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| Tags: alg, entwurf |
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| | #1 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.979
| Hier der Entwurf der Veränderungsverordnung
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 20.06.2005 Ort: Sachsen Anhalt
Beiträge: 385
| die änderung mit den 0,20 euro kommt ja nun erst, was meinst du wie es aussieht mit einem widerspruch genau zu diesem thema zu einem bescheid aus januar, ich hab höhere kosten nachgewiesen, könnte der durch diese änderung erfolg haben ? |
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| | #3 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.979
| versuchen könnte man es. Mit § 44 SGB X Rücknahme eines nicht rechtsbegünstigten Verwaltungsaktes. Allerdings bezweifle ich, ob Gerichte dem folgen, da das Gesetz ja erst ab Oktober in Kraft treten soll.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 20.06.2005 Ort: Sachsen Anhalt
Beiträge: 385
| die änderung besagt doch aber auch dass die 0,06 cent unzureichend waren und man hat mir, trotz nachgewiesener höherer kosten nur die 0,06 angerechnet, aber im SGB II steht auch drin 0,06 Cent oder nachgewiesene höhere kosten, ich meine das müsste dann doch positiv für mich beschieden werden |
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