| |||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen |
| Tags: angabe, erreichbarkeit, freiwillig, tel, telefondaten, zwing |
![]() |
| LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 08.11.2005
Beiträge: 32
| Heute bekam ich einen Brief des Landesbeauftragten für Datenschutz, nachdem ich die Löschung meiner Telefondaten beantragt hatte (die Arge hat nämlich bei mir eine alte Nummer gespeichert, neue hatte ich nie angegeben, wollte aber sichergehen, dass das nix weiteres mehr im Computer bei denen rumgeistert). Antwort des Datenschutzbeauftragten, Zitat: "Zu Ihrem Anliegen weise ich darauf hin, dass die Telefonnummer für eine rasche Erreichbarkeit der arbeitssuchenden Person für eine Arbeitsvermittlung zwingend erforderlich sein dürfte. Ferner hat nach § 60 SGBI eine Person, die Sozialleistungen beantragt oder erhält, im Rahmen der Mitwirkungspflicht alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind. Etwaige Ausnahmetatbestände, die Sie von der Verpflichtung zur Angabe der Telefonnummer befreien könnten (§ 65 SGB I) sind nicht ersichtlich. Ich stelle daher anheim, dass Sie bei der Stelle die Löschung der betreffenden Telefonnummer im Austausch mit Ihrer aktuell gültigen Fernsprechnummer anregen. Ich bitte um Verständnis, dass bei dieser Sach- und Rechtslage von einem Aufgreifen gegenüber (Name der Arge) abgesehen wird." Unterzeichnet in Vertretung von einem Herrn Redemann (Tel. 0211) 38 424 - 90. Habe dann dort angerufen und der gute Mann sagte mir, die Arge müsse begründen, warum sie die Nummer haben wolle. Auf die Frage, was ich dann mit der Begründung machen solle, meinte er, es gäbe seit dem 1.8. eine andere Datenschutzstelle, die prüft, ob die Begründung meiner Arge ausreichend sei. Also gäbe es keine Kontrolle, meinte ich, und er bedauerte und sagte, ich könne mich ja an den Bundesdatenschutzbeauftragten wenden, aber da dauerte es zur Zeit lange. Wenn aufgrund meiner Weigerung Leistungen gekürzt würden, könne ich das nur noch gerichtlich klären. Mir war schon klar, dass sich am 1. August was geändert hat, aber das schockt mich nun doch ein wenig. Dass man jetzt nichts, aber auch gar nichts mehr machen kann. :uebel: :uebel: :uebel: |
| | |
| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 31.10.2005
Beiträge: 407
| Nach wie vor kann es aber nicht Verpflichtung sein, ein Telefon überhaupt zu besitzen. Ebensowenig wie Fax, Mobiltelefon oder email-Adresse Pflicht sein können. Insofern kann eine Angabe der Nummer gegnüber der ARGE auch keine Pflicht sein. Wenn sie im Telefonbuch steht, ja, da können die sich die Nummer ja raussuchen. Im übrigen sollten die mal lieber darauf achten, selbst erreichbar zu sein., an ihrem Arbeitsplatz.
__________________ "Die Herren machen das selber, daß ihnen der arme Mann Feind wird. Die Ursache des Aufruhrs wollen sie nicht wegtun. Wie kann es die Länge gut werden?" (Thomas Müntzer) ----------------------------------------------------- |
| | |
| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 23.05.2006 Ort: Erfurt/Thüringen
Beiträge: 1.186
| War doch zu erwarten, dass die "Datenschützer" ihre Schwänze zwischen die Schenkel kneifen und nach der Pfeiffe der Regierung tanzen! Wenn ich das schon lese, man soll es doch einklagen! Einmal werden sich die Gerichte dann überhaupt nicht mehr vor Klagen retten können, wenn man wegen jedem Furz hinrennen muss, nur weil der "Gesetzgeber" Mist hoch 10 baut und wenn dann sowieso das Sozialgericht gebührenpflichtig wird, ist eh Schicht im Schacht!
