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| Tags: 326, angemessene, brauche, kdu, warmmie, wohnung |
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| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.11.2005
Beiträge: 33
| und gibt es Geld fuer die Einrichtung. Hatte schon mal eine Wohnung war allerdings moebliert und hatte nur mein Bett und Schreibtisch dabei als ich in der Ausbildung war. Meine Sachbearbeiterin sagte dass es nur Geld gibt fuer Leute die noch nie eine eigene Wohnung hatten und wenn die Miete teurer ist als die 326,50 Euro es sowieso kein Geld fuer Ausstattung gibt wegen der Angemessenheit. Vielen Dank fuer eure Antworten. Ausserdem gibt es bei uns nichts fuer 326,50 Euro. |
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| | #2 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.979
| Hi, kannst Du etwas konkreter werden? So ist das ganze erstmal kaum zu verstehen.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #3 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| Zitat:
wie alt bis du und wo wohnst du jetzt ?? du beziehst jetzt schon Alg2 und warum willst du umziehen ?? ... dann kämen wir schon weiter - :pfeiff: :pfeiff: | |
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| | #4 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.11.2005
Beiträge: 33
| Bin 30 Jahre und wohne bei Tante mietfrei ist mir aber langsam zu stressig und wohne in Ingolstadt |
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| | #5 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| ... danke für die ZusatzINfo :daumen: Also du bist über 25 und beziehst Alg2 .... das heißt das du jederzeit dir eine Wohnung suchen kannst, aber dies mußt du dir VORHER von der Arge auf Angemessenheit überprüfen lassen und auch genehmigen lassen :uebel: Allerdings wenn kein besonderer Grund vorliegt eine neue Wohnung zu suchen ( Arbeitstelle in Aussicht und dann näher dran etc..... ) wirst du wohl keine Kostenübernahme für Ersteinrichtung, Umzug + Kaution usw. erhalten . Die Antwort wird dir nicht gefallen - siehe auch Auszug aus dem § 22 SGB II Zitat:
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| | #6 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.11.2005
Beiträge: 33
| Danke erstmal für die Antwort. Aber allerdings unter nicht erforderlich ist ja auch so ein Begriff. Wenn ich es aus nervlichen Gründen nicht mehr dort aushalten will oder kann ist es ja doch wieder erforderlich, außerdem kann es meiner Tante ja auch nicht zugemutet, das ich dort für immer bleibe, wohne schon 2 Jahre dort und kann dort ja auch nicht ewig bleiben. |
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| | #7 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| Zitat:
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