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| Tags: angeblic, eingestellt, leistungen, unterlagen, vorjahr, weil |
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| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.03.2006 Ort: Lübeck
Beiträge: 95
| nicht da ? Hallo, meine Fragestellung sagt es schon klar: Kann die ARGE laufende Zahlungen einstellen, weil angeblich nicht alle Unterlagen vom Jahr 2005 vorhanden sind ? Angeblich heisst folgendes: Einige kennen unsere Situation bestimmt schon, es geht hier um den Jahresabschluss für 2005. Ich habe alles erbracht, was die lieben Herrschaften von der ARGE haben wollten. Zu Guter Letzt wollten die Kontoauszüge haben, die habe ich auch vorgelegt. So und nun wollen die noch eine Auflistung, was einzelne Posten auf den Auszügen sind .... Können die nun das laufende Geld nun einfach sperren ? Und was ist mit dem Folgeantrag ? Aktuelle Bewilligung läuft bis 31.08. Folgeantrag wurde schon im Juni gestellt und Aussage der Sachbearbeitung ist, dass Folgeantrag nicht bearbeitet werden kann, bevor 2005 abgeschlossen ist ! So und nun ? Was hat das laufende Geld mit dem Jahr 2005 zu tun ? Mfg BlueMK1 |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| ... Nein eigentlich können die nicht die Leistung sperren und auch nicht sich weigern den Folgeantrag zu bearbeiten .... Aber was heißt hier jetzt "eigentlich" - eigentlich machen die das denn doch ! ! ! Ich glaube wir müssen mal unseren Kalle in die Arge Lübeck schicken ;) ;) Ich bin sprachlos - eh schreiblos :shock: :shock: |
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| | #3 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.03.2006
Beiträge: 198
| Zitat:
wenn du von jahresabschluss sprichst, gehe ich davon aus, dass du freiberufler bzw. selbstständig bist/warst. (?) so, hast du ihnen die kompletten unterlagen eingereicht, die für einen jahresabschluss erforderlich sind, und die dem finanzamt reichen, dann hast du m.E. deine mitwirkungspflicht erfüllt. man kann nicht mehr erbringen, als das finanzamt fordert. und wenn die ARGE zu dumm ist, die buchungen auf dem kontoauszug mit den entsprechenden eingangs-und ausgangsunterlagen zu vergleichen, ist das wirklich nicht dein problem. gehen wir davon aus, dass dies eine verzögerungstaktik ist. wenn du nun hingehst und wirklich noch eine auflistung der einzelnen buchungen auf deinen auszügen fertigst, stellst du ihnen ja eine dreifache buchführung auf. doppelte buchführung reicht eigentlich *g* ob du das noch machst, bleibt dir natürlich überlassen. du könntest ihnen allerdings anbieten, ihnen beim lesen der unterlagen zur seite zu stehen. *g* an deiner stelle würde ich dergestalt handeln, ( vorausgesetzt, alle unterlagen sind komplett eingereicht), dass ich ihnen ganz heftig auf die füsse treten und mit einer e.A., bzw. untätigkeitsklage drohen würde. sie halten dich einfach nur hin. Zitat:
sie können und dürfen dich nicht ohne geld dastehen lassen, wenn du deine pflicht erfüllt hast. und das hast du, wie du schreibst. drohe damit, dass du dein recht einklagen wirst, es hilft meistens.
__________________ nein, ich mache keine rechtsberatung, das sind nur meine traurigen erfahrungen | ||
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 04.06.2006 Ort: NRW
Beiträge: 366
| Mhhh.. es scheint sebstst. o. freiberufl. Tätigkeit verträgt sich absolut nicht mit H4.... scheint ja nicht grade ein Anreiz zu sein, auf diese Weise seine Hilfebedürftigkeit zu veringern :(
__________________ - Meine Beiträge im Forum stellen lediglich meine pers. Meinung dar und sind nicht als Rechsberatung oder Fakten ...etc. anzusehen |
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| | #5 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.03.2006 Ort: Lübeck
Beiträge: 95
| Ist es leider auch nicht ! Man kann kaum Anschaffungen machen, weil man eben unter Hartz lebt... @ nele: Danke für Deine Antwort - das hat mir schon etwas weitergeholfen - morgen gehts zum Anwalt ! |
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| | #6 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Alpha, vergiß aber bitte nicht, dass es auch oft von dem einzelnen Mitarbeiter im Amt abhängt, wie er mit solchen Dingen umgeht. Sicherlich gibt es auch positivere Erfahrungen. Nur die, die sie machen, teilen sie uns leider nicht mit. Was letztendlich zu der Situation, in der sich BlueMK1 im Augenblick befindet, geführt hat, weiß er nicht und wir hier schon gar nicht. Ich nehme an, er vermutet, dass die schleppende Bearbeitung des Folgeantrages etwas mit dem Jahresabschluß zu tun haben könnte. Oder, BlueMK1, hat man es dir ganz konkret so mitgeteilt? | |
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| | #7 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.03.2006 Ort: Lübeck
Beiträge: 95
| Meine Partnerin hat heute mit dem Amt telefoniert und dort sagte man ihr,dass 2005 erst abgeschlossen sein muss, damit eine weitere Bearbeitung erfolgen kann - schlau werde ich da nicht draus - zumal auch unser bewilligtes Geld nicht da ist. Was hat 2005 mit der aktuellen Bewilligung zu tun ???? |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 04.06.2006 Ort: NRW
Beiträge: 366
| Insbes. da ja 2005 nun schon ein paar Monate her ist, da sollten die doch wohl mal mit der Bearbeitung fertig sein....(?).
