ALG II
Hausbesuch "einfach so"; in Forum: Information; Zitat: Zitat von wolfgang2 Wenn du dir die Zeit nimmst über diese Diskussion hier nachzudenken, dann wirst du feststellen, die "unsinnigen Antworten" zurückzuführen sind auf unsinnige Fragen, die teilweise andere ...| Tags: hausbesuch |
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| | #81 | |
| Forumnutzer Registriert seit: 02.11.2007 Ort: Franggn
Beiträge: 9.580
| Zitat:
Wenn Du gerne über umgefallene Säcke in China redest, dann mach es woanders, denn Hausbesuche sind auch für andere Leser wichtig. | |
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| | #82 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 02.03.2010
Beiträge: 33
| Hallo! Am Montag haben mich die Außendienstmitarbeiter auf meinem Festnetztelefon angerufen. Ich habs zu spät gesehen. Sollten sie nochmal anrufen, werde ich ihnen sagen, dass ich sie ohne Gründe nicht rein lassen werde. Von der SB hab ich auch nichts gehört. Habe sie ja dazu aufgefordert, mir die Gründe für den Hausbesuch schriftlich mitzuteilen. Habe den Brief nicht per Einschreiben geschickt, habe aber zwei Zeugen, dass der Brief abgeschickt wurde und meine Adresse steht hintern drauf. Dh sollte er (angeblich) nicht ankommen, wird er zurückgeschickt zu mir. Ich warte jetzt einfach mal ab und halt euch auf dem Laufenden. |
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| | #83 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 17.09.2007 Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 541
| Zitat:
Du solltest jetzt auch sofort die Löschung deiner nicht benötigten Daten (also auch einschließlich deiner Festnetznummer) fordern: Erwerbslosen Forum Deutschland (Portal) Zitat:
...und genau das brauchst du dann auch nicht mehr...und wenns auch zum Halse raushängt ...kannst dir ja auch noch diesen trööt hier zu Gemüte führen Datenskandal – Erwerbslose sollten Datenherausgabe stoppen und Dritten die Weitergabe
__________________ *Wenn der Deutsche hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern schaut, wer schadensersatzpflichtig ist. Kurt Tucholsky *rechtmäßig: mit dem Willen des zuständigen Richters vereinbar Ambrose Bierce (Des Teufels Wörterbuch) *Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. (Kant) *Probleme sind nur Lösungen in Arbeitskleidung | ||
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| | #84 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 02.03.2010
Beiträge: 33
| Aaaaaaaaaaaah, werd ich sofort beantragen! Und nur den Schriftverkehr verlangen! Danke für den Tipp! |
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| | #85 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 22.04.2008
Beiträge: 785
| Hallo @ElKitty, Also bei diesem Thread sträuben sich mir die Haare ! Ich hoffe sehr, Du bleibst jetzt stark ! - Nicht reinlassen ist die Devise. Wie hier schon geschrieben, muß der Wunsch für einen Hausbesuch, durch die Arge, ins Detail von dieser, schriftlich begründet werden ! Du kannst jeder Zeit die Polizei rufen, wenn Dir jemand Angst macht und nachstellt ! Vielleicht hilft Dir meine Geschichte: Kurzform: Sturmklingeln am 27.12. Eines Jahres - Sprechanlage - gesagt dass man sich schleichen möchte. Anwalt am 30.12. - Leistungseinstellung für Januar. Beschluß vom SG vom 28.01. Zu meinen Gunsten. 08.02. Hausbesuch die Zweite und extra scharfe Variante - Türe geöffnet und mitgeteilt, dass ich exakt in zwei Minuten die Polizei rufe, sollte ich noch irgendetwas von ihnen hier sehen, Türe zu. Leistungseinstellung per Bescheid ab 01.03, sollte ich keinen Termin vereinbaren. Mein Anwalt bekommt von der Arge ein Fax, dabei: Aktennotiz eines AD-Mitarbeiters der Arge: ..Man habe innerhalb von 12 Tagen 3 x auf meine Mailbox, TelefonNr..... gesprochen und um dringenden Rückruf gebeten, das war Mitte Dezember 2005, ich habe mich aber nie gemeldet. Abgestempelt war die AN am 02. Januar 2006 mit Handzeichen ! -Habe meinen Netzbetreiber angeschrieben und um Bestätigung gebeten, dass ich in dieser Zeit keine Mailbox hatte. Drei Wochen später kam ein Brief des