Hausbesuch "einfach so"

Hallo liebe Leute!

Ich hatte mir so sehr ein Happy-End gewünscht, doch leider geht die Sache immer noch weiter:

Am letzten Freitag hab ich den Arbeitsvertrag unterschrieben und am 01.Mai werde ich zum Arbeiten anfangen.

ARGE schickt mir einen Bescheid, dass mein Geld JETZT eingestellt wurde, da ich einen Job habe.
Ich heute Brief geschrieben, dass ich noch einen Monat das Geld bekomme, da ich erst am 01.Mai anfange und Kopie vom Vertrag geschickt.

Soweit kein Problem.

Gestern hatte ich Geburtstag.
Ich steh auf und freue mich auf einen Tag mit meiner Familie. Das Telefon klingelt. Außendienstmitarbeiterin:"Hallo Frau R. Wir wären in einer haleb Stunde bei Ihnen!" - Ich:"Äääääh, wieso das denn? Ich hab doch wieder einen Jon." ADM:" Ah, Sie haben wieder einen Job!" Im Hintergrund anderer Außendienstmitarbeiter:"Aber sie hat doch Leistungen bezogen!!!" ADM:"Ja, Frau R., wenn Sie die Leistungen bezogen haben, dann müssen wir trotzdem Ihre Wohnung ansehen, auch wenn Sie wieder einen Job haben. Ansonsten müssen sie alle Leistungen zurückzahlen." Mir ist der Kragen geplatzt:"Ich seh das gar nicht ein! Ich reiß' mir den Ar*** auf um einen Job zu bekommen und nehm eine unterbezahlte Stelle an, weil ich arbeiten WILL und dann kommen Sie mit so etwas daher! Also nein, das können Sie vergessen!" - ADM:"Okay, dann sag ich der Frau N. dass Sie uns den Zutritt verweigern." - Ich:"Machen Sie das."
Aufgelegt.

Ich dachte, das hätte endlich ein Ende :(

Können die die Leistungen zurück verlangen?

Wenn die mir meine letzte Leistung streichen und dann die anderen Leistungen zurückverlangen, was für Chancen habe ich am Arbeitsgericht?

Oder zählt das Telefongespräch so gar nicht? Sie hat zwar einen Zeugen, dass ich den Zutritt verweigert habe, aber darf sie mein Wort einfach so weitergeben?

Wäre lieb, wenn ihr mir nochmal so toll helfen würdet.

Liebe und gestresse Grüße

ElKitty
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Alt 20.04.2010, 04:50   #117
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Standard AW: Hausbesuch "einfach so"

ey supergeil ... gut gemacht. genau das ist die Behandlung die diese Art Typen brauchen. Einmal richtig Ankacken und zum Teufel schicken ( zudem einen herzlichen Glühstrumpf nachträglich )

so zwei sachen dazu

Vor denen vom Aussendienst haste sicher erstmal ruhe. Allerdings solltest Du denen noch deine Nummer wegnehmen. Wenn die wiederkommen die gleiche Aktion nochmal mit Strafantrag wegen Nötigung und Amtspflichtmissbrauch - die lügen - müssen müssen die nichts.

Dem Amt würde ich an Deiner Stelle jetzt eine schriftliche Frist setzen bis wann dieser schwachsinns Brief auf zu heben ist und denen bei Fristüberschreitung die Klage im ER Verfahren androhen.
Wähle die Frist so das sie Dich nicht gefährdet. ( ich würde den eiskalt 72 Std. geben - aber das bin eben ich )

So zu den Leistungen

Sie können nichts zurückverlangen sofern Du nicht NACHWEISBAR Leistungen VORSÄTZLICH oder GROB FAHRLÄSSIG missbraucht hast. Sie müssten Dich wegen SOZIALLEISTUNGSMISSBRAUCH anzeigen und Du müsstest vom Gericht verurteilt werden , bevor die rein rechtlich was machen können. Da dies ein STRAFTATBESTAND ist und die BEWEISPFLICHTIG sind werden die sich das sehr gut überlegen ob die Dir das anhängen , da Du wenn Du nix gemacht hast zum 1. SCHADENSERSATZ fordern und zum 2.Strafantrag wegen VORTÄUSCHEN EINER STRAFTAT stellen könntest den Du anhand der Sache gegen dich belegen kannst.

mach dir keine Sorgen ...da kommt nichts nach.... Im übriegen bleibt in dieser Sache mit der Arge in Leistungsfällen immer das jeweilige SG zuständig nicht das AG .... das AG ist nur bei zivilstreitigkeiten zwischen dir und nem Arbeitgeber zuständig...

Solltest Du noch hilfe braucchen meld Dich ....an sonsten Drück ich Dir die Daumen bei Deinem neuen Job.

Gruss
THEWOLVERINE
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"Herr , gib mir die Macht - Dinge zu ändern die ich ändern kann, die dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann - und die Weisheit - beides von einander zu unterscheiden !"

- Helmut Schmidt -

http://www.elo-forum.net/hartz-iv/ha...041115512.html
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Alt 20.04.2010, 11:10   #118
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Standard AW: Hausbesuch "einfach so"

Zitat:
Zitat von ElKitty Beitrag anzeigen
ADM:"Ja, Frau R., wenn Sie die Leistungen bezogen haben, dann müssen wir trotzdem Ihre Wohnung ansehen, auch wenn Sie wieder einen Job haben. Ansonsten müssen sie alle Leistungen zurückzahlen."
An dieser Stelle hättest du bereits auflegen sollen.
Wenn du tatsächlich diesen Bescheid hast, dann wäre es vielleicht gut, wenn du in Begleitung von mind. 2 Personen bei deiner SB aufschlägst, und das richtig stellst. Alles andere kostet deine Zeit.
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Alt 20.04.2010, 14:29   #119
canigou
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Standard AW: Hausbesuch "einfach so"

Zitat:
Zitat von TheWolverine Beitrag anzeigen
So zu den Leistungen

Sie können nichts zurückverlangen sofern Du nicht NACHWEISBAR Leistungen VORSÄTZLICH oder GROB FAHRLÄSSIG missbraucht hast. Sie müssten Dich wegen SOZIALLEISTUNGSMISSBRAUCH anzeigen und Du müsstest vom Gericht verurteilt werden , bevor die rein rechtlich was machen können. Da dies ein STRAFTATBESTAND ist und die BEWEISPFLICHTIG sind werden die sich das sehr gut überlegen ob die Dir das anhängen , da Du wenn Du nix gemacht hast


@ElKitty: Lehne Dich erstmal zurück und entspanne Dich.

Sollte Dich tatsächlich ein Schreiben der ARGE ereilen, dann wirst Du per Widerspruch dagegen vorgehen und nötigenfalls auch über das Sozialgericht.
 
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Alt 20.04.2010, 14:39   #120
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Standard AW: Hausbesuch "einfach so"

Danke für eure Antworten, Leute.

Also im Grunde können die mir nichts. Sollten die den letzten Monat nicht zahlen, zieh ich vors SG.

Den ganzen Verkehr mit diesen Leuten werd ich in Zukunft schriftlich machen, dann hab ich was in der Hand.
Werd gleich die Löschung meiner Telefonnummern fordern.

Man, danke dass ihr mir wieder geholfen habt.

Werd euch auf dem laufenden halten.
ElKitty ist offline  
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