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kein_lohn_unter10

ALG II

Leistungen eingestellt, weil Unterlagen vom Vorjahr angeblic; in Forum: Information; nicht da ? Hallo, meine Fragestellung sagt es schon klar: Kann die ARGE laufende Zahlungen einstellen, weil angeblich nicht alle Unterlagen vom Jahr 2005 vorhanden sind ? Angeblich heisst folgendes: ...
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Alt 01.08.2006, 14:44   #1
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Standard Leistungen eingestellt, weil Unterlagen vom Vorjahr angeblic

nicht da ?

Hallo,

meine Fragestellung sagt es schon klar:

Kann die ARGE laufende Zahlungen einstellen, weil angeblich nicht alle Unterlagen vom Jahr 2005 vorhanden sind ?

Angeblich heisst folgendes:

Einige kennen unsere Situation bestimmt schon, es geht hier um den Jahresabschluss für 2005. Ich habe alles erbracht, was die lieben Herrschaften von der ARGE haben wollten. Zu Guter Letzt wollten die Kontoauszüge haben, die habe ich auch vorgelegt.

So und nun wollen die noch eine Auflistung, was einzelne Posten auf den Auszügen sind ....

Können die nun das laufende Geld nun einfach sperren ?

Und was ist mit dem Folgeantrag ? Aktuelle Bewilligung läuft bis 31.08.

Folgeantrag wurde schon im Juni gestellt und Aussage der Sachbearbeitung ist, dass Folgeantrag nicht bearbeitet werden kann, bevor 2005 abgeschlossen ist !

So und nun ? Was hat das laufende Geld mit dem Jahr 2005 zu tun ?

Mfg BlueMK1
BlueMK1 ist offline  
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Alt 01.08.2006, 14:50   #2
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Beiträge: 4.487
Standard

... Nein eigentlich können die nicht die Leistung sperren und auch nicht sich weigern den Folgeantrag zu bearbeiten ....

Aber was heißt hier jetzt "eigentlich" - eigentlich machen die das denn doch ! ! !

Ich glaube wir müssen mal unseren Kalle in die Arge Lübeck schicken ;) ;)

Ich bin sprachlos - eh schreiblos :shock: :shock:
Arco ist offline  
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Alt 01.08.2006, 15:12   #3
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Beiträge: 198
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Zitat:
So und nun wollen die noch eine Auflistung, was einzelne Posten auf den Auszügen sind
nun,. blueMK, ich kenne deinen fall nicht ;)

wenn du von jahresabschluss sprichst, gehe ich davon aus, dass du freiberufler bzw. selbstständig bist/warst. (?)

so, hast du ihnen die kompletten unterlagen eingereicht, die für einen jahresabschluss erforderlich sind, und die dem finanzamt reichen, dann hast du m.E. deine mitwirkungspflicht erfüllt. man kann nicht mehr erbringen, als das finanzamt fordert.

und wenn die ARGE zu dumm ist, die buchungen auf dem kontoauszug mit den entsprechenden eingangs-und ausgangsunterlagen zu vergleichen, ist das wirklich nicht dein problem.

gehen wir davon aus, dass dies eine verzögerungstaktik ist.

wenn du nun hingehst und wirklich noch eine auflistung der einzelnen buchungen auf deinen auszügen fertigst, stellst du ihnen ja eine dreifache buchführung auf. doppelte buchführung reicht eigentlich *g* ob du das noch machst, bleibt dir natürlich überlassen.

du könntest ihnen allerdings anbieten, ihnen beim lesen der unterlagen zur seite zu stehen. *g*

an deiner stelle würde ich dergestalt handeln, ( vorausgesetzt, alle unterlagen sind komplett eingereicht), dass ich ihnen ganz heftig auf die füsse treten und mit einer e.A., bzw. untätigkeitsklage drohen würde.
sie halten dich einfach nur hin.


Zitat:
Aussage der Sachbearbeitung ist, dass Folgeantrag nicht bearbeitet werden kann, bevor 2005 abgeschlossen ist !
ist nicht und läuft nicht. wie gesagt, wenn die nicht in der lage ist, einen kontoauszug zu lesen, ist das nicht deine sache, denn dieses spiel könnten sie ja bis 2009 spielen.

sie können und dürfen dich nicht ohne geld dastehen lassen, wenn du deine pflicht erfüllt hast. und das hast du, wie du schreibst.

drohe damit, dass du dein recht einklagen wirst, es hilft meistens.
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nele ist offline  
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Alt 01.08.2006, 21:12   #4
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Mhhh.. es scheint sebstst. o. freiberufl. Tätigkeit verträgt sich absolut nicht mit H4.... scheint ja nicht grade ein Anreiz zu sein, auf diese Weise seine Hilfebedürftigkeit zu veringern :(
__________________
- Meine Beiträge im Forum stellen lediglich meine pers. Meinung dar und sind nicht als Rechsberatung oder Fakten ...etc. anzusehen
alpha ist offline  
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Alt 01.08.2006, 21:15   #5
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Beiträge: 95
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Ist es leider auch nicht !

