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| Tags: hausbesuche, rechtslage |
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| | #176 | |||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.02.2006 Ort: Hamburg
Beiträge: 3.711
| Zitat:
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| | #177 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| .... dann bitte ich um Entschuldigung Heiko ;) leide doch schon an Verfolgungswahn :lol: :lol: ich armer Hund :pfeiff: |
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| | #178 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 12.09.2006
Beiträge: 9
| Zitat:
1. Haben Sie nicht unbedingt und erst recht nicht wenn sie unangemeldet kommen. (überhaupt nicht das Recht der Wohnungsdurchsuchung sondern Sie haben nur maximal in Augenschein zu nehmen wenn es nicht anders zu prüfen ist und wer sagt denn das man(n) nicht Aussagen auf Fragen zum Leistungsbedarf beantwortet wenn sie solche stellen aber darum muß glaub mal kein Außendienstmitarbeiter vor der Tür stehen da reicht es wenn man(n) Termin bei ARGE bekommt und befragt wird und Unterlagen vorlegt) 2. wenn Sie andere Möglichkeiten haben dies zu überprüfen/zu ermitteln sind diese vorrangig Außerdem hatte ich NICHT irgendeinen zusätzlichen Antrag gestellt (z.B.wg.Möbel,WM,u.s.w. wo sie das Recht event.hätten sich zu Überzeugen das dies tatsächlich gebraucht werde bzw. nicht mehr brauchbar ist) sondern (nur) die "Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts" | |
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| | #179 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 08.12.2006
Beiträge: 37
| hi, ich hatte meinen fall oben beschrieben und gebe all denjenigen recht, das erst alles andere zum tragen kommt, eh man einen hausbesuch machen darf. ich hatte ja am 7.12. eine ea abgegeben und am 11.12. folgendes vom sg erhalten: ...." nach summarischer prüfung des vortrages der antragstellerin und der von ihr eingereichten unterlagen wird die beklagte nahr gelegt, ein anerkenntnis zu prüfen. nach derzeitigem sachstand sprechen folgende gründe für die begrünetheit des antrages: zum einen ist die ablehnung einer wohnungsbesichtigung grundsätzlich durch das grundrecht der unverletzlichkeit der wohnung nach art. 13 gg gedeckt und kann daher nur in ausnahmefällen zu lasten des leistungsbeziehers verwertet werden(vgl. LSG Sachsen-Anhalt.......) oder die leistungseinstellung rechtfertigen. dem bescheid vom 04.12.2006 (von der arge) ist nicht zu entnehmen, das die antragstellerin nach § 66 abs.3 sgb I zuvor schriftlich unter fristsetzung auf die konsequenzen der mangelnden mitwirkung hingewiesen wurde. der bescheid lässt ermessenserwägung nicht erkennen." für mich heißt dies, ohne grund und die mitteilung was passieren kann, ist der hausbesuch unbegründet. :evil: |
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| | #180 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 12.09.2006
Beiträge: 9
| @egjowe Hallo ! Möchte Dir und allen anderen nun berichten was bei mir rausgekommen ist: Habe RECHT bekommen Bekomme NACHZAHLUNG und Bewilligung. Also wehrt Euch auch wenn es manchmal schwer fällt und Nerven kostet!!!! Ich darf zwar noch nicht daran denken was beim nächsten Folge-Antrag auf mich zukommt aber kommt Zeit kommt Rat. Drück allen die Daumen die noch "drin stecken" und kann nur immer wieder sagen "Kopf hoch und weiter kämpfen für unser Recht" |
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| | #181 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.10.2005
Beiträge: 624
| ich gratuliere !!
