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kein_lohn_unter10

ALG II

Rückforderung ALG II, angeblich Sozialleistungsbetrug; in Forum: Information; Hallo zusammen, hab hier ein Schreiben (12.07.06 geschrieben, am 15.07 angekommen) von meiner Arge / SB in dem Sie mir droht, Geldleistungen zurück zu fordern für August und September 2005 ...
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Alt 17.07.2006, 10:06   #1
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Benutzerbild von Wernersen
 
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Ort: Freistaat Bayern, nahe Austria
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Standard Rückforderung ALG II, angeblich Sozialleistungsbetrug

Hallo zusammen,

hab hier ein Schreiben (12.07.06 geschrieben, am 15.07 angekommen) von meiner Arge/SB in dem Sie mir droht, Geldleistungen zurück zu fordern für August und September 2005, wegen Arbeitsaufnahme meinerseits. Also eine Anhörung Beteiligter vor Erlass eines Verwaltungsaktes. :cry: Nur habe ich im genannten Zeitraum gar kein ALGII bezogen.
Ich soll mich nun schriftlich bis 26. Juli 2006 dazu äußern(wozu? das habe ich doch letztes Jahr schon schriftlich getan), meine Kontoauszüge und meinen Arbeitsvertrag beilegen. :motz:
Das mit der Arbeitsaufnahme stimmt, nur hab ich mich am 29. Juli 2005 ordnungsgemäß schriftlich(das leider ohne Einschreiben mit Rückschein) vom ALGII- Bezug bei meinem damaligen SB abgemeldet. :dampf:
ALG II Geld hab ich nur bis 31.07.05 erhalten, das was überbezahlt wurde an ALGII, forderte das Amt schon im August letzten Jahres ruck zuck zurück, was auch von mir sofort zurück überwiesen wurde. Wenn die A....geigen mal so schnell beim Ausbezahlen wären.
:motz:
Meine Frage ist nun, wenn ich ja nicht als arbeitslos gemeldet war, was wollen denn die da mit meinem AV(Arbeitsvertrag) und meinen Kontoauszügen aus der Zeit vom August bis September 2005. Da fällt mir grade ein, dass ich den Arbeitsvertrag auch schon bei der Wiederbeantragung von ALGII als Kopie beigelegt habe. Das war Anfang März 2006, da ich ja nur einen befristeten AV(von 08/05 - 02/06) hatte. Wie soll mich nun verhalten, soll ich der SB eine DA ans Knie nageln, oder lieber gleich einen ordentlichen Anwalt mit der Wahrung meiner Rechte beauftragen und der soll der Tussi von SB einen geharnischten Brief schreiben? :twisted:
Vor allen Dingen, wer kommt jetzt für die Kosten und die Arbeit für die entsprechenden Schreiben auf, bin zwar in der Gewerkschaft, aber das Porto für das Einschreiben bleibt wohl wieder an mir kleben. Alles für die :tonne:
Eine Rechtsmittelbelehrung fehlt auf dem Schreiben, ebenso das Ordnungszeichen der Tusnelda
Schade, dass man kein Schmerzensgeld einklagen kann für solche Briefe. Hab am WE fast nichts geschlafen zwecks dem G'schmarri und fühle mich entsprechend down.

LG an Alle im Forum :daumen:
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Alles was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung, Rechtsberatung machen Anwälte, aber nicht ich.
Wernersen ist offline  
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Alt 17.07.2006, 12:16   #2
muensterland1
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Beiträge: n/a
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Einfach nicht drauf reagieren.Laß Dich auf Rückzahlung verklagen und gehe später mit einem Lachen aus den Gericht raus. :P
 
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Alt 17.07.2006, 12:19   #3
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Wieder ein Super-Tipp., der sicher eine Menge Ärger bringt.

Ich würde entweder versuchen einen Termin mit der SB zu bekommen um den Sachverhalt zu klären oder Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen.

Nicht reagieren dürfte wohl das sein was den meisten Ärger bringt.
Arania ist offline  
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Alt 17.07.2006, 12:26   #4
Redaktion
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
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Ort: Bonn
Beiträge: 11.979
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Also antowrten, dies ist ja nun mal eine Anhörung und darauf verweisen, dass Du kein ALG2 bezogen hast und für deren chaotischen Organisationsstrukturen nichts kannst.
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Martin

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Alt 17.07.2006, 12:27   #5
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Benutzerbild von Grobi
 
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Beiträge: 355
Standard Re: Rückforderung ALG II, angeblich Sozialleistungsbetrug

Zitat:
Zitat von Wernersen
Ich soll mich nun schriftlich bis 26. Juli 2006 dazu äußern(wozu? das habe ich doch letztes Jahr schon schriftlich getan)
Vorschlag: Verweise auf dieses Schreiben vom Vorjahr. Evtl. als Kopie beifügen.

