ALG II
Pressemitteilung/Urteil des BverfG v. 09.02.2010; in Forum: Information; Das Bundesverfassungsgericht Zitat: Bundesverfassungsgericht - Pressestelle - Pressemitteilung Nr. 5/2010 vom 9. Februar 2010 Urteil vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 – ...| Tags: 09022010, bverfg |
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| | #1 | |
| Redaktion Registriert seit: 22.06.2005 Ort: NRW
Beiträge: 3.082
| Das Bundesverfassungsgericht Zitat:
__________________ Gruß vagabund .................................................. .................................. Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Die von mir gemachten Aussagen geben meine persönlichen Erfahrungen wieder bzw. stellen meine Meinung dar und keine Rechtsberatung. "Hartz IV ist offener Strafvollzug. Es ist die Beraubung von Freiheitsrechten. ...." Goetz Werner Chemiker haben für alles eine Lösung. | |
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| | #2 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Herzlich Dank, vagabund, für diesen Link. |
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| | #3 |
| Forumnutzer Registriert seit: 18.08.2009
Beiträge: 446
| Huhu, ich habe euch was schönes mitgebracht. Das Bundesverfassungsgericht meint zum Regelsatz Ich denke wir haben wohl alle gewonnen, super !!!!! Gruss von Andrea
__________________ :icon_evil: [SIZE="4"][COLOR="Blue"]Nicht das Volk muss Angst vor der Regierung haben, sondern die Regierung muss Angst vor dem Volk haben !!![/COLOR][/SIZE] :icon_klatsch: Geändert von Martin Behrsing (09.02.2010 um 18:03 Uhr) |
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| | #4 |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 06.08.2007 Ort: NRW
Beiträge: 573
| Ehrlich gesagt: So weit, so gut, aber... ...es wird seitens des BVGs klar gesagt, daß nicht erkenntlich sei, daß das ALG II zu niedrig sei ...das BVG nörgelt nur( zu recht) an den vollkommen willkürliche gewählten Summen udn Pauschalen/ prozentsätzen, die dort angenommen werden und der Kungelei an den Statistikdaten von anno dazumal Meine Befürchtung: Es werden sich jetzt ein paar "Experten" für mathematische Spielchen hinsetzen und wieder so lange Zahlen hin und her schieben, bis wieder der alte Regelsatz rauskommt und vielleicht sogar noch weniger. Es sind doch die gleichen Geier, Henker, Gewissensunbelasteten Menschen, die bestimmen wovan man denn "menschenwürdig" leben können soll. Die werden nicht prüfen ob etwas menschenwürdig ist, die werden versuchen es festzulegen. Wie immer sicher gebettet auf 4-5stellige Nettoeinkommen kann man da mal ganz entspannt ansagen, das 300 EUR auch reichen. In diesem Sinne: das war ein erster Schritt, aber es gibt noch viel zu tun... Datt Nimschö
__________________ Folgende Punkte gelten für ALLE meine Aussagen in diesem Forum: -ich gebe hier grundsätzlich nur meine durchs Grundgesetz geschützte Meinung preis. -ich biete keinerlei Rechtsberatung, sondern nur meine gewährfreien Erfahrungen und Meinungen. -ich lasse mir von NIEMANDEM den Mund verbieten, bin aber gerne bereit mit jedem über meine Aussagen offen und ehrlich zu diskutieren. |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.03.2006 Ort: Haan
Beiträge: 1.337
| Sehe ich auch so. Der Kampf wird weitergehen bis Hartz 4 abgeschafft ist. Und nicht nur der Name wie es die Leyen will. Nein das ganze Gesetz muss weg. Aber es macht Mut. Dieses Urteil. Und hab die von der Leyen bei der Urteilverkündung gesehen als die Kamera draufgehalten hat. Die war tief geknickt und scheint auch woanders zwischenzeitlich gewesen zu sein. Und vorne der Kläger der das alles zum Rollen gebracht hat erst. Ganz entspannt.