__________________ ************************************ Die einen wollen FRIEDEN , die anderen KEINEN KRIEG . Soetwas erzeugt natürlich Spannungen. ************************************ alles geschriebene gibt lediglich meine meinung bzw. meinen heutigen kenntnisstand wieder. es stellt keine beratung dar und darf auch so nicht verstanden werden. |
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| | #182 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Gruß aus Ludwigsburg | |
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| | #183 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.06.2005
Beiträge: 85
| Zitat:
__________________ Grüße Heiner ;-) | |
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| | #184 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.01.2007
Beiträge: 312
| Wenn es klingelt gucke ich durch den Spion und wenn da jemand steht den ich nicht kenne und der auch kein Paket auf dem Arm hat, dann mache ich nicht auf, fertig. Die können ruhig 10x kommen, die werden niemals auch nur meine Nase sehen. |
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| | #185 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 26.01.2007
Beiträge: 2
| alle die sich gegen die Überprüfung, der Rechtmäßigkeit, der gewährten Zahlungen, streuben, sind in meinen Augen zum :kotz: .....Was spricht dagegen euren Landsleuten, die für euch arbeiten gehen, zu zeigen, dass ihr wirklich bedürftig seid??? Sucht euch doch wenigstens mal nen Minijob oder was weis ich...hier bekomme ich den Eindruck, dass es selbstverständlicher is zu kassieren und die ganze FREIZEIT lieber mit Debatten über Hausbesuchsverweigerung zu verbringen!!!! Erwerbslos zu sein is scheiße, DAS KENN ICH SELBER, aber ich hab immer noch was kleines gemacht auch wenns futch (das verdiente Geld, aber eig ja auch nich, nur andere mussten weniger aufkommen) war, aber wenigstens verschwende ich meine ZEIT nich mit ÜBERLEGUNGEN wie ich dem SOZI noch mehr an die KARRE fahre und meine MITMENSCHEN, denen ICH verdanke noch exestieren zu können, danke, indem ich ihnen nich zeige,dass ich SACHBEZÜGE VERDIENE, in meiner Situation. Ihr redet immer vom Grundgesetz...dann frage ich mich was is mit der Großen Brüderlichkeit, wo man keine Geheimnisse haben muss...Die GEZ lass ich auch draußen stehen, aber wenn Meine Unterhaltszahler wissen möchten ob ich evt Sozialbetrug begehe, dann beweise ich ihnen innerhalb von 10-20 Min, dass es da nix gibt und wir verabschieden uns ohne weiter Komplikationen.... TOLLE EINSTELLUNG HABEN UNSERE MEISTEN ARBEITSLOSEN....UND DESHALB SOLLTE AUCH MEHR KONTROLLIERT WERDEN FINDE ICH....ICH KONNTE DAMALS DANN WENIGSTENS SAGEN, DASS ICH NIX HABE, WENN WER MEINTE MICH BLÖD ANZUSAUGEN.... :motz: PS: Freizeit=Weiterbildung....statt....Freizeit=wie mach ich weiterhin nix!!! |
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| | #186 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
lies erstmal die Nettiquette und dann kannst gerne wieder schreiben... kommt nochmal ein so unverschämter Beitrag lösch ich ihn kommentarlos... alles klar? Ohne Gruß | |
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| | #187 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Köln
Beiträge: 2.271
| Zitat:
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| | #188 | ||
| Neuer Benutzer Registriert seit: 26.01.2007
Beiträge: 2
| Zitat:
Vor weg...ich habe niemanden expliziet angesprochen und ich habe selber schon die Erfahrung gemacht erwerbslos zu sein, aber ich kann nich verstehen wie einige Leute mit Hilfe umgehen. Es kann nicht sein dass ich Hilfe brauche, mich aber anders herum nicht darauf einlasse mich kontrollieren zu lassen. Sicher begeht nicht jeder Sozialbetrug, aber es passiert und Kontrolle arbeitet dem eigentlich entgegen und jeder der Die Kontrolle auch noch ausspielt, indem er Tips gibt, wie ich unkompliziert und einfach die Bürokratie ausser Kraft setzte, hat meiner Meinung nach das System nicht verstanden. Keiner fühlt sich wohl, wenn er kontrolliert wird, aber wenn es sein muss, weil wir einige schwarze Schafe in unserer Gesellschaft haben, dann unterstütze ich das doch nicht auch noch, indem ich mich dagegen wehre. Das sind echt tolle Tips für alle die noch dreister abkassieren wollen. Hast du nun meinen Beitrag verstanden? Fakt is, es gibt genug Leute die eure Tolle Antihausbesuchemasche missbrauchen und das is scheiße!!!Ich lasse auch weiterhin wenn es nötig sein/werden sollte alles über mich ergehen, sollte ich wieder abhängig davon sein, auf Kosten meines Staates leben zu müssen. | ||
