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ALG II

Unterliegen ArGe Mitarbeiter der Schweigepflicht?; in Forum: Information; Wie verhält sich das mit der Schweigepflicht eines ArGe Mitarbeiters, dem ich im schlimmsten Fall meine persönlichen Daten, finaziellen Status und auch gesundheitliches Befinden offenlegen muss. Ist dieser überhaupt auf ...
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Alt 27.08.2006, 10:41   #1
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Standard Unterliegen ArGe Mitarbeiter der Schweigepflicht?

Wie verhält sich das mit der Schweigepflicht eines ArGe Mitarbeiters, dem ich im schlimmsten Fall meine persönlichen Daten, finaziellen Status und auch gesundheitliches Befinden offenlegen muss.

Ist dieser überhaupt auf eine Scheigepflicht eingeschworen?
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Alt 27.08.2006, 11:03   #2
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Standard Re: Unterliegen ArGe Mitarbeiter der Schweigepflicht?

Zitat:
Zitat von Fleet
Wie verhält sich das mit der Schweigepflicht eines ArGe Mitarbeiters, dem ich im schlimmsten Fall meine persönlichen Daten, finaziellen Status und auch gesundheitliches Befinden offenlegen muss.

Ist dieser überhaupt auf eine Scheigepflicht eingeschworen?
Ja ! ! theoretisch schon - du mußt ja z.B. unterschreiben das er deine Daten Dritte ( Ein-Euro-Job oder Maßnahmeträger usw. usw.) weitergeben darf ....

Das ist die Theorie - die Praxis :pfeiff: :pfeiff:
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Alt 27.08.2006, 11:09   #3
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Ja, sie unterliegen einer Schweigepflicht.

Auch wenn nicht jeder eine Eidesformel sprechen muss wie die Beamten, die dort tätig sind, muss doch jeder eine entsprechende Erklärung, die dienstlichen Belange zu wahren bei Arbeitsantritt unterschreiben.
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Alt 27.08.2006, 11:10   #4
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Standard Re: Unterliegen ArGe Mitarbeiter der Schweigepflicht?

Zitat:
Zitat von Fleet
Wie verhält sich das mit der Schweigepflicht eines ArGe Mitarbeiters, dem ich im schlimmsten Fall meine persönlichen Daten, finaziellen Status und auch gesundheitliches Befinden offenlegen muss.

Ist dieser überhaupt auf eine Scheigepflicht eingeschworen?
Was hilft eine Schweigepflicht ? Informationen bekommt man doch überall - trotz Schweigepflicht.

Außerdem kann fast jeder Mitarbeiter im öffentlichen Dienst deine Daten zentral abfragen - auch bei Banken. Dient angeblich "nur" zur Kontrolle bei Verdacht - aber verdächtig sind wir ja grundsätzlich.
Es gab sogar schon Probleme, weil jemand einen Freistellungsauftrag hatte, dieser dann auf sein angebliches Vermögen hochgerechnet wurde und er dann beweisen mußte, daß hinter dieser Freistellungsauftrag seit Jahren kein Vermögen mehr stand.
Vermutlich läuft es bald so : Man beantragt ALGII und die FM/SB machen Familienzusammenführung, wie "Sie haben aber einen Erbonkel, von dessen Erbe Sie Anspruch auf xxxxxxxxx Euronen haben. Er lebt zwar noch, aber vielleicht können SIe das zukünftige Erbe beleihen oder etwas nachhelfen, damit er es sich nicht anders überlegt. Auf jeden Fall : Sie sind NICHT bedürftig".
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Alt 27.08.2006, 11:17   #5
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Datenschutz in der ARGE kannste in der Pfeife rauchen .....

Musste zum Ärztl. Dienst - Gesundheitsamt

Akte war für meinen Geschmack etwas zu dick - daher Akteneinsicht verlangt - mir standen die Haare zu Berge, die Schweinebacke hat außer d. Nennung d. Handynummer noch viel mehr erzählt, und sogar Schreiben von mir an die ARGE, die für die ärztl. Untersuchung völlig irrelevant waren, dem Gesundheitsamt überlassen

fast 4 Wochen lang kämpfte ich darum, bis mir von der Akte alle Kopien überlassen wurden -

Datzenschutzbeauftragter: Es gibt Arbeit !
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Alt 27.08.2006, 11:23   #6
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Vielen Dank ihr Lieben.

