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Alt 11.08.2005, 09:32   #1
Redaktion
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.979
Standard ALG II Entwurf der Veränderungsverordnung

Hier der Entwurf der Veränderungsverordnung
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Martin

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Alt 11.08.2005, 09:41   #2
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Ort: Sachsen Anhalt
Beiträge: 385
Standard

die änderung mit den 0,20 euro kommt ja nun erst, was meinst du wie es aussieht mit einem widerspruch genau zu diesem thema zu einem bescheid aus januar, ich hab höhere kosten nachgewiesen, könnte der durch diese änderung erfolg haben ?
BoesesWeib ist offline  
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Alt 11.08.2005, 09:43   #3
Redaktion
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.979
Standard

versuchen könnte man es. Mit § 44 SGB X Rücknahme eines nicht rechtsbegünstigten Verwaltungsaktes. Allerdings bezweifle ich, ob Gerichte dem folgen, da das Gesetz ja erst ab Oktober in Kraft treten soll.
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Alt 11.08.2005, 09:45   #4
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 20.06.2005
Ort: Sachsen Anhalt
Beiträge: 385
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die änderung besagt doch aber auch dass die 0,06 cent unzureichend waren und man hat mir, trotz nachgewiesener höherer kosten nur die 0,06 angerechnet, aber im SGB II steht auch drin 0,06 Cent oder nachgewiesene höhere kosten, ich meine das müsste dann doch positiv für mich beschieden werden
BoesesWeib ist offline  
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