| |||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 02.08.2006
Beiträge: 19
| Hallo zusammen, ich bin neu und schreibe es jetzt ins Internet, weil ich nicht alleine da weiter weiss , wir haben gerade den zweiten und wir haben kein Geld mehr :cry: :cry: Wir bekommen mit 2 kleinen Kindern gerade mal nur 450 Euro und mir scheint es zu wenig wir kommen hinten und vorne nicht damit zurecht , wie macht ihr das ?? Welcher Grundbetrag zum Leben steht einer 4köpfigen Familie eigentlich zu? :?: Vielen Dank für ein paar Antworten schon mal und fürs Ausheulen können. |
| | |
| | #2 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Hast du denn noch weiteres Einkommen, z.B. aus nichtselbständiger oder selbständiger Tätigkeit, Mieteinnahmen? Wohnst du mietfrei? Wer sind "wir"? Wieviel Personen? Allein bei 435,- € Grundsicherung erscheinen für alle gemeinsam 450,- € etwas wenig, wenn nicht noch anrechenbare Einnahmen vorhanden sind. |
|
| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 02.08.2006
Beiträge: 19
| Wir haben sonst keine Einnahmen ok das Kindergeld unserer Kinder beide unter 6 Jahre und ich mache ein 1 euro Job aber das wird soviel ich gelesen habe ja nicht angerechnet . Wir sind mein Mann , Ich und unsere Kids |
| | |
| | #4 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| Zitat:
gem. Alg2 - Rechner müßtet ihr bei einer angenommenen Miete von 450 Euro 1.178 Euro Gesamtbedarf bekommen, KG schon abgerechnet ! ! ! Siehe Berechnung: http://www.geldsparen.de/content/rec...0&kg=2&Seite=6 Also mit KG hättet ihr dann 1.486 Euro ! ! ! | |
| | |
| | #5 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 02.08.2006
Beiträge: 19
| Was kann ich da noch machen , kann ich es einklagen auch Rückwirkend und wie weit zurück kann ich das Geld bestreiten ?? |
| | |
| | #6 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| Zitat:
So, wie alt ist der Bescheid ? ? ? Sollte die Widerspruchsfrist ( 4 Wochen ) vorbei sein, dann könnt ihr einen Überprüfungsantrag gem. § 44 SGB X stellen. Antragsbeispiel siehe Link: http://www.erwerbslosenforum.de/wide...erpruefung.doc Sollte sich die Fehlerhaftigkeit rausstellen, dann gibt es das Geld rückwirkend nachgezahlt ! ! ! Viel Glück | |
| | |
| | #7 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 02.08.2006
Beiträge: 19
| und wie weit zurück weil ich denke die letzten 9 mon. kam das Geld immer so , da ist wohl alles "verjährt" oder ?? |
| | |
| | #8 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.979
| Zitat:
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland | |
| | |
| | #9 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| Zitat:
ansonsten wie eben Martin geschrieben hat, einen Anwalt nehmen wenn man sich das selbst nicht zutraut. Geht warscheinlich mit Anwalt auch schneller und mach mehr Druck . Wenn deine Angaben soweit richtig sind und keine anderen Umstände meine Berechnung entgegenstehen, dann ist es sehr verwunderlich wie die ARge solche Bescheide rausgeben können ! ! ! | |
| | |
| | #10 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 02.08.2006
Beiträge: 19
| Danke euch vielmals . Ich versteh es auch nicht die gehen bestimmt davon aus das es genug menschen gibt die sich an die wenigen Cent orientieren und zu gutmütig sind um zu meckern :evil: Ich hätte es wahrscheinlich auch nicht gemacht wenn ich keine Kinder hätte , die Essen müssen . |
| | |
| | #11 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| Zitat:
Nochmals viel Glück und melde mal den Fortgang :stern: :stern: | |
| | |
| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| ... ach hatte ich eben vergessen - wenn du einen Anwalt in deiner Gegend suchst, dann gugge mal da http://www.tacheles-sozialhilfe.de/a...n/default.aspx |
| | |
| | #13 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 02.08.2006
Beiträge: 19
| Danke |
| | |
| | #14 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 02.08.2006
Beiträge: 19
| Hallo, also wir waren heute nochmal bei der ARGE und die geben zu uns 76 Euro zu unterschlagen :o und der rest soll auch wegen der zu teuren wohnung sein, es ist ein neues Gesetz das die ARGE das ohne etwas zu sagen tun darf :o x( Wie ist sowas möglich , wir haben jetzt ein Termin beim Anwalt am Donnerstag , weil ich alleine da nicht weiter weiss , egal was ich sagen , die haben ne Erklärung die total "scheisse" (sorry) ist , ich kann nicht mehr :'( |
| | |
| | #15 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| Zitat:
und viel Glück :daumen: :daumen: | |
| | |
| | #16 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Ab Aufforderung zur Senkung der Mietkosten solltet ihr euch dann nachweislich um eine neue Wohnung kümmern. Es sei denn, ihr habe wichtige Gründe, die dem entgegenstehen. Dazu wird dir der Anwalt etwas sagen können. Am besten du fragst ihn auch danach. Wenn es jedoch keine Wohnung gibt, die den Anforderungen der Arge und den gesetzlichen Vorschriften entspricht, mußt du das nachweisen. Auch dazu solltest du den Anwalt genau befragen. Wie solch ein Nachweis geführt wird, was da anerkannt wird. Auch hier im Forum steht schon sehr viel zu diesem Thema. Über die Suchfunktion gehen. Mach nicht den Fehler und ziehe überstürzt in eine andere Wohnung. Kämpfe um deine jetzige. Laß dich gut beraten. Ich drücke dir die Daumen, dass es schnell geht, damit ihr endlich zu eurem Geld kommt. | |
|
| | #17 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 02.08.2006
Beiträge: 19
| Aber ich glaube nicht das ich das Geld rückwirkend zurück bekomme, weil deren Antwort ist ja, sie haben bis jetzt ja überlebt und sind nicht verhungert ab jetzt könnten sie mehr bekommen aber nicht für die Zeit die vergangen ist :( |
| | |
| | #18 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| Zitat:
Wenn deine in der anderen Richtung die feststellen würden das das Amt zuviel gezahlt hätte weil ihr ein anrechenbares Einkommen zu niedrig angegeben hättet, dann würden die die Zuvielzahlung auch zurückverlangen und zurücknehmen. Dann sagen die nicht, ihr habt das ja schon alles aufgegessen und ausgegeben :pfeiff: :pfeiff: Also nicht irre mache lassen und den Anwalt die Sache übergeben. Hoffe nur der/die kann was und kennt sich mit dem SGB etc. aus .... Einen schönen Sonntag noch :hug: | |
| | |
| | #19 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 02.08.2006
Beiträge: 19
| Na dann hoffe ich es auch das er sich damit auskennt :mrgreen: Ist es schlimm wenn ich die alten Bescheide nicht mehr finden kann ? :pfeiff: |
| | |