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kein_lohn_unter10

ALG II

Der Hausarrest wirft immer wieder neue Fragen auf...; in Forum: Information; Mal angenommen ich habe ein Termin um 10 Uhr in der ARGE und normalerweise brauche ich eine halbe Stunde um da hinzukommen, wie wird das gehandhabt wenn ich schon um ...
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Alt 25.08.2006, 14:15   #1
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Ort: Stuttgart
Beiträge: 81
Standard Der Hausarrest wirft immer wieder neue Fragen auf...

Mal angenommen ich habe ein Termin um 10 Uhr in der ARGE und normalerweise
brauche ich eine halbe Stunde um da hinzukommen, wie wird das gehandhabt wenn
ich schon um 9 Uhr aus dem Haus gehe und vorsätzlich langsam anreise um
z.B "ein wenig Luft zu schnappen"?

Davon abgesehen, darf ich die Anreise zur ARGE kurzzeitig unterbrechen, z.B um _auf_
dem Weg etwas an einem Kiosk zu kaufen? Falls dies verboten ist, wie wird das
überwacht, z.B in dem der Kontrolldienst etwa auf dem Weg zur ARGE beschattet?

Was ist z.B mit Anwaltsterminen. Angenommen ich möchte einen Anwalt aufsuchen
um mich beraten zu lassen vielleicht sogar wegen einer Sanktion weil ich mich schon
dem Hausarrest widersetzt habe, kann mir der Sachbearbeiter die Erlaubnis
verweigern zu diesem Zweck das Haus zu verlassen?

Was ist wenn ich fälschlicherweise vorgebe ich würde einkaufen gehen, aber gehe
stattdessen zu einem Anwalt und lass mich heimlich beraten, wie wird das gehandhabt?
__________________
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Das hier ist keine Rechtsberatung und wer sich nach den Informationen hier richtet tut dies auf eigene Gefahr: Ich hafte nicht für etwaige Folgen.
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Alt 25.08.2006, 14:17   #2
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Beiträge: 13.183
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Ist das alles ernst gemeint, was Du da fragst? Also ich habe jedenfalls noch keinen Hausarrest und lebe wie all die Jahre vorher
Arania ist offline  
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Alt 25.08.2006, 14:24   #3
Ludwigsburg
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Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von Arania
Ist das alles ernst gemeint, was Du da fragst? Also ich habe jedenfalls noch keinen Hausarrest und lebe wie all die Jahre vorher
Das müßte man alles ernstgemeint fragen, denn laut Gesetz darf man den Wohnort nicht verlassen. Und wenn dir einer an den Karren p.... will - sicher ist sicher :-)

Mein SB hat mir aber schriftlich mitgeteilt, das er nicht gefragt werden will,
wenn ich zum Arzt, einkaufen und ähnliches will, nur mehrtägige Abwesenheit sprich Urlaub will er wissen.

Und was der mir sagt, daran halte ich mich - solange es mir in den Kram paßt. :)

Gruß aus Ludwigsburg
 
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Alt 25.08.2006, 14:43   #4
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Registriert seit: 15.08.2006
Ort: Stuttgart
Beiträge: 81
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Zitat:
Zitat von Ludwigsburg
Zitat:
Zitat von Arania
Ist das alles ernst gemeint, was Du da fragst? Also ich habe jedenfalls noch keinen Hausarrest und lebe wie all die Jahre vorher
Das müßte man alles ernstgemeint fragen, denn laut Gesetz darf man den Wohnort nicht verlassen. Und wenn dir einer an den Karren p.... will - sicher ist sicher :-)

Mein SB hat mir aber schriftlich mitgeteilt, das er nicht gefragt werden will,
wenn ich zum Arzt, einkaufen und ähnliches will, nur mehrtägige Abwesenheit sprich Urlaub will er wissen.

Und was der mir sagt, daran halte ich mich - solange es mir in den Kram paßt. :)

Oh und schöne Grüße nach Ludwigsburg, ist ja gerade um die Ecke :-)

