ALG II
Sachbearbeiter für seine Fehler gerade stehen lassen; in Forum: Information; Hallo, seit einem halben Jahr spitz sich meine Situation mit der ARGE dermaßen zu, dass ich beabsichtige einzelne Mitarbeiter der ARGE die mir grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich schaden wollen ...| Tags: alg, arge, egv, geld, schikane, sgb |
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| | #1 |
| Gast
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| Hallo, seit einem halben Jahr spitz sich meine Situation mit der ARGE dermaßen zu, dass ich beabsichtige einzelne Mitarbeiter der ARGE die mir grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich schaden wollen in Regress zu nehmen. Denke ich bin kein Einzelfall. Eine Möglichkeit gibt es über die Amtshaftung, trifft auch für die ARGE zu. Ich denke es macht Sinn die ARGE und ihre Mitarbeiter die sich nicht rechtskonform verhalten in Regress zu nehmen. Bislang war es schwierig einen einzelnen Mitarbeiter zur Rechenschaft zu ziehen. Wurde in der Regel von seinen Vorgesetzten gedeckt. Aber nun da die ARGE auf absoluten Sparkurs ist, wird sie wohl zukünftig die Fehler ihrer Mitarbeiter nicht mehr decken. Zwar muss die ARGE im Fall eines finanziellen Schaden vorleisten, wird sich aber dann an den Mitarbeiter halten der den Schaden grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Ich denke, dass viele Mitarbeiter der ARGE nicht wissen was bei einem Fehlverhalten ihrerseits auf sie zukommen kann. Dazu bitte eure Meinung Seht euch mal bitte den Link an, bitte auch weitere Informationen hier einstellen, danke. agl-839-34-gg-amtshaftung F G MM |
| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 8.987
| Besonders wenn du nicht erfolgreich sein wirst, wird sich dein Lage vermutlich noch schlechter gestalten. Überlege daher wirklich sehr gründlich, was du weshalb tun willst und ob du das überhaupt nachvollziehbar belegen kannst. Mario Nette
__________________ Krankheitsuneinsichtig. Ca' canny! Ich bin durch Kaufhof gegangen - und das war für mich wie ein Museumsbesuch. (Frank Schwalm) |
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| | #3 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Sicherlich hast du recht, wird so sein. Aber nur eines von sehr vielen Beispielen, zb. Antrag auf Fahrtkostenerstattung vorab gestellt, wurde bestätigt und bewilligt. Nehme den Termin wahr, Kosten werden nicht erstattet. Obwohl zugesichert. Habe darauf hingewiesen dass die Zusage der Kostenübernahme vorliegt. Teamleiter verweigert wiederholt die Barauszahlung. Geht angeblich nicht!? Warum dann erst die Zusage ? Antrag auf Kostenerstattung und die Zusage erfolgte doch. Ist es denn dann nicht verständlich wenn ich dass nicht einfach so hinnehme? Bei mir häufen sich diese Dinge dermaßen, dass ich der Meinung bin, nun ist es genug. Wenn SB oder Teamleiter grobfahrlässige Fehler machen, ich spreche ja noch nicht mal von Vorsatz, dann sollte er auch den Schaden der er verursacht hat bezahlen. Erst wenn es dem einzelnen Mitarbeiter an die Geldbörse geht, wird er umdenken. Diese unnötigen Kosten die dieser Teamleiter nun verursacht, trägt der Steuerzahler. So ist es wenn ich nicht gegen ihn vorgehe. Haltet ihr dass für rechtens ? Werde also diesen Vorfall an meinen Anwalt weiterleiten. Der wird seine Kosten bei der ARGE geltend machen. Und was das kostet könnt ihr euch ja denken. Schätze mal, Streitwert 4,60 € Anwalt ca. 100,00 € Muss so etwas sein ? Warum macht der Teamleiter sowas ? Will er mich schikanieren ? Soll ich dass so hinnehmen ? Meiner Meinung nach handelt er so weil er für den Schaden den er eindeutig verursacht hat nicht aufkommen braucht solange Niemand eine Amtshaftung durchzieht. Sicherlich mache ich mir so keine Freunde auf der ARGE, ist mir aber sch..... egal. F G MM | |
| | #4 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Hol Dir was Dir zusteht, verursache dem argen Gesindel soviel Arbeit und Kosten wie möglich. Aber verabschiede Dich von dem Gedanken, dass Du jemals einen von denen persönlich erwischt. Jedenfalls nicht auf dem Rechtsweg. |
