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ALG II

ALG II und Ausbildung; in Forum: Information; Wie errechnet sich der Anspruch auf ALG II in einer Ausbildung? Bleibt er wie bei einem Minijob - also, dass mir 345 + 165 zustehen (also 510 "frei" wären u.alles ...
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Alt 26.07.2006, 20:44   #1
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Standard ALG II und Ausbildung

Wie errechnet sich der Anspruch auf ALG II in einer Ausbildung? Bleibt er wie bei einem Minijob - also, dass mir 345 + 165 zustehen (also 510 "frei" wären u.alles darüber angerechnet wird) - oder steht mir dann gar kein ALG II mehr zu ?
saskia0410 ist offline  
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Alt 26.07.2006, 20:48   #2
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Standard Re: ALG II und Ausbildung

Zitat:
Zitat von saskia0410
Wie errechnet sich der Anspruch auf ALG II in einer Ausbildung? Bleibt er wie bei einem Minijob - also, dass mir 345 + 165 zustehen (also 510 "frei" wären u.alles darüber angerechnet wird) - oder steht mir dann gar kein ALG II mehr zu ?
Wie alt bist du - und um was für eine Ausbildung geht es?

Gruß aus Ludwigsburg
 
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Alt 26.07.2006, 20:51   #3
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Ich bin 21 Jahre alt und Mutter einer 10 Monate alten Tochter.
Welche Ausbildung ist noch nicht klar - wohl am ehesten die, die ich bekomme.. ich tendiere in verschiedene Bereiche. Warum ist das wichtig? Mir ist nur wichtig, dass ich überhaupt mal eine Ausbildung habe!!
saskia0410 ist offline  
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Alt 26.07.2006, 21:39   #4
Ludwigsburg
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Zitat:
Zitat von saskia0410
Ich bin 21 Jahre alt und Mutter einer 10 Monate alten Tochter.
Welche Ausbildung ist noch nicht klar - wohl am ehesten die, die ich bekomme.. ich tendiere in verschiedene Bereiche. Warum ist das wichtig? Mir ist nur wichtig, dass ich überhaupt mal eine Ausbildung habe!!
Grundsätzlich mal: Betriebe sind nicht grad begeiostert, wenn man irgendeine Ausbildung machen möchte.

Ich hab gefragt, weil es einen Unterschied macht, ob schulische Ausbildung wie Fachschule für Sozialpädagogik oder ne Lehre als Schreiner.

Nach dem Alter hab ich wegen der U 25 Regelung gefragt. Da fällst du aber deshalb nicht drunter, weil du schon ein Kind hast.

Ich meine, du bildest deine eigene BG, wenn du ergänzenden ALG II Anspruch hast.

Aber zuerst mal solltest du überlegen, was für eine Ausbildung: Ausbildungsvergütungen können durchaus so hoch sein, daß es kein ALG II mehr gibt. Vielleicht hast du Wohngeldanspruch...

Und dann gibts ja auch noch Bafög...

das kann man nicht alles beantworten, was wäre, wenn...

Gruß aus Ludwigsburg
 
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Alt 26.07.2006, 21:46   #5
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Die Notfalllösung wäre eine schulische Ausbildung, wenn ich keine betriebliche finde!
Bafög steht mir keines zu, da dort ja das Einkommen der eigenen Eltern angerechnet wird (wenn das noch immer so ist?!), und meine Mutter hat nach Meinung der Ämter "zu viel"..
Gehen wir mal davon aus ein Betrieb zahlt im 1. Lehrjahr 500€ (ist ja meist der Fall), was stünde mir dann noch zu außer dem Sozialgeld für meine Tochter - oder fiele das dann auch weg ? Wer zahlt dann die Miete? Arge oder Wohngeld? Wohngeld ist ja nicht ansatzweise so viel wie die Arge mir momentan zahlt..
saskia0410 ist offline  
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Alt 26.07.2006, 23:05   #6
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Zitat:
Zitat von saskia0410
Die Notfalllösung wäre eine schulische Ausbildung, wenn ich keine betriebliche finde!
Bafög steht mir keines zu, da dort ja das Einkommen der eigenen Eltern angerechnet wird (wenn das noch immer so ist?!), und meine Mutter hat nach Meinung der Ämter "zu viel"..
Gehen wir mal davon aus ein Betrieb zahlt im 1. Lehrjahr 500€ (ist ja meist der Fall), was stünde mir dann noch zu außer dem Sozialgeld für meine Tochter - oder fiele das dann auch weg ? Wer zahlt dann die Miete? Arge oder Wohngeld? Wohngeld ist ja nicht ansatzweise so viel wie die Arge mir momentan zahlt..
Wohnst du noch bei deinen Eltern?

