| |||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen |
| Tags: hausbesuche, rechtslage |
![]() |
| LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| | #226 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.06.2007 Ort: Kaiserslautern
Beiträge: 55
| Wegen der unseligen Hausbesuchsgeschichte wurde mir die KDU gestrichen. eine einstweilige Verfügung wurde vom SG auch abgelehnt, deshalb war ich heute morgen beim Gericht um einen Rechtsberatungschein ( Beratungkostenhilfe ) zu holen. Dort wurde mir sofort erklärt: "dafür gibt es keinen" und " so Querulanten wie sie ...." Auch Prozesskostenhilfe gäbe es nicht mehr für Probleme mit ALG II, das müsse mit der "unabhängigen Beschwerdestelle" der ARGE abgeklärt werden. Daraufhin habe ich auf eigenen Kosten den RA ( 10 € für deren Kaffeekasse ) aufgesucht und musste mir erklären lassen: "Doch, sie müssen den Hausbesuch zulassen wenn sie Leistungen beziehen wollen". Wie bitte ?
__________________ Wer sich nicht wehrt hat schon verloren |
| | |
| | #227 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.05.2007 Ort: Oberhausen
Beiträge: 66
| Ich habe den Beratungshilfeschein gegen die Arge aber noch bekommen, ca 3 wochen her, also Qurak was die da sagen das es den nicht gibt gegen die Arge
__________________ Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren. Bertold Brecht |
| | |
| | #228 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 18.12.2007
Beiträge: 3
| also ich hab ne frage dazu... kann sein das es schon irgendwo steht aber ich es überlesen habe... Also grade war die ARGE bei mir die wollten in die Wohunung, da ich aber seit 4Wochen krank bin und mich körperlich nicht anstrengen darf sieht es hier aus wie auf einem Schlachtfeld und ich sagte das ich heute keinen rein lassen will sie sollen doch morgen oder übermorgen nochmal kommen (ist ja kein Problem für mich aber nicht so überaschend...) Da haben die gesagt wenn ich die nicht sovort rein lasse streichen die meine gesamten Gelder und fordern zurück, ich habe sie trozdem nicht rein gelassen und nun habe ich total panik. Vorallem weil die mir ankreiden wollen, das ich seit April nie antreffbar bin, aber seit Januar 2007 war ich immer erst in 1€Job und danach in Jobplus und deswegen immer Tagsüber arbeiten aber das glauben die mir nicht... Können die mir wirklich alles streichen und sogar das ganze Geld zurückfordern nur weil ich sie nicht rein lassen will? Ich bitte um Antwort ich bin verzweifelt, dies ist meine erste eigene Wohnung und ich hatte mit sowas vorher noch nie was zu tun. gruß Niromchen Geändert von Niroma (18.12.2007 um 15:42 Uhr). |
| | |
| | #229 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.06.2006
Beiträge: 284
|
__________________ "Die Al Kaida hat ihre Taktik bei dem Kampf gegen die USA geändert und den modernen Gegebenheiten angepasst. Sie schickt ihre Zöglinge jetzt nicht mehr zur klassischen Terroristenausbildung, sondern zum BWL-Studium und schleust sie nachher in die amerikanische Wirtschaft ein. Das ist viel effektiver." |
| | |
| | #230 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 23.08.2007
Beiträge: 1.782
| Zitat:
