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Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) > Information > ALG II > Pressemitteilung/Urteil des BverfG v. 09.02.2010

ALG II

Pressemitteilung/Urteil des BverfG v. 09.02.2010; in Forum: Information; Das Bundesverfassungsgericht Zitat: Bundesverfassungsgericht - Pressestelle - Pressemitteilung Nr. 5/2010 vom 9. Februar 2010 Urteil vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 – ...

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Alt 09.02.2010, 10:53   #1
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Benutzerbild von vagabund
 
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Ausrufezeichen Pressemitteilung/Urteil des BverfG v. 09.02.2010

Das Bundesverfassungsgericht

Zitat:
Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 5/2010 vom 9. Februar 2010

Urteil vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 –

Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV- Gesetz") nicht verfassungsgemäß
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Gruß
vagabund
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Die von mir gemachten Aussagen geben meine persönlichen Erfahrungen wieder bzw. stellen meine Meinung dar und keine Rechtsberatung.

"Hartz IV ist offener Strafvollzug. Es ist die Beraubung von Freiheitsrechten. ...." Goetz Werner

Chemiker haben für alles eine Lösung.
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Alt 09.02.2010, 11:28   #2
canigou
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Standard AW: Pressemitteilung des BverfG

Herzlich Dank, vagabund,

für diesen Link.
 
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Alt 09.02.2010, 12:34   #3
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Beiträge: 446
Standard Bubdesverfassungsgericht: Regelsatz

Huhu, ich habe euch was schönes mitgebracht.


Das Bundesverfassungsgericht meint zum Regelsatz




Ich denke wir haben wohl alle gewonnen, super !!!!!

Gruss von Andrea
__________________
:icon_evil:
[SIZE="4"][COLOR="Blue"]Nicht das Volk muss Angst vor der Regierung haben, sondern die Regierung muss Angst vor dem Volk haben !!![/COLOR][/SIZE] :icon_klatsch:

Geändert von Martin Behrsing (09.02.2010 um 18:03 Uhr)
Andrea123 ist offline  
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Alt 09.02.2010, 12:52   #4
canigou
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Bubdesverfassungsgericht: Regelsatz

Zitat:
Zitat von Andrea123 Beitrag anzeigen
Huhu, ich habe euch was schönes mitgebracht.
...die gleiche Pressemitteilung, die bereits vagabund eingestellt hat.
 
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Alt 09.02.2010, 14:02   #5
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Standard AW: Pressemitteilung/Urteil des BverfG v. 09.02.2010

Ehrlich gesagt: So weit, so gut, aber...
...es wird seitens des BVGs klar gesagt, daß nicht erkenntlich sei, daß das ALG II zu niedrig sei
...das BVG nörgelt nur( zu recht) an den vollkommen willkürliche gewählten Summen udn Pauschalen/ prozentsätzen, die dort angenommen werden und der Kungelei an den Statistikdaten von anno dazumal

Meine Befürchtung:
Es werden sich jetzt ein paar "Experten" für mathematische Spielchen hinsetzen und wieder so lange Zahlen hin und her schieben, bis wieder der alte Regelsatz rauskommt und vielleicht sogar noch weniger.

Es sind doch die gleichen Geier, Henker, Gewissensunbelasteten Menschen, die bestimmen wovan man denn "menschenwürdig" leben können soll. Die werden nicht prüfen ob etwas menschenwürdig ist, die werden versuchen es festzulegen. Wie immer sicher gebettet auf 4-5stellige Nettoeinkommen kann man da mal ganz entspannt ansagen, das 300 EUR auch reichen.

In diesem Sinne: das war ein erster Schritt, aber es gibt noch viel zu tun...

Datt Nimschö
__________________
Folgende Punkte gelten für ALLE meine Aussagen in diesem Forum:
-ich gebe hier grundsätzlich nur meine durchs Grundgesetz geschützte Meinung preis.
-ich biete keinerlei Rechtsberatung, sondern nur meine gewährfreien Erfahrungen und Meinungen.
-ich lasse mir von NIEMANDEM den Mund verbieten, bin aber gerne bereit mit jedem über meine Aussagen offen und ehrlich zu diskutieren.
Nimschö ist offline  
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Alt 09.02.2010, 14:09   #6
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Standard AW: Pressemitteilung/Urteil des BverfG v. 09.02.2010

Sehe ich auch so.

Der Kampf wird weitergehen bis Hartz 4 abgeschafft ist. Und nicht nur der Name wie es die Leyen will. Nein das ganze Gesetz muss weg.

