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Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) > Information > ALG II > Hartz 4 Beschiss der üblen Sorte

ALG II

Hartz 4 Beschiss der üblen Sorte; in Forum: Information; Bin ziemlich enttäuscht vom AA und suche dringend Rat folgendes bisher hartz4 bezogen ,Dezember Arbeitsaufnahme von 6h pro Tag natürlich beim AA angegeben ,Mitteilung der AA ende Dezember Einstellung der ...

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Alt 04.02.2010, 11:05   #1
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Standard Hartz 4 Beschiss der üblen Sorte

Bin ziemlich enttäuscht vom AA und suche dringend Rat folgendes

bisher hartz4 bezogen ,Dezember Arbeitsaufnahme von 6h pro Tag natürlich beim AA angegeben ,Mitteilung der AA ende Dezember Einstellung der Zahlung bis der erste Lohnzettel da ist Lohnzettel abgegeben (Restbedarf der BG ca.255€)gleichzeitig am Januar weiterbewillungsantrag ab1.2.2010 gestellt(abgegeben am 8.01.2010) am 30.01.2010 erhalten Aufhebungsbescheid Dezember+Januar ,Neuberechnung dezember+januar,Antrag KIZ und die Rückforderungsbescheide für Dezember für die BG +einen Zettel der besagt (bitte kreuzchen setzen )Kiz antrag abgegeben zurückaddiert auf den 25.01.2010 ,so jetzt kommts anfang januar nur einen betrag von 188,pfennige € für Januar und Februar haben die einfach die Rückforderung von Dezember einbehalten mit was für einen Recht komme gerade vom AA (255*2=510 -320=190 mit den Pfennigen komme ich auf genau 188, pfennige €

WAS KANN ICH DAGEGEN TUN DARF DIE AA DAS EINFACH EINBEHALTEN ????
DANKE FÜR EURE RATSCHLÄGE JETZT SCHON??
Mst270272 ist offline  
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Alt 04.02.2010, 12:29   #2
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Standard AW: Hartz 4 Beschiss der üblen Sorte

Zitat:
... haben die einfach die Rückforderung von Dezember einbehalten mit was für einen Recht komme gerade vom AA (255*2=510 -320=190 mit den Pfennigen komme ich auf genau 188, pfennige €

WAS KANN ICH DAGEGEN TUN DARF DIE AA DAS EINFACH EINBEHALTEN ????
Die rechtl. Frage beantwortet Dir die folgende Seite.

SGB II : Rückforderung und Aufrechnung

Es stellt sich nun noch die Frage, welcher § des SGB II im Aufhebungsbescheid genannt wird. Eine Anhörung vor Aufrechnung gabs aber sicherlich auch nicht, oder?


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gerda52 ist offline  
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Danke @gerda52 sagt:
Alt 04.02.2010, 13:44   #3
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Beiträge: 58
Daumen runter AW: Hartz 4 Beschiss der üblen Sorte

Auf jedem Falle mache ich Widerspruch gegen den Aufhebungsbescheid,kanns wichtig finde ich diesen §9 SGB II (wegen nachgewiesener Einkommensverhältnisse waren sie und ihre kinder nicht in bisher festgestellter und bewilligter Höhe hilfebedürftig ich zitiere den §9SGB II :
(1) Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt, seine Eingliederung in Arbeit und den Lebensunterhalt der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem nicht
1. durch Aufnahme einer zumutbaren Arbeit,
2. aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen
sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält.

(§48abs.1 Satz2Nr.3 SGB X wegfall Minderung und laut §50SGB X zurückzuerstatten und ganz klein weit unten das dies mit(Januar und Februar verechnet wird) verechnet wird, so ein Mist das hab ich gar nicht beachtet bei der Zettelwirtschaft 35 lose Blätter in 2 A4 Umschlägen aufgeteilt mußte erst noch schnell sortieren ja ja ne Anhörung haben wir auch nicht gehabt.

War heut morgen bei der Wohngeldstelle (wenn ich Kiz beantrage kann ich doch auch Wohngeld beantragen oder) die nette Beamtin erklärte mir aber ich kann nur Wohngeld beantragen wenn es so in meinen Aufforderungsbescheid zum Kiz Antrag auch das Wohngeld mit erwähnt wird ansonsten reicht mir (uns) der Kiz antrag aus






Zitat:
Zitat von gerda52 Beitrag anzeigen
Die rechtl. Frage beantwortet Dir die folgende Seite.

SGB II : Rückforderung und Aufrechnung

Es stellt sich nun noch die Frage, welcher § des SGB II im Aufhebungsbescheid genannt wird. Eine Anhörung vor Aufrechnung gabs aber sicherlich auch nicht, oder?


Was Du tun kannst? Auf jeden Fall Widerspruch einlegen!

Geändert von Mst270272 (04.02.2010 um 14:00 Uhr)
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Alt 08.02.2010, 18:59   #4
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Beiträge: 58
Standard AW: Hartz 4 Beschiss der üblen Sorte

Kann mir wirklich keiner die Frage beantworten ????????

War heut morgen bei der Wohngeldstelle (wenn ich Kiz beantrage kann ich doch auch Wohngeld beantragen oder ?) die nette Beamtin erklärte mir aber ich kann nur Wohngeld beantragen wenn es so in meinen Aufforderungsbescheid zum Kiz Antrag auch das Wohngeld mit erwähnt wird ansonsten reicht mir (uns) der Kiz antrag aus
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Alt 08.02.2010, 23:39   #5
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Standard AW: Hartz 4 Beschiss der üblen Sorte

Zitat:
War heut morgen bei der Wohngeldstelle (wenn ich Kiz beantrage kann ich doch auch Wohngeld beantragen oder ?)

Selbstverständlich!

die nette Beamtin erklärte mir aber ich kann nur Wohngeld beantragen wenn es so in meinen Aufforderungsbescheid zum Kiz Antrag auch das Wohngeld mit erwähnt wird ansonsten reicht mir (uns) der Kiz antrag aus
Mit der mündl. Antwort musst Du Dich nicht zufrieden geben. Stelle einen schriftl. Antrag und verlange einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Ob Dir am Ende auch Wohngeld zusteht, kann ich natürlich nicht garantieren.

Einen evtl. Anspruch kannst Du vorab hier ermitteln.
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gerda52 ist offline  
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Alt 09.02.2010, 04:30   #6
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Ort: Berlin
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Standard AW: Hartz 4 Beschiss der üblen Sorte

Bitte,
was ist KIZ?
Dem Abkürzungswahn im Forum kann ich nicht mehr folgen.

Viele Grüße
Joseph ist offline  
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Alt 09.02.2010, 04:41   #7
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Standard AW: Hartz 4 Beschiss der üblen Sorte

KiZ -> Ich glaube heißt Kinderzuschlag...
 
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