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ALG II

Hausbesuche!! Wie ist die Rechtslage ?; in Forum: Information; @ kuschelmaus2801 genau das habe ich gestern auch in den nachrichten gehört. konnte mich eines schmunzelns nicht erwehren. von der formulierung in den nachrichten treffen die tatbestände doch auf die ...
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Alt 01.12.2006, 12:24   #151
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Benutzerbild von egjowe
 
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@ kuschelmaus2801

genau das habe ich gestern auch in den nachrichten gehört.
konnte mich eines schmunzelns nicht erwehren.
von der formulierung in den nachrichten treffen die tatbestände doch auf die praktiken mancher argen zu.

mal sehen, was der genaue text bringt.
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Alt 08.12.2006, 14:56   #152
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Standard Hausbesuche-unendliche Geschichte

Hi ich bin neu hier und habe die Sache mit dem Hausbesuch selbst mehrmals durch. Das Ende vom Lied, ich habe seid 2 Monaten kein Geld mehr, aber ich habe eine EA bereits abgegeben. Mal kurz zu den Ereignissen:
eines abends klingelt es bei uns, meine tochter war allein, es stehen 2 männer vor der tür und fragen nach mir (mutter). sie sagt, ich sei nicht da und wollte die tür wieder schliessen, aber diese 2 herren wollte noch ein paar fragen beantwortet haben...mein kind, ordentlich erzogen, plauderte alles aus. naja..nichts schlimmes, ich habe keine geheimnisse. sie gingen wieder und einer kam eine woche später wieder, ich da und allein in der wohnung. da ich das gespräch nicht im treppenhaus führen wollte ließ ich ihn in den Flur eintreten. er kam gleich zur sache, er wäre hier wegen meinem widerspruch und hätte ein paar fragen. wer meine kfz- versicherung bezahlt hat? :? hä? versteh ich nicht? wo der vater von meinem kind wäre? :dampf: hä? versteh ich auch nicht? und wiso ich so selten anzutreffen wäre? hä? versteh ich auch nicht! nach der fragestunde, wollte er sich in der wohnung umsehen. nein sagte ich dazu gibt es kein anlass, da er ja wegen meinem widerspruch hier ist und der bezieht sich darauf, ob ein minderjähriges kind, was selbst genug einkommen hat, mit zur bedarfsgemeinschaft zählt oder nicht.
slappy ist offline  
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Alt 08.12.2006, 15:10   #153
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oh entschuldigung hatte versehntlich falsche taste betätigt.. also weiter im text. er sagte er wolle sich aber die wohnung ansehen. ich sagte 1. bin ich allein, das will ich nicht und 2. gibt es keinen grund. und wenn dann hätte man den mir auch mitteilen können und dann hätte ich erst einmal gewußt um was es geht. er lies sich nicht abschütteln und sagte er kommt wieder. hm sagte ich. 2 tage später hatte ich eine einladung bei der arge, angeblich wegen meinen bewerbungen. ich sitz da im raum, unterhalte mich mit der sb und plötzlich geht die tür auf und 2 männer schreien mich an, das wir jetzt gemeinsam in meine wohnung fahren! wie? wir fahren in meine wohnung? das glaube ich nicht, sagte ich. ich kenne keinen grund warum, ich mit den 2 in meine wohnung faghren sollte. dann sagt die sb, tuen sie es lieber, sonst bekommen sie weiterhin kein geld. und wenn ich keine geheimnisse hätte, könnten die 2 herren sich doch auch mal umsehen? nein sagte ich und ging. am nächsten tag waren die 2 männer wieder bei mir. ich nicht da und hatte einen zettel im briefkasten, da sie mich wieder nicht angetroffen hätten und ein hinweis auf § 60 ff und § 66. hm? :laber: jetz hatts mir gereicht ich habe eine beschwerde gemacht und um bearbeitung meines folgeantrages gebeten. 2 wochen später ablehnung alg II wegen "nicht zu hause angetroffen". Widerspruch eingelegt und EA beantragt. Und nun warte ich, was da passiert. und das alles noch vor weihnachten. es ist zum :cry:
slappy ist offline  
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Alt 08.12.2006, 16:56   #154
Ludwigsburg
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Zitat:
Zitat von donnervogel
brauchste nun Hilfe (zum Lebensunterhalt) oder nicht - wenn Du Hilfe haben möchtest, dann kann die ARGE den Hilfebedarf auch durch Inaugenscheinnahme prüfen. Ich verstehe nach wie vor nicht, weshalb Du Dich dagegen sträubst - Du schreibst ja selbst, dass es Dich nicht störe, wenn jemand einen Blick in Deine Wohnung wirft.
Mit Nötigung hat das nichts zu tun - wenn jemand Hilfe will, dann muss er auch damit leben, dass der Hilfegeber nachschaut, ob man tatsächlich Hilfe braucht.
Ich hab auch schon Menschen mit Geld geholfen - aber ich hab das nie von einem Hausbesuch abhängigmachen müssen :mrgreen:

