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ALG II

Arbeitsgelegenheit nach § 16 Abs.3 SGB II; in Forum: Information; Moinsen Leude ! Ich hab' heute mal wieder vom Sozialamt der Stadt Post gekriegt. Ich soll am Montag vorsprechen bei denen. Soll wohl ein 1-€ Zwangsjob drauswerden wenn ich das ...
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Alt 23.06.2005, 23:40   #1
Redaktion
 
Benutzerbild von Curt The Cat
 
Registriert seit: 18.06.2005
Ort: M. bei Bonn
Beiträge: 2.599
Standard Arbeitsgelegenheit nach § 16 Abs.3 SGB II

Moinsen Leude !

Ich hab' heute mal wieder vom Sozialamt der Stadt Post gekriegt. Ich soll am Montag vorsprechen bei denen. Soll wohl ein 1-€ Zwangsjob drauswerden wenn ich das richtig verstanden hab'. :kotz:

Hat jemand 'ne Ahnung, wie ich mich da verhalten soll. Das ich da hin muß is' schon klar. Aber ich hätte ggf. die Möglichkeit einen Ein-Euro-Job in einem mir bekannten Jugendzentrum an den Start zu kriegen. Da müßte ich aber erst Nägel mit Köppen machen.

Aber gesetzt den Fall, daß das mit dem JZ klappt, kann das Amt mich dazu verdonnern, ihren Job anzunehmen und das mit dem Jugendzentrum sausen zu lassen ????

Beste Grüße aus S. bei B.
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Alt 23.06.2005, 23:42   #2
Redaktion
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.979
Standard

Hi,

erinnere mich morgen ab mittag noch mal daran. Dann sage ich dir, was Du Machen kannst.
__________________
Gruß aus dem Rheinland

Martin

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Alt 23.06.2005, 23:45   #3
Redaktion
 
Benutzerbild von Curt The Cat
 
Registriert seit: 18.06.2005
Ort: M. bei Bonn
Beiträge: 2.599
Standard

o.k. und Danke Martin !!

Wir seh'n uns am Dienstag hoff' ich !
Curt The Cat ist gerade online  
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Alt 24.06.2005, 08:12   #4
Redaktion
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.979
Standard

Ja, wir sehen uns am Dienstag. Wegen des Ein-Euro-Job schreibe ich dir heute nachmittag was.
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Martin

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Alt 24.06.2005, 20:00   #5
Murmel
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hi Gast

die Idee mit der Krankschreibung kann schnell nach hinten losgehen.
vor allem, wenn man einen tag vorher noch mopsfidel war.
Da ist dann eine Vorladung zu einem Amtsarzt schnell drin. und wehe der sagt, du hast nix...

und wenn du plötzlich wieder pünktlich gesund bist, für den nächsten Wunschjob dann kommen denen erst recht die zweifel.

Gruß
Murmel
 
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Alt 27.06.2005, 15:10   #6
Redaktion
 
Benutzerbild von Curt The Cat
 
Registriert seit: 18.06.2005
Ort: M. bei Bonn
Beiträge: 2.599
Standard

Entwarnung !!

Heute Vormittag um 10.30 fand der Termin statt und zwar im Fraktionssaal der CDU Fraktion im Rathaus. Anwesend, außer den etwa zehn geladenen ALG II-Empfängern, darunter auch ich :mrgreen: , der Amtsleiter des Sozialamts, zwei Personal-SB und zwei führende Mitarbeiter des städtischen Betriebshofs.

Nach einer kurzen Einführung durch den Amtsleiter, mit vielen salbungsvollen Worten und Beteuerungen daß es sich hierbei nicht um eine Straf- bzw. Zwangsmaßnahme handelt, sondern vielmehr darum, daß man Menschen den Zugang zum Arbeitsmarkt ebnen möchte :laber: :laber: :laber: , kamen die dann zur Sache.

Der Betriebshof stellt einen Trupp von fünf Ein-Euro-Jobobbern zusammen, die sich verstärkt um die Innenstadt-Reinigung, speziell an Brennpunkten, wie man es nannte, kümmern soll.

Es wurde mehrfach betont, daß die Innenstadt-Reinigung völlig abgedeckt sei :pic: , man aber sehr gerne etwas zusätzlich tun würde :mued: , um in den Parks und auf den Plätzen der Stadt ein Bild zu schaffen, daß einer Kreisstadt wie S. angemessen ist.

Nachdem sich jeder der anwesenden ALG II-Empfänger in der Gruppe oder auch einzeln vogestellt hatte ( berufl.Tätigkeiten und Fähigkeiten ), berieten sich die fünf hinter verschlossenen Türen :kinn: und gaben dann anschließend ihre Auswahl bekannt.

Ich war nicht dabei :D - mal schaun was als näxtes kommt.


Beste Grüße aus dem bald sicher noch schöneren S. bei B.

von

Curt The Cat :mrgreen:
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