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| Tags: neue, schimmel, umzug, wegen, wohnung |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 31.05.2006
Beiträge: 1
| hallo, habe folgende frage: ich bin 21 und wohne seit dem ich 17 in meiner eigenen wohnung. jetzt möchte ich ausziehen, da meine wohnung stockschimmel an einigen wänden hat! mein vermieter will das nich machen solange ich noch hier wohne und das jobcenter meinte ich darf nich ausziehen. stimmt das so? gibt es ne chance das ich doch noch in eine neue wohnung ziehen kann. zu dem fang ich im herbst eine schulische ausbildung an! |
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| | #2 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Wenn der Vermieter das nicht machen will,willst Du auch nicht mehr die volle Miete bezahlen. Und wenn der Vermieter Dich dann kündigt,kann das Jobcenter auch nicht mehr nein sagen. ;) |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| ... soweit OK :daumen: aber bitte die Regeln einhalten :pfeiff: ... Vermieter schriftlich bitten den Schimmel zu beseitigen (ist ja bestimmt schon mehrmals geschehen ?) und ihm eine letzte Frist setzen, ansonsten eine Mietminderung ankündigen ( so ca. 20 % ?) ! ! ! Ich gehe aber mal davon aus das der Vermieter dann dir die Schuld zuweisen wird - schlechte Lüftung etc....... - dann geht es nur im Klagewege mit Gutachten und und und :pfeiff: :pfeiff: Sprech mal mit der Arge wegen dem Schimmel und je nach gesundheitlicher Beeiträchtigung ( prüfen lassen ) muß das Amt einen Umzug zustimmen. Aber evtl. bei einem Altbau 2 Ecken Schimmel is da nich ...... da muß schon mehr sein. Ansonsten ist ein Umzug dann innerhalb der Kündigungsfristen "privatvergnügen" und wenn sich die Arge sturstellt, dann bekommst du für die andere Wohnung auch nur die Kosten wie jetzt ! ! wenn überhaupt nach dem 1.8.2006 :( |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.11.2005
Beiträge: 430
| Die zuviel gezahlten Kosten der Unterkunft musst du dann natürlich der Arge zeitnah melden und in der Konsequenz zurückzahlen. Melden also nicht vergessen!
__________________ Der übliche Schwachsinn für die klagewütigen Juristen: Meine Posts stellen meine persönliche Meinung dar und erheben keinerlei Anspruch auf Richtigkeit. Sie stellen erst recht keine Rechtsberatung dar. |
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| | #5 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.979
| eine Kürzung der Miete ist so ohne weiteres nicht mehr möglich Zitat:
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland | |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.12.2005
Beiträge: 1.957
| Hallo, ich würde auf jedenfall den Vermieter nochmal mit Einschreiben anschreiben und ihn eine Frist setzen. Auch evntl. auf gesundheitliche Mängel hinweisen die schon da sind oder durch den Schimmel noch ausgelöst werden. Ich habe damals auch lange warten müssen bis der Vermieter was gegen den Schimmel unternahm. Erst hieß es wie immer vom Vermieter, man würde zu wenig heizen oder lüften. Ich habe leider durch den Schimmel Asthma bekommen, der nie wieder weggehen wird, laut ärztlicher Aussage. Hätte der Vermieter von vornherein was unternommen und ich den Schimmel wohl auch frühzeitiger bemerkt, hätte man noch was tun können, das man kein Asthma bekommen hätte. Naja, nachdem dieses eindeutig durch diverse Asthmatests bestätigt wurde und laut der Ärztin auf dem Schimmel zurückzuführen ist, schrieb ich den Vermieter wieder an und habe ihm eine Frist gesetzt und ihn mitgeteilt das ich nach Ablauf dieser Frist einen Anwalt einschalten würde, wenn noch immer nichts getan wäre, und ich ihn auch wegen den gesundheitlichen Auswirkungen belangen würde, die ich ja nachweisen konnte. Und siehe da, innerhalb einer Woche standen die Handwerker vor meiner Tür.... LG Eka |