Ich würde mich auch genötigt fühlen...und zum Glück gibts hier solche Machenschaften nicht! Es reichen schriftliche Nachweise...

Gruß aus Ludwigsburg
 
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Alt 08.12.2006, 17:46   #155
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Standard Hausbesuche - Weisungen der BA

Hier ein Link der BA, der genau aus Behördensicht die "Hausbesuche" regelt!
http://www.arbeitsagentur.de/zentral...dsicherung.pdf
(Bei Aufruf den gesamten Link markieren oder kopieren und aufrufen!)
Findet sich als Weisung zu § 6 SGB II auf der Homepage der BA!

Das ist eine verbindliche Weisung für die ARGES!
:hug:
Seebarsch ist offline  
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Alt 08.12.2006, 18:07   #156
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Benutzerbild von egjowe
 
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beim kopiren von dem von seebarsch angegebenen link müsst ihr noch die leerzeichen löschen.

dann klappt es auch.
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Alt 08.12.2006, 20:25   #157
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Benutzerbild von Curt The Cat
 
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Ich hab' den Link repariert....

;)
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Alt 09.12.2006, 10:55   #158
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Benutzerbild von hartzhasser
 
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Ort: oldenburg
Beiträge: 391
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habe da mal wieder was passendes gefunden.

http://www.ask1.org/blog/archives/94...sbesuchen.html

http://www.main-rheiner.de/region/ob...kel_id=2279312


lg hartzhasser


...Hab' die Links repariert... Edit Curt The Cat
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hartzhasser ist gerade online  
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Alt 09.12.2006, 12:04   #159
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Benutzerbild von Anselm Querolant
 
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Ort: Der wilde Süden
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Zitat:
Zitat von Peppone
...Dieses GG ist die rechtliche Basis unseren Zusammenlebens. Sie gilt immer und immer vor anderen Gesetzten und Durchführungsverordnungen.
Wirklich hervorragend und zutreffend formuliert! :klatsch: :klatsch: :klatsch:

Gruß, Anselm
Anselm Querolant ist offline  
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Alt 12.12.2006, 09:41   #160
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@egjowe