Weiter geht es mir aber um den Punkt, welche Informationen diese Personen von der Arbeit mit nach Hause nehmen.

Im konkreten Fall ist eine SBler auf Grund eines Antrages o.ä. so "erbost" und unterhält sich zu Hause mit Mann oder Freunden über diesen Fall.

Natürlich ist sowas nicht nachweisbar, aber Gang und Gebe. Man spricht ja über seine Arbeit auch zu Hause.

Oder er nutzt sein Wissen, um besondere "Sanktionen oder Maßnahmen" gegen dich auszuarbeiten, weil er weiss, beim Geld o. ä. drückt es Dich besonders.
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Alt 27.08.2006, 11:30   #7
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Und ergänzend - kann ich ihn dazu zwingen, immer nur sachbezogen relevante Daten weiterzugeben ?
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Alt 27.08.2006, 11:34   #8
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Einer Schweigepflicht oder Auskuftsverweigerungsrecht unterliegen sie nicht. Allerdings müssen sie dafür sorgen, dass der Schutz der Sozialdaten gewahrt ist. (Siehe SGB I und SGB X). Ansonsten gilt, dass Beamte ihren Dienstherren Auskunftsverpflichtend sind und sie bei Straftatbeständen die entsprechenden Verfahren einleiten müssen. Von daher kann die Beratung und Auskunftspflicht eigentlich gar nicht richtig funktionieren.
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Alt 27.08.2006, 11:44   #9
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Zitat:
Zitat von Fleet
Und ergänzend - kann ich ihn dazu zwingen, immer nur sachbezogen relevante Daten weiterzugeben ?
WIE willst du ihn zwingen ?

Auch wenn er "nur" noch sachrelevante Informationen weitergibt, wobei sich die Frage stellt, was sachrelevant ist, gibt es am Ende noch den "kurzen Dienstweg". Und der hinterläßt nirgends Spuren.

In meinem Fall hat mir der gegnerische Anwalt in einer Erbsache unterstellt, daß ich eine Strafanzeige im Internet verbreitet habe. Denn ich bin ja "EDV-Kaufmann". Diesen Beruf habe ich aber nicht. Ich hatte ihn nur auf die Erklärung bei der Arge geschrieben, weil ich keine Lust hatte denen "Datenverarbeitungskaufmann" zu erklären und irgendwo abgelegt zu werden. So sollten noch Jobangebote "Computer" möglich sein.
Wie ich durch diese Klage nebenbei erfahren habe, arbeitet der Prozeßgegner nicht mehr bei der BA sondern abgestellt bei der - einmal dürft ihr raten - ja, genau dort.
Bin gerade dabei, mich an das Kundenreaktionsmanagement der BA zu wenden. Obwohl die Arge lt. deren Geschäftsführer selbstständig und keine vorgesetzte Kontrollstelle hat.
Was natürlich auch allgemein interessant ist - die Argen kontrollieren sich selbst. Da ist der tägliche Kollege einem doch sicher näher wie Recht/Wahrheit, oder ?
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Alt 27.08.2006, 11:48   #10
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Stimmt, Martin. Ich habe mich da nicht deutlich genug ausgedrückt.

Einer absoluten Schweigepflicht wie Ärzte oder Anwälte unterliegen sie natürlich nicht.

Aber sie dürfen keine Daten an Dritte, Unbefugte weitergeben, wie in Fleets Beispiel geschildert.

Da aber inzwischen derartig viele Stellen befugt sind, solche Informationen einzuholen, wie Bruno und Müllemann richtig feststellten, ist die ganze Sache genauso lächerlich ist wie das Bankgeheimnis inzwischen.
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Alt 27.08.2006, 11:50   #11
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Dann dürfen sie meine Daten erst gar nicht behandeln oder verwalten?

Sind SB'ler Beamte ? :kinn:
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Alt 27.08.2006, 12:18   #12
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das Problem in der ARGE sind nicht einzelne VM/Fallmanager, sondern das System, das sich selbst schützt ....
Müllemann ist offline  
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Alt 27.08.2006, 12:25   #13
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Beamte sind in erster Linie ihrem Dienstherrn verpflichtet.

Dieser Satz sagt schon alles aus. Denn das deutsche Beamtentum ist in seiner Art einmalig auf dieser Welt.
 