Gruß aus Ludwigsburg
 
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Alt 27.07.2006, 09:11   #7
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nee, natürlich nicht..
Aber das mit dem Bafög und BAB hab ich schon etliche Male durch und jedes Mal ist das Ergebnis: Ich habe keinen Anspruch darauf :shock:
saskia0410 ist offline  
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Alt 27.07.2006, 09:14   #8
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es kommt aber nicht darauf an, ob Du individuell Anspruch auf BaföG oder BAB hast, sondern ob der Studiengang bzw. die Ausbildung dem Grunde nach Bafög- bzw. BAB-Förderfähig sind. Dann hättest Du selbst keinen Anspruch auf SGB II-Leistungen, Dein Kind würde aber nicht unter dieser Ausschlussklausel fallen.
donnervogel ist offline  
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Alt 27.07.2006, 09:26   #9
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Zitat:
Zitat von donnervogel
es kommt aber nicht darauf an, ob Du individuell Anspruch auf BaföG oder BAB hast, sondern ob der Studiengang bzw. die Ausbildung dem Grunde nach Bafög- bzw. BAB-Förderfähig sind. Dann hättest Du selbst keinen Anspruch auf SGB II-Leistungen, Dein Kind würde aber nicht unter dieser Ausschlussklausel fallen.
Dann wirst wohl mit deiner Mutter reden und Wohngeld beantragen müssen: Eltern sind ja eigentlich unterhaltsverpflichtet solange man in der Ausbildung ist.

Gruß aus Ludwigsburg
 
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Alt 27.07.2006, 09:48   #10
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Ok, dann doch lieber ne Teilzeitstelle..
Da bin ich mir dann wenigstens ganz sicher, dass ich nix mehr bekomme und hab etliche Rennerei weniger :oops:
Dabei wäre mir eine Ausbildung lieber gewesen..
Unterstützen kann mich meine Mutter nicht - sie verdient zwar so gesehen "genug", hat aber doch selbst zu kämpfen :(
saskia0410 ist offline  
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Alt 28.07.2006, 18:16   #11
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Zitat:
Zitat von donnervogel
es kommt aber nicht darauf an, ob Du individuell Anspruch auf BaföG oder BAB hast, sondern ob der Studiengang bzw. die Ausbildung dem Grunde nach Bafög- bzw. BAB-Förderfähig sind. Dann hättest Du selbst keinen Anspruch auf SGB II-Leistungen, Dein Kind würde aber nicht unter dieser Ausschlussklausel fallen.
Gibt es auch kein ergänzendes Alg II? Ich frage nur, meine Tochter(19J.) macht eine Ausbildung, hat ne eigene Wohnung, bekommt BAB und kein Wohngeld. (Azubis bekommen kein Wohngeld!?, oder doch?)

Das Geld ist bei ihr sehr knapp und ich kann ihr nicht helfen. :cry:

Gruß, Heiko :kinn:
Heiko1961 ist offline  
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Alt 02.08.2006, 22:46   #12
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Hat keiner eine Antwort auf meine Frage? Schade. :cry:

Gruß, Heiko
Heiko1961 ist offline  
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Alt 02.08.2006, 22:50   #13
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Warum sollten Azubis kein Wohngeld bekommen oder ALG II? Hat sie schon Anträge daraufhin gestellt?

Wenn man genaue Zahlen wüsste, dann kann hier sicher mal jemand nachrechnen ;)
Arania ist offline  
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Alt 02.08.2006, 23:03   #14
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Zitat:
Warum sollten Azubis kein Wohngeld bekommen oder ALG II? Hat sie schon Anträge daraufhin gestellt?
Diese Antwort hat meine Tochter bei der Wohngeldstelle bekommen.

