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| Tags: zuschussdarlehn |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 08.07.2006
Beiträge: 21
| Hallo Leute: habe hier im Forum bezüglich Rentenzahlung Beiträge geschrieben: http://www.elo-forum.org/forum/ftopic11614.htmI Ich besitze Immobilien-Fond-Anteile von Euro 20.000, die aber absolut nicht Wert sind. Das Amt hat das anerkannt, d.h. der SB sagte bei Beantragung, das das Alg2 als Zuschuß gezahlt wird, solange der Fond nichts Wert ist. In beiden Bewilligungsbescheiden (01.01. - 30.06.06 und 01.07. - 31.12.06) steht auch so alles geschrieben, das ich das Alg2 als Zuschuß bekomme. Ich hatte auch nie etwas bezüglich Darlehn unterschrieb. Jetzt meine Frage: Wenn ich das AlG2 als Darlehn bekommen hätte, welche Formulierungen hätten dann im Bescheid drin stehen müssen? |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 23.03.2006 Ort: an der Elbe
Beiträge: 658
| Stell die Bescheide doch mal hier ein, wenn Du kannst. So läßt sich schwer etwas dazu sagen. :mrgreen:
__________________ Die Dummheit drängt sich vor, um gesehen zu werden; die Klugheit steht zurück, um zu sehen. (Verf.unbekannt, Realitätsgehalt 100 %) - Keine Rechtsberatung, die ist Sache der Rechtsanwälte- |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 08.07.2006
Beiträge: 21
| Ich kann den Bescheid mal. aber öffentlich machen wollte ich den Bescheid nicht. Kann ich den Bescheid nicht dir oder jemanden anderen vom Forum per E-Mail zukommen lassen, aber so, das der Bescheid nicht öffentlich gemacht wird? |
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| | #4 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| Zitat:
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| | #5 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 08.07.2006
Beiträge: 21
| Und hier nun der Bescheid: |
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| | #6 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| Zitat:
Das war fehlt ist die Angabe für die Rentenversicherung wie wir ja schon in dem anderen Thread geschrieben haben. Der Textbaustein mit dem "Darlehn" steht bei allen drin und ist nur die Rückversicherung das wenn man hinterher feststellt das du z.B. Vermögen hat oder oder oder - die Leistungen dann eben auf "Darlehnsbasis" - also als Vorschuß bekommen hast und es evtl. zurückverlangt werden kann. Ein Bescheid der klipp und klar als Darlehn gezahlt wird ( oder Darlehnsanteile drin hat ) sieht wohl ganz anders aus .... | |
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