Netzbetreibers V......., auf dem stand, dass Frau Berenike, mit der Tele-Nr..... Ihre Mailbox am .. Februar 2001 hat löschen und sperren lassen ! Termin bei der Arge - GF gemacht und auch bekommen, mit dem Wisch hin. GF hat mehrmals die Farben im Gesicht gewechselt !!!! Sagte aber, dass es schon sein könnte, dass der AD noch mal vorbei schaut. Ich: dann sofortige Anzeige ! Wieder kein Geld im Juli 2006 - Anhörung und Bescheidung vor dem SG Mitte Juli. Arge muß zahlen, zahlt aber nicht. SG, den vorsitzenden Richter angeschrieben, Arge zahlt am ca. 09. August -für Juli und August. SG stellt ausdrücklich fest: Dass ein Hausbesuch nicht geduldet werden muß ! - Dass ich Anspruch auf Leistungen habe und weisst Du was ? Diese Aktennotiz war im Hause der Arge nicht mehr auffindbar ! - Nur gut dass man die damals dummer weise meinem RA gefaxt hatte ! Laß Dich nicht entmutigen - bei Sanktion oder L’einstellung sofort zum SG. Nimm Dir einen Anwalt oder gehe einfach ohne zum SG. Eilantrag Einstweiliger Rechtsschutz, basta ! . |
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| | #86 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 31.10.2005 Ort: Köln
Beiträge: 957
| Zitat:
Zitat:
__________________ Beste Grüße aus Köln Sparks "Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten." - Theodor W. Adorno | ||
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| | #87 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 12.10.2008
Beiträge: 2.601
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| | #88 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 02.03.2010
Beiträge: 33
| Danke Berenike für deinen Bericht. Mir wurde auch vorgeworfen, einige Termine nicht eingehalten zu haben. Für die Außendienstmitarbeiter sind "Termine" wenn sie spontan vor der Tür stehen. Zum Glück hab ich jetzt nichts mehr gehört. Ich hoffe, das bleibt so. Liebe Grüße |
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| | #89 | ||
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Zitat:
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| | #90 | |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 02.03.2010
Beiträge: 33
| Hallo an alle! Ich habe jetzt eine Antwort von meiner SB bekommen. Darüber könnte ich wirklich (entschuldigung) kotzen. Aber lest selbst: Zitat:
Ich habe meiner SB außerdem mehr als einmal gesagt, dass als ich noch gearbeitet habe, dass meine Miete gerade 40% von meinem Nettoeinkommen betrug. Man, was soll ich jetzt machen? | |
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| | #91 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 05.11.2006
Beiträge: 1.510
| Ich würde antworten Falls die Miete meiner Wohnung über dem ortsüblich angemessenen Satz liegt können sie mich gerne zur Senkung der Kosten auffordern, wobei dann der Umzug durch sie zu finanzieren ist. Des weiteren akzeptiere ich die Höhe meiner Miete nicht als Anhaltspunkt für einen von ihnen vermuteten Mitbewohner. Nehmen sie es als gegeben hin, daß es Menschen mit höherem Einkommen gibt, die sich einfach weil sie es wünschen eine teure Wohnung anmieten. Und solche auch die Arbeit verlieren können. Daß hier ausser mir niemand dauerhaft wohnt ist allein schon daraus ersichtlich, daß auf meinem Klingelschild nur mein Name zu finden ist, was ihren Mitarbeitern aufgefallen sein dürfte. Können sie mir erklären, wie mein fiktiver dauerhafter Mitbewohner bei mir seine Post erhalten soll? Des weiteren habe ich mich mit niemandem "gestritten", ich habe die Herrschaften nur höflich darauf hingewiesen daß ich sie nicht einzulassen gedenke wenn sie keinen ausreichenden Grund für diesen Hausbesuch nennen. Ich fordere sie hiermit auf, sachlich zu bleiben und keine obskuren Anschuldigungen auszusprechen. MfG |
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| | #92 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 02.03.2010
Beiträge: 33
| Danke für deine Antwort. Ausziehen möchte ich halt nicht. ich bin die letzten 4 Jahre dreimal umgezogen und fühle mich das erste mal richtig wohl. Ich bin mir sicher, bald wieder eine Arbeit zu bekommen. Stimmt ja wirklich, auf meinem Klingelschild steht nur mein Nachname. |