Aber es macht Mut. Dieses Urteil.

Und hab die von der Leyen bei der Urteilverkündung gesehen als die Kamera draufgehalten hat. Die war tief geknickt und scheint auch woanders zwischenzeitlich gewesen zu sein.

Und vorne der Kläger der das alles zum Rollen gebracht hat erst. Ganz entspannt.
__________________
Mit freundlichem Gruß

Patrik

Dieser Beitrag dient nur der Information und stellt somit keine Rechtsberatung dar. Und ist somit durch

Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt

Bitte mitzeichnen bei beiden Petitionen:

http://www.500-euro-eckregelsatz.de/

http://www.sanktionsmoratorium.de

Rechte von Erwerbslosen.Unbedingt lesen:

http://www.elo-forum.org/infos-abweh...erbslosen.html
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Danke @Patrik sagt:
Alt 09.02.2010, 14:12   #7
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Standard AW: Pressemitteilung/Urteil des BverfG v. 09.02.2010

Ich vermute mal, einer der ersten Eliterechner und Denker dieses Landes wird Wolfgang Franz sein, der eine sichere Begründung für einen neuen "h4-Satz" herzaubern, ähh... auf festen Größen bestehend errechnen wird.

Zitat:
Zitat von Patrik Beitrag anzeigen
Sehe ich auch so.

Der Kampf wird weitergehen bis Hartz 4 abgeschafft ist. Und nicht nur der Name wie es die Leyen will. Nein das ganze Gesetz muss weg.

Aber es macht Mut. Dieses Urteil.

Und hab die von der Leyen bei der Urteilverkündung gesehen als die Kamera draufgehalten hat. Die war tief geknickt und scheint auch woanders zwischenzeitlich gewesen zu sein. - wenn das mal nicht eine schauspielerische Leistung ist, meint ihr nicht, dass die damit rechneten und dass dieser "Gesichtsausdruck" bei vielen so etwas, wie falsche Sicherheit und Hoffnung in unsere Rechtssystem bewirken soll?

Und vorne der Kläger der das alles zum Rollen gebracht hat erst. Ganz entspannt.
Er und wir haben noch nichts gewonnen, ausser eine neue Berechnungsgrundlage, ich warne davor anzunehmen, dass jetzt "Gutmenschen" kommen werden, die wirklich reele Zahlen und Größen für ein neues Existenzminimum bringen werden. Die Vereine, die damals dafür rangezogen wurden, stellten auch ihr soziales und menschenliebendes Engagement im Vordergrund, wir durften nur heute in Wort und Bild sehen, dass die Zahlen aus dem Hut gezogen worden. Die gleichen Vereine werden wieder neue Zahlen bringen.
Hungrig ist offline  
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Alt 09.02.2010, 14:13   #8
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Standard AW: Pressemitteilung/Urteil des BverfG v. 09.02.2010

Zitat:
Zitat von Nimschö Beitrag anzeigen
Ehrlich gesagt: So weit, so gut, aber...
...es wird seitens des BVGs klar gesagt, daß nicht erkenntlich sei, daß das ALG II zu niedrig sei
...das BVG nörgelt nur( zu recht) an den vollkommen willkürliche gewählten Summen udn Pauschalen/ prozentsätzen, die dort angenommen werden und der Kungelei an den Statistikdaten von anno dazumal
Das ist der Knackpunkt.
Und jetzt dürfen wir noch fast ein Jahr warten bis wir wissen was genau dabei rauskommt.

Was BILD-Zeitung und Konsorten allerdings nicht daran hindern wird bis dahin weiter zu hetzen, haben ja jetzt neuen Stoff.
EdWood ist offline  
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Alt 09.02.2010, 14:32   #9
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Standard AW: Pressemitteilung/Urteil des BverfG v. 09.02.2010

Nun hat das Bundesverfassungsgericht also sein Urteil gefällt.

Jetzt fragen sich alle was wird kommen , mehr Geld weniger Geld usw.

Das ist aber doch nicht das um was es wirklich gehen muß.

Selbst das Bundesverfassungsgericht hat es sich wohl nicht getraut auszusprechen.

In der Bundesrepublik Deutschland ist eine Behörde geschaffen worden die nicht mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist , und dann hat diese Behörde auch noch Recht angewand das nicht mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist sondern eklatant gegen Artikel 1 des GG verstößt.

Das ist der Offenbarungseid eines Staatswesens.
Es ergeben sich doch Probleme on mass.