Zitat:
Zitat von Wernersen
ALG II Geld hab ich nur bis 31.07.05 erhalten, das was überbezahlt wurde an ALGII, forderte das Amt schon im August letzten Jahres ruck zuck zurück, was auch von mir sofort zurück überwiesen wurde.
Auch auf diesen Vorgang hinweisen. Klarstellen, das der Vorgang somit bereits in der Vergangenheit frist-und formgerecht abgeschlossen wurde.
Der fehlende Einschreiben-Nachweis ist egal, da die Reaktion der BA einwandfrei belegt, das die Arbeitsaufnahme gemeldet wurde.

Zitat:
Zitat von Wernersen
Da fällt mir grade ein, dass ich den Arbeitsvertrag auch schon bei der Wiederbeantragung von ALGII als Kopie beigelegt habe.
Darauf ebenfalls hinweisen.

Zitat:
Zitat von Wernersen
das Porto für das Einschreiben bleibt wohl wieder an mir kleben.
Vollkommen korrekt. Vermeibdar durch persönliche aushändigung (Quittung!) des Schreibens oder klärung im Gespräch.

Insgesamt sieht das für mich nach einem typischen Missverständniss aus. Wie Arania sagte ist das mit dem klärenden Gespräch die sinnvollste Alternative. Der vorschlag von Muensterland1 sollte in jedem Falle als Unfug nicht beachtet werden.
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«Die Halunken in Berlin müssen weg, die können es nicht»
E. Stoiber, Aschermittwoch 2004 in Passau.
Man sieht also: Auch Politiker begreifen es manchmal doch!
Neulich auf dem Spielplatz: "Söder hier nicht so rum" - Tim, 10 Jahre, zu einem gleichaltrigen, der völligen Unfug erzählte.
Grobi ist offline  
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Alt 17.07.2006, 12:54   #6
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na na Grobi :evil:

Zitat:
Der vorschlag von Muensterland1 sollte in jedem Falle als Unfug nicht beachtet werden.
..... so was macht man nicht ;) ;) :pfeiff: :pfeiff: :hug:
Arco ist offline  
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Alt 17.07.2006, 13:58   #7
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Benutzerbild von Grobi
 
Registriert seit: 09.06.2006
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Schuldigung... aber sich darauf zu verlassen vor Gericht auch wirklich RECHT zu bekommen scheint mir doch ein wenig sehr... mutig. Man sollte nicht vergessen - Justizia ist blind ;)
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Alt 17.07.2006, 14:34   #8
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Hallo alle zusammen,

vielen Dank für die Hilfe, ich werd's schon so machen wie Ihr schreibt und erstmal einen freundlichen(?) Brief an die SB schreiben und so versuchen Ihre Fehleinschätzung ein wenig aufzuhellen. Die entsprechenden Bescheide werde ich in Kopie beilegen, das dürfte dann ja wohl genügen, oder? :motz:
Dann bin ich aber gespannt wie ein Flitzebogen, was dann danach kommt?
Auf eine Entschuldigung wegen des falschen Verdachtes werde ich wahrscheinlich vergebens warten. :party:

Mich hat des am WE dermaßen mitgenommen, das ich fast kein Auge zugedrückt hatte. :( War heute vormittag bei meiner Hausärztin und nun bin ich wegen Erschöpfungszuständen diese Woche krank geschrieben. Das hat das Amt nun davon. Muß mein Kurs eben eine Woche ohne mich stattfinden. Und das alles nur, weil eine gewisse SBin nicht richtig lesen kann, oder wieder mal die Akte verschlampt hat. Wär ja nicht das erste Mal, dass die Tant vom Amt was verlegt. :pfeiff:

Ich werd Euch auf dem laufenden Halten, wenn's von der Sach was neues zu berichten gibt.