Gruß aus Ludwigsburg
Na gut, du hast eben von Deinem Sachbearbeiter eine dauernde Genehmigung bekommen
die es Dir erlaubt Dich in Deinem näheren Umfeld zu bewegen. Die kann er aber auch
jederzeit widerrufen.
__________________
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Alt 25.08.2006, 14:46   #5
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Registriert seit: 11.02.2006
Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
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Zitat:
Na gut, du hast eben von Deinem Sachbearbeiter eine dauernde Genehmigung bekommen
die es Dir erlaubt Dich in Deinem näheren Umfeld zu bewegen. Die kann er aber auch
jederzeit widerrufen.
.... genau :daumen: :daumen:

und beim nächsten Mal verlangt er von dir das du dir einen Knopf an die Backe nähst :shock: :shock: 8) :?
Arco ist offline  
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Alt 25.08.2006, 14:48   #6
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Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.183
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:x
Arania ist offline  
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Alt 25.08.2006, 15:00   #7
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Registriert seit: 15.08.2006
Ort: Stuttgart
Beiträge: 81
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[quote="Arco"]
Zitat:
Na gut, du hast eben von Deinem Sachbearbeiter eine dauernde
und beim nächsten Mal verlangt er von dir das du dir einen Knopf an die Backe nähst :shock: :shock: 8) :?
Ist Recht Arco, Du bist ja Dein Halsband mit Peilsender schon gewohnt. Fakt ist und
das kannst Du kleinreden wie Du willst, effektiv ist dem Empfänger von Leistungen
für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch es auferlegt täglich jederzeit
in seiner Wohnung anzutreffen zu sein ... auch wenn man noch nicht nicht systematisch
von Haus zu Haus geht und die Anwesenheit stichprobenweise kontrolliert ... bzw.
die verbilligte Nachmittagsvorstellung im Kino unterbrochen wird für eine Razzia des
Arbeitsamtes.

Ich werde selbst heute wie schon angekündigt (nur ist das irgendwie nicht im Zieltthread
gelandet) mich in wenigen Stunden auf dem Weg machen um mich 200 KM entfernt
aufhalten und das sogar mehrere Tage lang. Ich glaube kaum das man die Melderdaten
von Toll-Collect heranziehen wird um mich irgendwo zwischen zwei Autobahnkilometern
aus dem Wagen zu ziehen. Deswegen heisst das noch lange nicht das ich vielleicht
nicht doch von der ARGE hierzu hören werde.
__________________
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Alt 25.08.2006, 15:17   #8
Ludwigsburg
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Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von Baerendienst

Na gut, du hast eben von Deinem Sachbearbeiter eine dauernde Genehmigung bekommen
die es Dir erlaubt Dich in Deinem näheren Umfeld zu bewegen. Die kann er aber auch
jederzeit widerrufen.
Da hast du sehr recht, deshalb mein ich, müßte das Gesetz (mal wieder) geändert werden.

Ich habe meinem SB ganz klar mitgeteilt, daß für mich das Gesetz maßgebend ist - und ich mich daran halte, wenn ich nicht schriftlich von ihm erhalte, was er denkt.

Sollte er seine Meinung ändern, bitte, aber dann hätt er viel zu tun...

die wisen auf dem Amt, daß ich keine Ruhe gebe, bis ich zufrieden bin :-)

Und zufrieden wär ich nur, wenn jeder Schritt, den ich aus dem Wohnort raus geh, vorher schriftlich genehmigt wär... denn ich möcht nicht riskieren, auch nur 1 Tag auf mein Geld verzichten zu müssen...

Gruß aus Ludwigsburg

Gruß aus Ludwigsburg
 
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Alt 25.08.2006, 16:16   #9
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Ort: Wetterau
Beiträge: 295
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Hmm,
also ich habe nochmal in das Fortentwicklungsgesetz geschaut und da steht folgendes:
Zitat:
§7 Abs. 4a SDB II:
5 Leistungen nach diesem Buch erhält nicht, wer
sich ohne Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners
außerhalb des in der Erreichbarkeits-Anordnung
vom 23. Oktober 1997 (ANBA 1997, 1685), geändert
durch Anordnung vom 16. November 2001 (ANBA
2001, 1476), definierten zeit- und ortsnahen Bereiches
aufhält; die übrigen Bestimmungen dieser Anordnung
gelten entsprechend.
So und in der ANBA steht lediglich folgendes:
Zitat:
§ 1 Grundsatz
(1) 1Vorschlägen des Arbeitsamtes zur beruflichen Eingliederung kann zeit- und ortsnah Folge leisten, wer in der Lage
ist, unverzüglich
1. Mitteilungen des Arbeitsamtes persönlich zur Kenntnis zu nehmen,
2. das Arbeitsamt aufzusuchen,
3. mit einem möglichen Arbeitgeber oder Träger einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme in Verbindung zu treten
und bei Bedarf persönlich mit diesem zusammenzutreffen und
4. eine vorgeschlagene Arbeit anzunehmen oder an einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme teilzunehmen.
2Der Arbeitslose hat deshalb sicherzustellen, daß das Arbeitsamt ihn persönlich an jedem Werktag an seinem Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt unter der von ihm benannten Anschrift (Wohnung) durch Briefpost erreichen kann. 3Diese
Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn der Arbeitslose die an einem Samstag oder an einem Tag vor einem gesetzlichen
Feiertag eingehende Post erst am folgenden Sonn- bzw. Feiertag zur Kenntnis nehmen kann.