__________________ Mit freundlichem Gruß Patrik Dieser Beitrag dient nur der Information und stellt somit keine Rechtsberatung dar. Und ist somit durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt Bitte mitzeichnen bei beiden Petitionen: http://www.500-euro-eckregelsatz.de/ http://www.sanktionsmoratorium.de Rechte von Erwerbslosen.Unbedingt lesen: http://www.elo-forum.org/infos-abweh...erbslosen.html |
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| Danke @Patrik sagt: |
| | #7 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 03.06.2008
Beiträge: 262
| Ich vermute mal, einer der ersten Eliterechner und Denker dieses Landes wird Wolfgang Franz sein, der eine sichere Begründung für einen neuen "h4-Satz" herzaubern, ähh... auf festen Größen bestehend errechnen wird. Zitat:
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| | #8 | |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 21.01.2008 Ort: Hameln
Beiträge: 69
| Zitat:
Und jetzt dürfen wir noch fast ein Jahr warten bis wir wissen was genau dabei rauskommt. Was BILD-Zeitung und Konsorten allerdings nicht daran hindern wird bis dahin weiter zu hetzen, haben ja jetzt neuen Stoff. | |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 05.12.2005
Beiträge: 871
| Nun hat das Bundesverfassungsgericht also sein Urteil gefällt. Jetzt fragen sich alle was wird kommen , mehr Geld weniger Geld usw. Das ist aber doch nicht das um was es wirklich gehen muß. Selbst das Bundesverfassungsgericht hat es sich wohl nicht getraut auszusprechen. In der Bundesrepublik Deutschland ist eine Behörde geschaffen worden die nicht mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist , und dann hat diese Behörde auch noch Recht angewand das nicht mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist sondern eklatant gegen Artikel 1 des GG verstößt. Das ist der Offenbarungseid eines Staatswesens. Es ergeben sich doch Probleme on mass. Wie können Beamte (auch Polizisten) die einen Eid auf das GG der Bundesrepublik Deutschland ablegen so einer Behörde in irgendeiner Form Hilfe gewähren. Wieso haben die ganzen Sozialrichter die dem GG verpflichtet sind das nicht erkannt ? Wieso kann jemand strafrechtlich belangt werden wenn er gegen ein Grundgesetzwidriges Gesetz verstößt. Wieso hat eine rot/grüne Regierung so viele Gesetze auf den Weg bringen können die nicht mit dem Grundgesetz vereinbar waren und hinterher gekippt wurden. (zb teile des Flugsicherheitsgesetzes) Wieso wissen also eigentlich immer die, die das Grundgesetz schützen sollen überhaupt nicht was das Grundgesetz ist und bedeutet. Warum begehrt die Bevölkerung eigentlich nicht auf gegen die, die Stück für Stück versuchen das Grundgesetz zu zersetzen. Wo ist der Verfassungsschutz? Wird Schröder jetzt entlich eingesperrt? Wie kann dann also so ein Staat dessen eigenen Bediensteten nicht mal das Grundgesetz verstehen ein Gewaltmonopol für sich beanspruchen. Jeder wird wieder sagen das er nur Anordnungen befolgt hat oder das es eben geltene Rechtsprechung war. Das ist die wahre Gefahr für uns alle und wir sollten uns alle über eines klar sein, sollte unsere Regierung eines Tages ein Gesetz beschließen das darauf hinausläuft das Teile der Bevölkerung verschleppt und hingerichtet werden dürfen dann werden 90 % der Staatsbediensteten einfach so mitmachen. Sie werden dann wieder sagen das waren Anordnungen und geltenes Recht. |
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| Danke @ michaelulbricht sagen 3 Benutzer: |
| | #10 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 09.02.2010
Beiträge: 31
| Das Urteil ist nur ein kleiner Etappensieg. Hartz IV zementiert auch trotz möglicherweise nun kommender höherer Regelsätze auf jeden Fall die Unfreiheit im Land. Schon bei oberflächlicher Lektüre des Urteils fällt auf, dass das physische Existenzminimum nun zementiert ist und unterschritten werden darf bis hin zu einer evidenten Unterschreitung. Ansonsten schließe ich mich Michael Ulbricht vorbehaltlos an. Das System hat Züge einer totaltitären Fratze. Ein Paradigmenwechsel in der Politik ist erforderlich und längst überfällig. Gruß Bernd |
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| | #11 | |
| Forumnutzer Registriert seit: 02.11.2007 Ort: Franggn
Beiträge: 9.580
| Zitat:
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| | #12 | |
| Forumnutzer Registriert seit: 02.11.2007 Ort: Franggn
Beiträge: 9.580
| Zitat:
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| | #13 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 09.02.2010
Beiträge: 31
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| | #14 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 07.02.2009
Beiträge: 27
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| | #15 | |
| Forumnutzer Registriert seit: 02.11.2007 Ort: Franggn
Beiträge: 9.580
| Zitat:
Es ging nicht um Hartz IV, sondern um die Regelsätze. Also doch nicht so genau gelesen. Es wurde auch nur gegen die RS geklagt und nicht gegen das ganze Gesetz. Die Neuberechnung soll auch nicht "Pi mal Daumen" sein wie zu Beginn, sondern "Realitätsnah und menschenwürdig" sein soll. Die Neuberechnung muss die Regierung bis Ende Dezember dem BVerfG vorlegen, die es dann nochmal prüfen. In einem Artikel steht sogar, das die Regierung einen 30-seitigen Vorgabenkatalog bekommt. Vorgaben muss man erfüllen, sonst gibts eben Ärger. Ich habe nicht nur das Urteil besser gelesen, sondern auch andere Artikel. | |
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| Danke @Sancho sagt: |
| | #16 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 20.02.2007 Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 552
