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kein_lohn_unter10

ALG II

Angabe Telefondaten n. freiwillig, tel. Erreichbarkeit zwing; in Forum: Information; Heute bekam ich einen Brief des Landesbeauftragten für Datenschutz, nachdem ich die Löschung meiner Telefondaten beantragt hatte (die Arge hat nämlich bei mir eine alte Nummer gespeichert, neue hatte ich ...
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Alt 15.08.2006, 13:33   #1
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Standard Angabe Telefondaten n. freiwillig, tel. Erreichbarkeit zwing

Heute bekam ich einen Brief des Landesbeauftragten für Datenschutz, nachdem ich die Löschung meiner Telefondaten beantragt hatte (die Arge hat nämlich bei mir eine alte Nummer gespeichert, neue hatte ich nie angegeben, wollte aber sichergehen, dass das nix weiteres mehr im Computer bei denen rumgeistert).
Antwort des Datenschutzbeauftragten, Zitat:
"Zu Ihrem Anliegen weise ich darauf hin, dass die Telefonnummer für eine rasche Erreichbarkeit der arbeitssuchenden Person für eine Arbeitsvermittlung zwingend erforderlich sein dürfte. Ferner hat nach § 60 SGBI eine Person, die Sozialleistungen beantragt oder erhält, im Rahmen der Mitwirkungspflicht alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind. Etwaige Ausnahmetatbestände, die Sie von der Verpflichtung zur Angabe der Telefonnummer befreien könnten (§ 65 SGB I) sind nicht ersichtlich.
Ich stelle daher anheim, dass Sie bei der Stelle die Löschung der betreffenden Telefonnummer im Austausch mit Ihrer aktuell gültigen Fernsprechnummer anregen.
Ich bitte um Verständnis, dass bei dieser Sach- und Rechtslage von einem Aufgreifen gegenüber (Name der Arge) abgesehen wird."

Unterzeichnet in Vertretung von einem Herrn Redemann (Tel. 0211) 38 424 - 90.
Habe dann dort angerufen und der gute Mann sagte mir, die Arge müsse begründen, warum sie die Nummer haben wolle. Auf die Frage, was ich dann mit der Begründung machen solle, meinte er, es gäbe seit dem 1.8. eine andere Datenschutzstelle, die prüft, ob die Begründung meiner Arge ausreichend sei.
Also gäbe es keine Kontrolle, meinte ich, und er bedauerte und sagte, ich könne mich ja an den Bundesdatenschutzbeauftragten wenden, aber da dauerte es zur Zeit lange. Wenn aufgrund meiner Weigerung Leistungen gekürzt würden, könne ich das nur noch gerichtlich klären.

Mir war schon klar, dass sich am 1. August was geändert hat, aber das schockt mich nun doch ein wenig. Dass man jetzt nichts, aber auch gar nichts mehr machen kann. :uebel: :uebel: :uebel:
Andiamo ist offline  
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Alt 15.08.2006, 13:44   #2
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Benutzerbild von kohlhaas
 
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Beiträge: 407
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Nach wie vor kann es aber nicht Verpflichtung sein, ein Telefon überhaupt zu besitzen. Ebensowenig wie Fax, Mobiltelefon oder email-Adresse Pflicht sein können. Insofern kann eine Angabe der Nummer gegnüber der ARGE auch keine Pflicht sein. Wenn sie im Telefonbuch steht, ja, da können die sich die Nummer ja raussuchen.

Im übrigen sollten die mal lieber darauf achten, selbst erreichbar zu sein., an ihrem Arbeitsplatz.
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"Die Herren machen das selber, daß ihnen der arme Mann Feind wird. Die Ursache des Aufruhrs wollen sie nicht wegtun. Wie kann es die Länge gut werden?" (Thomas Müntzer)
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Alt 15.08.2006, 13:51   #3
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Benutzerbild von sogehtsnich
 
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War doch zu erwarten, dass die "Datenschützer" ihre Schwänze zwischen die Schenkel kneifen und nach der Pfeiffe der Regierung tanzen!

Wenn ich das schon lese, man soll es doch einklagen! Einmal werden sich die Gerichte dann überhaupt nicht mehr vor Klagen retten können, wenn man wegen jedem Furz hinrennen muss, nur weil der "Gesetzgeber" Mist hoch 10 baut und wenn dann sowieso das Sozialgericht gebührenpflichtig wird, ist eh Schicht im Schacht!
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Das Land Deutschland kann nichts dafür, dass es von einer Horde dressierter Affen reGiert wird und vom Koma Michel bevölkert wird!
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Alt 15.08.2006, 13:57   #4
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Standard Lügen??? Konsequenzen?