LG Wernersen :hug: :hug: :daumen:
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Alles was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung, Rechtsberatung machen Anwälte, aber nicht ich.
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Alt 17.07.2006, 14:44   #9
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Ich glaube Grobi sooooo hat es Arco auch gar nicht gemeint :pfeiff:
Arania ist offline  
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Alt 17.07.2006, 15:39   #10
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Hallo noch mal,

also das Schreiben hab ich fertig, eine Frage hätte ich noch:
Kann ich der Tusnelda eine DA androhen oder so? Nur damit die sieht,
dass ich keiner bin, der sich von der Obrigkeit allzu leicht ins Bockshorn jagen läßt. :P

LG Wernersen :hug:
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Alt 17.07.2006, 15:55   #11
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Zitat:
Zitat von Wernersen
Hallo noch mal,

also das Schreiben hab ich fertig, eine Frage hätte ich noch:
Kann ich der Tusnelda eine DA androhen oder so? Nur damit die sieht,
dass ich keiner bin, der sich von der Obrigkeit allzu leicht ins Bockshorn jagen läßt. :P

LG Wernersen :hug:
... :lol: :lol: also diese Androhung würde ich der Tusnelda beim nächsten Male machen - nicht gleich alles Pulver verschießen :twisted: :twisted:
Arco ist offline  
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Alt 17.07.2006, 16:07   #12
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Hallo Arco,

kann sein, dass die Androhung der DA beim nächsten Schrieb besser ist.
Werde das also so tun. So habe ich grad geändert und den schönen Absatz wieder gelöscht, schade drum.
Hab Ihn mal hier einkopiert:
"Sollten Sie also bei Ihren Vorwürfen bleiben und mich wegen Sozialbetruges verklagen wollen, sehe ich mich leider gezwungen eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der BA in Nürnberg einzureichen. Des weiteren werde ich meinen Anwalt von Ihrem Schreiben in Kenntnis setzen und Ihm die Wahrung meiner Ansprüche übertragen. Ich scheue auch nicht den Gang vor das Sozialgericht und werde gegebenenfalls gegen Ihre Behörde Klage erheben." :twisted:

By the way, die Tante will meine Kontoauszüge für August u. September 2005 und den AV(Arbeitsvertrag) in Kopie haben. Den AV hat Sie schon vor ein paar Monaten mit meinem Neuantrag bekommen, aber die Kontoauszüge sind für Sie tabu, a, war ich damals nicht arbeitlos gemeldet und b, widerspricht es völlig dem Datenschutz und den genieße ich ja wohl auch, oder? :motz:

Liebe Grüße Wernersen :hug:
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Alt 17.07.2006, 17:05   #13
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Man muss auch immer im Hinterkopf behalten,dass unsere Bundesregierung wohl mal irgendwann so ne Vorgabe rausgehauen hat, wieviel Sozialbetrüger zu entlarven seien. Ging hier auch durchs Forum.

Naja und diese Zahlen müssen ja irgendwie nun erfüllt werden.
Habe da schon ähnliche Erfahrungen gemacht, dass die ihre eigene Schusseligkeit dem Hilfeempfänger in die Schuhe schieben wollen und das ganze dann als Krönung noch sanktionieren wollen...

Also was ich damit sagen will: viele Dinge sind ja Auslegungssache. Und von daher würde ich sehr genau darauf achten, was ich bei denen so für Einlassungen mache. Ich würde nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass die einem wohlgesonnen sind. Es könnte durchaus sein, dass die einem mit aller Macht irgendwie einen reinwürgen wollen, zB. um damit beim Chef Plus-Punkte für die Bevörderung zu sammeln oder wozu auch immer...

Ich habe mal von einer sozialamt-SB gehört, die da hinging, weil sie den Armen helfen wollte. Das ging aber nicht so ab, wie sie sich das vorgestellt hatte: Es gab Vorgaben für die SBs, und jeweils der der am meisten Geld an Antragsteller vergab musste am Monatsende zum Chef und erklären, warum er derjenige sei, der offensichtlich freizügiger sei als die anderen SBs. Langfristig liefe sowas dann wohl auf Kündigung hinaus. Also selber in der Reihe anstellen, die man vorher bearbeitet hat. Wer möchte das schon freiwillig...