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| | #93 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 1.343
| Beantrage doch einfach schriftlich und offiziell, warum die SB sich nicht an die Gesetze hält ? |
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| | #94 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.03.2010 Ort: Norddeutschland
Beiträge: 415
| ZITAT Sehr geehrte Frau R., warum streiten Sie mit unserer Außendienstmitarbeiterin und öffnen ihr Ihre Wohnungstüre nicht, wenn Sie nichts zu verbergen haben? Ihre Miete ist für eine so junge alleinstehende Dame auffällig hoch. Es besteht der Verdacht einer nicht gemeldeten Bedarfsgemeinschaft. Lassen Sie also unsere Außendienstmitarbeiter in die Wohnung, damit geprüft werden kann, ob bei Ihnen alles der ARGE korrekt gemeldet wurde. Mit freundlichen Grüßen ------------------------------ Hallo erstmal ??? - hat die gute frau zufällig die letzte tollwut-impfung verpasst... antwort ( a la Wolverine ) auf son mist sehr geehrte frau (x) Mit hohlem Lächeln habe ich den Inhalt ihres Schriftsatzes vom (Datum) zu kenntnis genommen. Sie darf ie in diesem zusammenhang freundlichst darauf aufmerksam machen , das ich gesetzlich nicht verpflichtet bin einen solchen scheiss dulden zu müssen. Wie Sie als mündige Bürgerin (?!) dieses Staates selbst wissen sollten , gilt das eigene zu hause grundsätzlich als unverletzlich - was Ihren im Schriftsatz angegebenen Generalverdacht angeht , so verbitte ich mir das ausdrücklich. Solcherlei STRAFTATEN (Verleundungen) werden von mir zukünftig mit dementsprechender Strafanzeige beantwortet. Letzteres betrifft auch diese NÖTIGUNGEN an meiner Haustür durch Ihren Gestapo-Dienst - solange die rechtlichen Regeln , massgeblich hier die verankündigungsfrist - nicht eingehalten werden. Vorsorglich informiere ich auch darüber das ggf Drohbriefe dieser Art (Schriftsatz vom (Datum)) zukünftig ohne Rückmeldung zur übergeordneten Dienstaufsichtsbeschwerde führen werden ....auch das verbitte ich mir. mit den freundlichsten Grüssen (unterschrift) *Das wäre wie gesagt meine (ureigene) Art darauf zu reagieren.... ( Mir platzt der Hals bei so´ner Exkremente)Gruss vom Wolverine |
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| Danke @TheWolverine sagt: |
| | #95 | |
| Forumnutzer Registriert seit: 02.11.2007 Ort: Franggn
Beiträge: 9.580
| Zitat:
Die SB soll erstmal nachweisen, das alle möglichen Schritte vorher schon gegangen sind. Ansonsten ist die Antwort gut. | |
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| | #96 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 02.03.2010
Beiträge: 33
| Hallo erst mal! Ich weiß nicht, was ich machen soll! Ich habe Angst, dass mir meine Gelder gestrichen werden. Außerdem habe ich das Gefühl, beobachtet zu werden. Ich denke mir, dass diese Menschen an der gegenüberliegenden Straße stehen und mir in die Wohnung kucken (meine Wohnung ist gut einsehbar, da Hochpatterre). Heute hat die Außendienstmitarbeiterin angerufen. Ich war gerade auf dem Sprung und sie meinte, sie kommt in 1 Stunde vorbei. Ich sagte, das geht nicht weil ich einen Termin habe. Sie meinte, dass sie dann meiner SB sagt, dass ich nicht bereit wäre, einen Hausbesuch zu dulden. Ich sagte dann ausdrücklich, dass ich einen Termin habe!!! Sie sagte dann okay und ich legte einfach auf. Ich muss schon sagen, langsam geht mir die Sache an die Nieren. |
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| | #97 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 22.04.2008
Beiträge: 785
| ...also ElKitty, in diesem Fall hätte ich mich längst an die Polizei gewendet ! -Ich kenne Deine Gefühle sehr genau, auch ich habe Monate (noch danach) "Verfolgungs-Ängste" gehabt - so etwas kann einen krank machen ! Lasse es nicht zu ! Schreibe den "Damen" und "Herren" daß Du sie anzeigen wirst. Alles Gute !!! Berenike . |
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| Danke @Berenike1810 sagt: |
| | #98 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.03.2010 Ort: Norddeutschland