(2) 1Über Ausnahmen von diesem Grundsatz entscheidet das Arbeitsamt im Rahmen der nachfolgenden Vorschriften.
2Es läßt sich von dem Ziel leiten, den Arbeitslosen beruflich einzugliedern und Leistungsmißbrauch zu vermeiden.
(3) Kann der Arbeitslose Vorschlägen des Arbeitsamtes zur beruflichen Eingliederung wegen der nachgewiesenen
Wahrnehmung eines Vorstellungs-, Beratungs- oder sonstigen Termins aus Anlaß der Arbeitssuche nicht zeit- oder
ortsnah Folge leisten, steht dies der Verfügbarkeit nicht entgegen.

§ 2 Aufenthalt innerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs
1Der Arbeitslose kann sich vorübergehend auch von seinem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt entfernen, wenn
1. er dem Arbeitsamt rechtzeitig seine Anschrift für die Dauer der Abwesenheit mitgeteilt hat,
2. er auch an seinem vorübergehenden Aufenthaltsort die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 erfüllen kann und
3. er sich im Nahbereich des Arbeitsamtes aufhält. 2Zum Nahbereich gehören alle Orte in der Umgebung des
Arbeitsamtes, von denen aus der Arbeitslose erforderlichenfalls in der Lage wäre, das Arbeitsamt täglich ohne
unzumutbaren Aufwand zu erreichen.
So da steht nichts von Hausarrest oder persönlicher Erreichbarkeit zu Hause!
Ich möchte jetzt gerne nochmal wissen, woher diese persönliche Erreichbarkeit zu Hause herkommt! :motz: :motz:

LG

Silke

P.S.: meiner Arge reicht 'ne Handynummer, die aktuell ist....
__________________
Leben und Leben lassen!
silkem ist offline  
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Alt 25.08.2006, 18:38   #10
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Registriert seit: 16.02.2006
Beiträge: 1.079
Standard Die Erreichbarkeits-Anordnung: Hausarrest bei Hartz IV?

Informationen, Quellen und Meinungen zur neuen "Residenzpflicht" im SGB II
http://www.erwin-denzler.de/eao.html
Mambo ist offline  
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Alt 25.08.2006, 19:42   #11
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Registriert seit: 18.06.2005
Beiträge: 194
Standard

Zum Nahbereich gehören alle Orte in der Umgebung des
Arbeitsamtes, von denen aus der Arbeitslose erforderlichenfalls in der Lage wäre, das Arbeitsamt täglich ohne unzumutbaren Aufwand zu erreichen.


Weiss jemand, wie das in der Praxis ausgelegt wird? m.E. würde dies ja bedeuten, ich kann mich doch schon weiter vom Wohnort entfernen.
Für mich wäre es kein unzumutbarer Aufwand mich von einem sagen wir mal 200km entfernten Ort in den Zug zu setzen und bei der ARGE am selben Tag anzutreten.

Sadness
sadness ist offline  
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Alt 25.08.2006, 19:54   #12
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Benutzerbild von jimminygrille
 