Wie können Beamte (auch Polizisten) die einen Eid auf das GG der Bundesrepublik Deutschland ablegen so einer Behörde in irgendeiner Form Hilfe gewähren.

Wieso haben die ganzen Sozialrichter die dem GG verpflichtet sind das nicht erkannt ?

Wieso kann jemand strafrechtlich belangt werden wenn er gegen ein Grundgesetzwidriges Gesetz verstößt.

Wieso hat eine rot/grüne Regierung so viele Gesetze auf den Weg bringen können die nicht mit dem Grundgesetz vereinbar waren und hinterher gekippt wurden. (zb teile des Flugsicherheitsgesetzes)

Wieso wissen also eigentlich immer die, die das Grundgesetz schützen sollen überhaupt nicht was das Grundgesetz ist und bedeutet.

Warum begehrt die Bevölkerung eigentlich nicht auf gegen die, die Stück für Stück versuchen das Grundgesetz zu zersetzen.
Wo ist der Verfassungsschutz? Wird Schröder jetzt entlich eingesperrt?

Wie kann dann also so ein Staat dessen eigenen Bediensteten nicht mal das Grundgesetz verstehen ein Gewaltmonopol für sich beanspruchen.

Jeder wird wieder sagen das er nur Anordnungen befolgt hat oder das es eben geltene Rechtsprechung war.

Das ist die wahre Gefahr für uns alle und wir sollten uns alle über eines klar sein, sollte unsere Regierung eines Tages ein Gesetz beschließen das darauf hinausläuft das Teile der Bevölkerung verschleppt und hingerichtet werden dürfen dann werden 90 % der Staatsbediensteten einfach so mitmachen. Sie werden dann wieder sagen das waren Anordnungen und geltenes Recht.
michaelulbricht ist offline  
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Danke @ michaelulbricht sagen 3 Benutzer:
Alt 09.02.2010, 14:54   #10
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Standard AW: Pressemitteilung/Urteil des BverfG v. 09.02.2010

Das Urteil ist nur ein kleiner Etappensieg. Hartz IV zementiert auch trotz möglicherweise nun kommender höherer Regelsätze auf jeden Fall die Unfreiheit im Land.

Schon bei oberflächlicher Lektüre des Urteils fällt auf, dass das physische Existenzminimum nun zementiert ist und unterschritten werden darf bis hin zu einer evidenten Unterschreitung.

Ansonsten schließe ich mich Michael Ulbricht vorbehaltlos an. Das System hat Züge einer totaltitären Fratze.

Ein Paradigmenwechsel in der Politik ist erforderlich und längst überfällig.

Gruß
Bernd
counselor ist offline  
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Alt 09.02.2010, 14:57   #11
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Standard AW: Pressemitteilung/Urteil des BverfG v. 09.02.2010

Zitat:
Zitat von Hungrig Beitrag anzeigen
Ich vermute mal, einer der ersten Eliterechner und Denker dieses Landes wird Wolfgang Franz sein, der eine sichere Begründung für einen neuen "h4-Satz" herzaubern, ähh... auf festen Größen bestehend errechnen wird.
Die Sätze sollen Realitätsnah sein, also ist Wolfgang Franz da schon mal in der Beziehung nicht qualifiziert.

Sancho ist offline  
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Alt 09.02.2010, 14:58   #12
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Benutzerbild von Sancho
 
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Standard AW: Pressemitteilung/Urteil des BverfG v. 09.02.2010

Zitat:
Zitat von counselor Beitrag anzeigen
Das Urteil ist nur ein kleiner Etappensieg. Hartz IV zementiert auch trotz möglicherweise nun kommender höherer Regelsätze auf jeden Fall die Unfreiheit im Land.

Schon bei oberflächlicher Lektüre des Urteils fällt auf, dass das physische Existenzminimum nun zementiert ist und unterschritten werden darf bis hin zu einer evidenten Unterschreitung.

Ansonsten schließe ich mich meinem Vorredner vorbehaltlos an. Das System hat Züge einer totaltitären Fratze.

Ein Paradigmenwechsel in der Politik ist erforderlich und längst überfällig.

Gruß
Bernd
dann lies mal genauer, nicht nur Oberflächlich.
Sancho ist offline  
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Alt 09.02.2010, 15:03   #13
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Standard AW: Pressemitteilung/Urteil des BverfG v. 09.02.2010

Zitat:
Zitat von Sancho Beitrag anzeigen
dann lies mal genauer, nicht nur Oberflächlich.
Das habe ich bereits getan und der erste Eindruck hat sich nur verstärkt. Aber du kannst mich gerne vom Gegenteile überzeugen.