| Im vorletzten Absatz der Mitteilung steht; Zitat:
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| Danke @Erntehelfer sagt: |
| | #17 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 23.06.2008
Beiträge: 14
| "Der Gesetzgeber hat bei der Neuregelung auch einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs für die nach § 7 SGB II Leistungsberechtigten vorzusehen, der bisher nicht von den Leistungen nach §§ 20 ff. SGB II erfasst wird, zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums jedoch zwingend zu decken ist. Bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber wird angeordnet, dass dieser Anspruch nach Maßgabe der Urteilsgründeunmittelbar aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG zu Lasten des Bundes geltend gemacht werden kann." Kann mir bitte einer erklären was das nun bedeutet ? Bis auf diesen Teil habe ich soweit verstanden . Nur dieser Teil ... |
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| | #18 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 02.08.2008
Beiträge: 44
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| | #19 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 15.03.2007 Ort: Lübeck
Beiträge: 364
| Zitat:
__________________ Im Osten geht die Sonne auf ! | |
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| | #20 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.03.2008
Beiträge: 2.646
| Zitat:
Zitat:
__________________ Asozial Radikal Gefühlskalt Erbarmungslos oder Arschloch Regiert Gerne Erwerbslose | ||
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| | #21 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 20.02.2007 Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 552
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| | #22 |
| Emailprobleme, Administrator kontaktieren! Registriert seit: 19.04.2006
Beiträge: 649
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Das du nicht rückwirkend mehr erhältst, auch wenn die Grundsicherung verfassungswidrig war und dir eigentlich mehr zugestanden hätte. Der Staat muss dir auch bis zum 31.12.2010 nur die verfassungswidrige Grundsicherung zahlen. Ausnahme hiervon sind im Einzelfall (bei erhöhtem Bedarf) denkbar, aber eben nicht die Regel. Das Gericht geht davon aus, dass wer bisher mit der verfassungswidrigen Grundsicherung leben konnte, es auch bis 31.12.2010 kann und will damit die Staatskasse zu Lasten der Betroffenen entlasten. Unsozial aber durchaus rechtens.
__________________ [b]Dies ist meine private Meinung konform Artikel 5 GG.[/b] |
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| | #23 |
| Emailprobleme, Administrator kontaktieren! Registriert seit: 19.04.2006
Beiträge: 649
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Sie werden dir schreiben, dass deine Leistung nicht aufgrund des Urteil rückwirkend erhöht werden kann. Widersprüchen wird hingegen stattgegeben und die Kosten werden erstattet, aber eben auch nicht die Leistungen erhöht. Sie laufen dank des Urteil ins Leere, da das Gericht den Gesetzgeber eben gerade nicht verpflichtet hat, die verfassungswidrige Grundsicherung vor dem 1.1.2011 zu korrigieren. Selbst nach dem 1.1.2011 muss die Grundsicherung nicht unbedingt höher ausfallen. Dies hat das Gericht keineswegs angeordnet. Es hat nur die willkürliche Berechnungsgrundlage reklamiert. Traurig, aber wahr.
__________________ [b]Dies ist meine private Meinung konform Artikel 5 GG.[/b] |
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| | #24 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 20.02.2007 Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 552
| Zitat:
Rechtsanwalt: Jetzt Widerspruch gegen Hartz-IV-Bescheide einlegen - AZ-Web.de Zitat:
Gruß Erntehelfer | ||
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| | #25 |
| Emailprobleme, Administrator kontaktieren! Registriert seit: 19.04.2006
Beiträge: 649
| @Erntehelfer Soweit ich das Urteil verstehe, habe den Pressetext dazu vollständig gelesen und das Urteil zu diesem Punkt, kann der Widerspruch keine Auswirkungen haben, ein Überprüfungsantrag sowieso nicht, selbst wenn man die vor der Urteilsverkündung gestellt hat, wie es etwa Tacheles juristisch richtig empfohlen hat. Bestenfalls könnten Anträge auf -zusätzliche- Leistungen nach dem Urteil gestellt Erfolg haben. Wenn etwa ein besonderer Bedarf nicht in der Grundsicherung gedeckt ist und daraus ein Härtefall begründbar wäre. Warten wir aber einfach mal ab wie die ersten Bescheide zu den ruhenden Widersprüchen und Überprüfungsanträgen aussehen. Ich bin schließlich kein Hellseher ;) PS. Siehe auch die Einschätzung von Tacheles zu lesen etwa hier: http://www.elo-forum.org/alg-ii/5111...infaellig.html
__________________ [b]Dies ist meine private Meinung konform Artikel 5 GG.[/b] Geändert von Andi_ (10.02.2010 um 11:51 Uhr) |
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| | #26 | |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 05.04.2007 Ort: Bayern - Mittelfranken
Beiträge: 42
| Zitat:
Da ist mit Sicherheit was drann, denn dass ist des Deutschen Beamtenmenthalität, die einen Befehlen und die anderen Gehorchen. Daher war auch Adolf mit seinem braunen Gesokse in Deutschland überhaupt in dieser Form erst möglich . Solange der Deutsche Bürger noch was zu essen und ne sogenannte Unterkunft hat, solange lässt er sich auch mit Füssen treten...und sich jeden Scheiss aufbürden... Die Franzosen haben da einen ganz anderen Stolz als die Deutsche "Schafs"-Herde. Da zählt noch Würde und Familie. Beim Deutschen zählt nur Genau das ist das Problem, leider... | |
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