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| Tags: arge, mitarbeiter, schweigepflicht, unterliegen |
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| | #1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.07.2006 Ort: NRW / SA
Beiträge: 1.266
| Wie verhält sich das mit der Schweigepflicht eines ArGe Mitarbeiters, dem ich im schlimmsten Fall meine persönlichen Daten, finaziellen Status und auch gesundheitliches Befinden offenlegen muss. Ist dieser überhaupt auf eine Scheigepflicht eingeschworen?
__________________ - - Let's all have a drink to the death of a Clown! - Denken hilft - nützt aber nichts! |
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| | #2 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| Zitat:
Das ist die Theorie - die Praxis :pfeiff: :pfeiff: | |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 23.03.2006 Ort: an der Elbe
Beiträge: 658
| Ja, sie unterliegen einer Schweigepflicht. Auch wenn nicht jeder eine Eidesformel sprechen muss wie die Beamten, die dort tätig sind, muss doch jeder eine entsprechende Erklärung, die dienstlichen Belange zu wahren bei Arbeitsantritt unterschreiben.
__________________ Die Dummheit drängt sich vor, um gesehen zu werden; die Klugheit steht zurück, um zu sehen. (Verf.unbekannt, Realitätsgehalt 100 %) - Keine Rechtsberatung, die ist Sache der Rechtsanwälte- |
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| | #4 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.12.2005 Ort: Nähe Freiburg
Beiträge: 4.868
| Zitat:
Außerdem kann fast jeder Mitarbeiter im öffentlichen Dienst deine Daten zentral abfragen - auch bei Banken. Dient angeblich "nur" zur Kontrolle bei Verdacht - aber verdächtig sind wir ja grundsätzlich. Es gab sogar schon Probleme, weil jemand einen Freistellungsauftrag hatte, dieser dann auf sein angebliches Vermögen hochgerechnet wurde und er dann beweisen mußte, daß hinter dieser Freistellungsauftrag seit Jahren kein Vermögen mehr stand. Vermutlich läuft es bald so : Man beantragt ALGII und die FM/SB machen Familienzusammenführung, wie "Sie haben aber einen Erbonkel, von dessen Erbe Sie Anspruch auf xxxxxxxxx Euronen haben. Er lebt zwar noch, aber vielleicht können SIe das zukünftige Erbe beleihen oder etwas nachhelfen, damit er es sich nicht anders überlegt. Auf jeden Fall : Sie sind NICHT bedürftig".
__________________ viele grüße bruno (human being uLtd.) Politik/Bürokratie : Wir machen alles, außer ehrlich! über € 25.000 Schaden an ALG-II durch meine ARGE und über € 12.000 durch die FM - Großer showdown auf meiner Webseite - Typisch Politiker/Beamter... - ÜBERFÜHRT ! Mal sehen, wie es mit diesem eher christlichen Politiker und Beamten nun weitergeht * Bitte Webseite weitergeben - danke * "Politik lügt, ARGE betrügt, Bürokratie mordet" * Die Würde des Menschen war unantastbar! vor HartzIV * | |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.04.2006
Beiträge: 315
| Datenschutz in der ARGE kannste in der Pfeife rauchen ..... Musste zum Ärztl. Dienst - Gesundheitsamt Akte war für meinen Geschmack etwas zu dick - daher Akteneinsicht verlangt - mir standen die Haare zu Berge, die Schweinebacke hat außer d. Nennung d. Handynummer noch viel mehr erzählt, und sogar Schreiben von mir an die ARGE, die für die ärztl. Untersuchung völlig irrelevant waren, dem Gesundheitsamt überlassen fast 4 Wochen lang kämpfte ich darum, bis mir von der Akte alle Kopien überlassen wurden - Datzenschutzbeauftragter: Es gibt Arbeit ! |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.07.2006 Ort: NRW / SA
Beiträge: 1.266
| Vielen Dank ihr Lieben. Weiter geht es mir aber um den Punkt, welche Informationen diese Personen von der Arbeit mit nach Hause nehmen. Im konkreten Fall ist eine SBler auf Grund eines Antrages o.ä. so "erbost" und unterhält sich zu Hause mit Mann oder Freunden über diesen Fall. Natürlich ist sowas nicht nachweisbar, aber Gang und Gebe. Man spricht ja über seine Arbeit auch zu Hause. Oder er nutzt sein Wissen, um besondere "Sanktionen oder Maßnahmen" gegen dich auszuarbeiten, weil er weiss, beim Geld o. ä. drückt es Dich besonders.
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.07.2006 Ort: NRW / SA
Beiträge: 1.266
| Und ergänzend - kann ich ihn dazu zwingen, immer nur sachbezogen relevante Daten weiterzugeben ?
