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| Tags: grundsicherung |
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| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 30.06.2006
Beiträge: 57
| Guten Morgen. Da mir die ARGE das Geld gestrichen hat, will ich vorsichtshalber Grundsicherung beantragen. Da muss man ein Feld ausfüllen "Krankenkassenbeitrag monatlich". Jetzt frage ich mich, wie funktioniert die Sache mit den Beiträgen? Bekomme ich die vom Sozialamt und zahle sie dann an die AOK ein? :kinn: Liebe Grüße BiegeZiege |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.07.2006
Beiträge: 171
| verstehe den eintrag nicht so ganz. Aus welchem Grund hat die ARGE denn die Leistungen gestrichen - nur wenn es wegen fehlender Erwerbsfähigkeit ist, käme das Sozialamt ins Spiel. Ansonsten wäre ja die ARGE Träger der Grundsicherung. |
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| | #3 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.01.2006 Ort: Der wilde Süden
Beiträge: 1.606
| Zitat:
Zitat:
Du solltest dich eher Fragen warum dir die Arge die Hilfe gestrichen hat, im Sanktionsfall gibt es nämlich auch keine Sozialhilfe. Der richtige Weg wäre hier für mich - im Bezug auf die Arge - eine einstweilige Anordnung (EA) vom Sozialgericht zu erwirken. Je nachdem was der Grund der Sperrung ist. Gruß, Anselm | ||
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.06.2005 Ort: Hamburg
Beiträge: 1.269
| biegeziege. Hab ja Deinen anderen Thread gelesen. Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und da Du nicht solange auf die Bearbeitung warten kannst, EA beim Sozialgericht.
__________________ meine Beiträge basieren auf meinen persönlichen Erfahrungen und sind keine Rechtsberatung ---------- Es gibt kein "Besser" oder "Schlechter", nur Unterschiede. Diese müssen respektiert werden, egal ob es sich um die Hautfarbe, die Lebensweise oder eine Idee handelt. (Indianische Weisheit Kote Kotah, Chumash) |
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| | #5 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 30.06.2006
Beiträge: 57
| @Anselm: ARGE hat mir das Geld gestrichen, weil ich angeblich seit länger als 6 Monaten in einer stationären Einrichtung untergebracht sei. Richtig ist das nicht, aber da ich nicht wusste, wie ich den August überleben soll (und der Widerspruch wird ja bestimmt nicht vor Oktober bearbeitet), habe ich neben dem Widerspruch einen Antrag auf Grundsicherung beim Sozialamt gestellt (heute verschickt). @gelibeh: Darf ich noch mal dumm fragen, wie das mit der EA funktioniert? Welche Nachweise brauche ich, was muss ich tun? Ich bin gern informiert, bevor ich irgendwelche Einrichtungen aufsuche, mir wurde echt schon sooo viel Mist erzählt :cry: |
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| | #6 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Du kannst alle Unterlagen 2x kopieren und zum Sozialgericht gehen, die Mitarbeiter dort helfen, die EA zu formulieren. Rechtsberatung, so wie ein Anwalt das macht, machen sie nicht. Du kannst ja schon immer mal die allgemeine EA aus dem Downloadbereich für dich vorbereiten und dann im SG von einem Mitarbeiter noch einmal gegenlesen lassen. http://www.erwerbslosenforum.de/antrag/ea.doc Oder du gehst zu einem Anwalt mit Prozeßkostenhilfeschein + 10,-- DM + MWST. |
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