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ALG II

In eigener Sache Ferienjob mit Hartz-IV; in Forum: Information; entgegen dem bis vor kurzem verbreiteten Posting, dass es laut BMAS eine andere Regelung gibt, wonach es einmalige Einnahmen eine Sonderregelung gibt gilt folgendes Zitat: § 2 der VO regelt ...
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Alt 04.07.2006, 13:11   #1
Redaktion
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.979
Standard In eigener Sache Ferienjob mit Hartz-IV

entgegen dem bis vor kurzem verbreiteten Posting, dass es laut BMAS eine andere Regelung gibt, wonach es einmalige Einnahmen eine Sonderregelung gibt gilt folgendes


Zitat:
§ 2 der VO regelt Details zur Berechnung des Einkommens. Ausgangspunkt sind stets die anfallenden Bruttoeinnahmen (§ 2 Abs. 1 Alg II/Sozialgeld-VO). Bruttoeinnahmen fallen in dem Zeitpunkt an, in dem sie dem Hilfebedürftigen zugehen, so dass er darüber verfügen kann. Die Vorschrift unterscheidet zwischen laufenden und einmaligen Einnahmen. Laufende Einnahmen sind in dem Monat zu berücksichtigen, in dem sie anfallen. Das gilt auch für den Fall, dass sie nicht bereits zu Beginn des Kalendermonats zur Verfügung stehen, eine nachträgliche Berücksichtigung ist grundsätzlich nicht zulässig. Ggf. ist § 23 Abs. 4 anzuwenden und ein Darlehen zu gewähren. Der Anrechnungsvorgang wiederholt sich monatlich. Einmalig sind Einnahmen schon dann, wenn sie in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen.
Eine anderwertige Antwort hat es Seitens des BMAS nie gegeben. Die hier eingestellte angebliche Antwort entspricht nicht den uns vorliegenden Informationen. Diese Antwort liegt uns nunmehr vor und man hatte dort lediglich geschrieben, dass man die entsprechende Anfrage an das zuständige Fachreferat weitergeleitet wird. Somit wurde keine inhaltliche Aussage getroffen.
__________________
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Martin

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Alt 04.07.2006, 13:19   #2
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.02.2006
Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
Standard

:daumen: :daumen:

.... also in der Sache so wie hier die Mehrzahl sich gedacht hat.

Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe ist wie in diesem Beispiel ein Ferienjob eines Schülers erstmal grundsätzlich wie eine einmalige Einnahme zu behandeln .....

:kinn: :kinn: dann könnte diese doch auch auf mehrere Monate verteilt werden ? ? ? Muß noch mal in die Verordnungen reinsehen

bis dennnneeeeee
Arco ist offline  
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