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| Tags: gau, gosse, ohne, super, verhungern, wohung |
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| | #1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.02.2006
Beiträge: 259
| Hallo Freunde ! Ich möchte zunächst einmal mich bei allen Betreibern und Nutzern dieses Forums herzlich bedanken. Wenn man sich hier aufmerksam reinliest, kann man sich meistens einen Anwalt sparen. Ich habe mir mal Gedanken über die härteste Sanktion gegen einen ALG 2 Empfänger gemacht: Ihm wird die Miete gestrichen, also fliegt er raus auf die Straße. Er kriegt den Regelsatz ganz gestrichen, also verhungert er. Habe ich etwas übersehen oder habe ich Recht mit der Behauptung, dass man sowas doch nicht eines Menschen würdig nennen kann ? Dies deshalb, weil man berücksichtigen muss, dass man schon nach 1 Jahr bei ALG 2 angekommen ist. Hat man eine nicht bezahlte Ausbildung gemacht, muss man sofort ALG 2 beantragen. Grüße FRanky |
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| | #2 |
| Gast
Beiträge: n/a
| ich glaub so schnell kann dich kein vermieter auf die strasse setzen, selbst mit räumungsklage nicht. oder irre ich da ? und das mit dem verhungern ? ist die arge nicht verpflichtet in einer notsituation wenigstes lebensmittelgutscheine zu geben ??? ich hör einige schon wieder kotzen.....aber ich meins nischt trollig ;) |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.02.2006
Beiträge: 259
| Hallo, so viel ich weiß fliegt man raus wenn man 2 mal die Miete hinternander nicht zahlt. Ja und dann hat man keine Wohnung mehr. Eigentlich komisch, dass viele die Härte von Hartz nicht durchschauen. Auch auf den Montagsdemos ist fast nichts mehr los. Irgendwie komisch. Grüße Franky |
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| | #4 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.08.2006 Ort: Stuttgart
Beiträge: 81
| Zitat:
In den USA ist das je nach Bundesstaat relativ problemlos. In Washington (state) geht das binnen von 24 Tagen. Erst kommt der Sherriff und klebt einem öffentlichkeitswirksam den Räumungsbefehl des Gerichts auf die Tür, wenn man die Miete nicht ausgleicht oder sonst im Räumungsverfahren bei Gericht nicht reagiert dann wird man wenn notwendig mit Gewalt aus dem Haus oder der Wohnung entfernt. Wen's interessiert und wer gerne gruseln mag wie es hierzulande in den nächsten Jahren zugehen wird... hier ist der link (suchworte: tenant eviction). http://www.fremontpublic.org/client/shelterltt3.html In der BRD ist es allerdings bei weitem nicht noch nicht so einfach jemanden an die Luft zu setzen. Dazu braucht es ein Räumungsverfahren in dem man als Vermieter einen Räumungstitel erwirbt mit dessen Hilfe man den Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragen kann. Der wird dann beim Mieter vorstellig wenn notwendig mit Polizeibegleitung und beauftragt auch eine Umzugsfirma die etwaiges in der Wohnung verbliebenes Eigentum gegen laufende Gebühren eine Zeit lang einlagert. Bis dahin ist es aber ein langer und sehr, sehr weiter Weg. Du hast allerdings Recht, u.a. erst nach zwei Monatsmieten Mietrückstand kann ein Vermieter fristlos kündigen §543 BGB Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Aber kündigt einem der Vermieter DESWEGEN fristlos kann man die Miete nachzahlen und alles ist wieder gut, der Jurist sagt dass das Mietverhältnis wieder geheilt ist. Diesen Joker hat man allerdings nicht laufend, man muss sich