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Alt 27.08.2006, 12:25   #14
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Zitat:
Zitat von Fleet
Sind SB'ler Beamte ? :kinn:
Hier sollen die ganzen unteren Chargen nur 18 Monats-Verträge haben und die (leitenden) Beamten wurden umgebettet von der BA, usw.

18 Monats-Verträge, damit arbeitslose Sozialarbeiter, usw. wieder anspruch auf ALG-EINS haben und man die Mitarbeiter mit der Speckseite "Verlängerung" zu allen möglichen Schandtaten bewegen kann. Und wer sich am meisten anstrengt, bekommt die unbefristete Verlängerung in Aussicht gestellt.
Leider merken es die Leutchen nicht, oder wollen es nicht merken, daß sie genauso verheizt werden, wie ihre Opfer.
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Alt 27.08.2006, 12:31   #15
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Zitat:
Zitat von Bruno1st
Zitat:
Zitat von Fleet
Sind SB'ler Beamte ? :kinn:
Hier sollen die ganzen unteren Chargen nur 18 Monats-Verträge haben und die (leitenden) Beamten wurden umgebettet von der BA, usw.

18 Monats-Verträge, damit arbeitslose Sozialarbeiter, usw. wieder anspruch auf ALG-EINS haben und man die Mitarbeiter mit der Speckseite "Verlängerung" zu allen möglichen Schandtaten bewegen kann. Und wer sich am meisten anstrengt, bekommt die unbefristete Verlängerung in Aussicht gestellt.
Leider merken es die Leutchen nicht, oder wollen es nicht merken, daß sie genauso verheizt werden, wie ihre Opfer.

wer sich am meisten anstrengt mit seiner Bösartigkeit, seinem Sadismus, seine Unberechenbarkeit, seiner Fahrlässigkeit Geld für die ARGE einzusparen, d.h. die meisten Sanktionen verhängt, wird möglicherweise belohnt

die meisten wissen schon, worum es geht und gehen dafür über Leichen, damit sie bei d. Belohnung nicht übergangen werden
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Alt 27.08.2006, 12:40   #16
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Zitat:
Anliegen:
Wie wird das Personal für die ARGE bereitgestellt?

Antwort:
Die Bereitstellung des Personals für die Aufgabenerledigung in der ARGE hat durch die beiden Leistungsträger zu erfolgen. Eine ggf. bestehende Deckungslücke wird von der BA geschlossen.

Die BA weist ihre Mitarbeiter(innen) den Arbeitsgemeinschaften zu. Grundlage ist § 12 Abs. 2a MTA bzw. künftig § 4 Abs. 3 TVBA für Angestellte bzw. Arbeitnehmer, für Beamte § 123a Abs. 2 BRRG. Die Zuweisung kann auch ohne die Zustimmung des Betroffenen erfolgen.

Soweit Arbeitsgemeinschaften Dienstherrneigenschaften haben, kommt für die Beamten eine Abordnung in Frage. Soweit dadurch die Sollstärke der personellen Ausstattung nicht erreicht ist, sind folgende Maßnahmen von Seiten der BA vorgesehen:

- Amtshilfe durch Behörden oder durch privatisierte ehemalige Bundesbehörden (nur Beamte). Erstattung der Vergütung für die abgeordneten / zugewiesenen Mitarbeiter/innen zu 75 %; soweit Amtshilfe von Kommunen in Betracht kommt und es sich um Personal handelt, das sachkundig ist: Erstattung zu 100 %

- Vergabe von Dienstleistungen an Dritte: Festlegung der vergabefähigen Dienstleistungen durch die fachlich zuständigen Stellen (Beachtung des Vergaberechts ist zwingend)

- befristete Einstellung zusätzlichen Personals im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel
Hinweise:
vgl. auch Nr. 1 in HEGA 12/2005 Personal lfd. Nr. 16

http://wdbfi.sgb-2.de/sonstiges/p01/p01_10001.html
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Alt 27.08.2006, 12:42   #17
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Zitat:
Zitat von Müllemann
(...)

die meisten wissen schon, worum es geht und gehen dafür über Leichen, damit sie bei d. Belohnung nicht übergangen werden
Ich habe auch von sogenannten "Kopfgeldern" gehört.

Mir geht es insbesondere um Eingrenzung der Sanktionen innerhalb einer EinV.
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