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Alt 22.06.2006, 19:28   #1
Redaktion
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.979
Standard Kleine Anfrage Regelsatzkürzung bei stationären Aufenthalt

Kleine Anfrage Regelsatzkürzung bei stationären Aufenthalt
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Alt 22.06.2006, 19:40   #2
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von gelibeh
 
Registriert seit: 20.06.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.269
Standard

Gibt es da schon irgendwelche Urteile zu?
Ich weiß zumindestens von Urteilen, die bei einem nichtvorhandenen Bedarf, (keine Zahlung von Strom, Obdachlosigkeit) keine Kürzungen des Regelsatzes vorgenommen werden dürfen, da dort auf die Pauschalisierung verwiesen wurde.
__________________
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nur Unterschiede. Diese müssen respektiert werden, egal ob es sich um die Hautfarbe, die Lebensweise oder eine Idee handelt. (Indianische Weisheit Kote Kotah, Chumash)
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Alt 22.06.2006, 19:53   #3
Redaktion
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.979
Standard

mir ist leider noch kein Fall bekannt. Allerdings sehe ich schon Punkte, wo man dagegen angehen kann. Allerdings muss man entsprechende Mehrkosten gegenrechnen und diese gut begründet aufführen.
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