| | #5 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 8.987
| Zitat:
Mario Nette
__________________ Krankheitsuneinsichtig. Ca' canny! Ich bin durch Kaufhof gegangen - und das war für mich wie ein Museumsbesuch. (Frank Schwalm) | |
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| | #6 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Dass sollte selbstverständlich sein. Max. erhält der Mitarbeiter dann einen Eintrag in seiner Akte. Meißt bekommt er ja nichts davon mit, macht also munter weiter. Aber wenn man als Geschädigter privatrechtich gegen ihn vorgeht, so merkt er es bestimmt. Und darum geht es ! Er soll seine Einstellung überdenken. Die Amtshaftung macht ja auch Sinn, aber der einzelne Mitarbeiter sollte sich nicht dahinter verstecken können. Z.b. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Und wenn z.b. ein SB eine EGV entwirft die nicht rechtskonform ist, so würde ich in dem ersten Fall als fahrlässig einstufen. Bei dem 2. Entwurf wäre es für mich grob fahrlässig. Und ab dem 3. Wiederholungsfall ist es für mich eindeutig Vorsatz! Und dafür soll/muss er gerade stehen, ohne wenn und aber. Diese Möglichkeit hat heute schon Jeder, nur wird sie nicht genutzt. Warum steht zb. unter einer EGV der Name der SB ??? Die ARGE hält sich für Extremfälle den Rücken frei. So sieht es aus. Und auch das wissen die wenigsten Sachbearbeiter. Dass gibt ein böses Erwachen für den SB wenns mal knallt. Und er selbst für den Schaden aufkommen muss. Dies ist meine Meinung! Und die darf ich offen sagen, noch. F G MM | |
| | #7 | ||
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Damit Du mich nicht falsch verstehst, ich würde mit größtem Vergnügen den einen oder anderen Drecksack* persönlich drankriegen, aber es ist - wenn sich der arge Scherge nicht saublöd anstellt und sich quasi selbst belastet - unmöglich. Zitat:
Meine Meinung darum: mach weiter, mach denen so viele Schwierigkeiten wie möglich ... aber an den Stellen, wo Aussicht auf Erfolg besteht. *btw. wie lautet eigentlich die weibliche Form von "Drecksack" | ||
| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 12.10.2008
Beiträge: 2.601
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| Danke @Kiwi sagt: |
| | #9 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 14.05.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 1.687
| Zitat:
__________________ Alle von mir gemachten Aussagen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keine Rechtsberatung dar. | |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 15.12.2008
Beiträge: 2.731
| Einen Amtshaftungsprozess erfolgreich einlegen zu können, ist ein sehr schwieriges Unterfangen: Er ist erst nach Ausschöpfung von verwaltungsrechtlichen und sozialrechtlichen Möglichkeiten zulässig. Wenn eine Behörde nicht zahlt, musst du erst gegen diese Weigerung vorgehen und erst danach kannst den Amtshaftungsanspruch geltend machen. |
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| | #11 |
| Redaktion Registriert seit: 22.06.2005 Ort: NRW
Beiträge: 3.082
| Sollte tatsächlich wg. der zugesagten 4,60 € ein Gerichtsverfahren angestrengt werden müssen, könnte der Anwalt die Verhängung einer Missbrauchsgebühr für die ARGE beim Gericht anregen, da das Gericht hier unnötig beschäftigt wird. So was ist zum Bsp. gegen die ARGE Dresden schon verhängt worden ;-)
__________________ Gruß vagabund .................................................. .................................. Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Die von mir gemachten Aussagen geben meine persönlichen Erfahrungen wieder bzw. stellen meine Meinung dar und keine Rechtsberatung. "Hartz IV ist offener Strafvollzug. Es ist die Beraubung von Freiheitsrechten. ...." Goetz Werner Chemiker haben für alles eine Lösung. |
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| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 24.10.2007
Beiträge: 124
| Erst mal kurz darüber nachdenken, ob in diesem Fall überhaupt ein Schaden vorliegt, der eine Amtshaftung auslöst. Die Fahrkosten kann man sich ja vor dem Sozialgericht einklagen. Darüber hinaus kann ich bisher keinen Schaden sehen. Nur der wäre im WEge der Amtshaftung geltend zu machen. |