Und dann kommt da einer und sagt: Isch abe aba keine Telefon!
Lügt der dann? Kann man das empfehlen oder muss der sich dann ein Handy anschaffen? Wie sieht das in (Eurer) Praxis aus? :kinn: :kinn:
Andiamo ist offline  
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Alt 15.08.2006, 13:58   #5
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Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
Standard Re: Lügen??? Konsequenzen?

Zitat:
Zitat von Andiamo
Und dann kommt da einer und sagt: Isch abe aba keine Telefon!
Lügt der dann? Kann man das empfehlen oder muss der sich dann ein Handy anschaffen? Wie sieht das in (Eurer) Praxis aus? :kinn: :kinn:
Zitat:
Andiamo hat Folgendes geschrieben:
Ich muss laut Datenschutzbeauftragter NRW meine Telefonnummer der Arge angeben. Hierzu der Link mit einem Zitat des Schreibens, das mir heute zuging:
http://www.elo-forum.org/forum/viewt...?p=95978#95978


... mir ist gerade aufgefallen das wir hier unter Alg1 posten und die Änderungen sich ja auf Alg2 beziehen, aber trotzdem .....

wenn ich mir die Erklärung dieses Herren durchlese, dann steht da auch nur " dürfte " und "sollte" - also wieder keine klaren Aussagen.

Also wenn die Arge dürfte wenn sie wollte dann könnte sie ja wenn ich im Telefonbuch drinstehe diese meine Telefonnummer raussuchen und benutzen, ansonsten habe ich mein Briefkasten und mein Bankkonto und somit ist meine Mitwirkung für einen reibungslosen Ablauf von Alg2 gegeben

Nur mal so meine Meinung - ohne Rechtsmittelbelehrung
... nur mal meine Antwort von Alg1 nach hier kopiert .....
Arco ist offline  
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Alt 15.08.2006, 14:06   #6
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Registriert seit: 08.11.2005
Beiträge: 32
Standard Für die Leistung erheblich ...

... ist hier das Stichwort, denke ich. Wenn die Arge einen also anrufen will und begründet, warum das sein muss, dann begründet sie das nur gegenüber einer anderen Stelle, die eben NICHT unabhängig ist, denn der Datenschutz NRW ist dafür seit dem 1.8. nicht mehr zuständig!
Für mich ist das eindeutig. Ich darf meine Nummer nur verweigern, wenn ich schwerwiegende Gründe (§ 65 SGB I) habe und wenn die Arge keinen guten Grund hat mich anzurufen.
Was ein guter Grund ist, entscheidet die Arge jetzt bar jeder unabhängigen Kontrolle selbst!
Andiamo ist offline  
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Alt 15.08.2006, 14:09   #7
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Benutzerbild von sogehtsnich
 
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Ort: Erfurt/Thüringen
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Sage ich doch:
Zitat:
Die BA:
Eine verfassungsfeindliche, gesetzwidrige Kontroll- und Bestrafungs-Anstalt, in der Marionetten der Regierung, Richter und Henker spielen!
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Alt 15.08.2006, 14:13   #8
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.. um mal meine Meinung auf den Punkt zu bringen, wenn ich im normalen Telefonbuch eingetragen bin, dann kann die Arge sich diese Nummer gerne besorgen und mich anrufen.

Sollten die eine Rufnummerunterdrückung haben, entscheide immer noch ich ob ich dran gehe - und wenn ich die Nummer vom Amt kenne, dann entscheide ich auch ob ich dran gehe.

Übrigens, meine SB hat meine Telefonnummer und ich habe ihre Direktwahlnummer (sie geht auch dran wenn ich was will) - also gibt es doch nur Probleme wenn ich nicht im Telefonbuch stehe und dann entscheide auch noch immer ich wem ich meine Telefonnummer gebe - So jetzt weiß ich nicht was auf Russich "Basta" heißt, aber BASTA ;)
Arco ist offline  
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Alt 15.08.2006, 14:19   #9
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Registriert seit: 08.11.2005
Beiträge: 32
Standard Ein bisschen früh für Basta ...

Ich denke, es geht nicht darum, den SB oder FM abzuklemmen, sondern den Telefonterror der Callcenter zu vermeiden.
Und es geht um ein Prinzip und KLARE Regeln, nach denen sich JEDER richten kann! :)
Andiamo ist offline  
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Alt 15.08.2006, 14:22   #10
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
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Ort: Bonn
Beiträge: 11.979
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Warum macht ihr das immer über die Datenschützer. Die haben rechtlich kaum Handhaben und breiten meistens ihre private Meinung aus. Wenn die ARGE die Telfonnummer nicht löschen will, dann klagt man halt.
__________________
Gruß aus dem Rheinland

Martin

Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland
Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen
entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung.

Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland
Martin Behrsing ist gerade online  
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Alt 15.08.2006, 14:23   #11
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Registriert seit: 11.02.2006
Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
Standard Re: Ein bisschen früh für Basta ...

Zitat:
Zitat von Andiamo
Ich denke, es geht nicht darum, den SB oder FM abzuklemmen, sondern den Telefonterror der Callcenter zu vermeiden.
Und es geht um ein Prinzip und KLARE Regeln, nach denen sich JEDER richten kann! :)
.... der "Telefefonterror" muß vorher schriftlich angekündigt werden und wenn dann irgendwannmal das Telefon klingelt und es erscheint keine Nummer :pfeiff: :pfeiff:
Arco ist offline  
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Alt 15.08.2006, 14:25   #12
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Ich habe keinen eigenen Telefonanschluss.
Ein netter Zeitgenosse genehmigte mir, dass ich meinen Bitstream DSL auf seinen Telekomanschluss aufschalten durfte und bin deshalb auch nur über Mail ereichbar. Naja und n bischen über Voice IP und Skype, aber das muss mein SB ja nicht wissen.
Peppone ist offline  
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Alt 15.08.2006, 14:27   #13
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Benutzerbild von sogehtsnich
 
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Mal ne andere Frage,
kann man denn überhaupt bei der Telekom das Telefon abmelden und DSL trotzdem behalten???
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Alt 15.08.2006, 14:30   #14
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Beiträge: 32
Standard Reine Energieverschwendung also

Also wurstelt man sich weiter so durch. Aber der Satz: "(...) die Sie von der Verpflichtung zur Angabe der Telefonnummer befreien könnten (...)"
stimmt mich schon bedenklich. Er spricht immerhin klar davon, dass man verpflichtet ist, seine Nummer anzugeben! Das wird er sich doch wohl nicht im Rahmen persönlicher Meinung aus den Fingern saugen?
(Tut mir leid, aber ich muss solche Sachen immer ganz genau wissen, schließlich geht es ja immer um die Existenz). :kinn: :kinn:

Ansonsten ist es schon klar, dass es Wege gibt, nicht ans Telefon zu müssen, kein Telefon zu haben, zu behaupten, keins zu haben, ein Handy zu kaufen, sein Telefon abzumelden, aufzulegen, wenn Callcenter dran ist etc. etc. etc.

Das sind aber 2 Paar Schuhe.
Bei mir z. B. haben die keine Nummer. Und ich will ihnen auch keine geben. Auch wenn sie dann mit Sanktionen drohen. Falls sie das dann durchziehen, haben mein Kind und ich erstmal die A...karte in Form eines leeren Kühlschranks.
Das zum Thema freiwillige Angaben. :kotz:
Andiamo ist offline  
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Alt 15.08.2006, 14:30   #15
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Zitat:
Zitat von sogehtsnich
Mal ne andere Frage,
kann man denn überhaupt bei der Telekom das Telefon abmelden und DSL trotzdem behalten???
Zur Zeit nicht. Aber......
In kürze wird das möglich sein, da die Telekom von seiten der EU dazu verdonnert wurde. Nennt sich dann Bitstreamanschluss.
Peppone ist offline  
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Alt 15.08.2006, 14:32   #16
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Zitat:
In kürze wird das möglich sein
Aha, gut zu wissen, da melde ich nämlich den Mist ab! Mit denen ich telefoniere, dass läuft eh schon fast nur über Handy und SMS und ein Handy, naja musss ich ja nicht haben bzw. geht der ARGE null komma gar nix an!
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Alt 15.08.2006, 14:34   #17
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Standard Re: Reine Energieverschwendung also

Zitat:
Zitat von Andiamo
Also wurstelt man sich weiter so durch. Aber der Satz: "(...) die Sie von der Verpflichtung zur Angabe der Telefonnummer befreien könnten (...)"
stimmt mich schon bedenklich. Er spricht immerhin klar davon, dass man verpflichtet ist, seine Nummer anzugeben! Das wird er sich doch wohl nicht im Rahmen persönlicher Meinung aus den Fingern saugen?
(Tut mir leid, aber ich muss solche Sachen immer ganz genau wissen, schließlich geht es ja immer um die Existenz). :kinn: :kinn:
Ich kann in dem weitem Gesetzeswerk das uns betrifft keinen Passus finden der expliziet die Erreichbarkeit per Telefon vorsieht.
Peppone ist offline  
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