Zitat:
Wenn man genaue Zahlen wüsste, dann kann hier sicher mal jemand nachrechnen
Hast Recht, werde mich mal darum kümmern.

Gruß, Heiko ;)
Heiko1961 ist offline  
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Alt 03.08.2006, 23:52   #15
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Hallo Leutz,
hier die ungef. Zahlen.

Sie bekommt Lehrlingsgeld: 450 € netto.
Dazu kommen 140 € BAB
Zusammen also 590 €
Davon gehen ab:
380 € Miete
32 € Strom
28 € Wasser
ca. 60 € Handy
50 € Fahrkosten
10 € Zusatz zur Krankenversicherung bei der Sparkasse

es bleiben zum Leben 30 €. Ihr Freund beteiligt sich an der Miete mit 150 € sonst würde sie nicht über die Runden kommen. Da ihre Mutter mit ihrem Lover in der Schweiz leben, gibt es z.Z. Probleme mit dem Kindergeld.
Was kann meine Tochter nun machen?

Gruß, Heiko :hmm:
Heiko1961 ist offline  
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Alt 04.08.2006, 00:24   #16
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Zitat:
Zitat von Heiko1961
Hallo Leutz,
hier die ungef. Zahlen.

Sie bekommt Lehrlingsgeld: 450 € netto.
Dazu kommen 140 € BAB
Zusammen also 590 €
Davon gehen ab:
380 € Miete
32 € Strom
28 € Wasser
ca. 60 € Handy
50 € Fahrkosten
10 € Zusatz zur Krankenversicherung bei der Sparkasse

es bleiben zum Leben 30 €. Ihr Freund beteiligt sich an der Miete mit 150 € sonst würde sie nicht über die Runden kommen. Da ihre Mutter mit ihrem Lover in der Schweiz leben, gibt es z.Z. Probleme mit dem Kindergeld.
Was kann meine Tochter nun machen?

Gruß, Heiko :hmm:
Warum hat sie nicht einfac mal Anträge gestellt?
Soll sie sofort machen... es gibt erst an Antragstellung, nicht rückwirkend.

Fragen kann man immer noch klären!

Gruß aus Ludwigsburg
 
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Alt 04.08.2006, 10:57   #17
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... hallo Heiko

wenn ich deine Zahlen mit dem Alg2-Rechner so durchrechne, kann ungefähr eine Alg2-Aufstockung von ca. 100 Euro dabei rausspringen.
(ohne Gewähr) KG habe ich als selber erhalten gerechnet

Kannst ja mal selber rechnen: http://www.geldsparen.de/content/rec...?zzS=i&Seite=1

Allerdings schreibst du das der Freund deiner Tochter zur Miete beiträgt - und wenn die Beiden zusammenwohnen dann wird er evtl. zur BG gezählt und dann sein Einkommen mitgerechnet ? ?
Dann wird es wohl so sein, das dann kein Anspruch mehr besteht ....

Wenn es eine WG ist und so anerkannt, dann wird es auch schwierig werden, da dann nur die Hälfte der Mietkosten angerechnet werden .

Also hier geht nur Antrag stellen und dann " schaun mir mal" :pfeiff: :pfeiff:
Arco ist offline  
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Alt 08.08.2006, 00:05   #18
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Hallo,

ich schreib erstmal hier rein, vielleicht kann man mir ja hier schon weiterhelfen?

Mein Problem ist das liebe Geld für die nächsten 3-4 Jahre. Ab dem 21.August werde ich eine 2.Ausbildung machen, schulisch zum Heilerzieher. Mitte April bin ich eigenhändig ausgezogen und bekomme derzeit 150€ von meinen Eltern als Mietzuschuss. Der Rest wird vom Kindergeld bezahlt. Bis zum 21. erhalte ich ALG1.

Einen Bafög Antrag hatte ich gestellt, allerdings wird dieser wohl abgelehnt werdem, da meine Eltern zuviel verdienen... laut Rechner und Mitarbeiterin des Amtes. Auf BAB habe ich ebenfalls keinen Anspruch. Meine Beraterin beim der Arbeitsagentur meinte, ich solle drüben beim Jobcenter mal nachfragen und einen Antrag stellen. Das werde ich Donnerstag tun.