Man kann kaum Anschaffungen machen, weil man eben unter Hartz lebt...

@ nele:

Danke für Deine Antwort - das hat mir schon etwas weitergeholfen - morgen gehts zum Anwalt !
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Alt 01.08.2006, 21:20   #6
Barney
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Zitat:
Zitat von alpha
Mhhh.. es scheint sebstst. o. freiberufl. Tätigkeit verträgt sich absolut nicht mit H4.... scheint ja nicht grade ein Anreiz zu sein, auf diese Weise seine Hilfebedürftigkeit zu veringern :(
Nachdem schon oft solche oder ähnliche Beiträge hier zu lesen waren, könnte man wirklich zu solch einer Schlußfolgerung kommen.

Alpha, vergiß aber bitte nicht, dass es auch oft von dem einzelnen Mitarbeiter im Amt abhängt, wie er mit solchen Dingen umgeht.

Sicherlich gibt es auch positivere Erfahrungen. Nur die, die sie machen, teilen sie uns leider nicht mit.

Was letztendlich zu der Situation, in der sich BlueMK1 im Augenblick befindet, geführt hat, weiß er nicht und wir hier schon gar nicht. Ich nehme an, er vermutet, dass die schleppende Bearbeitung des Folgeantrages etwas mit dem Jahresabschluß zu tun haben könnte.

Oder, BlueMK1, hat man es dir ganz konkret so mitgeteilt?
 
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Alt 01.08.2006, 21:24   #7
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Meine Partnerin hat heute mit dem Amt telefoniert und dort sagte man ihr,dass 2005 erst abgeschlossen sein muss, damit eine weitere Bearbeitung erfolgen kann - schlau werde ich da nicht draus - zumal auch unser bewilligtes Geld nicht da ist.

Was hat 2005 mit der aktuellen Bewilligung zu tun ????
BlueMK1 ist offline  
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Alt 01.08.2006, 21:56   #8
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Insbes. da ja 2005 nun schon ein paar Monate her ist, da sollten die doch wohl mal mit der Bearbeitung fertig sein....(?).
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Alt 01.08.2006, 22:41   #9
Charlie
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Mein Einkommenssteuerausgleich liegt schon seit März beim Finanzamt.
Letzte Woche habe ich erstmal ein Schreiben bekommen, ich solle für jede meiner Tätigkeiten aus der Selbstständigkeit eine EÜR abgeben.
Letztes Jahr hat bei gleichen Voraussetzungen noch eine EÜR gereicht.
Ich denke mal es wird September ehe ich meinen Bescheid habe.
Das Amt hat aber trotzdem gezahlt und weiter bewilligt bis 11/06.
Das ich das Geld nicht mehr will, steht auf einem anderen Blatt.
Du hast doch gar keinen Einfluss auf die Schnelligkeit des Finanzamtes.
Ausserdem ist der 31.5. jeden Jahres, der letzte Tag zum Unterlagen einreichen beim Finanzamt.
Die Argen können doch die Leute nicht so lange ohne Geld lassen.
Nachfragen, wie lange es noch dauert, sind bei unserem Finanzamt völlig zwecklos.
 
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Alt 01.08.2006, 22:44   #10
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Steuerbescheid haben wir schon seit April. Und gleich nen Tag später haben wir es zur ARGE gebracht........ :kotz:
BlueMK1 ist offline  
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Alt 01.08.2006, 22:47   #11
Charlie
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Nachtrag.

Die Argen wollen anhand deines Ausgleiches sehen , wie hoch dein Gewinn ist.

Und hier setzt schon das nächste Übel an.
Was ist nun tatsächlich Gewinn für die Argen?

Normalerweise würde es reichen, wenn jeder Selbstständige einmal im Jahr seine Einnahmen anhand des Einkommenssteuerausgleiches/Bilanz/EÜR unw. nachweist.
 
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Alt 02.08.2006, 00:56   #12
Barney
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Zitat:
Zitat von BlueMK1
Meine Partnerin hat heute mit dem Amt telefoniert und dort sagte man ihr,dass 2005 erst abgeschlossen sein muss, damit eine weitere Bearbeitung erfolgen kann - schlau werde ich da nicht draus - zumal auch unser bewilligtes Geld nicht da ist.

Was hat 2005 mit der aktuellen Bewilligung zu tun ????
Eine telefonische Auskunft hat absolut keinen Wert. Bitte lass dir die Auskunft schriftlich geben!

Erst wenn du einen Bescheid hast, kannst du Widerspruch einlegen und den Rechtsweg beschreiten. Du wartest sonst ja ewig auf dein Geld.

Wenn du dem Grunde nach Anspruch hast, muß dir auch ein Vorschuß gezahlt werden, den also gleich mitbeantragen.