Will man einen Beratungsschein vom AG (bezüglich ALG II) Heißt es: Probieren sie erst einmal sich mit der ARGE zu einigen, als wenn man das nicht längst versucht hat. Erklärst du, dass du dies mehrfach versucht hast und zu keiner Einigung gekommen bist, fragen sie dich kackfrech: Haben sie eine Bescheinigung von der ARGE, das es keine gütliche Einigung gibt. Sprichst du den SB darauf an, er möge dir bescheinigen, das keine Einigung möglich ist, guckt er dich an und sagt: Das ist das erste Mal das ich höre, dass das AG solch eine Bescheinigung will. Dann stehste erst einmal da. Die RAe bei uns kannst du auch knicken, jedenfalls über den Beratungsschein. Die sind nicht bereit, einerseits auch verständlich, sich für 30 Euro, die sie für eine Beratung vom AG bekommen (wenn sie einen Brief schreiben, sind es 60 Euro), und diesem Geld noch hinterher laufen müssen, wie mir erklärt wurd. Mir wurde mal von einer RAin gesagt: Sie haben doch Internet, dann können sie doch mal selbst gucken. Na danke. Ich bin seit Mai in einer Rechtsschutzversicherung, für die ich 62 Euro im Jahr zahle und kann das auch nur allen empfehlen. Gruß Richard | |
| | |
| | #231 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.01.2007
Beiträge: 592
| Hallo Niromchen, erst einmal Herzlich willkommen im Forum. Nein, Du musst keine Angst haben, dass man Dir alle Gelder streicht. Sollte die ARGE es trotzdem rechtswidrig versuchen, geh in Widerspruch, hole Dir dann, falls der Einstellungsbescheid kommt einen Beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht. Nimm Ablehnungsbescheid, Pass und den Mietvertrag vorsorglich mit. Erkundige Dich schon einmal vorab nach einem guten Rechtsanwalt für Sozialrecht, gehe dann mit dem Beratungsschein zu ihm hin. Da Du in einem 1 €Job warst, müsste die ARGe dies ja wissen, und auch von dem nachfolgenden Job. Die sollen einmal ihre Akten genauer anschauen. Du hat ihnen angeboten, dass sie in Deine Wohnung kommen können, aber später. Schau Dir einmal hier im Forum unter der Sparte Behördenwillkür die Berichte an. Du brauchst Die ARGE nicht in Deine Wohnung zu lassen. Wenn die etwas zu besichtigen haben, sollen die Dir gefälligst einen Termin schritlich nennen und diesen Hausbesuch begründen. Die Wohnung ist Dein Raum, wo Du bestimmst, wer, wann und wie oft hier jemand herein darf. Aber so eine Abfuhr versucht man mmit den fadenscheinigsten Begründungen gerne mit Androhungen und Drohungen zu unterstützen, damit der HE ja auch Willens ist, die Forderungen zu erfüllen. |
| | |
| | #232 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 18.12.2007
Beiträge: 3
| Also kann mir rein Theoretisch nicht viel passieren oder? Ich vermute das die da waren, weil ich seit kurzem nen Freund habe und der auch mal hier schläft und meine Nachbarin mit der ich ärger habe seit ich hier wohne irgendwas erzählt hat. Aber so weit ich weiß darf er doch über nacht bleiben wenn er nicht hier wohnt oder? aber so wie die geredet haben denken die das er hir wohnt.. Zitat:
Geändert von Niroma (18.12.2007 um 16:42 Uhr). | |
| | |
| | #233 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.09.2007
Beiträge: 1.521
| Zitat:
Hallo Niroma, richtig! wenn überhaupt Hausbesuch(durchsuchung) ohne richterliche Anordnung kann die Begründung nur lauten: Das Amt hat keine andere Möglichkeit den "vermuteten" Sachverhalt aufzuklären
__________________ Grundgesetz Art.20 Abs.4 Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Deshalb NEIN zum EU-Reformvertrag - Widerstand jetzt! "Vergesst es nie..." Peter Gingold, Domplatzrede 2006 (auch als mp3) http://www.fuldawiki.de/fd/index.php...=Peter_Gingold Nie wieder Faschismus! Nie wieder Krieg! Keinen Fußbreit den Nazis! Internationale unabhängige Untersuchung von 9/11 - SOFORT! | |
| | |
| | #234 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 18.12.2007
Beiträge: 3
