ALG II
Über 6 Monate kein Bescheid, was kann ich tun?; in Forum: Information; Hallo an Alle! Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen. Meine Eltern haben vergangenes Jahr am 17. Mai ALG II beantragt. Seitdem verlangte man Nachweise, Bescheinigungen, Kontoauszüge usw.. Die wir alle ...| Tags: bescheid, kein, monate, tun |
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| Neuer Benutzer Registriert seit: 02.02.2010
Beiträge: 21
| Hallo an Alle! Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen. Meine Eltern haben vergangenes Jahr am 17. Mai ALG II beantragt. Seitdem verlangte man Nachweise, Bescheinigungen, Kontoauszüge usw.. Die wir alle nachträglich eingereicht haben. Im September sollten wir bei der Wohngeldstelle ein Antrag stellen, da uns angeblich was zusteht, gesagt getan... auch da wurde man 2 Monate hingehalten, erst Anfang Dezember kam der Bescheid, weil unser Sachbearbeiter im Urlaub war und keiner davon wusste, TOLL! In der wurde uns mitgeteilt, das uns kein Wohngeld zusteht, da wir angeblich zuviel verdienen, dabei ist mein Bruder behindert (100% geistig), mein Vater ist arbeitsunfähig (hat volle erwerbsmindernde Rente) und ICH beziehe 'noch' Arbeitslosengeld I. Die Antragstellerin ist meine Mutter. Erst kurz vor Silvester hat man uns mitgeteilt, das bald der Bescheid kommt. 3 Wochen gewartet, wieder nichts. Nochmal nachgehakt, Telefon geht keiner ran, 20 mal klingeln lassen, 5 mal am Tag angerufen. Die freundliche Mitarbeiterinnen an der Infotheke sagt, er wäre da, aber geht nicht ran. Am Freitag vor 2 Wochen, ruft uns ein Herr Tober an, unser alter Sachbearbeiter, entschuldigt sich, weil das ganze zu lange gedauert hat und versichert uns, das in der folgenden Woche der Bescheid da sein muss. Nun sind wieder 2 Wochen vergangen und langsam reichts.. Die haben von uns alles bekommen, was sie verlangt haben. Wieso dauert es so lange? Wenn ich mein JOB nicht verloren hätte, wären wir nicht auf die angewiesen und das mein Vater operiert werden muss und zwei mal Herzinfarkt hatte, konnte auch keiner vorhersehen. Wir haben ein Haus gekauft (2000), haben laufende Kredite abzuzahlen, sind daher auf die angewiesen. Da wir noch nie ALG II beantragt haben, wissen wir nicht weiter. Vielleicht könnt ihr uns helfen. Ich bedanke mich schonmal und wünsche euch ein angenehmen Tag. Gruß fisher83 Geändert von fisher83 (02.02.2010 um 12:59 Uhr) |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 07.11.2007 Ort: Sachsen
Beiträge: 2.249
| Du könntest eine Antrag auf Vorschuss stellen. Den musst du dann gleich bekommen. Schriftlich eine relativ kurze Frist setzen für die Erteilung eines Bescheides. Frist bis wann? z.B. 9. Februar (nächster Dienstag). Nur schriftlich. Nichts telefonisch. Im Schreiben erwähnen, dass Du Dich bei fehlendem Bescheid nach Fristablauf an das Sozialgericht wenden "musst" mit einem Antrag auf Einstweilige Anordnung (EA). Aber auch beim Sozialgericht dauert es einige Wochen bis du die EA hast. |
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| Danke @ Erolena sagen 2 Benutzer: |
| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 02.02.2010
Beiträge: 21
