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| Tags: hausbesuche, rechtslage |
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| | #151 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.10.2005
Beiträge: 624
| @ kuschelmaus2801 genau das habe ich gestern auch in den nachrichten gehört. konnte mich eines schmunzelns nicht erwehren. von der formulierung in den nachrichten treffen die tatbestände doch auf die praktiken mancher argen zu. mal sehen, was der genaue text bringt.
__________________ ************************************ Die einen wollen FRIEDEN , die anderen KEINEN KRIEG . Soetwas erzeugt natürlich Spannungen. ************************************ alles geschriebene gibt lediglich meine meinung bzw. meinen heutigen kenntnisstand wieder. es stellt keine beratung dar und darf auch so nicht verstanden werden. |
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| | #152 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 08.12.2006
Beiträge: 37
| Hi ich bin neu hier und habe die Sache mit dem Hausbesuch selbst mehrmals durch. Das Ende vom Lied, ich habe seid 2 Monaten kein Geld mehr, aber ich habe eine EA bereits abgegeben. Mal kurz zu den Ereignissen: eines abends klingelt es bei uns, meine tochter war allein, es stehen 2 männer vor der tür und fragen nach mir (mutter). sie sagt, ich sei nicht da und wollte die tür wieder schliessen, aber diese 2 herren wollte noch ein paar fragen beantwortet haben...mein kind, ordentlich erzogen, plauderte alles aus. naja..nichts schlimmes, ich habe keine geheimnisse. sie gingen wieder und einer kam eine woche später wieder, ich da und allein in der wohnung. da ich das gespräch nicht im treppenhaus führen wollte ließ ich ihn in den Flur eintreten. er kam gleich zur sache, er wäre hier wegen meinem widerspruch und hätte ein paar fragen. wer meine kfz- versicherung bezahlt hat? :? hä? versteh ich nicht? wo der vater von meinem kind wäre? :dampf: hä? versteh ich auch nicht? und wiso ich so selten anzutreffen wäre? hä? versteh ich auch nicht! nach der fragestunde, wollte er sich in der wohnung umsehen. nein sagte ich dazu gibt es kein anlass, da er ja wegen meinem widerspruch hier ist und der bezieht sich darauf, ob ein minderjähriges kind, was selbst genug einkommen hat, mit zur bedarfsgemeinschaft zählt oder nicht. |
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| | #153 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 08.12.2006
Beiträge: 37
| oh entschuldigung hatte versehntlich falsche taste betätigt.. also weiter im text. er sagte er wolle sich aber die wohnung ansehen. ich sagte 1. bin ich allein, das will ich nicht und 2. gibt es keinen grund. und wenn dann hätte man den mir auch mitteilen können und dann hätte ich erst einmal gewußt um was es geht. er lies sich nicht abschütteln und sagte er kommt wieder. hm sagte ich. 2 tage später hatte ich eine einladung bei der arge, angeblich wegen meinen bewerbungen. ich sitz da im raum, unterhalte mich mit der sb und plötzlich geht die tür auf und 2 männer schreien mich an, das wir jetzt gemeinsam in meine wohnung fahren! wie? wir fahren in meine wohnung? das glaube ich nicht, sagte ich. ich kenne keinen grund warum, ich mit den 2 in meine wohnung faghren sollte. dann sagt die sb, tuen sie es lieber, sonst bekommen sie weiterhin kein geld. und wenn ich keine geheimnisse hätte, könnten die 2 herren sich doch auch mal umsehen? nein sagte ich und ging. am nächsten tag waren die 2 männer wieder bei mir. ich nicht da und hatte einen zettel im briefkasten, da sie mich wieder nicht angetroffen hätten und ein hinweis auf § 60 ff und § 66. hm? :laber: jetz hatts mir gereicht ich habe eine beschwerde gemacht und um bearbeitung meines folgeantrages gebeten. 2 wochen später ablehnung alg II wegen "nicht zu hause angetroffen". Widerspruch eingelegt und EA beantragt. Und nun warte ich, was da passiert. und das alles noch vor weihnachten. es ist zum :cry: |
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| | #154 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Ich würde mich auch genötigt fühlen...und zum Glück gibts hier solche Machenschaften nicht! Es reichen schriftliche Nachweise... Gruß aus Ludwigsburg | |
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| | #155 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.04.2006 Ort: NRW
Beiträge: 245
| Hier ein Link der BA, der genau aus Behördensicht die "Hausbesuche" regelt! http://www.arbeitsagentur.de/zentral...dsicherung.pdf (Bei Aufruf den gesamten Link markieren oder kopieren und aufrufen!) Findet sich als Weisung zu § 6 SGB II auf der Homepage der BA! Das ist eine verbindliche Weisung für die ARGES! :hug: |
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| | #156 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.10.2005
Beiträge: 624
| beim kopiren von dem von seebarsch angegebenen link müsst ihr noch die leerzeichen löschen. dann klappt es auch.