danach 24 Monate wohlverhalten. § 569 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (3) Ergänzend zu § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 gilt: 2. Die Kündigung wird auch dann unwirksam, wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs hinsichtlich der fälligen Miete und der fälligen Entschädigung nach § 546a Abs. 1 befriedigt wird oder sich eine öffentliche Stelle zur Befriedigung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Kündigung vor nicht länger als zwei Jahren bereits eine nach Satz 1 unwirksam gewordene Kündigung vorausgegangen ist. Selbst wenn also das Räumungsverfahren gelaufen ist, hat der Mieter somit immer noch die Möglichkeit das Mietverhältnis zu heilen, nur wenn es so weit gekommen ist dann muss er eben auch noch den Vermieter für seine Auslagen und Aufwände durch das Räumungsverfahren etc. schadlos gehalten haben. Der Vermieter kann zwar im Anscluss versuchen die fristlose Kündigung in eine ordentliche nach §573 BGB zu wandeln, nur wird er wegen eines einzigen solchen Vorfalls kaum Erfolg haben. ABER: Wer ohne wichtigen Grund keine Miete zahlt dem ist sie nicht erlassen auch wenn man ihn nicht aus der Wohnung schmeissen kann. D.h. dass sich die Mietschulden anhäufen und der Vermieter zu diesen ebenso zivilrechtlich einen Titel erstreiten kann der ebenso von jedem Gerichtsvollzieher in jedem Bundesland in jeder Stadt frisch-fröhlich in die Hand genommen wird. Wichtig zu beachten ist ebenso: Der Vermieter kann nach einer fristlosen Kündigung nicht einfach den Strom, die Heizung, das Wasser etc. abstellen oder aber gleich die Schlösser an der Tür auswechseln oder gar pausenlos vor der Tür zu stehen und im Hausgang ein Theater zu vollführen oder gar in die Wohnung einbrechen bzw. den Hausfrieden brechen. Das passiert zwar öfters aber geht letztendlich immer zu Lasten des Vermieters der dann sogar gegebenfalls Handschellen zu gegenwärtigen hat. Übrigens: Wenn auf einmal der Schlüssel nicht mehr passt... einfach die Polizei rufen. Dann wird sofort ein Schlosser beauftragt der wieder Zugang zur Wohnung schafft. Tja und wenn alle Stricke gerissen sind und der Gerichtsvollzieher irgendwann mit der Umzugsfirma in der Wohung steht... dann gibt es immer noch Notunterkünfte und auch für die Ernährung ist noch gesorgt. Nur am Rande bemerkt, vor einiger Zeit als ich noch Fernsehen hatte gab es eine Sendung wo jemand nach Essen gebettelt hat. Ich muss auch heute mit H4 schon wirklich in der gleichen Situation sein, dass ich jemanden zurückweise der mich um etwas zu essen bittet und so sind viele Bäcker etc. und sogar Wirtschaften bereit eine kleine Mahlzeit springen zu lassen wenn jemand offensichtlich Hunger hat... ... Was wirklich für die Menschen in diesem Land spricht und vor Augen führt wie wenig der Menschen?schlag der hierzulande "an der Macht ist" mit den normalen Bürgern dieses Land geistig und seelisch verwandt ist... aber andere um Essen anzugehen ist NICHT NOTWENDIG... Wer Hunger hat der spricht eben dann bei der Sozialbehörder der Stadt oder gleich bei der ARGE vor und besteht auch bei kompletter Sperrung des Anspruchs auf Lebensmittelgutscheine und zwar stundenweise so lange wie notwendig bis man ihm die herausgibt. Wir sind hier auch noch nicht in Kasachstan angekommen. Oh und wie immer: Ich bin kein Rechtsanwalt und das war auch keine Rechtsberatung. Ich hafte nicht für etwaige Folgen die aus diesem Beitrag entstehen können. Wär ja nach schöner...