| Ok Danke Sollen wir auch aktuelle Kontoauszüge mit einreichen, damit die sehen, wie schlecht es uns geht? Die denken wahrscheinlich, das es uns zu gut geht, weil wir bisher freundlich waren. Drohungen und so wollten wir vermeiden. PS: "Antrag auf Vorschuss nach ä 42 SGB I" - ist damit das hier gemeint? Geändert von fisher83 (02.02.2010 um 13:25 Uhr) |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 07.11.2007 Ort: Sachsen
Beiträge: 2.249
| Du drohst nicht. Du willst nur nicht verhungern. Verlange einen Vorschusss. Ein Blatt mit dem aktuellen Kontostand reicht. Und verlange mit Fristsetzung den Bescheid. |
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| Danke @ Erolena sagen 2 Benutzer: |
| | #5 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 02.02.2010
Beiträge: 21
| Ok, den Antrag habe ich heruntergeladen, aber muss wohl umformuliert werden. Da was von Folgeantrag erwähnt wird. Bei uns handelt es sich um Erstantrag. Habe etwas gegoogelt, da hat jemand nur 50 € Vorschuss bekommen, also das hilft uns auch nicht weiter. Falls uns was zusteht, sind die doch verpflichtet, ab Mai letzten Jahres alles zu zahlen? Auch wenn sich das ganze hinausgezögert hat. Sollten wir Vorschuss erhalten, wie lange kann es dann dauern, bis sie den rest zahlen? Meine Eltern wissen nicht mehr weiter, Beträge im zwei-stelligen Bereich hilfen uns auch nicht in der jetzigen Situation. Kann man diese Vorlage verwenden? Zitat:
fisher83 | |
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| | #6 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 02.02.2010
Beiträge: 21
| Sorry für Doppelpost, aber habe noch vergessen zu erwähnen. Im Antrag steht Miete usw.. Wie wird das bei Eigenheim und laufende Kredite geregelt? 2000 haben wir das Haus gekauft, aber zahlen monatlich, wie Miete. Kann man im Antrag erwähnen, das man Probleme hat das Haus, die Kredite, Stromrechnungen und weitere Rechnungen zu zahlen? |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 14.05.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 1.687
| Das kannst Du tun: Adressen — Tacheles Adressdatenbank Wenn alle Unterlagen vorliegen haben sie innerhalb von 1 Monat zu entscheiden. Eventuelle Wohngeldleistungen können später immer noch verrechnet werden.
__________________ Alle von mir gemachten Aussagen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keine Rechtsberatung dar. |
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| Danke @Rechtsverdreher sagt: |
| | #8 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 02.02.2010
Beiträge: 21
| Hi Rechtsverdreher, also sollen wir ein Anwalt suchen? Zu diesem Antrag für Vorschuss.. Ist das nicht für Leute, die bereits ALG II beziehen und wo es feststeht, das sie was bekommen? Wir wissen ja nichtmal, ob uns was zusteht. Wir haben Antrag und alle Unterlagen abgegeben, keine Absage, kein Bescheid.. Die hätten uns nicht so lange damit aufgehalten, wenn uns nichts zusteht. Bekommen wir überhaupt was? Zitat:
Zu meiner letzten Frage über Eigenheim, hab ich schon eine Antwort gefunden, hat sich also geklärt. | |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 14.05.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 1.687
| Spielt keine Rolle, ob ihr was bekommt oder nicht, der Bescheid hat innerhalb von 1 Monat auf dem Tisch zu liegen, wenn alle Unterlagen vorliegen. Von Mutmaßungen bzgl. dessen, ob man eventuell was bekommt oder nicht steht jedenfalls nichts im Gesetz.
