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ALG II

Hausbesuche!! Wie ist die Rechtslage ?; in Forum: Information; Eher in der falschen Realität :kratz: Gruß - dante -...
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Alt 10.09.2006, 11:21   #126
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Eher in der falschen Realität :kratz:

Gruß
- dante -
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Versicherungsvertreter verkaufen Versicherungen, Volksvertreter verkaufen das Volk.
dante ist offline  
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Alt 23.09.2006, 17:03   #127
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Hallo an alle,ich bin neu hier.Ich hatte auch die mitarbeiter der Arge vor der Türe ,und habe sie reingelassen(schön blöd wie sich nachher rausgestellt hat),denn die haben mich gelinkt!Also,niemals nicht reinlassen!Die drehen alles so wie sie es brauchen,dagegen hat man keine chance!Ich habe es bitter bereut,das ich nicht vorher meine rechte kannte.
Froschi ist offline  
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Alt 23.09.2006, 18:26   #128
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Sag doch mal was die gemacht haben?
Arania ist offline  
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Alt 23.09.2006, 19:22   #129
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Rechtslage; reinlassen muss man niemanden - es sei denn es ist Gefahr in Verzug oder es liegt ein richterlicher Beschluss vor. Alles andere ist Hausfriedensbruch und Strafbar.

Zum GPRS - Ja, ein Arbeitsloser, wie jeder andere übrigens auch, kann über Handys auffindig gemacht werden. Es gibt sogar Webservices die diesen Dienst - gegen Bares - jedem anbieten...

Einfach kein Handy haben wenn man gefragt wird... ;)
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‘Tous ceux qui jouent au Monopoly
Sur le plateau de notre vie
Qu’ils nous font perdre à la gagner
Qui nous exploitent à volonté
Qui s’enrichissent et s’organisent
Pour nous soutirer jusqu’à la ch’mise
Ceux qui nous envoient au casse-pipe
Dès que leurs intérêts l’suscitent
C’est notre démocratie, c’est notre démocratie!!.’
Ironwhistle ist offline  
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Alt 23.09.2006, 19:36   #130
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Zitat:
Zum GPRS - Ja, ein Arbeitsloser, wie jeder andere übrigens auch, kann über Handys auffindig gemacht werden. Es gibt sogar Webservices die diesen Dienst - gegen Bares - jedem anbieten...
:shock: :shock:

Bitte wie?

Das es technisch die Möglichkeit gibt will ich ja nicht bestreiten, aber Dienstleister dafür?

Nenn mal die entsprechenden Firmen
Arania ist offline  
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Alt 23.09.2006, 19:45   #131
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Seltsam dass das Ganze so unbekannt ist - war schon bei den ersten Mobiltelefonen möglich - schau mal hier nach:

Software
Software & Infos
Infos
Firma die den Service anbietet
Infos & angebote

Ich weiss noch das wir uns 2000 am Flughafen hin und wieder einen Scherz erlaubt haben und neue Kollegen via Handy geortet, angerufen und auf ihren Aktuellen Standort angesprochen hatten...
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Ironwhistle ist offline  
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Alt 23.09.2006, 19:51   #132
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Ja ich sag ja, ich weiß das das technisch möglich ist, wer soll das aber auf Arbeitslose anwenden wollen? ;)
Arania ist offline  
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Alt 24.09.2006, 11:55   #133
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Ort: Köln
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Sachbearbeiter?

Ich könnte mir durchaus vorstellen das eine derartige Anweisung an die SBs der ARGEn herausgehen könnte. Überprüfen sie in unregelmässigen Abständen die Leute deren Handynummer wir haben darauf wo sie sich aufhalten...

Christean Wagner - CDU - forderte einmal elektronische Fußfesseln für Arbeitslose. Mittlerweile tragen wir diese Fußfesseln in unseren Taschen mit uns.
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Alt 24.09.2006, 12:03   #134
Redaktion
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.554
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ich möchtze unbedingt darum bitten, in diesem Thread beim Thema zu bleiben. Hier ist kein Diskussionforum über andere Themen, sondern es geht nur um Hausbesuche und die Rechtslage bzw. Erfahrungen und Gegenwehr.
__________________
Gruß aus dem Rheinland

Martin

Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland
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Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen
entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung.

Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland
Martin Behrsing ist gerade online  
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Alt 11.10.2006, 22:03   #135
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Benutzerbild von Schnuckel
 
Registriert seit: 02.10.2006
Ort: da wo Knut wohnt
Beiträge: 418
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Oh..da muss ich doch direkt auch mal was fragen. Hab mir die 10 km vorher jetzt nicht mehr durchgelesen weil´s...na ja..nicht mehr um die Sache ansich ging.

Ich bin erst seit 2 Monaten Alg 2 Empfänger..weil die Bundesagentur mich für "bis zu" 6 Monaten für arbeitsunfähig erklärt hat. Ich bin im Rentenverfahren und mein Fall liegt jetzt bei einer sogenannten Einigungsstelle. Das nur nebenbei.