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| | #7 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Gruß aus Ludwigsburg | |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.12.2005
Beiträge: 1.957
| Also bei Schimmel erst Asthma bekommen und dann klagen? Halte ich für den falschen Weg! Ja Ludwigsburg, du hast schon recht, aber manchmal weiß man eben erst nicht wieso es einem gesundheitlich so schlecht geht, war ja wochenlang von einem zum anderem Arzt, bis ich gar nicht mehr die Treppe hochkam und ich dann überwiesen wurde zu einem Facharzt, somit zog sich das dann so hin...zudem kannte ich mich damals nicht so aus. Geklagt hätte ich mit absoluter Sicherheit wenn er den Schimmel in der gegebenen Frist nicht beseitigt hätte. LG Eka |
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| | #9 | ||
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Das Urteil würde mich im Grunde genommen in keiner Weise jucken.Nach dem Urteil werden dem Mieter quasi alle Rechte genommen und der Vermieter kann machen,was er will. | ||
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 29.10.2005
Beiträge: 257
| Hallo, zu dem komischen BGH-Urteil folgendes: Mindert man als Mieter die Miete und strengt ein Vermieter daraufhin einen Urkundenprozeß an, dokumentiert man alle Mängel, derentwegen man mindert, also schriftliche ausführliche Liste und jede Menge Fotos, im Detail und räumlich als Beleg. Dann bittet man zwei oder besser mehrere Bekannte, am besten Handwerker, die sich mit den Mängeln und deren Ursachen auskennen, die vorgefundenen Mängel schriftlich zu bestätigen und dies eidesstattlich zu versichern. Diese Unterlagen legt der Mieter dann in dem Urkundenprozeß dem Gericht vor. Der Vermieter hat dann nur den Mietvertrag, der Mieter aber eine komplette Dokumentation aller Mängel in Wort und Schrift sowie mit Stellungnahme sachkundiger Zeugen. Und schon hat der Vermieter das Nachsehen. Hinzu kommt, daß der BGH die Vermieter in dem von Martin zitierten Urteil haftbar und schadenersatzpflichtig gemacht hat für den Fall, daß eben der Mieter nachweisen kann, daß die Mängel und somit die Minderung zu Recht bestehen. Das Risiko, sich schadenersatzpflichtig zu machen, werden vor allem jene Vermieter nicht eingehen, die wissen, daß ihre Butzen nix taugen. Wer als Mieter sich aber so alleine nicht wehren kann, sollte Mitglied im örtlichen Mieterverein werden, oder, noch besser, eine Rechtschutzversicherung haben, in der Mietrecht mit abgesichert ist und einen Fachanwalt für Mietrecht (Schwerpunkt: Vertretung von Mietern!!!) beauftragen. Solche Anwälte gibts z.B. bei www.anwalt24.de oder man fragt beim örtlichen Mieterverein nach. Zum Thema Schimmel noch folgendes: Es ist ein altes Vermieter-Märchen, daß durch zu wenig Lüften Schimmel an die Wände kommt. Bei kaum einer Wohnung sind die Fensterrahmen und dieTürrahmen und Türen selbst nämlich so dicht, daß an den Wänden Kondensation entsteht. Fast immer ist das genau Gegenteil der Fall. Wenn also in einer Wohnung an mehreren Wänden Schimmel vorhanden ist, ist der Grund dafür zumeist der, daß das Haus eine marode Aussenisolation hat und/oder Bauschwamm in den Wänden steckt und/oder (bei Innenwänden) Rohre in der Wand gerissen sind und Wasser oder Abwasser aussickert. Sowas wollen Vermieter sich natürlich nicht anhängen lassen und haben deshalb schon vor Jahren das Märchen vom zu geringen Lüften erfunden - und leider glauben das immer noch zu viele Richter... Also Leute, erwerbt Sachkunde (i.d.F. Mietrecht und Bausachkunde) und wehrt Euch. P. |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| :daumen: :daumen: |