__________________ Alle von mir gemachten Aussagen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keine Rechtsberatung dar. |
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| Danke @Rechtsverdreher sagt: |
| | #10 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 02.02.2010
Beiträge: 21
| Morgen Da meine Eltern noch nie ALG II beantragt haben, wussten die auch nicht, wie sie vorgehen sollen. Man wollte bei jedem Termin neue Unterlagen, die wir dann nach und nach eingereicht haben, dann kam das mit Wohngeldstelle dazwischen, wo wir nochmal 2 Monate hingehalten wurden. Einmal in der Woche angerufen, nachgefragt, wieso das so lange dauert, immer die selbe Antwort: "Bitte um Geduld, ist in Bearbeitung" Dann Dezember mit den ganzen Feiertagen, ARGE lässt sich wieder viel Zeit, Angerufen, nachgehakt, "Ist in Bearbeitung, Sie bekommen bald bescheid". Vor 2 Wochen ruft uns der Herr an, "Es tut uns leid, das es so lange gedauert hat, nächste Woche haben Sie Post". Wieder 2 Wochen vergangen. Heute reichen wir den Antrag auf Vorschuss ein, teilen mit, das wir Probleme haben, die Rechnungen und Nebenkosten für das Haus zu zahlen. Geben eine Frist bis nächste Woche, erwähnen dabei, dass wenn bis zu diesem Datum nichts passiert, wir uns gezwungen fühlen, zum Sozialgericht zu gehen, wegen einstweilige Verfügung/Anordnung. Falls ihr was falsches entdeckt, Bitte Bescheid geben, der Antrag wird nach 11 uhr eingereicht. Vielleicht findet jemand ein Fehler. Ich bedanke mich nochmals für die hilfreichen Beiträge. Da ich der einzige bin, der "Online" geht, also im Internet surft, hat man mich dafür beauftragt, mich zu informieren, wie man in dieser Situation vorgehen muss. Ich werde euch auf dem laufenden halten, was daraus geworden ist. Gruß fisher83 |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 07.11.2007 Ort: Sachsen
Beiträge: 2.249
| Wenn ihr ALG2 bekommt, könnt ihr euch ab dem Folgemonat von der GEZ-Gebühr befreien lassen. Rückwirkend gibt es die GEZ-Befreiung nicht. Das Amt müßte dafür einen Vordruck besitzen und euch ausgefüllt mitgeben. Je mehr offene Rechnungen ihr habt, desto dringlicher (Strom, Müllabfuhr, Telefon usw.) Auch wenn die Anbieter mit Sperrung der Stromlieferung u.ä. drohen oder mit Vollstreckung. Falls du Angst hast, dass ein Vorschuss zu niedrig ausfällt, dann nimm solche offene Rechnungen mit hin. Oder mach gleich eine Liste und rechne zusammen, was sofort bezahlt werden muss (die musst du denen aber nicht unbedingt geben). Dann sagt ihr einfach wir benötigen Vorschuss z.B. 800 Euro für unabwendbare Sofortzahlungen + Lebensunterhalt bis zum Eintreffen des ALG2. Eigentlich müssten sie die Mahngebühren, Zinsen usw. zusätzlich übernehmen, die in dem 3/4 Jahr angefallen sind, weil ihr Rechnungen nicht bezahlen konntet. Tut ihr so, als könntet ihr es noch eine Weile aushalten, unterstellen sie euch noch, ihr hättet irgendwoher Geld geschekt bekommen. Aber ich vermute, das trauen sie sich eher bei jungen Leuten, nicht bei einer seriösen Familie. |
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| Danke @Erolena sagt: |
| | #12 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 02.02.2010
Beiträge: 21
| Noch warten wir auf eine Antwort, wir hatten neben dem Antrag für Vorschuss noch 1-2 Rechnungen beigefügt, die bezahlt werden müssen. Wenn bis Freitag nichts kommt, bleibt uns wohl nichts anderes übrig. (Sozialgericht) |
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| | #13 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 99
| So ein ähnlichen Fall hab ich mit einen mit mir befreundeten Paar, vor 3 Monaten ist sie gekündigt worden, Antrag abgegeben, bis heute kein Cent und immer vertröstet worden, jetzt ist er gekündigt worden vor paar Wochen, daß einzigste was beide bekommen haben, war ein DIN4 Blatt, was bei der Kasse vorgelegt werden muß und einen Wert von 50,- EUR hat. Sieht echt aus wie ein Amtsschreiben, ist aber ein "Zahlungsmittel" ![]() Heute fahren wir zusammen dahin, um Druck zu machen.... Echt traurig unser "Sozialsystem" .... |
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| Danke @Cairol sagt: |
| | #14 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 11.02.2010
Beiträge: 5
| Hallo Fisher83, dass, was Dir die Leute hier empfehlen ist doch viel zu umständlich! Erst schriftlicher Antrag, dann noch ein Anwalt... Du brauchst dringend Geld!!!! Da nützt es Dir nichts, wenn Dein Anwalt mit hochtrabend klingenden Worten an die ARGE was von einem Existenzminimum und evidenten finanziellen Lücken schreibt. Weißt Du, geh doch bitte einfach auf die ARGE, sage denen, dass bei Dir ein absolut finanzieller Engpaß eingetreten ist, Du seit 6 Monaten schon auf dem Schlauch stehst und jetzt wirklich das Ende der Fahnenstange erreicht ist! Glaube mir, wenn Du ohne großes Trarrar, wie Dir hier die anderen empfehlen, zu den Mitarbeitern gehst und vernünftig mit ihnen redest und Deine Notlage darstellst, erreichst Du - auch langfristig gesehen mehr!!!! |