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| | #189 | |||
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.979
| Zitat:
Sollte ein Verdacht vorliegen, kann die ARGE ja immer noch die Staatsanwaltschaft einschalten und Anzeige stellen. Dann entscheiden zumindestens Juristen darüber, ob das ganze der Verhätlnismäßigkeit entspricht. Übrigens: schimpf nicht so über Erwerbslose. Bin mir sicher, dass ein großer Teil der Erwerbslose jahrelang dafür gesorgt haben, dass Du oder auch deine Kinder eine Ausbildung machen konnten und das Sachbearbeiter heute ihre Positionen und Ausbildungen haben. Die haben auch oft verdammt viel Steuern bezahlt. Also érst mal nachdenken. Sollte dies dir nicht gelingen wollen, dann geh zum Spiegelforum, oder andere. Da kannst Du dich in den Chor der Claqueure einreihen.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland | |||
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| | #190 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Es ist doch so, die ARGE oder andere Kommunen halten ihre "Schützlinge" blöde, d. h. es wird die "Aufklärungspflicht" nicht oder nicht ausreichend durchgeführt. Entweder werden die SB oder FM von vornherein auch nicht richtig geschult, oder sie wissen es, haben aber den "Befehl von oben" nicht alles zu erklären, oder sie können, wollen aber nicht denn dann können sie nicht mehr drohen mit rechtswidrigen Maßnahmen. Einem SB/FM zu beweisen das er/sie vorsätzlich gelogen hat ist so gut wie unmöglich (sofern kein Zeuge dabei ist), denn da wird dem/der MitarbeiterIn eher geglaubt ("Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus"), also muss man sich selbst informieren z. B. hier. Da es aber öfters vorkommt, das man dann mit mehr Wissen beim nächsten Termin erscheint, muss natürlich "dagegen angegangen werden" sprich die Foren sollen stärker überwacht werden (gabs ja auch mal ne Meldung hier). Der Satz "wer nichts zu verbergen hat, kann die ARGE-Mitarbeiter doch reinlassen" ist der größte Unfug den ich gelesen habe, denn wenn man davon ausgehen kann/sollte, wieso veröffentlichen die Abgeordneten im Bundestag dann nicht ihre Nebeneinkünfte und Klagen sogar dagegen? Oder sind jetzt die Volkstreter mehr Mensch als ein ALG2ler? Sind es "unantastbare Götter"? Gelten diese "Gleichheitsgrundsätze" nur für "Menschen" ab einem gewissen Einkommen? Wer sowas schreibt, wie dieses "wer nichts zu verbergen hat", dem müsste jeden Tag die Wohnung auf den Kopf gestellt werden, denn gerade diese "Provozierer" schreien als Erstes nach den Gerichten oder der "Mama". :kotz: |
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| | #191 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.02.2006 Ort: Hamburg
Beiträge: 3.711
| @ daywalkerbaco, wenn du mit der bedingslosen Überwachung und menschenunwürdigen Kontrolle einverstanden bist, dann lass es mit dir machen. Aber verurteile niemanden, der sich auf das Grundgesetz beruft. Und genau das, solltest du mal lesen. :?: Schwarze Schafe gibt es, gebe ich zu. Nur von denen wird ja in den Medien berichtet. Deshalb muss man sich aber keiner "Leibesvisitation" unterziehen. Eine Privatsphäre haben sogar die Tiere im Zoo. :mrgreen: Also erst denken, dann schreiben. ;) :hihi: |
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| | #192 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.09.2005 Ort: Bei Kassel
Beiträge: 37
| Es ist immer wieder erstaunlich was so manche von sich geben. Andere erst mal unter Generalverdacht stellen aber sich garnicht bewusst sein, was sie sich im Falle der eigenen betroffenheit selbst antun :shock: |
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