Beiträge: 415
| Lass Dich nicht von denen unter Druck setzen leg das nächste mal auf , wenn die dich am telefon ausquetschen will - den gesprächsinhalt darf die gar nicht weitergeben - straftat - vertraulichkeit des gesprochenen wortes - und im zweifel eh aussage gegen aussage ohne beweiss..... kommt die nicht mit durch.... die testen nur deine belastungsgrenzen aus .... verpas denen mein schreiben und ich schwör dir , da kommt erstmal nix mehr (post vorher) Gruss THEWOLVERINE |
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| | #99 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 1.343
| Wie wäre es mit einer Anzeige wegen "Stalking" ? |
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| | #100 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.03.2010 Ort: Norddeutschland
Beiträge: 415
| @ hergau "stalking" ist nicht strafbar .... wenn wegen nötigung ... sache ist die wenn die sich auf der strasse hinstellen biste machtlos.... kann jeder stehen bis in die steinzeit und zurück.... sobald sie ein priv. grundstück oder deo whg betreten kannste denen was .... und deren schuld musste auch erstmal beweisen Gruss THEWOLVERINE |
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| | #101 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.12.2009 Ort: Berlin
Beiträge: 351
| Zitat:
Ich bin aber um ehrlich zu sein, sehr verwundert über den Schrieb der SB. Normal verwenden diese doch Textbausteine. ![]() Ich würde es so machen, wie von sancho um 12:43 geschrieben, und abwarten. In Zukunft und sofern zum Amt vorgeladen, immer gleich 1-2 Freundinnen/Freunde als Zeugen mitnehmen.
__________________ „Wer von seinem Tag nicht zwei Drittel für sich selbst hat, ist ein Sklave.“ - Friedrich Nietzsche | |
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| | #102 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.03.2010 Ort: Norddeutschland
Beiträge: 415
| Wie gesagt ist meine Art egal , jeder wie er mag ... ich kann nur sagen , das ich nach solchen reaktionen meistens ruh hab.... Gruss THEWOLVERINE |
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| | #103 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 02.03.2010
Beiträge: 33
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| | #104 | |
| Forumnutzer Registriert seit: 02.11.2007 Ort: Franggn
Beiträge: 9.580
| Zitat: siehe # 96 | |
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| Danke @Sancho sagt: |
| | #105 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2008
Beiträge: 231
| Also erstmal, ich dachte du wolltest deine Telefonnummer streichen lassen. Mach das. Wenn jemand von der Arge anruft und du abnimmst - auflegen. Ansonsten würde ich an deiner Stelle nach "sancho" vorgehen. An meiner Stelle allerdingst würde ich 1. Wenn die an der Haustür stehen Polizei rufen weil fremde Leute agressiv nach Einlass verlangen. 2. Wie schon geschrieben wurde, Hausverbot "aussprechen" schriftlich mit Eingangsbestätigung. 3. Nur Leute mit richterlichem Beschluss (Volksmund: Durchsuchungsbefehl) hereinlassen. das schöne daran - das haben Bekannt schon bei der Arge die auch mich "betreut" erfolgreich gemacht - das wurde mir und anderen Teilnehmern bei einer Maßname von offizieller Stelle so geraten und wir sind untereinander dafür Zeuge (so hat jeder immer ca. 30 Zeugen) |
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| | #106 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 15.05.2007
Beiträge: 778
| Zitat:
__________________ Gruß speedport Ich kann nur jedem Hartzer dringend empfehlen, sich den roten "Leitfaden Alg II / Sozialhilfe von A - Z" zu besorgen. Kostet € 10.- mit Versand. Es ist gut angelegtes Geld. | |
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| | #107 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 22.04.2008
Beiträge: 785