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| Danke @ehrlich Arbeitender sagt: |
| | #15 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 17.09.2007 Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 541
| Zitat:
...wir haben hier schon hundertfach die hanebüchensten Vorgänge lesen müssen ...das man Dinge ohne großes Trara erledigen kann wäre wünschenswert ist aber in der Praxis in keinster Weise gegeben ...wir sind hier nicht alle zum "Hobby"juristen geworden, weil wir grad Lust drauf haben oder an nichts anderes denken können, sondern weil man flächendeckend rechtswidrig handelt... ...und leider nur der, der seine Rechte kennt zum Ziel kommt ...und wenn wir "fisher83" mit fundierten Informationen ausstatten ist ihm sehr wohl geholfen
__________________ *Wenn der Deutsche hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern schaut, wer schadensersatzpflichtig ist. Kurt Tucholsky *rechtmäßig: mit dem Willen des zuständigen Richters vereinbar Ambrose Bierce (Des Teufels Wörterbuch) *Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. (Kant) *Probleme sind nur Lösungen in Arbeitskleidung | |
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| Danke @ desmona sagen 5 Benutzer: |
| | #16 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 28.01.2010
Beiträge: 729
| @desmona: Lies mal den Beitrag von E...A... in Arge und Auto. Frisch von der Propaganda - Pinwand der Arge
__________________ Wenn mein SB weiß, daß ich weiß, muß ich ihn nicht hassen, sondern kann handeln. Denn bin ich der der beißt!!!! |
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| Danke @ hartz5 sagen 2 Benutzer: |
| | #17 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 17.09.2007 Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 541
| Zitat:
__________________ *Wenn der Deutsche hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern schaut, wer schadensersatzpflichtig ist. Kurt Tucholsky *rechtmäßig: mit dem Willen des zuständigen Richters vereinbar Ambrose Bierce (Des Teufels Wörterbuch) *Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. (Kant) *Probleme sind nur Lösungen in Arbeitskleidung | |
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| Danke @desmona sagt: |
| | #18 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.11.2008 Ort: Unter der Brücke
Beiträge: 2.371
| Zitat:
And now: Back to topic.
__________________ "Protest ist, wenn ich sage, das und das paßt mir nicht. Widerstand ist, wenn ich dafür sorge, dass das, was mir nicht paßt, nicht länger geschieht." Geändert von Hamburgeryn (11.02.2010 um 13:26 Uhr) | |
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| Danke @ Hamburgeryn sagen 2 Benutzer: |
| | #19 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 02.07.2008 Ort: Gulag-IV
Beiträge: 3.605
| Wir erinnern uns: Presseportal: arvato online services - Soziale Netzwerke beobachten und richtig reagieren: arvato online services bietet ab sofort Social Media Monitoring
__________________ "Hartz-IV ist die arbeitsmarktpolitische Endlösung der Erwerbslosenfrage." - Moi - |
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| | #20 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 02.02.2010
Beiträge: 21
| Hallo, Heute kam der Bescheid und der beginnt mit... Zitat:
Wir haben aber schon April 2009 den Antrag gestellt? Im Berechnungsbogen steht nichts von Miete/Haus, nur Unterhalt und Heizungskosten. In einem weiteren Schreiben, verlangt man erneut Unterlagen, die wir schon längst eingereicht hatten: - Rentenbescheid von meinem Vater - Schwerbehindertenausweis von meinem Vater - Kaufvertrag zum bestehenden Eigentum Erst dann könne man den endgültigen Betrag berechnen. Meint ihr, dass es deshalb so niedrig ausgefallen ist und wieso wird hier nicht ab April gezahlt, stattdessen nur ab November? Sozialgericht gehen oder die fehlenden Unterlagen einreichen und nochmal nachhaken, wieso ab November? PS: Als Zahlungsempfänger haben die mich gewählt? (beziehe schon ALG I) Obwohl die Konten vom Antragsteller angegeben wurden. Machen die das Extra? Danke Gruß fisher83 | |
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| | #21 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 17.09.2007 Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 541
| Zitat:
2. wann genau ist die Antragstellung gewesen? (bitte nicht Verwechseln mit der Abgabe des Formularantrages)...ab dem Tag der Antragstellung stehen Euch Leistungen zu 3. Liste doch mal alle Einkommen von Euch auf und alle Ausgaben (bei ET zählen bei Euch auch Abfall, Schornsteinfeger, Grundsteuer, WG-Versicherung etc. dazu...und natürlich Heiz-und Wasserkosten) ...dann können wir mal gegenrechnen hattest du/ihr denn den Antrag auf Vorschuß gestellt?