__________________ - Meine Beiträge im Forum stellen lediglich meine pers. Meinung dar und sind nicht als Rechsberatung oder Fakten ...etc. anzusehen |
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| | #9 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Mein Einkommenssteuerausgleich liegt schon seit März beim Finanzamt. Letzte Woche habe ich erstmal ein Schreiben bekommen, ich solle für jede meiner Tätigkeiten aus der Selbstständigkeit eine EÜR abgeben. Letztes Jahr hat bei gleichen Voraussetzungen noch eine EÜR gereicht. Ich denke mal es wird September ehe ich meinen Bescheid habe. Das Amt hat aber trotzdem gezahlt und weiter bewilligt bis 11/06. Das ich das Geld nicht mehr will, steht auf einem anderen Blatt. Du hast doch gar keinen Einfluss auf die Schnelligkeit des Finanzamtes. Ausserdem ist der 31.5. jeden Jahres, der letzte Tag zum Unterlagen einreichen beim Finanzamt. Die Argen können doch die Leute nicht so lange ohne Geld lassen. Nachfragen, wie lange es noch dauert, sind bei unserem Finanzamt völlig zwecklos. |
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| | #10 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.03.2006 Ort: Lübeck
Beiträge: 95
| Steuerbescheid haben wir schon seit April. Und gleich nen Tag später haben wir es zur ARGE gebracht........ :kotz: |
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| | #11 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Nachtrag. Die Argen wollen anhand deines Ausgleiches sehen , wie hoch dein Gewinn ist. Und hier setzt schon das nächste Übel an. Was ist nun tatsächlich Gewinn für die Argen? Normalerweise würde es reichen, wenn jeder Selbstständige einmal im Jahr seine Einnahmen anhand des Einkommenssteuerausgleiches/Bilanz/EÜR unw. nachweist. |
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| | #12 | ||
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Erst wenn du einen Bescheid hast, kannst du Widerspruch einlegen und den Rechtsweg beschreiten. Du wartest sonst ja ewig auf dein Geld. Wenn du dem Grunde nach Anspruch hast, muß dir auch ein Vorschuß gezahlt werden, den also gleich mitbeantragen. Zitat:
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| | #13 | |||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.03.2006
Beiträge: 198
| Zitat:
Zitat:
es gibt gesetze und entsprechende urteile. jeder muss sich hieran halten, sonst bekommt er es hart zu spüren, nur die ARGEN dürfen sich über all dies hinwegsetzen. das ist zwar jetzt etwas off topic, musste in diesem fall aber einfach mal raus. @charlie Zitat:
__________________ nein, ich mache keine rechtsberatung, das sind nur meine traurigen erfahrungen | |||
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| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.07.2005 Ort: Selmsdorf
Beiträge: 1.562
| Bei der Lübecker Arge gibt es wohl so einige Grundsätze, die noch aus Sozizeiten übernommen wurden (selbst erlebt): 1.Selbstständige haben immer Geld. 2. Selbstständige wollen uns nur beschei...... 3. Den werden wir solange schikanieren bis er aufgibt. Die Zeit die er braucht um uns die Unterlagen zu beschaffen könnte er auch für seine Arbeit nutzen. 4. Der ist Selbstständig und hat Geld und Zeit. Wir müssen hier für ein paar Kröten in unserer Bude schuften. Und last but not Least 5. Was ist betriebswirtschaftliches Rechnen und Denken? [Ironie off]
__________________ Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. Sollte ein h fehlen, liege ich am Notebook und da funzt es nicht. http://www.teudt.de/rolligrafik513.jpg Mit Dank an Pixelfool |
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| | #15 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
und genauso haben die mich gekriegt, ich nehme lieber das etwas geringere Wohngeld, bin aber dieses Theater los. Kann sein, dass andere besser durchhalten, ich habs einfach nur noch satt. Nicht mal `ne Abmeldung aus dem Leistungsbezug klappt. @blue sei nicht so wie ich, mach denen richtig die Hölle heiss. | |
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| | #16 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 04.06.2006 Ort: NRW
Beiträge: 366
| Zitat:
was machst Du denn so ? ich muß auch dringend was unternehmen H4 ist für mich auf Dauer nicht machbar....schon aus grundsätzlichen Erwägungen, nicht nur finanzieller.
__________________ - Meine Beiträge im Forum stellen lediglich meine pers. Meinung dar und sind nicht als Rechsberatung oder Fakten ...etc. anzusehen | |
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| | #17 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Hallo alpha, schicke dir eine PN. |
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| | #18 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.03.2006
Beiträge: 198
| na, das hätte mich auch interessiert......:-(((((( man ist für jeden input dankbar, nur um den schlamassel weg zu bekommen.
__________________ nein, ich mache keine rechtsberatung, das sind nur meine traurigen erfahrungen |
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