Ja also die Herren waren wieder da natürlich OHNE sich vorher anzumelden
als erstes gleich mal gesagt das sie das so eigentlich nicht dürfen aber die waren sich ihrer sache sehr sicher das sie das dürften na ja was solls dann weiter dann gefragt was für ein Verdacht bestünde ja also wg. aussage bei erstbesuch ja aber diese Begründung würde mir nicht reichen wollen weil sie mit dieser Begründung meiner tatsächlichen Lebens-und Wohnsituation keinen wirklichen Verdacht hatten und hätten und 1. mich in die ARGE hätte bestellen können 2.Kto.abfrage und Versicherungsunterlagen hätten einsehen können und 3. sie doch noch andere möglichkeiten hätten dies zu überprüfen das schärfste war fragten die mich doch nach dem Untermietvertrag und wer den Hauptmietvertrag unterschrieben hätte HALLO meinen Hauptmietvertrag haben die meines erachtensnach in ihren Unterlagen und wenn sie denn nochmal haben wollten dann hätten sich mich ins amt bestellen können.
Diese Herren haben nicht einen Schritt in meine Zimmer/ Wohnung getan weil ich habe sie unten im Vorhaus gelassen und sie wollten sie wohl auch nicht wirklich sehen haben nicht eine Bemerkung in dieser Richtung unternommen, als ich Ihnen dann noch sagte das diese Zimmer abgeschlossen werden wenn ich das Haus verlasse waren sie zufrieden, und als sie nach meinen Vermieter fragten ob er diese Zimmer betrete sagte ich ja freilich ich bin doch wohl nicht unbedingt irgendjemand rechenschaft schuldig mit wem ich meine Freizeit verbringe und wenn sich an meinen "Verhältnissen" was ändert würde ich dies ja auch sofort dem Amt melden da ich ja sehr wohl weiß was für rechtliche Konsequenzen es hätte da ich ja nun schon mal in einer 22jährigen eheähnlichen Beziehung gelebt hätte.Achso nebenbei bei den Herren noch bemerkt das mein Vermieter zwar gut Freund mit mir ist aber er mir trotzdem langsam aber sicher auf die Füße tritt wg. meiner ausstehenden Miete
Dann noch schönen Tag gewünscht und sie sind wieder gegangen.
So nun mal sehen was bei dem ganzen zum Schluß rauskommt!!!???? Der eine meinte noch ja also ich glaub mal das ihrem widerspruch zu ihrem gunsten gesprochen wird.
Obwohl ja 2 Mitarbeiter in der Widerspruchsstelle Krank sind mal sehen wie lange dieses jetzt dauert!??und was TATSÄCHLICH rauskommt
Kuschelmaus2801 ist offline  
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Alt 13.12.2006, 11:35   #161
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Benutzerbild von egjowe
 
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@ Kuschelmaus2801

Zitat:
So nun mal sehen was bei dem ganzen zum Schluß rauskommt!!!????
Der eine meinte noch ja also ich glaub mal das ihrem widerspruch zu ihrem gunsten gesprochen wird.
Obwohl ja 2 Mitarbeiter in der Widerspruchsstelle Krank sind mal sehen wie lange dieses jetzt dauert!??und was TATSÄCHLICH rauskommt.
würde mich auch interessieren und wohl nicht nur mich !
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Alt 14.12.2006, 00:56   #162
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Es heißt "wegen meines Widerspruchs". Es heißt "wegen meiner Bewerbungen".

Natürlich haben die Beamten das Recht, die Wohnung zu durchsuchen und auch Fragen zum Leistungsbedarf beantwortet zu bekommen.
Wer die Mitwirkungspflichten nicht erfüllt und wichtige Tatsachen verschleiert oder zumindest den Eindruck der Tatsachenverschleierung impliziert, , u.a., indem er die Hausdurchsuchung be- oder verhindert, hat seinen Leistungsanspruch verwirkt, vgl. §§ 60 ff. SGB
Robinson ist offline  
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Alt 14.12.2006, 01:26   #163
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Zitat:
Zitat von Robinson

Natürlich haben die Beamten das Recht, die Wohnung zu durchsuchen und auch Fragen zum Leistungsbedarf beantwortet zu bekommen.

Natürlich haben sie das nicht, wenn man seine Mitwirkungspflicht anders erfüllt...