__________________ Das Land Deutschland kann nichts dafür, dass es von einer Horde dressierter Affen Ich bin nicht arbeitslos, ich kämpfe jeden Tag, 24 Std. ums Überleben! Beruf: Survivor |
| | |
| | #4 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 08.11.2005
Beiträge: 32
| Und dann kommt da einer und sagt: Isch abe aba keine Telefon! Lügt der dann? Kann man das empfehlen oder muss der sich dann ein Handy anschaffen? Wie sieht das in (Eurer) Praxis aus? :kinn: :kinn: |
| | |
| | #5 | ||
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| Zitat:
Zitat:
| ||
| | |
| | #6 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 08.11.2005
Beiträge: 32
| ... ist hier das Stichwort, denke ich. Wenn die Arge einen also anrufen will und begründet, warum das sein muss, dann begründet sie das nur gegenüber einer anderen Stelle, die eben NICHT unabhängig ist, denn der Datenschutz NRW ist dafür seit dem 1.8. nicht mehr zuständig! Für mich ist das eindeutig. Ich darf meine Nummer nur verweigern, wenn ich schwerwiegende Gründe (§ 65 SGB I) habe und wenn die Arge keinen guten Grund hat mich anzurufen. Was ein guter Grund ist, entscheidet die Arge jetzt bar jeder unabhängigen Kontrolle selbst! |
| | |
| | #7 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 23.05.2006 Ort: Erfurt/Thüringen
Beiträge: 1.186
| Sage ich doch: Zitat:
__________________ Das Land Deutschland kann nichts dafür, dass es von einer Horde dressierter Affen Ich bin nicht arbeitslos, ich kämpfe jeden Tag, 24 Std. ums Überleben! Beruf: Survivor | |
| | |
| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| .. um mal meine Meinung auf den Punkt zu bringen, wenn ich im normalen Telefonbuch eingetragen bin, dann kann die Arge sich diese Nummer gerne besorgen und mich anrufen. Sollten die eine Rufnummerunterdrückung haben, entscheide immer noch ich ob ich dran gehe - und wenn ich die Nummer vom Amt kenne, dann entscheide ich auch ob ich dran gehe. Übrigens, meine SB hat meine Telefonnummer und ich habe ihre Direktwahlnummer (sie geht auch dran wenn ich was will) - also gibt es doch nur Probleme wenn ich nicht im Telefonbuch stehe und dann entscheide auch noch immer ich wem ich meine Telefonnummer gebe - So jetzt weiß ich nicht was auf Russich "Basta" heißt, aber BASTA ;) |
| | |
| | #9 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 08.11.2005
Beiträge: 32
| Ich denke, es geht nicht darum, den SB oder FM abzuklemmen, sondern den Telefonterror der Callcenter zu vermeiden. Und es geht um ein Prinzip und KLARE Regeln, nach denen sich JEDER richten kann! :) |
| | |
| | #10 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.979
| Warum macht ihr das immer über die Datenschützer. Die haben rechtlich kaum Handhaben und breiten meistens ihre private Meinung aus. Wenn die ARGE die Telfonnummer nicht löschen will, dann klagt man halt.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
| | |
| | #11 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| Zitat:
| |
| | |
| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.04.2006
Beiträge: 163
| Ich habe keinen eigenen Telefonanschluss. Ein netter Zeitgenosse genehmigte mir, dass ich meinen Bitstream DSL auf seinen Telekomanschluss aufschalten durfte und bin deshalb auch nur über Mail ereichbar. Naja und n bischen über Voice IP und Skype, aber das muss mein SB ja nicht wissen. |
| | |
| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 23.05.2006 Ort: Erfurt/Thüringen
Beiträge: 1.186
| Mal ne andere Frage, kann man denn überhaupt bei der Telekom das Telefon abmelden und DSL trotzdem behalten???
__________________ Das Land Deutschland kann nichts dafür, dass es von einer Horde dressierter Affen Ich bin nicht arbeitslos, ich kämpfe jeden Tag, 24 Std. ums Überleben! Beruf: Survivor |
| | |
| | #14 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 08.11.2005
Beiträge: 32
| Also wurstelt man sich weiter so durch. Aber der Satz: "(...) die Sie von der Verpflichtung zur Angabe der Telefonnummer befreien könnten (...)" stimmt mich schon bedenklich. Er spricht immerhin klar davon, dass man verpflichtet ist, seine Nummer anzugeben! Das wird er sich doch wohl nicht im Rahmen persönlicher Meinung aus den Fingern saugen? (Tut mir leid, aber ich muss solche Sachen immer ganz genau wissen, schließlich geht es ja immer um die Existenz). :kinn: :kinn: Ansonsten ist es schon klar, dass es Wege gibt, nicht ans Telefon zu müssen, kein Telefon zu haben, zu behaupten, keins zu haben, ein Handy zu kaufen, sein Telefon abzumelden, aufzulegen, wenn Callcenter dran ist etc. etc. etc. Das sind aber 2 Paar Schuhe. Bei mir z. B. haben die keine Nummer. Und ich will ihnen auch keine geben. Auch wenn sie dann mit Sanktionen drohen. Falls sie das dann durchziehen, haben mein Kind und ich erstmal die A...karte in Form eines leeren Kühlschranks. Das zum Thema freiwillige Angaben. :kotz: |
| | |
| | #15 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.04.2006
Beiträge: 163
| Zitat:
In kürze wird das möglich sein, da die Telekom von seiten der EU dazu verdonnert wurde. Nennt sich dann Bitstreamanschluss. | |
| | |
| | #16 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 23.05.2006 Ort: Erfurt/Thüringen
Beiträge: 1.186
| Zitat:
__________________ Das Land Deutschland kann nichts dafür, dass es von einer Horde dressierter Affen Ich bin nicht arbeitslos, ich kämpfe jeden Tag, 24 Std. ums Überleben! Beruf: Survivor | |
| | |
| | #17 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.04.2006
Beiträge: 163
| Zitat:
| |
| | |