Gruß
Bernd
counselor ist offline  
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Alt 09.02.2010, 15:19   #14
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Standard AW: Pressemitteilung/Urteil des BverfG v. 09.02.2010

Zitat:
Zitat von Sancho Beitrag anzeigen
Die Sätze sollen Realitätsnah sein, also ist Wolfgang Franz da schon mal in der Beziehung nicht qualifiziert.


Verstehst du keine Ironie?


Gruß
Walter
walle ist offline  
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Alt 09.02.2010, 15:27   #15
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Standard AW: Pressemitteilung/Urteil des BverfG v. 09.02.2010

Zitat:
Zitat von counselor Beitrag anzeigen
Das habe ich bereits getan und der erste Eindruck hat sich nur verstärkt. Aber du kannst mich gerne vom Gegenteile überzeugen.

Gruß
Bernd

Es ging nicht um Hartz IV, sondern um die Regelsätze. Also doch nicht so genau gelesen.

Es wurde auch nur gegen die RS geklagt und nicht gegen das ganze Gesetz.

Die Neuberechnung soll auch nicht "Pi mal Daumen" sein wie zu Beginn, sondern "Realitätsnah und menschenwürdig" sein soll. Die Neuberechnung muss die Regierung bis Ende Dezember dem BVerfG vorlegen, die es dann nochmal prüfen.

In einem Artikel steht sogar, das die Regierung einen 30-seitigen Vorgabenkatalog bekommt. Vorgaben muss man erfüllen, sonst gibts eben Ärger.

Ich habe nicht nur das Urteil besser gelesen, sondern auch andere Artikel.

Sancho ist offline  
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Danke @Sancho sagt:
Alt 09.02.2010, 15:43   #16
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Standard AW: Pressemitteilung/Urteil des BverfG v. 09.02.2010

Im vorletzten Absatz der Mitteilung steht;
Zitat:
Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG verpflichtet den
Gesetzgeber nicht dazu, die Leistungen rückwirkend neu festzusetzen.
Sollte der Gesetzgeber allerdings seiner Pflicht zur Neuregelung bis zum
31. Dezember 2010 nicht nachgekommen sein, wäre ein pflichtwidrig später
erlassenes Gesetz schon zum 1. Januar 2011 in Geltung zu setzen.
Das bedeutet nicht, daß rechtskräftige Bescheide deren Überprüfung vor der Entscheidung beantragt wurde nicht angegriffen werden können. Also bin ich mal gspannt, wie meine arge die Ablehnung begründen wird.
Erntehelfer ist offline  
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Danke @Erntehelfer sagt:
Alt 09.02.2010, 16:24   #17
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Beiträge: 14
Standard AW: Pressemitteilung/Urteil des BverfG v. 09.02.2010

"Der Gesetzgeber hat bei der Neuregelung
auch einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines
unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs für die nach § 7 SGB II Leistungsberechtigten vorzusehen, der bisher nicht von den Leistungen nach §§ 20 ff. SGB II erfasst wird, zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums jedoch zwingend zu decken ist. Bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber wird
angeordnet, dass dieser Anspruch nach Maßgabe der Urteilsgründeunmittelbar aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG zu Lasten des Bundes geltend gemacht werden kann."

Kann mir bitte einer erklären was das nun bedeutet ?
Bis auf diesen Teil habe ich soweit verstanden . Nur dieser Teil ...




Moonya ist offline  
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Alt 09.02.2010, 16:44   #18
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Standard AW: Pressemitteilung/Urteil des BverfG v. 09.02.2010

"Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG verpflichtet den
Gesetzgeber nicht dazu, die Leistungen rückwirkend neu festzusetzen. " (vorletzter Absatz)

was soll das heißen?
yuki ist offline  
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Alt 09.02.2010, 16:50   #19
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Benutzerbild von Ghansafan
 
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Standard AW: Pressemitteilung/Urteil des BverfG v. 09.02.2010

Zitat:
Zitat von Moonya Beitrag anzeigen
"Der Gesetzgeber hat bei der Neuregelung
auch einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines
unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs für die nach § 7 SGB II Leistungsberechtigten vorzusehen, der bisher nicht von den Leistungen nach §§ 20 ff. SGB II erfasst wird, zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums jedoch zwingend zu decken ist. Bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber wird
angeordnet, dass dieser Anspruch nach Maßgabe der Urteilsgründeunmittelbar aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG zu Lasten des Bundes geltend gemacht werden kann."