Mein Fazit: Nicht die Menschen sind schuld, sondern das derzeitige gesellschaftliche Reichtums-Verteilungsmodell...
Eine einfache Grundsicherung würde da schon viel weiterhelfen. Man könnte den ganzen nichtsproduzierenden ALG2-Verwaltungs-/Kontroll-/Sanktionierungs-Beschäftigungs-Appara t dichtmachen und diese Leute gesellschaftlich sinnvoll einsetzen. Ich wette, diese wären dabei sogar glücklicher als jetzt...
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Der übliche Schwachsinn für die klagewütigen Juristen: Meine Posts stellen meine persönliche Meinung dar und erheben keinerlei Anspruch auf Richtigkeit. Sie stellen erst recht keine Rechtsberatung dar.
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Alt 17.07.2006, 17:06   #14
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In den ARGEn scheint nach wie vor absolutes Chaos zu herrschen, einen ähnliche Vorgang hat mein Mitbewohner z.Zt. auch.

Vorwurf "Überzahlung duch Nichtangabe von Arbeitseinkommen" ; statt in die Akte zu schauen, wo Veränderungsmitteilung, Arbeitsvertrag und Änderungsbescheid mit der Anrechnung normalerweise drin sein sollten. :motz:

Aber wie heißt es so schön, wer Ordnung hält, ist nur zu faul zu suchen - der Arbeitslose hat ja Zeit dazu und kann die Akte mit weiterem unnützen Papier füllen :dampf:
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Gruß
vagabund
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Die von mir gemachten Aussagen geben meine persönlichen Erfahrungen wieder bzw. stellen meine Meinung dar und keine Rechtsberatung.

"Hartz IV ist offener Strafvollzug. Es ist die Beraubung von Freiheitsrechten. Hartz IV quält die Menschen, zerstört ihre Kreativität" Goetz Werner
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Alt 17.07.2006, 17:09   #15
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Ich bin jedesmal auf Neues erstaunt was ein SB so in seinem PC über mich findet wenn ich mich da zu sehe seltenen Terminen einfinde, bis jetzt hat noch nie etwas 100% gestimmt
Arania ist offline  
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Alt 17.07.2006, 19:04   #16
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Benutzerbild von Bruno1st
 
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Zitat:
Zitat von Wernersen
"Sollten Sie also bei Ihren Vorwürfen bleiben und mich wegen Sozialbetruges verklagen wollen, sehe ich mich leider gezwungen eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der BA in Nürnberg einzureichen. Des weiteren werde ich meinen Anwalt von Ihrem Schreiben in Kenntnis setzen und Ihm die Wahrung meiner Ansprüche übertragen. Ich scheue auch nicht den Gang vor das Sozialgericht und werde gegebenenfalls gegen Ihre Behörde Klage erheben." :twisted:
Ich habe das mit Interesse gelesen. Dienstaufsichtsbeschwerdedrohung ist sio eine Sache, denn Dienstaufsichtsbeschwerde läuft unter 3F (Sie ist Fristlos und Formlos einzureichen und bleibt Folgenlos).
Ich würde da gleich eine Strafanzeige wegen versuchten Statistikbetruges :) oder ähnliches lostreten.
Außerdem würde ich eine Bewerbung an die Arge schreiben "Da durch diese Aktion belegt ist, daß die Mitarbeiter überfordert sind, bzw. ein großes Chaos zu herrschen scheint, bewerbe ich mich als Aufräumer in der Arge :) "
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viele grüße bruno (human being uLtd.)
Politik/Bürokratie : Wir machen alles, außer ehrlich!
über € 25.000 Schaden an ALG-II durch meine ARGE und über € 12.000 durch die FM - Großer showdown auf meiner Webseite - Typisch Politiker/Beamter... - ÜBERFÜHRT ! Mal sehen, wie es mit diesem eher christlichen Politiker und Beamten nun weitergeht * Bitte Webseite weitergeben - danke
* "Politik lügt, ARGE betrügt, Bürokratie mordet" * Die Würde des Menschen war unantastbar! vor HartzIV *
Bruno1st ist offline  
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Alt 17.07.2006, 19:22   #17
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Schade, das die Werbung von Zewa Wwisch und Weg nicht im Real Leben funzt, ich hätte rollenweise Zewa gekauft und in der ARGE gewischt :lol: :lol: :lol: :lol:

Off Topic
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Hartzer Linchen
Zitat:
Willst du den Wert des Geldes kennenlernen, geh und versuche dir welches zu borgen.Benjamin Franklin
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und können bei Bedarf käuflich erworben werden. PN reicht völlig
Linchen0307 ist offline  
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