Zitat:
SGB 1 § 42 Vorschüsse
(1) Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßen Ermessen bestimmt. Er hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen, wenn der Berechtigte es beantragt;die Vorschußzahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.
(2) Die Vorschüsse sind auf die zustehende Leistung anzurechnen. Soweit sie diese übersteigen, sind sie vom Empfänger zu erstatten. § 50 Abs. 4 des Zehnten Buches gilt entsprechend.
Mit anderen Worten: Sie können es freiwillig zahlen, auf Antrag müssen sie. Bekommst du zuviel, mußt du zurückzahlen. Aber gar nicht zahlen gibts nicht.
 
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Alt 02.08.2006, 14:08   #13
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Zitat:
morgen geht's zum anwalt
]
ja, blue, das würde ich an deiner stelle auch so machen. es sieht wirklich so aus, dass du ansonsten längere zeit ohne geld da stehst und alleine bei der ARGE nicht durchdringst.


Zitat:
Aber gar nicht zahlen gibts nicht.
barney, es ist manchmal wahrlich nicht zu fassen. man muss doch dieser willkür/aushungerungstaktik wirksam begegnen können.

es gibt gesetze und entsprechende urteile. jeder muss sich hieran halten, sonst bekommt er es hart zu spüren, nur die ARGEN dürfen sich über all dies hinwegsetzen.
das ist zwar jetzt etwas off topic, musste in diesem fall aber einfach mal raus.


@charlie

Zitat:
Und hier setzt schon das nächste Übel an.
Was ist nun tatsächlich Gewinn für die Argen?
wenn die ARGEN noch zu *intelligent* sind kontoauszüge zu lesen, dann ist für sie - um nicht zahlen zu müssen- der umsatz der gewinn. :uebel:
__________________
nein, ich mache keine rechtsberatung, das sind nur meine traurigen erfahrungen
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Alt 02.08.2006, 16:36   #14
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Benutzerbild von kalle
 
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Bei der Lübecker Arge gibt es wohl so einige Grundsätze, die noch aus Sozizeiten übernommen wurden (selbst erlebt):

1.Selbstständige haben immer Geld.
2. Selbstständige wollen uns nur beschei......
3. Den werden wir solange schikanieren bis er aufgibt. Die Zeit die er braucht um uns die Unterlagen zu beschaffen könnte er auch für seine Arbeit nutzen.
4. Der ist Selbstständig und hat Geld und Zeit. Wir müssen hier für ein paar Kröten in unserer Bude schuften.
Und last but not Least 5. Was ist betriebswirtschaftliches Rechnen und Denken?

[Ironie off]
__________________
Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen
entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen
keinerlei Rechtsberatung dar. Sollte ein h fehlen, liege ich am Notebook und da funzt es nicht. http://www.teudt.de/rolligrafik513.jpg
Mit Dank an Pixelfool
kalle ist offline  
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Alt 02.08.2006, 18:08   #15
Charlie
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Zitat:
Zitat von kalle
Bei der Lübecker Arge gibt es wohl so einige Grundsätze, die noch aus Sozizeiten übernommen wurden (selbst erlebt):

1.Selbstständige haben immer Geld.
2. Selbstständige wollen uns nur beschei......
3. Den werden wir solange schikanieren bis er aufgibt. Die Zeit die er braucht um uns die Unterlagen zu beschaffen könnte er auch für seine Arbeit nutzen.
4. Der ist Selbstständig und hat Geld und Zeit. Wir müssen hier für ein paar Kröten in unserer Bude schuften.
Und last but not Least 5. Was ist betriebswirtschaftliches Rechnen und Denken?

[Ironie off]
:daumen:
und genauso haben die mich gekriegt, ich nehme lieber das etwas geringere Wohngeld, bin aber dieses Theater los.
Kann sein, dass andere besser durchhalten, ich habs einfach nur noch satt.
Nicht mal `ne Abmeldung aus dem Leistungsbezug klappt.

@blue

sei nicht so wie ich, mach denen richtig die Hölle heiss.
 
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Alt 02.08.2006, 19:53   #16
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Zitat:
Zitat von Charlie
:daumen:
und genauso haben die mich gekriegt, ich nehme lieber das etwas geringere Wohngeld, bin aber dieses Theater los.
Kann sein, dass andere besser durchhalten, ich habs einfach nur noch satt.
Nicht mal `ne Abmeldung aus dem Leistungsbezug klappt.

@blue

sei nicht so wie ich, mach denen richtig die Hölle heiss.
Hi,

was machst Du denn so ?
ich muß auch dringend was unternehmen H4 ist für
mich auf Dauer nicht machbar....schon aus grundsätzlichen
Erwägungen, nicht nur finanzieller.
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Alt 02.08.2006, 21:05   #17
Charlie
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Hallo alpha,
schicke dir eine PN.
 
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Alt 03.08.2006, 16:03   #18
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na, das hätte mich auch interessiert......:-((((((

man ist für jeden input dankbar, nur um den schlamassel weg zu bekommen.
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nele ist offline  
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