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| Tags: alg, ausbildung |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 08.03.2006
Beiträge: 19
| Wie errechnet sich der Anspruch auf ALG II in einer Ausbildung? Bleibt er wie bei einem Minijob - also, dass mir 345 + 165 zustehen (also 510 "frei" wären u.alles darüber angerechnet wird) - oder steht mir dann gar kein ALG II mehr zu ? |
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| | #2 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Gruß aus Ludwigsburg | |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 08.03.2006
Beiträge: 19
| Ich bin 21 Jahre alt und Mutter einer 10 Monate alten Tochter. Welche Ausbildung ist noch nicht klar - wohl am ehesten die, die ich bekomme.. ich tendiere in verschiedene Bereiche. Warum ist das wichtig? Mir ist nur wichtig, dass ich überhaupt mal eine Ausbildung habe!! |
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| | #4 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Ich hab gefragt, weil es einen Unterschied macht, ob schulische Ausbildung wie Fachschule für Sozialpädagogik oder ne Lehre als Schreiner. Nach dem Alter hab ich wegen der U 25 Regelung gefragt. Da fällst du aber deshalb nicht drunter, weil du schon ein Kind hast. Ich meine, du bildest deine eigene BG, wenn du ergänzenden ALG II Anspruch hast. Aber zuerst mal solltest du überlegen, was für eine Ausbildung: Ausbildungsvergütungen können durchaus so hoch sein, daß es kein ALG II mehr gibt. Vielleicht hast du Wohngeldanspruch... Und dann gibts ja auch noch Bafög... das kann man nicht alles beantworten, was wäre, wenn... Gruß aus Ludwigsburg | |
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| | #5 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 08.03.2006
Beiträge: 19
| Die Notfalllösung wäre eine schulische Ausbildung, wenn ich keine betriebliche finde! Bafög steht mir keines zu, da dort ja das Einkommen der eigenen Eltern angerechnet wird (wenn das noch immer so ist?!), und meine Mutter hat nach Meinung der Ämter "zu viel".. Gehen wir mal davon aus ein Betrieb zahlt im 1. Lehrjahr 500€ (ist ja meist der Fall), was stünde mir dann noch zu außer dem Sozialgeld für meine Tochter - oder fiele das dann auch weg ? Wer zahlt dann die Miete? Arge oder Wohngeld? Wohngeld ist ja nicht ansatzweise so viel wie die Arge mir momentan zahlt.. |
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| | #6 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Gruß aus Ludwigsburg | |
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| | #7 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 08.03.2006
Beiträge: 19
| nee, natürlich nicht.. Aber das mit dem Bafög und BAB hab ich schon etliche Male durch und jedes Mal ist das Ergebnis: Ich habe keinen Anspruch darauf :shock: |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.07.2006
Beiträge: 171
| es kommt aber nicht darauf an, ob Du individuell Anspruch auf BaföG oder BAB hast, sondern ob der Studiengang bzw. die Ausbildung dem Grunde nach Bafög- bzw. BAB-Förderfähig sind. Dann hättest Du selbst keinen Anspruch auf SGB II-Leistungen, Dein Kind würde aber nicht unter dieser Ausschlussklausel fallen. |
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| | #9 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Gruß aus Ludwigsburg | |
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| | #10 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 08.03.2006
Beiträge: 19
| Ok, dann doch lieber ne Teilzeitstelle.. Da bin ich mir dann wenigstens ganz sicher, dass ich nix mehr bekomme und hab etliche Rennerei weniger :oops: Dabei wäre mir eine Ausbildung lieber gewesen.. Unterstützen kann mich meine Mutter nicht - sie verdient zwar so gesehen "genug", hat aber doch selbst zu kämpfen :( |
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| | #11 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.02.2006 Ort: Hamburg
Beiträge: 3.711
| Zitat:
Das Geld ist bei ihr sehr knapp und ich kann ihr nicht helfen. :cry: Gruß, Heiko :kinn: | |
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| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.02.2006 Ort: Hamburg
Beiträge: 3.711
| Hat keiner eine Antwort auf meine Frage? Schade. :cry: Gruß, Heiko |
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.572
| Warum sollten Azubis kein Wohngeld bekommen oder ALG II? Hat sie schon Anträge daraufhin gestellt? Wenn man genaue Zahlen wüsste, dann kann hier sicher mal jemand nachrechnen ;) |
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| | #14 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.02.2006 Ort: Hamburg
Beiträge: 3.711
| Zitat:
Zitat:
Gruß, Heiko ;) | ||
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| | #15 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.02.2006 Ort: Hamburg