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| | #12 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Also, wie viel Schimmel ist es denn? Wenn es gerade angefangen hat, gehe in den nächsten 99Cent-Laden und kaufe für 99Cent Schimmelspray. Entferne Tapeten an den befallenen Stellen, Schimmelspray drauf und neu tapezieren, fertig! Hast Du aber den Schimmel seit geraumer Zeit wachsen lassen und die Flächen sind zu groß, Schwamm drüber! :lol: |
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 29.10.2005
Beiträge: 257
| Hallo, noch ein kleiner Nachtrag zum sogenannten Urkundenprozeß, der angeblich Vermietern so hilfreich sein soll: Mieter können vor einem solchen Urkundenprozeß ein sogenanntes Beweissicherungsverfahren beim örtlich zuständigen Gericht beantragen, bei dem dann der Richter einen vereidigten unabhängigen Gutachter bestimmt und die Mängel von dem untersuchen lässt. Damit unterläuft man den Urkundenprozeß und der Vermieter guckt in die Röhre. Man kann als Mieter aber auch eine sogenannte Schutzschrift anfertigen, und die vor der Vornahme einer Mietminderung beim örtlich zuständigen Gericht einreichen und darin unter Vorlage aller Beweise (siehe meinen Text weiter oben dazu) dem Gericht mitteilen, daß man in einer Wohnung mit schweren Mängeln wohnt, man dem Vermieter die Miete mindern wird und diese Schutzschrift einreicht für den Fall, daß der Vermieter einen Urkundenprozeß anstrengen will. Auch hier liegen dem Gericht dann Unterlagen vor, aufgrund derer es eine Urkundenklage abweisen muß. P. |
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| | #14 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.570
| Zitat:
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| | #15 | ||
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 29.10.2005
Beiträge: 257
| Zitat:
Wenn die Mängel tatsächlich und berechtigt sind, dann bekommt man Prozeßkostenhilfe, die man bei Beantragung des Beweissicherungsverfahrens gleich mit beantragen sollte, damit man einen Rechtsanwalt beauftragen kann. Wird einem die Prozeßkostenhilfe vom Gericht gewährt, kann man davon ausgehen, das Verfahren zu gewinnen. Besser ist aber eine Rechtschutzversicherung, da kann man gleich zum Anwalt hinlatschen und die ist auch besser als die PKH, da der Anwalt auch leben möchte und er von der Rechtschutz weitaus mehr bezahlt bekommt, als vom Gericht im Rahmen der Prozeßkostenhilfe. Meine Wenigkeit und andere Mieter des Hauses, indem ich wohne, kloppen uns nun seit 1998 und immer noch in 1. Instanz (Amtsgericht) mit unserem Vermieter vor Gericht, die gerichtlich bestellten Gutachter haben alle von uns Mieter gefundenen Mängel und noch einige mehr bestätigt, wir sind alle beim einem Rechtsanwalt, der sehr eng mit uns zusammenarbeitet und wir arbeiten ihm zu, was prima funktioniert. Der Vermieter hat, wenn alle Gutachten gemacht sind, weniger als Null Chance, seine Klagen zu gewinnen, die Klagen haben ihn bisher allein nur an Gerichtskosten (ohne seine Anwaltskosten...) und Gutachterkosten insgesamt ca. 60.000 Euro gekostet, weil er ja die Gutachten alle hälftig vorfinanzieren muß, und wir Mieter haben entweder Prozeßkostenhilfe oder Rechtschutz... :P Sachkunde, in dem Fall Mietrecht und Bausachkunde, und Stehvermögen (sich nicht vom Richter belabern lassen, wenn der mal wieder kein Bock hat und lieber vergleichen möchte, sondern hartnäckig bleiben) und auch eine gehörige Portion Sturheit braucht man auch noch, aber das alles kann man lernen... Wichtig ist aber immer: die Mängel müssen ernsthafte solche sein, kein Larifari!!!! P. | ||
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