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ALG II

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Alt 06.07.2006, 09:27   #1
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Registriert seit: 18.09.2005
Ort: Garbsen
Beiträge: 24
Standard Kaution als Darlehen

Noch etwas!

ich habe mit der Arge ein Darlehenvertrag vereinbart für die Kaution nun habe ich davon schon ein Teil abgezahlt, bekommt die Arge trozdem die komplette Kaution wieder. denn ich habe mein Vermieter gebeten den Teil den ich abgezahlt habe nicht zurück zu überweisen. Der hat dieses abgelehnt, dann lauf ich doch wieder hinter dem Geld her und ich brauch das doch um mir Küchenmöbel zu besorgen.

Meine Idee war es das ich den Betrag von der Miete abziehe und nur die Differenz an Miete überweise auch das lehnte er ab. Was soll ich denn jetzt tun, das Risiko eingehen und nicht die koplette Miete zahlen?

Oder steht tatsächlich der Arge die komplette Kaution zu?


sternchen
sternchen969 ist offline  
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Alt 06.07.2006, 09:50   #2
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Benutzerbild von Anselm Querolant
 
Registriert seit: 17.01.2006
Ort: Der wilde Süden
Beiträge: 1.606
Standard Re: Kaution als Darlehen

Zitat:
Zitat von sternchen969
Noch etwas!

ich habe mit der Arge ein Darlehenvertrag vereinbart für die Kaution nun habe ich davon schon ein Teil abgezahlt, bekommt die Arge trozdem die komplette Kaution wieder. denn ich habe mein Vermieter gebeten den Teil den ich abgezahlt habe nicht zurück zu überweisen. Der hat dieses abgelehnt, dann lauf ich doch wieder hinter dem Geld her und ich brauch das doch um mir Küchenmöbel zu besorgen.

Meine Idee war es das ich den Betrag von der Miete abziehe und nur die Differenz an Miete überweise auch das lehnte er ab. Was soll ich denn jetzt tun, das Risiko eingehen und nicht die koplette Miete zahlen?

Oder steht tatsächlich der Arge die komplette Kaution zu?


sternchen
Der Vermieter bekam die Kaution von der Arge und wird diese - sofern du zu dem Zeitpunkt noch ALGII beziehst - auch bei Auszug wieder an diese zurück überweisen.

Den Rest musst du mit der Arge klären - denke ich.

Gruß, Anselm
Anselm Querolant ist offline  
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Alt 06.07.2006, 09:58   #3
Erfahrener Benutzer
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Benutzerbild von Quirie
 
Registriert seit: 23.03.2006
Ort: an der Elbe
Beiträge: 658
Standard

Genauso ist es. Es sei denn, Du kannst eine Freigabeerklärung der Arge vorlegen.

Der Arge steht nur soviel von der Kaution zu, wie noch nicht abbezahlt ist. Der andere Teil geht auf Dich über.

Aber das mußt Du selbst mit der Arge klären. Der Vermieter hält sich -zu Recht -an die Abtretungserklärung, solange die Arge ihm nichts anderes sagt.
__________________
Die Dummheit drängt sich vor, um gesehen zu werden; die Klugheit steht zurück, um zu sehen.
(Verf.unbekannt, Realitätsgehalt 100 %)

- Keine Rechtsberatung, die ist Sache der Rechtsanwälte-
Quirie ist offline  
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Alt 06.07.2006, 11:20   #4
Ludwigsburg
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Quirie
Genauso ist es. Es sei denn, Du kannst eine Freigabeerklärung der Arge vorlegen.

Der Arge steht nur soviel von der Kaution zu, wie noch nicht abbezahlt ist. Der andere Teil geht auf Dich über.

Aber das mußt Du selbst mit der Arge klären. Der Vermieter hält sich -zu Recht -an die Abtretungserklärung, solange die Arge ihm nichts anderes sagt.
Sehe ich auch so... es war halt ein Fehler, die Kaution voll abzutreten und gleichzeitig einen Darlehensvertrag zu unterschreiben!

Jetzt die Miete anteilig nicht zu zahlen wird zur Räumungsklage führen..

Gruß aus Ludwigsburg
 
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