Beiträge: 3.711
| Hallo Leutz, hier die ungef. Zahlen. Sie bekommt Lehrlingsgeld: 450 € netto. Dazu kommen 140 € BAB Zusammen also 590 € Davon gehen ab: 380 € Miete 32 € Strom 28 € Wasser ca. 60 € Handy 50 € Fahrkosten 10 € Zusatz zur Krankenversicherung bei der Sparkasse es bleiben zum Leben 30 €. Ihr Freund beteiligt sich an der Miete mit 150 € sonst würde sie nicht über die Runden kommen. Da ihre Mutter mit ihrem Lover in der Schweiz leben, gibt es z.Z. Probleme mit dem Kindergeld. Was kann meine Tochter nun machen? Gruß, Heiko :hmm: |
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| | #16 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Soll sie sofort machen... es gibt erst an Antragstellung, nicht rückwirkend. Fragen kann man immer noch klären! Gruß aus Ludwigsburg | |
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| | #17 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| ... hallo Heiko wenn ich deine Zahlen mit dem Alg2-Rechner so durchrechne, kann ungefähr eine Alg2-Aufstockung von ca. 100 Euro dabei rausspringen. (ohne Gewähr) KG habe ich als selber erhalten gerechnet Kannst ja mal selber rechnen: http://www.geldsparen.de/content/rec...?zzS=i&Seite=1 Allerdings schreibst du das der Freund deiner Tochter zur Miete beiträgt - und wenn die Beiden zusammenwohnen dann wird er evtl. zur BG gezählt und dann sein Einkommen mitgerechnet ? ? Dann wird es wohl so sein, das dann kein Anspruch mehr besteht .... Wenn es eine WG ist und so anerkannt, dann wird es auch schwierig werden, da dann nur die Hälfte der Mietkosten angerechnet werden . Also hier geht nur Antrag stellen und dann " schaun mir mal" :pfeiff: :pfeiff: |
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| | #18 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 07.08.2006
Beiträge: 5
| Hallo, ich schreib erstmal hier rein, vielleicht kann man mir ja hier schon weiterhelfen? Mein Problem ist das liebe Geld für die nächsten 3-4 Jahre. Ab dem 21.August werde ich eine 2.Ausbildung machen, schulisch zum Heilerzieher. Mitte April bin ich eigenhändig ausgezogen und bekomme derzeit 150€ von meinen Eltern als Mietzuschuss. Der Rest wird vom Kindergeld bezahlt. Bis zum 21. erhalte ich ALG1. Einen Bafög Antrag hatte ich gestellt, allerdings wird dieser wohl abgelehnt werdem, da meine Eltern zuviel verdienen... laut Rechner und Mitarbeiterin des Amtes. Auf BAB habe ich ebenfalls keinen Anspruch. Meine Beraterin beim der Arbeitsagentur meinte, ich solle drüben beim Jobcenter mal nachfragen und einen Antrag stellen. Das werde ich Donnerstag tun. Bis dahin bin ich total verzweifelt. Weiß jemand, ob ich überhaupt Anspruch auf ALG2 habe und wieviel ich eventuell erhalten könnte? Fakt ist, meine Eltern können mich nicht komplett mit eigener Wohnung 3 Jahre durchfüttern. Und ein Umzug zurück ins elterliche Heim kommt mit meinen fast 23 Jahren auf keinen Fall in die Tüte. Ist von beiden Seiten auch überhaupt nicht erwünscht. Zumal ich die Wohnung auch garnicht kündigen kann, erst nach einem Jahr. Kann mir jemand weiterhelfen? Danke schonmal. :) Mfg |
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| | #19 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 30.08.2005 Ort: Lübeck
Beiträge: 109
| Also müßtest du doch eigentlich den Grundsätzlichen Anspruch auf BAföG haben, oder nicht? Wenn ja: Beim BAföG ist's so geregelt, dass du 3 Jahre ausreichend Verdient haben mußt, damit die deine Eltern nicht mehr ranziehen können. Dazu zählt meines Wissens auch die ALGI-Zeit. Wenn nicht, dann dürfte es mit dem ALGII doch eigentlich kein Problem sein. ALGII kriegt man zB nur dann nicht, wenn man Anspruch auf's BAföG hat - wieviel BAföG man bekommt (auch wenn's 0€ sind) war meinem Amt dabei egal. Ab nächstem Jahr wirst du dann aber evtl deine ungedeckte KdU aufstocken können. Kindergeld könntest du doch evtl auch bekommen, oder?
__________________ Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entspringen meiner persönlichen Meinung und sind nicht verbindlich |
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| | #20 | ||||
| Neuer Benutzer Registriert seit: 07.08.2006
Beiträge: 5
| Zitat:
Zitat:
Wo hast denn diese Infos mit den 3 Jahren her? Weil mein Vater war eben auch etwas stutzig und die beim Amt hatte auch nichts in der Richtung erwähnt. Im Bafög Antrag wurde derartiges nach meinem Kenntnisstand auch garnicht gefragt. Aber würde mich freuen, wenns die Regelung wirklich gibt. Zitat:
Zitat:
Hmmm, näheres werde ich wohl dann am Donnerstag beim Jobcenter erfahren. Nur blöd das der Bafög Antrag erst Ende August durch ist und eine Entscheidung ansteht. Aber ich kann ja schonmal nen Alg2 Antrag stellen, das ist ja das wichtigste, um rückwirkend Geld zu erhalten, falls was schief läuft beim Bafög. | ||||
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| | #21 |