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| Tags: darlehen, kaution |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 18.09.2005 Ort: Garbsen
Beiträge: 24
| Noch etwas! ich habe mit der Arge ein Darlehenvertrag vereinbart für die Kaution nun habe ich davon schon ein Teil abgezahlt, bekommt die Arge trozdem die komplette Kaution wieder. denn ich habe mein Vermieter gebeten den Teil den ich abgezahlt habe nicht zurück zu überweisen. Der hat dieses abgelehnt, dann lauf ich doch wieder hinter dem Geld her und ich brauch das doch um mir Küchenmöbel zu besorgen. Meine Idee war es das ich den Betrag von der Miete abziehe und nur die Differenz an Miete überweise auch das lehnte er ab. Was soll ich denn jetzt tun, das Risiko eingehen und nicht die koplette Miete zahlen? Oder steht tatsächlich der Arge die komplette Kaution zu? sternchen |
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| | #2 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.01.2006 Ort: Der wilde Süden
Beiträge: 1.606
| Zitat:
Den Rest musst du mit der Arge klären - denke ich. Gruß, Anselm | |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 23.03.2006 Ort: an der Elbe
Beiträge: 658
| Genauso ist es. Es sei denn, Du kannst eine Freigabeerklärung der Arge vorlegen. Der Arge steht nur soviel von der Kaution zu, wie noch nicht abbezahlt ist. Der andere Teil geht auf Dich über. Aber das mußt Du selbst mit der Arge klären. Der Vermieter hält sich -zu Recht -an die Abtretungserklärung, solange die Arge ihm nichts anderes sagt.
__________________ Die Dummheit drängt sich vor, um gesehen zu werden; die Klugheit steht zurück, um zu sehen. (Verf.unbekannt, Realitätsgehalt 100 %) - Keine Rechtsberatung, die ist Sache der Rechtsanwälte- |
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| | #4 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Jetzt die Miete anteilig nicht zu zahlen wird zur Räumungsklage führen.. Gruß aus Ludwigsburg | |
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