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ALG II

Ab wann gilt nun das Verschärfungs-Fortentwicklungsgesetz ??; in Forum: Information; Konnte da nix Klares zu finden. Ab 1.August wie geplant oder wann?...
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Alt 27.07.2006, 16:54   #1
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Benutzerbild von heuschrecke
 
Registriert seit: 26.11.2005
Beiträge: 430
Standard Ab wann gilt nun das Verschärfungs-Fortentwicklungsgesetz ??

Konnte da nix Klares zu finden. Ab 1.August wie geplant oder wann?
__________________
Der übliche Schwachsinn für die klagewütigen Juristen: Meine Posts stellen meine persönliche Meinung dar und erheben keinerlei Anspruch auf Richtigkeit. Sie stellen erst recht keine Rechtsberatung dar.
heuschrecke ist offline  
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Alt 27.07.2006, 16:58   #2
Ludwigsburg
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Beiträge: n/a
Standard Re: Ab wann gilt denn nun das Verschärfungs-Fortentwicklungs

Zitat:
Zitat von heuschrecke
Konnte da nix Klares zu finden. Ab 1.August wie geplant oder wann?
Ja
 
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Alt 27.07.2006, 19:48   #3
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Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
Standard

Einspruch Euer Ehren :pfeiff: :pfeiff:

Ja, bis auf eine Bafög/Azubisache die erst ab dem Januar 2007 gelten soll/kann ?? Ist mir aber gerade entfallen welcher § - war wohl für mich nicht so wichtig zu wissen :twisted:
Arco ist offline  
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Alt 27.07.2006, 22:12   #4
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Registriert seit: 26.11.2005
Beiträge: 430
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Danke.
Wo wir schonmal beim Korinthenka... sind:
Für "Verfehlungen" der Leistungsbezieher (nicht der Arge, denn die macht ja nur ganz ganz selten mal Fehler... :lol: ) die vor dem 1.8.2006 begründet liegen gelten (so wie ich es verstanden habe) noch die alten Sanktionsvorschriften...
__________________
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heuschrecke ist offline  
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Alt 27.07.2006, 22:58   #5
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Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
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Zitat:
Zitat von heuschrecke
Danke.
Wo wir schonmal beim Korinthenka... sind:
Für "Verfehlungen" der Leistungsbezieher (nicht der Arge, denn die macht ja nur ganz ganz selten mal Fehler... :lol: ) die vor dem 1.8.2006 begründet liegen gelten (so wie ich es verstanden habe) noch die alten Sanktionsvorschriften...
:hihi: :hihi: noch ne Korinthe :pfeiff: :pfeiff:

...... das wäre auch rechtlich nicht anders möglich, außer es wurde extra im Gesetz stehen. Auch dann wäre es wohl nicht haltbar ;) ;)

Oder ? ? ? :mrgreen:
Arco ist offline  
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Alt 28.07.2006, 07:49   #6
Ludwigsburg
Gast
 
Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von Arco
Einspruch Euer Ehren :pfeiff: :pfeiff:

Ja, bis auf eine Bafög/Azubisache die erst ab dem Januar 2007 gelten soll/kann ?? Ist mir aber gerade entfallen welcher § - war wohl für mich nicht so wichtig zu wissen :twisted:
Einspruch abgewiesen - das sind Peanuts! :mrgreen:

wobei: irgendwas war anders, ja - aber was weiß ich auch grad nicht... war irgendwie unwichtig, mein ich auch
Gruß aus Ludwigsburg
 
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Alt 28.07.2006, 09:35   #7
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Registriert seit: 30.12.2005
Ort: Wetterau
Beiträge: 295
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Zitat:
Ja, bis auf eine Bafög/Azubisache die erst ab dem Januar 2007 gelten soll/kann ??
Das wäre § 22 SGB II Abs. 7: Übernahme des Mietanteils bei Bafög-Beziehern innerhalb einer Bedarfs- bzw. Haushaltsgemeinschaft.

LG

Silke
silkem ist offline  
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Alt 28.07.2006, 13:30   #8
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Registriert seit: 11.02.2006
Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
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Genau :klatsch: :klatsch: :klatsch:


.... gut das wir hier nicht alleine sind ;) ;) :hug:

Aber doch nicht so unwichtig :!: :!: :!:
Arco ist offline  
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Alt 28.07.2006, 14:29   #9
Ludwigsburg
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Arco
Genau :klatsch: :klatsch: :klatsch:


.... gut das wir hier nicht alleine sind ;) ;) :hug:

Aber doch nicht so unwichtig :!: :!: :!:
Im Januar nicht, aber im moment schon :-)

Und bis Januar ist noch viel Zeit, und man wirds bis dahin noch oft finden ...

Gruß aus Ludwigsburg
 
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