Bis dahin bin ich total verzweifelt. Weiß jemand, ob ich überhaupt Anspruch auf ALG2 habe und wieviel ich eventuell erhalten könnte? Fakt ist, meine Eltern können mich nicht komplett mit eigener Wohnung 3 Jahre durchfüttern. Und ein Umzug zurück ins elterliche Heim kommt mit meinen fast 23 Jahren auf keinen Fall in die Tüte. Ist von beiden Seiten auch überhaupt nicht erwünscht. Zumal ich die Wohnung auch garnicht kündigen kann, erst nach einem Jahr.

Kann mir jemand weiterhelfen?

Danke schonmal. :)

Mfg
Akula ist offline  
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Alt 08.08.2006, 09:50   #19
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Also müßtest du doch eigentlich den Grundsätzlichen Anspruch auf BAföG haben, oder nicht?

Wenn ja:
Beim BAföG ist's so geregelt, dass du 3 Jahre ausreichend Verdient haben mußt, damit die deine Eltern nicht mehr ranziehen können.
Dazu zählt meines Wissens auch die ALGI-Zeit.

Wenn nicht, dann dürfte es mit dem ALGII doch eigentlich kein Problem sein.

ALGII kriegt man zB nur dann nicht, wenn man Anspruch auf's BAföG hat - wieviel BAföG man bekommt (auch wenn's 0€ sind) war meinem Amt dabei egal.
Ab nächstem Jahr wirst du dann aber evtl deine ungedeckte KdU aufstocken können.

Kindergeld könntest du doch evtl auch bekommen, oder?
__________________
Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entspringen meiner persönlichen Meinung und sind nicht verbindlich
Lübeck81 ist offline  
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Alt 08.08.2006, 10:11   #20
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Zitat:
Also müßtest du doch eigentlich den Grundsätzlichen Anspruch auf BAföG haben, oder nicht?
Ja das auf jedenfall. Die Ausbildung ist auch anerkannt für Bafög. Nur ist eben das Ding, das meine Eltern laut Bafög Rechner und die Mitarbeiterin beim Bafög Amt zuviel verdienen und ich deswegen wohl nichts erhalte.

Zitat:
eim BAföG ist's so geregelt, dass du 3 Jahre ausreichend Verdient haben mußt, damit die deine Eltern nicht mehr ranziehen können.
Dazu zählt meines Wissens auch die ALGI-Zeit.
Naja was ist ausreichend? Ich habe 4 Jahre ne Ausbildung mit monatlicher Vergütung von rund 600€ gehabt und danach noch ein wenig (paar Wochen) gearbeitet. Alg1 habe ich jetzt rund 1 Jahr erhalten. Das sind dann gut 5 Jahre "Eigenverdienst".

Wo hast denn diese Infos mit den 3 Jahren her? Weil mein Vater war eben auch etwas stutzig und die beim Amt hatte auch nichts in der Richtung erwähnt. Im Bafög Antrag wurde derartiges nach meinem Kenntnisstand auch garnicht gefragt. Aber würde mich freuen, wenns die Regelung wirklich gibt.

Zitat:
Ab nächstem Jahr wirst du dann aber evtl deine ungedeckte KdU aufstocken können.
KdU = Kosten der Unterkunft?

Zitat:
Kindergeld könntest du doch evtl auch bekommen, oder?
Ja das bekomme ich auch noch und geht derzeit komplett für die Miete drauf. Sprich 150€ Ki.Geld und 150€ Beteiligung meiner Eltern... die Wohnung kostet 300€ warm.


Hmmm, näheres werde ich wohl dann am Donnerstag beim Jobcenter erfahren. Nur blöd das der Bafög Antrag erst Ende August durch ist und eine Entscheidung ansteht. Aber ich kann ja schonmal nen Alg2 Antrag stellen, das ist ja das wichtigste, um rückwirkend Geld zu erhalten, falls was schief läuft beim Bafög.
Akula ist offline  
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Alt 08.08.2006, 10:36   #21