__________________ Du suchst jemanden der für Dich für umsonst arbeiten muss? Nimm mich! Ich erweise Dir gerne einen Bärendienst! Das hier ist keine Rechtsberatung und wer sich nach den Informationen hier richtet tut dies auf eigene Gefahr: Ich hafte nicht für etwaige Folgen. | |
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| | #5 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 15.08.2006
Beiträge: 17
| @Baerendienst: schreib dir das doch in die signatur ;) |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.02.2006
Beiträge: 259
| für deine sehr gute Erklärung. Grüße Franky |
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| | #7 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 24.10.2005 Ort: stuttgart
Beiträge: 11
| das amt hat kein recht dich auf die strasse zu setzen! im gesetz steht die vermeidung der obdachlosigkeit. sie müssen dir die wohnung bezahlen! essen bekommst du per gutschein. nur eben kein geld mehr! die paragraphen habe ich nicht zur hand! grundsicherrung!!!!! |
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| | #8 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.04.2006
Beiträge: 163
| Zitat:
http://www.erwerbslosenforum.de/wide...202%20Fort.pdf | |
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| | #9 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 24.10.2005 Ort: stuttgart
Beiträge: 11
| oh das ist mir zu viel zu lesen. außerdem bin ich "juritischer laie"! ich habe die aussage kürzlich in einem ard magazin gesehen! muss man dann eben einklagen. klär mich doch mal genau auf bitte! danke |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.570
| also das durchlesen sollte man doch verlangen dürfen, wenn man eine Info haben möchte, oder ? ;) |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.04.2006
Beiträge: 163
| Im extremfalle kannst du entgegen dem Grundgesetz und den Menschenrechtkonventionen den Regelsatz und die KdU komplett einbüssen. Sachleistungen und geldwerte Leistungen (Lebensmittelschein) kann gewährt werden. Das Gesetz erlaubt also das du verhungerst bzw. erfrierst. |
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| | #12 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 23.05.2006 Ort: Stade
Beiträge: 10
| hallo zusammen, möchte auch noch einiges dazu sagen und auch den text von Baerendienst ergänzen. eine fristlose kündigung wegen zahlungsverzug ist auch bei anderen bereich möglich, nicht nur wenn jemand mit 2 vollen monatsmieten in verzug ist, sondern auch wenn mehrere teilbeträge die gesamte summe von 2 monatsmieten erreicht hat, siehe dazu auch BGB § 534, Absatz 2. Nr. 3b. ich finde das es ein sehr heiklers thema ist, wenn alles so offen geschrieben wird, weil doch die gefahr besteht, dass sich vermieter ( die wenigstens kennen sich mit den richtigen rechtlichen gegebenheiten aus, das trifft leider auch auf viele mieter zu) von finaz. schwachen personen so einwandfrei informieren können und solche Kündigungen recht wasserdicht schreiben können. dies möchte ich vermeiden. das wichtigste ist einfach, dass jeder der in solch eine situation kommt umgehend handelt, widerspruch einlegt und schnellstens alle mittel ( davon gibt es ne menge) nutzt dagegen vor zu gehen und sich so zeit verschafft um das problem zu lösen. viele grüße mrspock auch bei mir gilt, keine rechtsberatung, sondern nur tipps und empfehlungen für die ich nicht hafte wer rechtschreibfehler findet kann sie auch behalten 8) |
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| | #13 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 22.10.2006
Beiträge: 9
| Zitat:
ich alleinerziehen mit zwei kindern.....sollen am 8.11. auf die straße gesetzt werden....obwohl regelmäßig miete gezahlt wird.....leider war mein anfang in BW nicht so toll..weil das job-center nicht in die pötte kam...und ich somit 2 monate im rückstand war...was allerdings nicht mehr der fall ist da sie ja rückeirkend gezahlt haben und auch fortlaufend zahlen....meine vermieterin ist bösartig! | |
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| | #14 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.570
| Zitat:
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| | #15 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 22.10.2006
Beiträge: 9
| Zitat:
ich alleinerziehen mit zwei kindern.....sollen am 8.11. auf die straße gesetzt werden....obwohl regelmäßig miete gezahlt wird.....leider war mein anfang in BW nicht so toll..weil das job-center nicht in die pötte kam...und ich somit 2 monate im rückstand war...was allerdings nicht mehr der fall ist da sie ja rückeirkend gezahlt haben und auch fortlaufend zahlen....meine vermieterin ist bösartig! | |
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| | #16 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.570
| WOZU doppelt? :kinn: Du hast eine Antwort |
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| | #17 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 22.10.2006
Beiträge: 9
| weiß auch nicht warum das doppelt kommt...hab mich eben erst angemeldet....und vielleicht mach ich ja was falsch :( |
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| | #18 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.570
| Ach was , wird schon ;) |
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