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Beiträge: 248
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Das treibt ja hier Blüten :kinn: So habe ich das nicht aufgefasst, daß man nun Hausarrest hat. Es kommt zwar so ein bisschen in die Nähe aber da steht, daß man täglich seinen Briefkasten aufsuchen muss , was ja auch schon vor der Verschärfung der Fall war.
Kann mir nicht vorstellen, daß nach jahrelangem Nicht-Anbieten eines Arbeitsplatzes nun brandeilig noch am selben Tag ein Arbeitsplatz aufgesucht werden muss, weil plötzlich mein Traum-Arbeitgeber im Internet geguckt hat nach meinem Profil und sich auf Anhieb in mich und meine Arbeitskraft mit meinen 55 verliebt hat. :lol:
Wo wollen die denn so schnell einen hernehmen? Kommt ev auf die Branche an, daß ein Wirt erst um 11 Uhr feststellt, daß sein Spüler nicht kommt und dann schnell einen anfordert bei der ARGe, das wäre aber nur eine Aushilfstätigkeit. Und Tagelöhner stellen sich doch sowieso schon früh zur Verfügung für Bau/Garten-Arbeit, Möbelschleppen ec. Also, mal nicht übertreiben mit vorauseilendem Gehorsam ! Das wäre das Letzte, daß ich auch noch meinen SB bei der Arge frage, ob ich mit dem Hund ne Runde drehen darf.
Und "Maßnahmen" werden auch nicht von einem auf den anderen Tag angetreten.
__________________
Rette sich, wer kann
jimminygrille ist offline  
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Alt 25.08.2006, 20:07   #13
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[quote="Baerendienst"]
Zitat:
Zitat von Arco
Zitat:
Na gut, du hast eben von Deinem Sachbearbeiter eine dauernde
und beim nächsten Mal verlangt er von dir das du dir einen Knopf an die Backe nähst :shock: :shock: 8) :?
Ist Recht Arco, Du bist ja Dein Halsband mit Peilsender schon gewohnt. Fakt ist und
das kannst Du kleinreden wie Du willst, effektiv ist dem Empfänger von Leistungen
für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch es auferlegt täglich jederzeit
in seiner Wohnung anzutreffen zu sein ... auch wenn man noch nicht nicht systematisch
von Haus zu Haus geht und die Anwesenheit stichprobenweise kontrolliert ... bzw.
die verbilligte Nachmittagsvorstellung im Kino unterbrochen wird für eine Razzia des
Arbeitsamtes.

.
:kinn: :kinn: da ist es ja gut das ich wie Bärlein gepostet hat mein Peilsender schon am Hals habe - oh - neeee, hier in Hessen hat man doch die Fuß- / eh Pfotenfesseln Made in Roland/Wagner ;) ;)


@ silkem :stern: :stern:

..... deine Auszüge habe ich auch schon mal gelesen - :hihi: :hihi:

aber der Hausarrest hört sich besser an :pfeiff: :pfeiff:
Arco ist offline  
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Alt 25.08.2006, 20:28   #14
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Beiträge: 77
Standard

Zitat:
Zitat von Arco
aber der Hausarrest hört sich besser an :pfeiff: :pfeiff:
... und wie wärs mit "mündel des staates unter hausarrest stehend"

sammy
sammy ist offline  
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Alt 25.08.2006, 21:04   #15
Catweazle
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Beiträge: n/a
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Mit dieser staatlichen "Stallpflicht" gehe ich so um, wie ich es für richtig halte. Dritte schreiben mir nicht vor, wann ich mich wo und für welchen Zeitraum aufzuhalten habe. Mit mir funktioniert das so nicht, denn ich bin ein freier Mensch.
 
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Alt 25.08.2006, 21:15   #16
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Ort: Kassel / Hessen
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... immer mal von Interessse was so in befreundeten Foren so steht und gepostet wird ;)

Hier mal ein Thread von einem gewissen "Barendienst" bei Tacheles

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/f...p?FacId=500330

Besonders die zahlreichen Antworten sind lesenswert :!:
Arco ist offline  
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Alt 25.08.2006, 21:20   #17
Erfahrener Benutzer
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Ort: Wetterau
Beiträge: 295
Standard

@catweazle
Zitat:
Mit dieser staatlichen "Stallpflicht" gehe ich so um, wie ich es für richtig halte. Dritte schreiben mir nicht vor, wann ich mich wo und für welchen Zeitraum aufzuhalten habe. Mit mir funktioniert das so nicht, denn ich bin ein freier Mensch.
Genauso sehe ich das auch! :dampf: :dampf:

@Mambo
Danke für den Link

LG

Silke
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Leben und Leben lassen!
silkem ist offline  
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Alt 25.08.2006, 21:59   #18
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Ort: Kassel / Hessen
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... so und sehr lesbar die gegenwärtige Reaktion bei der "Gegenseite" in der das selbstverständlich auch diskutiert wird.

Mal zu beachten die letzte Seite - dort wird auch Bezug auf unser Forum und Tacheles genommen ....

Übrigens die Nachtgrabb ist SB und postet auch bei Tacheles täglich mit .....

http://foren.duisburg.de/sa_disk/vie...r=asc&start=30

Und dann noch lesbar http://de.biz.yahoo.com/21082006/336...espondent.html

Aber mann/frau kann sich ja den Mund fusselig reden .......
Arco ist offline  
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