| ...Und weit vorher war da auch was zu machen ! Anno: 1994: Lebensabschnittspartner nach 7 Monaten "in die Wildnis entlassen" -Der steht nicht nur vor dem Haus rum, ruft nicht nur im 20 Minuten Takt an -auch zu nachtschlafender Zeit-. -Passt um die Ecke die Angebetete ab, bis sie mit ihrem Auto aus der TG kommt und zustande kommt eine halsbrecherische Rallay, durch die ganze Stadt. Anwalt schreibt ihn an, 2 Wochen Ruhe, -dann geht das Spiel erneut los. - Anwalt erstattet bei der Polizei Anzeige (..ja, in der Tat !) Gerichtsbeschluß, ohne Anhörung: Nicht näher als 50 Meter ! Keine Anrufe ! Keine Briefe ! Das hatte Wirkung. -Also damals ging's. . |
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| | #108 |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #109 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 501
| Bzgl. des Schreibens der SB würde ich zurückschreiben: Die Duldung eines Hausbesuchs gehört nicht zu den Mitwirkungspflichten nach dem SGB I, dies ist durch Art. 13 GG gedeckt. Ihnen steht es frei, eine Auskunft bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt einzuholen und mir eine Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten zukommen zu lassen. |
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| | #110 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 02.03.2010
Beiträge: 33
| Hallo Leute! Ich habe heute eine Jobzusage bekommen! Jetzt können die mich (pardon!) kreuzweise! Fröhliche Grüße ElKitty |
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| | #111 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 06.10.2005 Ort: Osnabrück
Beiträge: 789
| Zitat:
__________________ manchmal schenke ich vertrauen was an dummheit und blödheit grenzt Stehe als Beistand im Raum Osnabrück zur Verfügung und suche auch Beistände - Bei Interesse melden! Dafür das Kinder auch Kinder sein dürfen | |
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| | #112 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Du musst nicht "pardon" sagen. Da wünsche ich Dir für die Zukunft alles Gute! |
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| | #113 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 02.03.2010
Beiträge: 33
| Dankeschön! Hab mich heute schon richtig gefreut! Und ein ganz großes Dankeschön nochmal an alle die mir geholfen haben! |
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| | #114 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.03.2010 Ort: Norddeutschland
Beiträge: 415
| ![]() ![]() Sauber....viel Glück...THEWOLVERINE |
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| | #115 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.12.2009 Ort: Berlin
Beiträge: 351
| Zitat:
Möge die Macht mir dir sein :yoda: !
__________________ „Wer von seinem Tag nicht zwei Drittel für sich selbst hat, ist ein Sklave.“ - Friedrich Nietzsche | |
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| | #116 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 02.03.2010
Beiträge: 33
| Hallo liebe Leute! Ich hatte mir so sehr ein Happy-End gewünscht, doch leider geht die Sache immer noch weiter: Am letzten Freitag hab ich den Arbeitsvertrag unterschrieben und am 01.Mai werde ich zum Arbeiten anfangen. ARGE schickt mir einen Bescheid, dass mein Geld JETZT eingestellt wurde, da ich einen Job habe. Ich heute Brief geschrieben, dass ich noch einen Monat das Geld bekomme, da ich erst am 01.Mai anfange und Kopie vom Vertrag geschickt. Soweit kein Problem. Gestern hatte ich Geburtstag. Ich steh auf und freue mich auf einen Tag mit meiner Familie. Das Telefon klingelt. Außendienstmitarbeiterin:"Hallo Frau R. Wir wären in einer haleb Stunde bei Ihnen!" - Ich:"Äääääh, wieso das denn? Ich hab doch wieder einen Jon." ADM:" Ah, Sie haben wieder einen Job!" Im Hintergrund anderer Außendienstmitarbeiter:"Aber sie hat doch Leistungen bezogen!!!" ADM:"Ja, Frau R., wenn Sie die Leistungen bezogen haben, dann müssen wir trotzdem Ihre Wohnung ansehen, auch wenn Sie wieder einen Job haben. Ansonsten müssen sie alle Leistungen zurückzahlen." Mir ist der Kragen geplatzt:"Ich seh das gar nicht ein! Ich reiß' mir den Ar*** auf um einen Job zu bekommen und nehm eine unterbezahlte Stelle an, weil ich arbeiten WILL und dann kommen Sie mit so etwas daher! Also nein, das können Sie vergessen!" - ADM:"Okay, dann sag ich der Frau N. dass Sie uns den Zutritt verweigern." - Ich:"Machen Sie das." Aufgelegt. Ich dachte, das hätte endlich ein Ende :( Können die die Leistungen zurück verlangen? Wenn die mir meine letzte Leistung streichen und dann die anderen Leistungen zurückverlangen, was für Chancen habe ich am Arbeitsgericht? Oder zählt das Telefongespräch so gar nicht? Sie hat zwar einen Zeugen, dass ich den Zutritt verweigert habe, aber darf sie mein Wort einfach so weitergeben? Wäre lieb, wenn ihr mir nochmal so toll helfen würdet. Liebe und gestresse Grüße ElKitty |