Kann mir bitte einer erklären was das nun bedeutet ?
Bis auf diesen Teil habe ich soweit verstanden . Nur dieser Teil ...




Ich verstehe das so, man kann bsp. Medikamente oder Therapien, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden, ab sofort geltend machen.
__________________
Im Osten geht die Sonne auf !
Ghansafan ist offline  
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Alt 09.02.2010, 16:57   #20
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Standard AW: Pressemitteilung/Urteil des BverfG v. 09.02.2010

Zitat:
Für mich gibt es kein Grund den Regelsatz zuerhöhen.
don't feed the troll

Zitat:
Uns geht es doch noch super in Deutschland.
genau, mir gehts atm nicht schlecht, ABER ich bekomme auch gehalt und kein H4 gnadenbrot...
__________________
Asozial
Radikal
Gefühlskalt
Erbarmungslos

oder

Arschloch
Regiert
Gerne
Erwerbslose
physicus ist offline  
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Alt 10.02.2010, 00:19   #21
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Standard AW: Pressemitteilung/Urteil des BverfG v. 09.02.2010

Zitat:
Zitat von physicus Beitrag anzeigen
don't feed the troll
Danke!

Gruß Erntehelfer
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Alt 10.02.2010, 00:58   #22
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Standard AW: Pressemitteilung/Urteil des BverfG v. 09.02.2010

Zitat:
Zitat von yuki Beitrag anzeigen
"Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG verpflichtet den
Gesetzgeber nicht dazu, die Leistungen rückwirkend neu festzusetzen. " (vorletzter Absatz)

was soll das heißen?
Das du nicht rückwirkend mehr erhältst, auch wenn die Grundsicherung verfassungswidrig war und dir eigentlich mehr zugestanden hätte. Der Staat muss dir auch bis zum 31.12.2010 nur die verfassungswidrige Grundsicherung zahlen. Ausnahme hiervon sind im Einzelfall (bei erhöhtem Bedarf) denkbar, aber eben nicht die Regel. Das Gericht geht davon aus, dass wer bisher mit der verfassungswidrigen Grundsicherung leben konnte, es auch bis 31.12.2010 kann und will damit die Staatskasse zu Lasten der Betroffenen entlasten. Unsozial aber durchaus rechtens.
__________________
[b]Dies ist meine private Meinung konform Artikel 5 GG.[/b]
Andi_ ist offline  
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Alt 10.02.2010, 01:10   #23
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Standard AW: Pressemitteilung/Urteil des BverfG v. 09.02.2010

Zitat:
Zitat von Erntehelfer Beitrag anzeigen
Im vorletzten Absatz der Mitteilung steht;
Das bedeutet nicht, daß rechtskräftige Bescheide deren Überprüfung vor der Entscheidung beantragt wurde nicht angegriffen werden können. Also bin ich mal gspannt, wie meine arge die Ablehnung begründen wird.
Sie werden dir schreiben, dass deine Leistung nicht aufgrund des Urteil rückwirkend erhöht werden kann. Widersprüchen wird hingegen stattgegeben und die Kosten werden erstattet, aber eben auch nicht die Leistungen erhöht. Sie laufen dank des Urteil ins Leere, da das Gericht den Gesetzgeber eben gerade nicht verpflichtet hat, die verfassungswidrige Grundsicherung vor dem 1.1.2011 zu korrigieren. Selbst nach dem 1.1.2011 muss die Grundsicherung nicht unbedingt höher ausfallen. Dies hat das Gericht keineswegs angeordnet. Es hat nur die willkürliche Berechnungsgrundlage reklamiert. Traurig, aber wahr.
__________________
[b]Dies ist meine private Meinung konform Artikel 5 GG.[/b]
Andi_ ist offline  
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Alt 10.02.2010, 10:16   #24
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Standard AW: Pressemitteilung/Urteil des BverfG v. 09.02.2010