__________________ *Wenn der Deutsche hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern schaut, wer schadensersatzpflichtig ist. Kurt Tucholsky *rechtmäßig: mit dem Willen des zuständigen Richters vereinbar Ambrose Bierce (Des Teufels Wörterbuch) *Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. (Kant) *Probleme sind nur Lösungen in Arbeitskleidung | |
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| Danke @desmona sagt: |
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| Neuer Benutzer Registriert seit: 02.02.2010
Beiträge: 21
| Hallo desmona, sorry das ich spät antworte, musste was erledigen. Zitat:
Also es handelt sich hierbei schon um einen "vorläufigen" Bescheid. Falls es hilft, haben wir Antrag auf Vorschuss gestellt, weil die zu lange brauchten und wir Probleme hatten, die Rechnungen zu begleichen. Da man uns immer erzählt hat, nächste Woche ist der Bescheid da, aber kam zwei Wochen nichts an. (zum zweiten Mal) Zitat:
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Das Geld wird halt wie Miete monatlich abgezahlt (läuft bis 2019). Darlehens-Tilgunsrate von 562,67 EUR. Dazu läuft noch ein weiterer Kredit: monatlich 488,00 EUR. In einem anderen Forum lese ich grad, das ein Paar die Tilgungsraten für ihr Haus nicht zahlen konnten und der Vertrag gekündigt wurde, das Haus musste verkauft werden. Müssen wir uns jetzt auch Sorgen darum machen? :( Hat man bei solchen Fällen kein Anspruch? (Eigenes Verschulden?) Zitat:
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3 weitere Personen leben in der BG - Ich, Arbeitslos ALG I (hoffe ab März wieder beschäftigt, Zusage erhalten - Vorstellungsgespräch in 2 Wochen) - Bruder, 100% geistig behindert (erhält Kindergeld und Pflegegeld) - Schwester, arbeitet als Verkäuferin in Teilzeit (20Std Woche - hat aber auch ein Kredit beansprucht, Auto gekauft vor 2 Jahren, zahlt monatlich 300,00 EUR, kann nicht viel beitragen) Also da jeder ein Einkommen hat, musste meine Mutter den Antrag stellen. Zitat:
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Einnahmen: Vater - volle Erwerbsminderung Rente - 921,53 EUR Mutter - Hausfrau - kein Einkommen Ältester Sohn - 100% geistig behindert - 225,00 EUR Pflege-, 164,00 EUR Kindergeld Tochter - Teilzeit als Verkäuferin - ca 800,00 EUR Gehalt, wie bereits oben erwähnt, laufender Kredit + Kfz + kann wenig beitragen) Jüngster Sohn (ich) - Arbeitslos - ALG I 552,90 EUR Ausgaben: Darlehen-Tilgunsraten für Haus - 562,67 EUR Kredit - 488,00 EUR Grundbesitzabgaben - 332,80 EUR (alle 3 Monate, beinhaltet Grundsteuer, Schmutz-/Regenwasser, Müllkosten, Winterdienst und Straßenreinigung) Gas/Strom (RWE) - 204,00 EUR Wasser (Gelsenwasser) - 95,00 EUR Gebäudeversicherung - 161,00 EUR (jährlich) Haushalts-/Glasversicherung - 72,00 EUR (jährlich) Mein Vater meint, Versicherungen sind unwichtig, das interessiert denen nicht? Kredite und Verträge (Telefon&Internet) ebenso?! Kenne mich da leider nicht aus. Zitat:
Zitat:
Ich habe ehrlich gesagt keine Hoffnung, das wir mehr bekommen und unsere Situation sich etwas verbessert. Meine einzige Hoffnung ist, bald wieder zu arbeiten, denn mir würde das Haus später zustehen, falls ich es schaffe, mit einer guten Arbeit das Haus abzuzahlen. Meine zukünftige Frau und eventuell 1-2 Kinder würden sich sicher freuen. Alles andere wäre ein Alptraum. Danke für eure Hilfe Falls ihr noch etwas komisches entdeckt und weitere Tipps habt, freue ich mich auf jede Antwort. Gruß fisher83 | |||||||||||||
