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Mitbewohner - Kürzung ALG II?; in Forum: Information; da ich derzeit alleine lebe, bin ich auf die idee gekommen, jemanden als mitbewohner aufzunehmen (so art WG). wird dadurch mein ALG II gekürzt?...
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Alt 26.07.2006, 15:00   #1
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Standard Mitbewohner - Kürzung ALG II?

da ich derzeit alleine lebe, bin ich auf die idee gekommen, jemanden als mitbewohner aufzunehmen (so art WG). wird dadurch mein ALG II gekürzt?
ofra ist offline  
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Alt 26.07.2006, 15:23   #2
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der Anteil der Unterkunftskosten wird zwischen euch beiden aufgeteilt - bekommst also weniger KdU
donnervogel ist offline  
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Alt 26.07.2006, 15:36   #3
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Standard Re: Mitbewohner - Kürzung ALG II?

Zitat:
Zitat von ofra
da ich derzeit alleine lebe, bin ich auf die idee gekommen, jemanden als mitbewohner aufzunehmen (so art WG). wird dadurch mein ALG II gekürzt?
... lese dich mal durch bei Befarfsgemeinschaften und dort eheähnliche Bg etc.... und dann stelle dir die Frage erstmal nochmal selber.

Das ist jetzt nicht böse gemeint, aber evtl. kommt da auf dich viel viel Ärger mit der Arge zu, den so ne ART WG mag die Arge nicht ;)
Arco ist offline  
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Alt 26.07.2006, 16:02   #4
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Bei gleichgeschlechtlicher WG treten selten Probleme mit der ARGE auf.

Am besten mal vorher bei der ARGE vorbeischauen und sagen, dass Du die Unterkunftskosten durch Untervermietung reduzieren möchtest. Und dann fragst Du nach, wie Du am besten vorgehst. Wenn alles mit der ARGE abgesprochen ist, dürften keine Probleme zu erwarten sein.
donnervogel ist offline  
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Alt 26.07.2006, 16:07   #5
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Zitat:
Zitat von donnervogel
Bei gleichgeschlechtlicher WG treten selten Probleme mit der ARGE auf.

Am besten mal vorher bei der ARGE vorbeischauen und sagen, dass Du die Unterkunftskosten durch Untervermietung reduzieren möchtest. Und dann fragst Du nach, wie Du am besten vorgehst. Wenn alles mit der ARGE abgesprochen ist, dürften keine Probleme zu erwarten sein.

... das gilt aber nicht mehr ab dem 01. August 2006 - dort sind auch diese dran :pfeiff: :pfeiff: :pfeiff:
Arco ist offline  
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Alt 26.07.2006, 16:17   #6
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ich denke mal, dass die Widerlegung der Vermutung einer eheähnlichen gemeinschaft bei gleichgeschlechtlichen WGs von den ARGEn wohl leichter akzeptiert wird, als bei verschiedengeschlechtlichen WGs
donnervogel ist offline  
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Alt 26.07.2006, 18:15   #7
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danke ihr lieben für die vielfältigen warnungen. in diesem falle ist das single-leben stressfreier. ich hatte nur so ne caritative idee, einen bedürftigen hartzi bei mir wohnen zu lassen. aber da seh ich schon schwarze wolken am horizont aufziehen...
so können wir dieses thema wohl abschließen.
:pause:
ofra ist offline  
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Alt 26.07.2006, 19:29   #8
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Hier will dich keiner davon abhalten "einen bedürftigen Hartzi" ( ;) ) Obdach zu geben, aber das bringt Streß hoch drei und da sollte man sich das schon genau überlegen.

Wenn dieser "Hartzi" allerdings wirklich ein Wildfremder/e ist, würde das evtl. etwas weniger Streß machen.

Allerdings wenn ihr Beide dann "Hartzi" wäret, oder DreierWG etc.... dann hat man wegen evtl. einem zu großen Haus selber weniger Probleme wegen der Angemessenheit .
Arco ist offline  
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Alt 26.07.2006, 19:40   #9
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Also ich wäre damit auch vorsichtig, ab August werden die Regeln drastisch verschärft. Da muss der Leistungsbezieher "nachweisen" (keine Ahnung wie er das anstellen soll), dass es sich nicht um eine eheähnliche Gemeinschaft / Partnerschaft / Einstandsgemeinschaft handelt. Das gilt absolut auch für gleichgeschlechtliche Wohngemeinschaften! Vater Staat will woll mit Brachialgewalt irgendwen finden, den er zum Unterhalt verpflichten kann...

Ausserdem ist ja ab August ein Kontroll-Aussendienst bei JEDER Arge verpflichtend einzurichten, der solche unklaren Lebensverhältnisse wie WGs vor Ort durch Hausbesuche (oberflächliche Durchsuchungen) überprüfen soll. Man kann sich also auf Besuch einstellen...

Ausserdem ist ab August bei Umzug ohne "Notwendigkeit" (was notwendig ist entscheidet die Arge!) nur die bisherige Miete zu zahlen. Zu dem Preis einer halben WG wird man aber keine ganze Wohnung finden. Daher ist man an den WG-Partner wohl langfristig wohnlich gebunden...

Mein Fazit: Möglichst vermeiden. Man hat nur Ärger dadurch (wohne in WG). Im Zweifelsfall lieber mit nem netten Nachbarn(Nachbarin) das Internet (WLAN) oder gar den Telefonanschluss (ISDN) teilen. Oder die Waschmaschine im Keller... Das spart auch schon etwas Geld und die Arge zickt (noch) nicht rum... Und rechtlich müsste es IMHO eigentlich auch im grünen Bereich sein... :idee:
__________________
Der übliche Schwachsinn für die klagewütigen Juristen: Meine Posts stellen meine persönliche Meinung dar und erheben keinerlei Anspruch auf Richtigkeit. Sie stellen erst recht keine Rechtsberatung dar.
heuschrecke ist offline  
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