Wer die Mitwirkungspflichten nicht erfüllt und wichtige Tatsachen verschleiert oder zumindest den Eindruck der Tatsachenverschleierung impliziert, , u.a., indem er die Hausdurchsuchung be- oder verhindert, hat seinen Leistungsanspruch verwirkt, vgl. §§ 60 ff. SGB
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Alt 14.12.2006, 02:52   #164
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Zitat:
Zitat von Robinson

Natürlich haben die Beamten das Recht, die Wohnung zu durchsuchen und auch Fragen zum Leistungsbedarf beantwortet zu bekommen.
Wer die Mitwirkungspflichten nicht erfüllt und wichtige Tatsachen verschleiert oder zumindest den Eindruck der Tatsachenverschleierung impliziert, , u.a., indem er die Hausdurchsuchung be- oder verhindert, hat seinen Leistungsanspruch verwirkt, vgl. §§ 60 ff. SGB

Natürlich haben die Beamten NICHT das Recht...!! vgl. Artikel 13 GG ...
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Alt 14.12.2006, 02:58   #165
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Das GG gilt nicht für ALGII-Empfänger:

- zB garantiert Art.11 auch Freizügigkeit im Bundesgebiet.
Für ALGII-Empfänger hängt dein Bewegungsradius vom Willen des Fallmanagers ab,#.

-zB garantiert Art.12 Berufsfreiheit: Wer arbeiten will, müsste daher in einem Beruf seiner Wahl auch arbeiten dürfen oder können.B

Warum sollte ausgerechnet Art.13 für ALGII-Empfänger gelten ?

In Art.1 heißt es schließlich auch "Die Würde des Menschen ist unantastbar." und nicht "Die Würde des Arbeitslosen ist unantastbar."
Sonst könnte der SPD-Chef nicht verkünden "Wenn sich ein Arbeitsloser waschen würde, hätte er in 3 Wochen einen Job."
Robinson ist offline  
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Alt 14.12.2006, 03:15   #166
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Zitat:
Zitat von Robinson
Das GG gilt nicht für ALGII-Empfänger:
Das seh' ich ganz anders.... Man muß seine Rechte nur einfach durchsetzen. Das ist zugegebenermaßen nicht immer leicht...

Zitat:
...Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom...
Keine Ahnung, wer das mal gesagt hat, aber die Aussage gefällt mir...


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Alt 14.12.2006, 12:32   #167
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hier noch einmal ein auszug aus den hinweisen der bundesagentur für arbeit zum thema hausbesuche.


Zitat:
2. Hausbesuche
(1) Außenermittlungen - insbesondere Hausbesuche - können wegen des Ermittlungsgrundsatzes des § 20 SGB X,
wonach eine Behörde Sachverhalte von Amts wegen zu ermitteln hat, erforderlich werden.
(2) Art und Umfang der Ermittlungen richten sich nach § 21 SGB X; hiernach kann sich eine Behörde
der Beweismittel bedienen, die sie nach pflichtgemäßem Ermessen für erforderlich hält.
Sie kann insbesondere
o Auskünfte jeder Art einholen,
o Beteiligte anhören,
o Zeugen und Sachverständige vernehmen,
o schriftliche oder elektronische Äußerung von Beteiligten, Zeugen und Sachverständigen einholen,
o Urkunden und Akten beiziehen,
o den Augenschein einnehmen.
Die Zulässigkeit der Inaugenscheinnahme bildet hierbei die rechtliche Grundlage für die Durchführung von Hausbesuchen.
(3) Aufgrund der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 Grundgesetz hat der Betroffene das Recht,
dem Außendienstmitarbeiter den Zutritt zu seiner Wohnung zu verweigern;
über dieses Recht und die Folgen der Verweigerung ist er zu belehren.
(4) Wegen der Verweigerung des Zutritts zur Wohnung als solcher ist es nicht möglich,
einen Leistungsanspruch nach § 66 SGB I zu versagen,
da für Hausbesuche keine Mitwirkungspflicht im Rahmen des § 60 SGB I besteht.
Es ist allenfalls möglich, die beantragte Leistung abzulehnen, wenn der Sachverhalt nicht anders aufgeklärt werden kann.
http://www.arbeitsagentur.de/zentral...dsicherung.pdf

der link ist bereits im beitrag #155 zu finden.
in beitrag # 60 der link zum rechtskräftigen urteil des lsg hessen.
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Zitat: