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| Tags: ablehnung, mietvertrag, ungueltigem, wegen |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 02.08.2006
Beiträge: 2
| Hallo zusammen, ich habe das folgende Problem. Ich habe beim ARGE Esslingen einen ALG2-Antrag gestellt. Zu dieser Zeit wohnte ich zur Untermiete in Esslingen. Den Untermietvertrag habe ich beim Amt vorgelegt. Sie wollten dann noch den Mietvertrag des Hauptmieters sehen, den ich dann auch vorlegte. Im Hauptmietvertrag war ein Untervermietung ohne Genehmigung des Hauptvermieters ausgeschlossen. Noch wochen der Bearbeitung wollte das Amt die Genehmigugn des Hauptvermieters sehen. Dieser lehnte aber eine Untervermietung ab. Mein vermieter hätte die Wohnung also nicht an mich untervermieten dürfen. Daraufhin habe ich mir eine andere Wohnung gesucht und fand diese in Stuttgart, wo ich jetzt auch wohne. In Stuttgart habe ich einen neuen Antrag gestellt, der zur Zeit bearbeitet wird. Das Amt in Esslingen argumentiert nun das kein gültiger Mietvertrag zwischen mir und meinem Vermieter vorlag und lehnte darum meinen ALG-Antrag ab. Ausserdem sind sie nicht mehr zuständig da ich ja nun in Stuttgart wohne. Ist die Ablehnung meines Antrags rechtens? ich konnte doch nicht wissen das der Hauptvermieter zustimmen muss und ich hatte einen Mietvertrag mit dem Hauptmieter. Was kann ich da machen? Ich würde mich sehr freuen wenn jemand zu diesem Thema einen Ratschlag für mich hat. Gruß Raimund |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| ... hm etwas verwirrend, aber grundsätzlich stehen dir ab Datum der Antragsstellung Leistungen zu, wenn diese berechtigt sind. Was unzweifelhaft wäre ist die Regelleistung von 345 Euro ! ! Bei den Mietkosten kann und mußt du dich wohl streiten wenn du dann auch die Übernahme deiner Miete belegen kannst. Man kann ja auch kostenlos wohnen und bekommt dann nur die RL - das ist aber bei dir nicht der Fall. Also gibt es keinen Grund deinen Antrag in Gänze abzulehnen. Hier ist gegen den Ablehnungsbescheid innerhalb der Frist Widerspruch einzulegen ...... Frage mal nur von hier, wovon hast du dann die Zeit gelebt und wie hast du den Umzug etc. geschafft und gezahlt ? ? |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 02.08.2006
Beiträge: 2
| <<Frage mal nur von hier, wovon hast du dann die Zeit gelebt und wie hast du den Umzug etc. geschafft und gezahlt>> Ich habe mir von der Bank,Freunden und Familie Geld geliehen. Der neue Vermieter muss allerdings auf die Kaution und Miete warten. |
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| | #4 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| Zitat:
Also Widerspruch einlegen und bei der neuen Arge auf schnellere Bearbeitung drängen oder sogar einen Antrag auf Vorschuß stellen ! ! ! | |
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| | #5 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.01.2006 Ort: Der wilde Süden
Beiträge: 1.606
| Zitat:
Betreffs Esslingen würde ich eine E/A erwirken, du kannst ja schlecht prüfen ob dein "Vermieter" überhaupt vermieten darf. http://www.fb4.fh-frankfurt.de/proje..._anordnung.pdf Gruß, Anselm EDIT: Ich zitiere dazu nun aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes BVerfG, 1 BvR 569/05 vom 12.5.2005 http://www.bverfg.de/entscheidungen/...bvr056905.html Code: Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende dienen der Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens. Diese Sicherstellung ist eine verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, die aus dem Gebot zum Schutze der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot folgt (vgl.BVerfGE 82, 60 <80>). Diese Pflicht besteht unabhängig von den Gründen der Hilfebedürftigkeit (vgl. BVerfGE 35, 202 <235> ). Hieraus folgt, dass bei der Prüfung der Voraussetzungen eines Anspruchs auf Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums, soweit es um die Beurteilung der Hilfebedürftigkeit der Antragsteller geht, nur auf die gegenwärtige Lage abgestellt werden darf. | |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.572
| Ob sie das darf ist eine andere Sache, aber das sie das fragen wird ist für mich fast klar ;) |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| :kinn: :kinn: ach Anselm :pfeiff: :pfeiff: .... wenn alle Argen nur Fragen stellen die sie dürfen - dann wär man ja viel schneller wieder auf dem Flur ;) ;) ;) und noch schlimmer, wenn die eine solche Frage nicht stellen, die Antwort sich aber dann selbst geben und durch eine Vermutung ganze Knüppel zwischen deine Beine werfen ...... Das ist manchmal so wie mit dem Pferd vor der Apotheke :pfeiff: :pfeiff: |
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| | #8 | ||
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Zitat:
Wahrscheinlich wirst du tatsächlich für deine KdU vor Gericht ziehen müssen. Aber einen schriftlichen Bescheid brauchst du auf alle Fälle. | ||
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