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| | #117 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.03.2010 Ort: Norddeutschland
Beiträge: 415
| ey supergeil ... gut gemacht. genau das ist die Behandlung die diese Art Typen brauchen. Einmal richtig Ankacken und zum Teufel schicken ( zudem einen herzlichen Glühstrumpf nachträglich ) so zwei sachen dazu Vor denen vom Aussendienst haste sicher erstmal ruhe. Allerdings solltest Du denen noch deine Nummer wegnehmen. Wenn die wiederkommen die gleiche Aktion nochmal mit Strafantrag wegen Nötigung und Amtspflichtmissbrauch - die lügen - müssen müssen die nichts. Dem Amt würde ich an Deiner Stelle jetzt eine schriftliche Frist setzen bis wann dieser schwachsinns Brief auf zu heben ist und denen bei Fristüberschreitung die Klage im ER Verfahren androhen. Wähle die Frist so das sie Dich nicht gefährdet. ( ich würde den eiskalt 72 Std. geben - aber das bin eben ich So zu den Leistungen Sie können nichts zurückverlangen sofern Du nicht NACHWEISBAR Leistungen VORSÄTZLICH oder GROB FAHRLÄSSIG missbraucht hast. Sie müssten Dich wegen SOZIALLEISTUNGSMISSBRAUCH anzeigen und Du müsstest vom Gericht verurteilt werden , bevor die rein rechtlich was machen können. Da dies ein STRAFTATBESTAND ist und die BEWEISPFLICHTIG sind werden die sich das sehr gut überlegen ob die Dir das anhängen , da Du wenn Du nix gemacht hast zum 1. SCHADENSERSATZ fordern und zum 2.Strafantrag wegen VORTÄUSCHEN EINER STRAFTAT stellen könntest den Du anhand der Sache gegen dich belegen kannst. mach dir keine Sorgen ...da kommt nichts nach.... Im übriegen bleibt in dieser Sache mit der Arge in Leistungsfällen immer das jeweilige SG zuständig nicht das AG .... das AG ist nur bei zivilstreitigkeiten zwischen dir und nem Arbeitgeber zuständig...Solltest Du noch hilfe braucchen meld Dich ....an sonsten Drück ich Dir die Daumen bei Deinem neuen Job. Gruss THEWOLVERINE
__________________ "Herr , gib mir die Macht - Dinge zu ändern die ich ändern kann, die dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann - und die Weisheit - beides von einander zu unterscheiden !" - Helmut Schmidt - http://www.elo-forum.net/hartz-iv/ha...041115512.html |
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| | #118 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.12.2009 Ort: Berlin
Beiträge: 351
| Zitat:
Wenn du tatsächlich diesen Bescheid hast, dann wäre es vielleicht gut, wenn du in Begleitung von mind. 2 Personen bei deiner SB aufschlägst, und das richtig stellst. Alles andere kostet deine Zeit.
__________________ „Wer von seinem Tag nicht zwei Drittel für sich selbst hat, ist ein Sklave.“ - Friedrich Nietzsche | |
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| | #119 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
@ElKitty: Lehne Dich erstmal zurück und entspanne Dich. Sollte Dich tatsächlich ein Schreiben der ARGE ereilen, dann wirst Du per Widerspruch dagegen vorgehen und nötigenfalls auch über das Sozialgericht. | |
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| | #120 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 02.03.2010
Beiträge: 33
| Danke für eure Antworten, Leute. Also im Grunde können die mir nichts. Den ganzen Verkehr mit diesen Leuten werd ich in Zukunft schriftlich machen, dann hab ich was in der Hand. Werd gleich die Löschung meiner Telefonnummern fordern. Man, danke dass ihr mir wieder geholfen habt. Werd euch auf dem laufenden halten. |
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