ALG II
Bescheid erhalten,wieso selbstständig???; in Forum: Information; Hallo, habe jetzt nach langem hin und her unseren bescheid erhalten..soweit so gut. Doch jetzt steht da,das er nur vorläufig bewilligt ist. Weil "Ihre einnahmen bzw ausgaben aus selbstst.Tätigkeit im ...| Tags: alg, alg2, rente |
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| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 09.08.2009 Ort: Hannover
Beiträge: 61
| Hallo, habe jetzt nach langem hin und her unseren bescheid erhalten..soweit so gut. Doch jetzt steht da,das er nur vorläufig bewilligt ist. Weil "Ihre einnahmen bzw ausgaben aus selbstst.Tätigkeit im bewilligungszeitraum wurden auf Grund ihrer angaben zum voraussichtlichen einkommen zunächst vorläufig festgesetzt. Ich soll weiter einen vordruck ausfüllen. Erstens weiß ich nicht welche angaben die meinen,ich warte auf meinen Rentenbescheid. Zweitens habe ich gar keinen vordruck bekommen. Drittens rechnen die mir jetzt jeden Monat 410 euro als einkommen an. Ich bekomme kein Krankengeld,keine rente nichts. Verstehe ich nicht. Vorhin angerufen,man sagte brauch kein widerspr.einlegen,sie gibt das so weiter... . Ich weiß nicht so recht. Danke
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 20.06.2005 Ort: Hamburg
Beiträge: 3.280
| Zitat:
__________________ meine Beiträge basieren auf meinen persönlichen Erfahrungen und sind keine Rechtsberatung ---------- Es gibt kein "Besser" oder "Schlechter", nur Unterschiede. Diese müssen respektiert werden, egal ob es sich um die Hautfarbe, die Lebensweise oder eine Idee handelt. (Indianische Weisheit Kote Kotah, Chumash) | |
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| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 09.08.2009 Ort: Hannover
Beiträge: 61
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werde ich wohl auch tun,denn das gesprochene wort zähklt nicht mehr,wie ich oft erfahren mußte.
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 5.636
| Ich schätze, es ist Deine erwartete Rente gemeint und der Textbaustein etwas "verunglückt" *räusper* Wenn der ARGE bekannt ist, dass die erste Rentenzahlung bald zufließt, wird vorab schon mal "gerne" einbehalten, damit es zu keiner Überzahlung kommt. Wenn Du aber sicher bist, dass es mit der ersten Zahlung noch lang dauert, dann gilt: "Zwar mindert sich der Bedarf eines Hilfebedürftigen gem. § 9 Abs. 1 SGB II durch zu berücksichtigendes Einkommen. Im SGB II gilt jedoch das Zuflussprinzip. Danach sind Einnahmen nur in dem Monat anzurechnen, in dem sie zufließen, vgl. § 2 Abs. 2 Alg II-V. Einkommen ist nur dann zugeflossen, wenn es dem Hilfebedürftigen tatsächlich zur Verfügung steht. Aus diesem Grund besteht nach der Systematik des SGB II keine Möglichkeit einer "echten" fiktiven Anrechnung. Im Rahmen des § 9 SGB II können nur "bereite Mittel"berücksichtigt werden. Bereite finanzielle Mittel stehen dem Hilfebedürftigen dann zur Verfügung, wenn er sie kurzfristig und ohne wesentliche Zwischenschritte realisieren kann, um mit ihnen seinen Bedarf zu decken. ..." Zitat der Wissensdatenbank der BA entnommen: http://wdbfi.sgb-2.de/paragraphen/p9/p09_10002.html
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| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 09.08.2009 Ort: Hannover
Beiträge: 61
| Zitat:
abgezogen wird(im moment)? Die rentenversicherung sagte mir ich brauche vorApril 2010 nicht damit rechnen.
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 5.636
| Zitat:
Fiktiv wird Dein Bedarf berechnet (ohne Dein reales, bald realisiertbares Einkommen in genauer Höhe zu kennen nach ARGE-Meinung) und real wird angerechnet/abgezogen. 2010? Dann ist es wohl hoffentlich doch etwas anderes ...Weiß die ARGE denn irgendwas über die Rente, hast Du's mal erwähnt, z.B. im Weiterbewilligungsantrag?
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| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 09.08.2009 Ort: Hannover
Beiträge: 61
| Ja die arge weiß bescheid das ich auf die rente warte,ich bin ja auch erwerbsunfähig,die bearbeitung des rentenantrags dauert so lang. Laut der Deutschen Rentenversicherung. Die 405,73 euro,die in meinem Bescheid aufgeführt werden,werden tatsächlich abgezogen habe ich noch mal nachgerechnet. Nur woher kommen die? Rente kann eigentlich nicht sein,wie sollen die das berechnen, selbstständig bin ich nicht. Arbeitsleistung unter 3 std.
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 04.04.2007 Ort: Nürnberg
Beiträge: 1.109
| Ich würde einen Widerspruch schreiben, denn du hast aktuell kein Einkommen, das dir angerechnet werden könnte
__________________ catwoman |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 20.06.2005
Beiträge: 1.668
| Ich würde derzeit keinen Widerspruch schreiben. Anscheinend hat SB den Fehler doch bemerkt und will ihn korrigieren. Dazu braucht er ein paar Tage. Ruf in einigen Tagen noch mal an (besser, geh mit Beistand hin) und erkundige Dich nach dem Stand. Wenn kurz vor Ende der Widerspruchsfrist noch nichts vorliegt, dann natürlich Widerspruch. Ein Widerspruch bedeutet in aller Regel - SB hat nix mehr mit dem Vorgang zu tun, das geht an die Widerspruchsstelle und das dauert. Ein einsichtiger SB regelt das viel schneller (wenn er will).
__________________ Macht korrumpiert, absolute Macht korrumpiert absolut.(Lord Acton) |
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 8.987
| @Koelschejong Die Idee ist nicht so schlecht, allerdings würde ich die Wartezeit arg verkürzen. Schließlich fehlen 410 €! Mario Nette
__________________ Krankheitsuneinsichtig. Ca' canny! Ich bin durch Kaufhof gegangen - und das war für mich wie ein Museumsbesuch. (Frank Schwalm) |
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| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 09.08.2009 Ort: Hannover
Beiträge: 61
| Zitat:
die SB sagte mir ,nach sichtung der Unterlagen,widerspruch einreichen, denn wie du schon sagst fehlen gut 400 euro. Durch meinen anruf gestern weiß der SB wohl bescheid,aber da soll ich mich nicht drauf verlassen(original wortlaut). Der widerspruch wurde gleich an ort und stelle aufgenommen. Der SB der meinen bescheid erstellt hatte,ist dort eigentlich nur für Widersprüche zuständig,er ist nur wegen Personalmangel dort tätig.... ![]() Mal schauen.Danke
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| | #12 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.03.2008 Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 2.352
| Komischer SB - Wenn er doch auch sieht, dass da was falsch berechnet wurde, warum rät er dann zum Widerspruch und ändert nicht einfach den Bescheid? Zitat:
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| | #13 | |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 09.08.2009 Ort: Hannover
Beiträge: 61
| Zitat:
es wäre doch sicher kein Problem den bescheid zu ändern,wäre das nicht die besere alternative zum widerspruch gewesen?? Oder muß das dort so laufen,ich habe keine ahnung.
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