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| | #157 |
| Redaktion Registriert seit: 18.06.2005 Ort: M. bei Bonn
Beiträge: 2.485
| Ich hab' den Link repariert.... ;)
__________________ Beste Grüße aus M. bei Bonn von Curt The Cat ------------------------------- Alle meine Beiträge und Antworten entspringen meiner pers. Meinung und Erfahrungen , stellen daher keinerlei Rechtsberatung dar ! "Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht" - Bertold Brecht Lieber aufrecht sterben, als auf Knien leben... deshalb WIDERSTAND!!! Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland, Sparkasse Bonn, BLZ 38050000, Kto 1900057306 |
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| | #158 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 04.06.2006 Ort: oldenburg
Beiträge: 391
| habe da mal wieder was passendes gefunden. http://www.ask1.org/blog/archives/94...sbesuchen.html http://www.main-rheiner.de/region/ob...kel_id=2279312 lg hartzhasser ...Hab' die Links repariert... Edit Curt The Cat
__________________ ich will Arbeit und nicht Hartzen. |
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| | #159 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.01.2006 Ort: Der wilde Süden
Beiträge: 1.587
| Zitat:
Gruß, Anselm | |
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| | #160 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 12.09.2006
Beiträge: 9
| @egjowe Ja also die Herren waren wieder da natürlich OHNE sich vorher anzumelden als erstes gleich mal gesagt das sie das so eigentlich nicht dürfen aber die waren sich ihrer sache sehr sicher das sie das dürften na ja was solls dann weiter dann gefragt was für ein Verdacht bestünde ja also wg. aussage bei erstbesuch ja aber diese Begründung würde mir nicht reichen wollen weil sie mit dieser Begründung meiner tatsächlichen Lebens-und Wohnsituation keinen wirklichen Verdacht hatten und hätten und 1. mich in die ARGE hätte bestellen können 2.Kto.abfrage und Versicherungsunterlagen hätten einsehen können und 3. sie doch noch andere möglichkeiten hätten dies zu überprüfen das schärfste war fragten die mich doch nach dem Untermietvertrag und wer den Hauptmietvertrag unterschrieben hätte HALLO meinen Hauptmietvertrag haben die meines erachtensnach in ihren Unterlagen und wenn sie denn nochmal haben wollten dann hätten sich mich ins amt bestellen können. Diese Herren haben nicht einen Schritt in meine Zimmer/ Wohnung getan weil ich habe sie unten im Vorhaus gelassen und sie wollten sie wohl auch nicht wirklich sehen haben nicht eine Bemerkung in dieser Richtung unternommen, als ich Ihnen dann noch sagte das diese Zimmer abgeschlossen werden wenn ich das Haus verlasse waren sie zufrieden, und als sie nach meinen Vermieter fragten ob er diese Zimmer betrete sagte ich ja freilich ich bin doch wohl nicht unbedingt irgendjemand rechenschaft schuldig mit wem ich meine Freizeit verbringe und wenn sich an meinen "Verhältnissen" was ändert würde ich dies ja auch sofort dem Amt melden da ich ja sehr wohl weiß was für rechtliche Konsequenzen es hätte da ich ja nun schon mal in einer 22jährigen eheähnlichen Beziehung gelebt hätte.Achso nebenbei bei den Herren noch bemerkt das mein Vermieter zwar gut Freund mit mir ist aber er mir trotzdem langsam aber sicher auf die Füße tritt wg. meiner ausstehenden Miete Dann noch schönen Tag gewünscht und sie sind wieder gegangen. So nun mal sehen was bei dem ganzen zum Schluß rauskommt!!!???? Der eine meinte noch ja also ich glaub mal das ihrem widerspruch zu ihrem gunsten gesprochen wird. Obwohl ja 2 Mitarbeiter in der Widerspruchsstelle Krank sind mal sehen wie lange dieses jetzt dauert!??und was TATSÄCHLICH rauskommt |
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| | #161 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.10.2005
Beiträge: 624
| @ Kuschelmaus2801 Zitat:
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| | #162 |
| Forumnutzer Registriert seit: 30.08.2006
Beiträge: 200
| Es heißt "wegen meines Widerspruchs". Es heißt "wegen meiner Bewerbungen". Natürlich haben die Beamten das Recht, die Wohnung zu durchsuchen und auch Fragen zum Leistungsbedarf beantwortet zu bekommen. Wer die Mitwirkungspflichten nicht erfüllt und wichtige Tatsachen verschleiert oder zumindest den Eindruck der Tatsachenverschleierung impliziert, , u.a., indem er die Hausdurchsuchung be- oder verhindert, hat seinen Leistungsanspruch verwirkt, vgl. §§ 60 ff. SGB |
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| | #163 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
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| | #164 | |
| Redaktion Registriert seit: 18.06.2005 Ort: M. bei Bonn
Beiträge: 2.485
| Zitat:
Natürlich haben die Beamten NICHT das Recht...!! vgl. Artikel 13 GG ...
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| | #165 |
| Forumnutzer Registriert seit: 30.08.2006
Beiträge: 200
| Das GG gilt nicht für ALGII-Empfänger: - zB garantiert Art.11 auch Freizügigkeit im Bundesgebiet. Für ALGII-Empfänger hängt dein Bewegungsradius vom Willen des Fallmanagers ab,#. -zB garantiert Art.12 Berufsfreiheit: Wer arbeiten will, müsste daher in einem Beruf seiner Wahl auch arbeiten dürfen oder können.B Warum sollte ausgerechnet Art.13 für ALGII-Empfänger gelten ? In Art.1 heißt es schließlich auch "Die Würde des Menschen ist unantastbar." und nicht "Die Würde des Arbeitslosen ist unantastbar." Sonst könnte der SPD-Chef nicht verkünden "Wenn sich ein Arbeitsloser waschen würde, hätte er in 3 Wochen einen Job." |
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| | #166 | ||
| Redaktion Registriert seit: 18.06.2005 Ort: M. bei Bonn
Beiträge: 2.485
| Zitat:
Zitat:
;)
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| | #167 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.10.2005
Beiträge: 624
| hier noch einmal ein auszug aus den hinweisen der bundesagentur für arbeit zum thema hausbesuche. Zitat:
der link ist bereits im beitrag #155 zu finden. in beitrag # 60 der link zum rechtskräftigen urteil des lsg hessen.
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| | #168 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| Zitat: |