Zitat:
Zitat von Andi_ Beitrag anzeigen
Sie werden dir schreiben, dass deine Leistung nicht aufgrund des Urteil rückwirkend erhöht werden kann. Widersprüchen wird hingegen stattgegeben und die Kosten werden erstattet, aber eben auch nicht die Leistungen erhöht. Sie laufen dank des Urteil ins Leere, da das Gericht den Gesetzgeber eben gerade nicht verpflichtet hat, die verfassungswidrige Grundsicherung vor dem 1.1.2011 zu korrigieren. Selbst nach dem 1.1.2011 muss die Grundsicherung nicht unbedingt höher ausfallen. Dies hat das Gericht keineswegs angeordnet. Es hat nur die willkürliche Berechnungsgrundlage reklamiert. Traurig, aber wahr.
Da geht es aber ausschließlich um das Gesetzgebungsverfahren und wie es nach dem Urteil verlaufen soll. Ich zitiere deshalb nochmal einen Artikel der Aachener Zeitung.
Rechtsanwalt: Jetzt Widerspruch gegen Hartz-IV-Bescheide einlegen - AZ-Web.de
Zitat:
Der Stolberger Rechtsanwalt Georg Hötte stellt in diesem Zusammenhang fest: «Selbst wenn diese Entscheidung für die Leistungsempfänger positiv ausfällt, wird sie für die Vergangenheit nicht angewendet, denn es gibt eine Vorschrift (Paragraph 79 Abs. 2 BVerfGG), wonach rechtskräftige Bescheide nach einem solchen Urteil nicht wieder aufgerollt werden dürfen.»

Um sich die Chancen für die Zeiträume rückwirkend bis Januar 2006 offenzuhalten, muss laut Hötte ein individueller Antrag (gemäß Paragraph 44 SGB X) auf Nachprüfung der alten Bescheide gestellt werden. Und nur wenn dieser Nachprüfungsantrag zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung noch nicht rechtskräftig abgelehnt worden ist, könne tatsächlich ein Anspruch auf zusätzliche Leistungen geltend gemacht werden.
Also müsste doch dieser §79 Abs. 2 BVerfGG entscheidend für den Verlauf des Verfahrens bleiben. Dazu hat sich das Gericht auch nicht geäussert.

Gruß Erntehelfer
Erntehelfer ist offline  
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Alt 10.02.2010, 11:45   #25
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Standard AW: Pressemitteilung/Urteil des BverfG v. 09.02.2010

@Erntehelfer Soweit ich das Urteil verstehe, habe den Pressetext dazu vollständig gelesen und das Urteil zu diesem Punkt, kann der Widerspruch keine Auswirkungen haben, ein Überprüfungsantrag sowieso nicht, selbst wenn man die vor der Urteilsverkündung gestellt hat, wie es etwa Tacheles juristisch richtig empfohlen hat. Bestenfalls könnten Anträge auf -zusätzliche- Leistungen nach dem Urteil gestellt Erfolg haben. Wenn etwa ein besonderer Bedarf nicht in der Grundsicherung gedeckt ist und daraus ein Härtefall begründbar wäre. Warten wir aber einfach mal ab wie die ersten Bescheide zu den ruhenden Widersprüchen und Überprüfungsanträgen aussehen. Ich bin schließlich kein Hellseher ;) PS. Siehe auch die Einschätzung von Tacheles zu lesen etwa hier: http://www.elo-forum.org/alg-ii/5111...infaellig.html
__________________
[b]Dies ist meine private Meinung konform Artikel 5 GG.[/b]

Geändert von Andi_ (10.02.2010 um 11:51 Uhr)
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Alt 10.02.2010, 18:51   #26
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Ausrufezeichen AW: Pressemitteilung/Urteil des BverfG v. 09.02.2010

Zitat:
Zitat von michaelulbricht Beitrag anzeigen
Das ist die wahre Gefahr für uns alle und wir sollten uns alle über eines klar sein, sollte unsere Regierung eines Tages ein Gesetz beschließen das darauf hinausläuft das Teile der Bevölkerung verschleppt und hingerichtet werden dürfen dann werden 90 % der Staatsbediensteten einfach so mitmachen. Sie werden dann wieder sagen das waren Anordnungen und geltenes Recht.
Da ist mit Sicherheit was drann, denn dass ist des Deutschen Beamtenmenthalität, die einen Befehlen und die anderen Gehorchen. Daher war auch Adolf mit seinem braunen Gesokse in Deutschland überhaupt in dieser Form erst möglich . Solange der Deutsche Bürger noch was zu essen und ne sogenannte Unterkunft hat, solange lässt er sich auch mit Füssen treten...und sich jeden Scheiss aufbürden...

Die Franzosen haben da einen ganz anderen Stolz als die Deutsche "Schafs"-Herde. Da zählt noch Würde und Familie. Beim Deutschen zählt nur HOFFENTLICH NICHT ICH, SONDERN DER ANDERE

Genau das ist das Problem, leider...
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