| danke Clementwut und Helga Ulla Das beruhigt mich doch etwas, Angst hab ich zwar immer noch weil selbst wenn man einspruch erhebt dauert das ja seine Zeit bis der durch ist, aber zumindest weiß ich jetzt das ich mich währen kann wenn was kommen sollte was ja auch nicht sicher ist. gruß Niroma |
| | |
| | #235 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 13.02.2008 Ort: im Harz im schönen Sachsen-Anhalt
Beiträge: 9
| Laut GG Artikel 13 ist es den mitarbeitern der ARGEN untersagt Hausbesuche durchzuführen da sie nicht dafür ausgebildet und ausgestattet sind und ihnen die Rechtsgrundlage dazu fehlt, einige Gerichte auf Bundesebene haben die Rechte der Betroffenen bestärkt und man muß die Mitarbeiter nicht Einlaß gewähren was auf der anderen Seite sicherlich nachteilig ausgeelgt wird. |
| | |
| | #236 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 1
| hallo zusammen, letzte woche hatte ich einen termin bei meinem SB der ARGE. sie erzählte mir, das es einen anonymen hinweis gäbe, das ich in einer partnerschaft (also nicht allein) lebe und das gleich 2 mitarbeiter mit mir nachhause fahren würden, um meine wohnung zu besichtigen. da ich mir nix vorzuwerfen hatte, war ich damit einverstanden. zuhause angekommen, wurde ich im badezimmer gefragt, warum mein waschbecken trocken sei, ob ich mich heute morgen nicht gewaschen hätte?! HALLO???? ich sagte denen, das ich das waschbecken mit nem leder trockne, damit es nicht so hässliche flecken gibt. dann wurde ich gefragt wieso es "so kalt" im meiner wohnung sei. äääähm...also mal ehrlich, ich hatte kurz vor 10 den termin bei der ARGE, in der nacht läuft bei mir grundsätzlich keine heizung und auch nicht, wenn ich nicht zuhause bin, ausserdem war die balkontür zum lüften auf kipp. auf meinem wäscheständer hing meine am vortag gewaschene wäsche, mein kühlschrank war nicht leer.... man wird wie nen verbrecher behandelt, nur weil ich ganz normale freunde habe. klar laden mich die nachbarsleute hin und wieder zum essen ein, klar sind die auch mal bei mir auf nen kaffe, klar habe ich in meiner wohnung auch sex...ist das denn alles verboten nur weil ich meine firma aufgeben musste und seit nem viertel jahr von hartz lebe? ich glaub das alles nicht... man wird wie ein stück dreck behandelt und das nach 11 jahren selbstständikeit. in diesem sinne, einen schönen tag, der basti |
| | |
| | #237 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.04.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 1.999
| Hi basti, willkommen im Forum! ... hättest du bloß mal vorher hier gelesen. Dann wäre dir das nie passiert: es ist einfach nachgerade töricht, dieser Behörde auch nur einen Millimeter über den Weg zu trauen. Ein Hausbesuch auf absolut gar keinen Fall ohne Zeugen! Unter Regionales gibt es hier auch die Möglichkeit, Begleiter/Zeugen zu finden
__________________ Gruß! ethos07 Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder. |
| | |
![]() |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
| ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Wie ist hier die Rechtslage? | Hartziger | Allgemeine Fragen | 2 | 10.06.2008 13:52 |
| Bochum passt HeizkostenRL der Rechtslage an | vagabund | News / Diskussionen / Tagespresse | 6 | 20.02.2008 10:37 |
| Vorlage Kontoauszüge Übersicht Rechtslage 11-6-07 | Martin Behrsing | Abwehr von Behördenwillkür | 0 | 16.06.2007 14:58 |
| Kontoauszüge: Rechtslage | sun2007 | ALG II | 3 | 02.03.2007 11:29 |
| Rechtslage bei Ein-Euro-Job im kreativen Bereich | Christian_Bremen | Ein Euro Job / Mini Job | 0 | 18.10.2006 21:44 |