ALG II
Hartz 4 Beschiss der üblen Sorte; in Forum: Information; Bin ziemlich enttäuscht vom AA und suche dringend Rat folgendes bisher hartz4 bezogen ,Dezember Arbeitsaufnahme von 6h pro Tag natürlich beim AA angegeben ,Mitteilung der AA ende Dezember Einstellung der ...| Tags: beschiss, hartz, sorte, ueblen |
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| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 12.04.2007
Beiträge: 58
| Bin ziemlich enttäuscht vom AA und suche dringend Rat folgendes bisher hartz4 bezogen ,Dezember Arbeitsaufnahme von 6h pro Tag natürlich beim AA angegeben ,so jetzt kommts anfang januar nur einen betrag von 188,pfennige € für Januar und Februar haben die einfach die Rückforderung von Dezember einbehalten mit was für einen Recht komme gerade vom AA (255*2=510 -320=190 mit den Pfennigen komme ich auf genau 188, pfennige € WAS KANN ICH DAGEGEN TUN DARF DIE AA DAS EINFACH EINBEHALTEN ???? DANKE FÜR EURE RATSCHLÄGE JETZT SCHON?? |
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| | #2 | |
| Redaktion Forumnutzer/in Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.713
| Zitat:
SGB II : Rückforderung und Aufrechnung Es stellt sich nun noch die Frage, welcher § des SGB II im Aufhebungsbescheid genannt wird. Was Du tun kannst? Auf jeden Fall Widerspruch einlegen!
__________________ Private Mostrichfabrikation - Der Verzehr meiner gerne und oft verteilten Beitrags-Kostproben erfolgt auf eigene Gefahr. | |
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| Danke @gerda52 sagt: |
| | #3 | |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 12.04.2007
Beiträge: 58
| (1) Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt, seine Eingliederung in Arbeit und den Lebensunterhalt der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem nicht 1. durch Aufnahme einer zumutbaren Arbeit, 2. aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält. (§48abs.1 Satz2Nr.3 SGB X wegfall Minderung und laut §50SGB X zurückzuerstatten und ganz klein weit unten das dies mit(Januar und Februar verechnet wird) verechnet wird, so ein Mist das hab ich gar nicht beachtet bei der Zettelwirtschaft 35 lose Blätter in 2 A4 Umschlägen aufgeteilt mußte erst noch schnell sortieren War heut morgen bei der Wohngeldstelle (wenn ich Kiz beantrage kann ich doch auch Wohngeld beantragen oder) die nette Beamtin erklärte mir aber ich kann nur Wohngeld beantragen wenn es so in meinen Aufforderungsbescheid zum Kiz Antrag auch das Wohngeld mit erwähnt wird ansonsten reicht mir (uns) der Kiz antrag aus ![]() Zitat:
Geändert von Mst270272 (04.02.2010 um 14:00 Uhr) | |
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| | #4 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 12.04.2007
Beiträge: 58
| Kann mir wirklich keiner die Frage beantworten ???????? War heut morgen bei der Wohngeldstelle (wenn ich Kiz beantrage kann ich doch auch Wohngeld beantragen oder ?) die nette Beamtin erklärte mir aber ich kann nur Wohngeld beantragen wenn es so in meinen Aufforderungsbescheid zum Kiz Antrag auch das Wohngeld mit erwähnt wird ansonsten reicht mir (uns) der Kiz antrag aus |
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| | #5 | |
| Redaktion Forumnutzer/in Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.713
| Zitat:
Einen evtl. Anspruch kannst Du vorab hier ermitteln.
__________________ Private Mostrichfabrikation - Der Verzehr meiner gerne und oft verteilten Beitrags-Kostproben erfolgt auf eigene Gefahr. | |
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| | #6 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 02.11.2009 Ort: Berlin
Beiträge: 10
| Bitte, was ist KIZ? Dem Abkürzungswahn im Forum kann ich nicht mehr folgen. Viele Grüße |
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| | #7 |
| Gast
Beiträge: n/a
| KiZ -> Ich glaube heißt Kinderzuschlag... |
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| Erstellt von | For | Type | Datum | |
| Erwerbslosen Forum Deutschland (Portal) | This thread | Refback | 04.02.2010 11:09 | |
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Es ist jetzt 20:32 Uhr.



,so jetzt kommts anfang januar nur einen betrag von 188,pfennige € für Januar und Februar haben die einfach die Rückforderung von Dezember einbehalten mit was für einen Recht komme gerade vom AA (255*2=510 -320=190 mit den Pfennigen komme ich auf genau 188, pfennige € 








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