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ALG II

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Alt 29.08.2008, 00:03   #26
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Registriert seit: 09.04.2008
Ort: Hamburg meine Perle
Beiträge: 65
Standard AW: unterhaltszahlungen eines algII beziehers

Zitat:
Zitat von bonum Beitrag anzeigen
hallo ich bin neu hier.
ist diese frage schon einmal gestellt worden:

kann (darf)(soll)(muss!!) ein algII bezieher zu unterhaltszahlungen herangezogen werden?.

es gibt zwar dieses (sehr schlechte urteil von eine gericht in stuttgart)
aber es ist doch im regelsatz KEIN unterhalt enthalten.

im übrigen müsste doch auch für einen algII bezieher der selbstbehalt von 720 € gelten.

hat jemand da schon erfahrung gemacht??
Mein Lebensgefährte wurde nach seiner Selbstständigkeit arbeitslos. Da er sofort in Hartz IV fiel und absolut keinen Unterhalt mehr zahlen konnte, hat er sich sofort bei dem Jugendamt gemeldet, um die Titulierung, die noch 6 Monate lief aufzulösen...aber Pustekuchen...die Kindesmutter meldete sich auf kein Schreiben, um die Titulierung zurückzugeben. Somit landete die Angelegenheit vor dem Familiengericht.Dort wurde mein Lebensgefährte verdonnert,bis zum Ende der Titulierung 150.- € monatlich zu zahlen. Somit hatte er nur noch 162.- zum hungern.Dabei hatte er die Titulierung nur gemacht,weil wir eine BG sind und die Arge sonst die Unterhaltszahlungen nicht anerkannt hätte.
Den Richter interessierte nicht, wovon mein LG leben sollte, oder ob er sich intensiv um Arbeit bemüht oder massenweise Bewerbungen schreibt. Auch wurde nicht nachgehakt, ob die Kindesmutter und der Lebensgefährte ausreichend Einkommen haben( beide berufstätig). Nach ca. 3 Monaten hat sich die Kindesmutter an das Jugendamt gewandt, und wollte zusätzlich zu den 150.-€, Unterhalt eintreiben lassen, hat aber vorsätzlich den Gerichtsbeschluss unter den Tisch fallen lassen. Dies ging natürlich nach hinten los, und jetzt hat mein LG vom Jugendamt schriftlich bestätigt, das er als ALG II Empfänger keine Unterhaltszahlungen zu leisten hat.( mit den 150.- mußte er nur die Titulierung bis zum Ende bedienen)
VORSICHT VOR TITULIERUNGEN, keine freiwillig unterschreiben,vorsicht mit dem Jugendamt, lieber, wenn überhaupt, sich einen Notar nehmen( Soll nicht teuer sein)
Gruß aus Hamburg, meine Perle
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Erstellt von For Type Datum
ErwerbslosenForum Deutschland This thread Refback 28.08.2008 22:47

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