Ich würde gerne wissen, wie es in meinem Fall aussieht, wenn man nicht zu Hause ist. Ich habe unter der Woche viele Arzttermine und Therapien...na ja..und manchmal geh ich auch einfach nur n Stündchen spazieren. Ich bin tagsüber also eher selten anzutreffen.
Kommen die denn echt unangemeldet? Ich mach auch sehr oft einfach nicht die Tür auf, weil es hier tausend mal am Tag bimmelt..irgendwelche Reklame, Staubsauervertreter, Zeitungsabos...(GEZ :P )

Also ich würd so nen Kontrollmenschen wohl reinlassen. Hab nix zu verbergen.. aber was droht einem wenn man wiederholt einfach nicht da ist?
Schnuckel ist offline  
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Alt 28.10.2006, 00:39   #136
Che Guevara
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Beiträge: n/a
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donnervogel,

Du bist juristisch weder versiert noch bist Du im Recht!

Wer keine Ahnung hat, der sollte hier nicht debattieren!

Dies ist kein Thread der Pros und Kontras einer Hausdurchsuchung welche in der BRD nur durch eine Genehmigung eines Richters oder der Staatsanwaltschaft durch Beamte durchgeführt werden darf!

(Gemäß § 105 StPO dürfen Durchsuchungen nur durch den Richter, unter eingeschränkten Voraussetzungen bei Gefahr in Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft oder Polizisten angeordnet werden.)

Ich hoffe, nun hast auch Du es kapiert!

Saludos, Che
 
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Alt 10.11.2006, 12:51   #137
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Registriert seit: 24.09.2006
Beiträge: 6
Standard Hausbesuche

Hallo,

ich habe vor kurzem ein Urteil gelesen. Darin stand klar und deutlich, die Herrschaften vom Amt muß man nicht in die Wohnung lassen.

Sie dürfen nur rein, wenn es einen trifftigen Grund gibt. Dieser wäre, mit jemandem zusammenzuleben und es der Arge zu verschweigen.
lilie11 ist offline  
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Alt 10.11.2006, 14:04   #138
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Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.183
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Welches Urteil? Welches Gericht? Wo? Leider sind das immer nur Einzelfallentscheidungen die nicht allgemein bindend sind
Arania ist offline  
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Alt 11.11.2006, 06:03   #139
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Benutzerbild von kohlhaas
 
Registriert seit: 31.10.2005
Beiträge: 407
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Zitat:
Nachhilfe für Sozialdetektive I

Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein hohes, verfassungsrechtlich geschütztes Gut. Hartz IV-Bezieher müssen Hausbesuche nur gestatten, wenn die Sozialdetektive ihnen konkrete Zweifel an ihren Angaben vorhalten können und wenn ein Hausbesuch diese Zweifel aufklären kann.

LSG Hessen, L 7 AS 1/06 ER und L7 AS 13/06 ER vom 30.1.06, nach Sozialinfo Juni 2006
und

Zitat:
Nachhilfe für Sozialdetektive II

Aus dem bloßen Zusammenleben kann nicht darauf geschlossen werden, dass die Partner im Sinne des Verfassungsgerichts füreinander einstehen, selbst wenn es sich über eine längere Dauer erstreckt. Das gemeinsame Vorhalten von Lebensmitteln spricht ebenso wenig für eine eheähnliche Gemeinschaft wie zwei Bettdecken mit der gleichen Bettwäsche oder wie das freie Bewegen des Untermieters in der Wohnung.

LSG Niedersachsen Bremen, L 9 AS 89/06 ER, vom 6.3.06, nach Sozialinfo Juni 2006
http://www.muenster.org/sperre/inhal...ell/recht.html
__________________
"Die Herren machen das selber, daß ihnen der arme Mann Feind wird. Die Ursache des Aufruhrs wollen sie nicht wegtun. Wie kann es die Länge gut werden?" (Thomas Müntzer)
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kohlhaas ist offline  
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Alt 20.11.2006, 10:22   #140
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Benutzerbild von zebulon
 
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Hab diesen Thread hier mal gerade überflogen.

Was mir nachträglich, unabhängig von der rechtlichen Lage zu dem Zwiespalt "Hilfe oder Kontrolle" noch einfällt:

Lieber Donnervogel: Wenn die Leute von der Arge diese Hausbesuche wirklich wegen Hilfeangebote durchführen, dann wäre es mehr als angebracht, solche Hausbesuche auch vorher schriftlich anzukündigen.
Das Schlimme an dieser Form der Besuche ist nämlich (und wohlgemerkt, Beispiele für Missbrauch des Mittels Hausbesuche als Schikane sind hier im Forum ja genug angeführt worden), dass sie wie ein Damoklesschwert über einem schweben. Es klingelt an der Tür, du bist gerade im Bad, stehst in der Unterhose da oder hast vielleicht auch nur nicht aufgeräumt und dann stehen zwei Fremde in der Tür, die in deine Wohnung wollen. Vielleicht hast du ja tatsächlich auch gerade Damenbesuch.