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| | #8 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.979
| Einer Schweigepflicht oder Auskuftsverweigerungsrecht unterliegen sie nicht. Allerdings müssen sie dafür sorgen, dass der Schutz der Sozialdaten gewahrt ist. (Siehe SGB I und SGB X). Ansonsten gilt, dass Beamte ihren Dienstherren Auskunftsverpflichtend sind und sie bei Straftatbeständen die entsprechenden Verfahren einleiten müssen. Von daher kann die Beratung und Auskunftspflicht eigentlich gar nicht richtig funktionieren.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #9 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.12.2005 Ort: Nähe Freiburg
Beiträge: 4.868
| Zitat:
Auch wenn er "nur" noch sachrelevante Informationen weitergibt, wobei sich die Frage stellt, was sachrelevant ist, gibt es am Ende noch den "kurzen Dienstweg". Und der hinterläßt nirgends Spuren. In meinem Fall hat mir der gegnerische Anwalt in einer Erbsache unterstellt, daß ich eine Strafanzeige im Internet verbreitet habe. Denn ich bin ja "EDV-Kaufmann". Diesen Beruf habe ich aber nicht. Ich hatte ihn nur auf die Erklärung bei der Arge geschrieben, weil ich keine Lust hatte denen "Datenverarbeitungskaufmann" zu erklären und irgendwo abgelegt zu werden. So sollten noch Jobangebote "Computer" möglich sein. Wie ich durch diese Klage nebenbei erfahren habe, arbeitet der Prozeßgegner nicht mehr bei der BA sondern abgestellt bei der - einmal dürft ihr raten - ja, genau dort. Bin gerade dabei, mich an das Kundenreaktionsmanagement der BA zu wenden. Obwohl die Arge lt. deren Geschäftsführer selbstständig und keine vorgesetzte Kontrollstelle hat. Was natürlich auch allgemein interessant ist - die Argen kontrollieren sich selbst. Da ist der tägliche Kollege einem doch sicher näher wie Recht/Wahrheit, oder ?
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 23.03.2006 Ort: an der Elbe
Beiträge: 658
| Stimmt, Martin. Ich habe mich da nicht deutlich genug ausgedrückt. Einer absoluten Schweigepflicht wie Ärzte oder Anwälte unterliegen sie natürlich nicht. Aber sie dürfen keine Daten an Dritte, Unbefugte weitergeben, wie in Fleets Beispiel geschildert. Da aber inzwischen derartig viele Stellen befugt sind, solche Informationen einzuholen, wie Bruno und Müllemann richtig feststellten, ist die ganze Sache genauso lächerlich ist wie das Bankgeheimnis inzwischen.
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.07.2006 Ort: NRW / SA
Beiträge: 1.266
| Dann dürfen sie meine Daten erst gar nicht behandeln oder verwalten? Sind SB'ler Beamte ? :kinn:
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| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.04.2006
Beiträge: 315
| das Problem in der ARGE sind nicht einzelne VM/Fallmanager, sondern das System, das sich selbst schützt .... |
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| | #13 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Beamte sind in erster Linie ihrem Dienstherrn verpflichtet. Dieser Satz sagt schon alles aus. Denn das deutsche Beamtentum ist in seiner Art einmalig auf dieser Welt. |
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| | #14 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.12.2005 Ort: Nähe Freiburg
Beiträge: 4.868
| Zitat:
18 Monats-Verträge, damit arbeitslose Sozialarbeiter, usw. wieder anspruch auf ALG-EINS haben und man die Mitarbeiter mit der Speckseite "Verlängerung" zu allen möglichen Schandtaten bewegen kann. Und wer sich am meisten anstrengt, bekommt die unbefristete Verlängerung in Aussicht gestellt. Leider merken es die Leutchen nicht, oder wollen es nicht merken, daß sie genauso verheizt werden, wie ihre Opfer.
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| | #15 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.04.2006
Beiträge: 315
| Zitat:
wer sich am meisten anstrengt mit seiner Bösartigkeit, seinem Sadismus, seine Unberechenbarkeit, seiner Fahrlässigkeit Geld für die ARGE einzusparen, d.h. die meisten Sanktionen verhängt, wird möglicherweise belohnt die meisten wissen schon, worum es geht und gehen dafür über Leichen, damit sie bei d. Belohnung nicht übergangen werden | ||
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| | #16 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 23.03.2006 Ort: an der Elbe
Beiträge: 658
| Zitat:
http://wdbfi.sgb-2.de/sonstiges/p01/p01_10001.html
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| | #17 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.07.2006 Ort: NRW / SA
Beiträge: 1.266
| Zitat:
Mir geht es insbesondere um Eingrenzung der Sanktionen innerhalb einer EinV.
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