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 15.12.2008
Beiträge: 2.731
| Den einzelnen Sb bekommst du in diesem Fall überhaupt nicht in die Haftung. Wenn ein Amtsträger im Auftrag seines öffentlich rechtlichen Dienstherrn tätig wird, haftet der Staat im Sinne von § 839 i. V. m. Art. 34 GG. Der einzelne SB hafte nur in einem privatrechtlichen Vertrag (Chefarzt eines öffentlichen Kh gegenüber seinen Privatpatienten). Das scheidet wohl hier aus. |
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| | #14 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Meine Originalbewerbungen der letzten 5 Jahre hatte ich dem Teamleiter nochmals gegen Quittung übergeben da sie angeblich nicht vorhanden waren. Nun sind sie wieder wech. Wie nennt man dass ? Ist das normal? Oder versucht die ARGE HERNE hier zu sparen? Mir fällt bald nix mehr dazu ein. Suche weitere Geschädigte der ARGE HERNE. Kontakt bitte direkt als PN oder als Mail an mich, danke. F G MM | |
| | #15 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Das ist nun sicherlich nicht mehr von der Hand zu weisen F G MM | |
| | #16 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 30.04.2010
Beiträge: 651
| Zitat:
Zitat:
__________________ Toleranz ist das menschenfreundliche Verständnis für Eigenschaften, Auffassungen und Handlungen anderer Individuen, die der eigenen Gewohnheit, der eigenen Überzeugung und dem eigenen Geschmack fremd sind. Toleranz heisst also nicht Gleichgültigkeit gegen das Handeln und Fühlen des oder der anderen; es muss auch Verständnis und Einfühlung dabei sein. Albert Einstein | ||
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| | #17 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 30.04.2010
Beiträge: 651
| Zu den Fahrtkosten / Barauszahlung: Zitat:
__________________ Toleranz ist das menschenfreundliche Verständnis für Eigenschaften, Auffassungen und Handlungen anderer Individuen, die der eigenen Gewohnheit, der eigenen Überzeugung und dem eigenen Geschmack fremd sind. Toleranz heisst also nicht Gleichgültigkeit gegen das Handeln und Fühlen des oder der anderen; es muss auch Verständnis und Einfühlung dabei sein. Albert Einstein | |
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| | #18 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 08.04.2008 Ort: Remstal
Beiträge: 6
| Was ich schlimm finde: Die Sachbearbeiter haben oft selbst nur Zeitverträge, sorgen sich um ihren Job und stehen unter Druck. Nicht Sie sind die Täter allein. Das System macht sie oft selbst zum Opfer und das ist das perverse. Natürlich bestätigen Ausnahmen immer auch die Regel(n). Natürlich. |
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| | #19 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 30.04.2010
Beiträge: 651
| Zitat:
__________________ Toleranz ist das menschenfreundliche Verständnis für Eigenschaften, Auffassungen und Handlungen anderer Individuen, die der eigenen Gewohnheit, der eigenen Überzeugung und dem eigenen Geschmack fremd sind. Toleranz heisst also nicht Gleichgültigkeit gegen das Handeln und Fühlen des oder der anderen; es muss auch Verständnis und Einfühlung dabei sein. Albert Einstein | |
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| | #20 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 15.12.2008
Beiträge: 2.731
| Was soll das denn sein? Die Hartz 4 Empfänger stehen kurz vor dem Verhungern und machen sich noch Sorgen über die Jobs der Mitarbeiter der Arge? Wer diesen Job macht, weiß was er tut und wenn er entlassen wird, teilt er nur dein Schicksal. |
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| | #21 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 28.12.2009 Ort: Wer will das wissen?
Beiträge: 730
| Zitat:
__________________ Howgh, ich habe gesprochen. B.u.b.: Es bleibt Dir überlassen, aus dem Vorgenannten die für Dich richtigen Schlüsse zu ziehen.* ________________________ *m.f.G.v.H.F. | |
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