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| | #23 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 02.02.2010
Beiträge: 21
| Zum letzten Beitrag muss ich noch folgendes hinzufügen: Die fehlenden Unterlagen, die wir angeblich noch nicht eingereicht haben, wurden mindestens zweimal vorgelegt, wie mein Vater grad bestätigt. Dabei war unser SB (Herr T.) anwesend. Die Vestische Arbeit hat uns vor kurzem mitgeteilt, das von nun an ein anderer SB (Herr B.) für uns zuständig ist und nicht der bisherige (Herr T.). (kann ich die Namen von den SB hier nennen?) Nun aber, nach unserem Antrag auf Vorschuss + erwähnung das wir zum Sozialgericht gehen werden, hat sich wieder der alte SB (Herr T.) um den Antrag gekümmert. Zumindest steht sein Name oben rechts auf dem Bescheid, obwohl dieser angeblich nicht mehr für uns zuständig ist. Meine Eltern sagen, dass Sie einmal beim neuen SB (Herr B.) waren und dieser wohl nicht wirklich interessiert war, sich die Unterlagen anzuschauen. Er habe nur gesagt, alles ist komplett, "Sie hören von uns." Habe außerdem vergessen den Berechnungsbogen abzutippen, dort wurden nur meine Eltern einbezogen, nicht die Kinder. Monatlich zustehende Leistungen Zeitraum: 01.01.2010 bis 30.04.2010 Regelleistungen für erwerbsfähige Hilfebedürftigte: 323,00 EUR (Mutter) Regelleistungen für nicht erwerbsfähige Hilfebedürftigte: 323,00 EUR (Vater) Anerkannte monatliche Kosten für Unterkunft & Heizung: 290,68 EUR (beide zusammen) Gesamtbedarf der BG: 936,68 EUR abzgl. Einkommensbereinigung (?): -30,00 Zu berücksichtigendes Gesamteinkommen: 866,86 EUR Gesamteinkommen: 866,86 EUR Sicherung des Lebensunterhalts: 646,00 EUR Ggf. Einkommensüberhang: 220,86 EUR Kosten für Unterkunft & Heizung nach Einkommensberücksichtigung Kosten der Unterkunft & Heizung: 290,68 EUR Abzüglich Einkommensüberhang: 220,86 EUR = zustehende Kosten für Unterkunft & Heizung: 69,82 EUR Meine Eltern sind natürlich nicht einverstanden mit dem Betrag, da uns das in keinster Weise weiterhilft. Aber vielleicht könnt Ihr mir erklären, wieso das so ist und ob es überhaupt richtig berechnet wurde. Dann werde ich es Ihnen schon irgendwie erklären können. Würde ein Widerspruch oder Klage beim Sozialgericht was bringen? Da Sie vorwerfen, dass wir die fehlenden Unterlagen nicht eingereicht hätten. Dies wurde aber bereits zwei mal getan. Mein Vater sagt, "Wie oft bin ich mit meinem B-Schein und Rentenbescheid dahin gegangen, die wollen uns doch nur auf den Arm nehmen." Gruß fisher83 |
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| | #24 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 02.02.2010
Beiträge: 21
| Hallo, Heute ist ein Betrag von 796,68 EUR eingegangen. Könnte passen, wenn sie ab April 2009 gerechnet haben (9x83,60) Zumindest konnten wir jetzt die Rechnungen zahlen. Und dieser Antrag auf Vorschuss hat was gebracht, ansonsten hätten wir weiter gewartet. Dank eurer Hilfe. Gruß fisher83 |
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| Danke @fisher83 sagt: |
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