So ein Verhalten würde auch niemand bei seinen Freunden dulden. Meine Freunde rufen mich vorher an, wenn sie spontan vorbeikommen wollen. Eine schriftliche Anmkündigung hätte für die Arge auch den Vorteil, dass sie sicher sein kann, dass der "Besuchte" auch zuhause ist. Wäre es dem Gesetzgeber also um Hilfe statt um Schikane gegangen, dann hätte er das Element der Ankündigung in seine Hausbesuchsregelung implementiert. Ich glaube dann wäre die Haltung einiger Personen hier zu diesen Besuchen wesentlich kooperativer.

Von daher ist so eine Frage
Zitat:
ja, aber was stört Dich denn daran, wenn jemand einen Blick in Deine Wohnung tut? Was tut Dir daran weh?
an Naivität nicht mehr zu überbieten. :shock:
__________________
Das Wesen des Faschismus ist es, ein System für schützenswerter zu halten als die darin lebenden Menschen.
zebulon ist offline  
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Alt 27.11.2006, 14:08   #141
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Labournet.de: Vorsicht Sozialschnüffler

"... Für Hausbesuche gilt, dass diese von Seiten des Amtes schriftlich (begründet) angekündigt werden müssen. Die angemeldeten SozialschnüfflerInnen müssen sich ausweisen, bevor sie in die Wohnung gelassen werden. Die Besichtigung darf sich nur auf die Räume der/s AntragsstellerIn erstrecken. In den Räumen von MitbewohnerInnen haben sie nichts zu suchen. Darüber hinaus eröffnen sich auch Möglichkeiten zur kollektiven Gegenwehr. Die Arbeitsloseninitiative ALSO in Oldenburg begleitete angemeldete AmtsschnüfflerInnen per Videokamera. Schon über die Anwesenheit einer befreundeten ZeugIn beim Hausbesuch ließ sich in mehreren Fällen all zu forsche Neugier eindämmen. ...

Quelle: Labournet.de: Wenn der Schnüffler zwei mal klingelt

Labournet.de: Petra wehrt Sozialschnüffler ab
Rat an Betroffene eines arbeitslosen Rechtsassessors:

„1.: Die Wohnung ist unverletzlich. Art. 13 Abs. 1 GG

2. Durchsuchungen dürfen nur vom Richter und nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Art. 13 Abs. 2 GG. Ein solches Gesetz gibt es nicht für ALG II oder vergleichbares. Die Mitwirkungspflichten der Leistungsempfänger sind in den §§ 60 ff SGB I abschließend geregelt. Von Hausbesuchen oder besser gesagt Hausdurchsuchungen ist dort keine Rede. Es kommt aber noch besser, § 31 SGB I regelt einen gesonderten Gesetzesvorbehalt für den gesamten Bereich des SGB: "Rechte und Pflichten in den Sozialleistungsbereichen dieses Gesetzbuchs dürfen nur begründet, festgestellt, geändert oder aufgehoben werden, soweit ein Gesetz es vorschreibt oder zuläßt."

Also, einfach die Burschen nicht reinlassen und einen richterlichen Hausdurchsuchungsbefehl verlangen. Den kriegen die nie. Falls die Bundesregierung angesichts solchen Vorgehens in Massen dann versuchen sollte, eine gesetzliche Regelung hierfür zu schaffen - was angesichts Art. 13 Abs.7 GG kaum möglich sein dürfte, wird es endlich mal wieder eine Gelegenheit, mit unserer Regierung französisch zu reden, ZEIT HIERFÜR WÄRE ES JA SCHON LANGE.“


Wiesbadener Kurier: Hartz IV: Keine Hausbesuche vom Amt
jockel ist offline  
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Alt 27.11.2006, 16:14   #142
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... ja wenn das alles mal so einfach wäre :kinn:
Arco ist offline  
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Alt 30.11.2006, 11:30   #143
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also ich höre und lese immer von begründeten Verdacht eines Hausbesuches aber was mache ich wenn als Begründung (im nachhinein)"ihre tatsächliche Lebens- und Wohnverhältnisse zu überprüfen"haben wir am xx.xx.xxxx. einen Hausbesuch getätigt, aber sie waren nicht anwesend. aber wir haben erfahren nach aussage von frau xy das sie mit herrn xy in eheähnliche gemeinschaft leben...wie jetzt woher will sie das wissen sie sieht mich kaum und reden tun wir auch nicht miteinander
jetzt im widerspruch da mir sämtliche leistungen gestrichen worden sind ab okt. vor kurzen kam e3in schreiben das noch unterlagen und auskünfte benötigt werden und diese schon in auftrag gegeben worden sind mir wurde am tel. keine auskunft erteilt welche es sind nur das sich ein herr xx sich mit mir in verbindung setzt. also folglich kommt es wahrscheinlich zum hausbesuch
und nun JETZT haben sie ja einen begründeten Verdacht ODER??
Kuschelmaus2801 ist offline  
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Alt 30.11.2006, 12:01   #144
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Der begründete Verdacht bezieht sich auf den Spitzeldienst der XY die/der befragt wurde, es gibt ja leider immer wieder Menschen die sich gerne in Gerüchten ergehen und andere damit oft in Schwierigkeiten bringen, manchmal aus Bosheit, manchmal nur aus Dummheit :(
Arania ist offline  
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