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| Tags: 58er, regelung |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 21.05.2006
Beiträge: 3
| wo bekomme ich einen Erklärungsvordruck auf Bezug von ALG2 zu erleichterten Bedingungen her? -§428 SGBIII, die sogenannte 58er Regelung. Die Arge Bonn verweigert mir dieses angeblich. Immer werde ich vertröstet, den bekommen sie zugeschickt, oder den haben wir nicht. Selbst einen formloser Antrag ist nicht angenommen worden. diese Regelung läuft 2007 aus. Kann mir da einer helfen? Vielleicht wäre das auch für Herrn Behrsing interessant, dieses publik zu machen, da die ARGE Bonn ja dafür bekannt ist. Auf der Website der AG ist der Erklärungsvordruck nicht downloadbar! Grüße, Charly |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| tscha ich kann da mich nur meinen Vorschreibern anschließen. Ich meine z.B. diesen: http://www.elo-forum.org/forum/viewt...r=asc&lighter= Also schicke denen per Einschreiben mit Rückschein einen schönen selbstgebastelten Antrag und setze denen eine Frist mit dem Hinweis deiner zurückliegenden persönlichen Erfahrungen. Sende diesen Antrag an die Leitung (persönlich) der Arge und ich würde da auch mal die Namen derjenigen hineinschreiben die dich bisher so hervorragend beraten haben .... |
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| | #3 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Bitte was bedeutet die 58er Regelung, ab wann muß sie beantragt werden.Welche Konsequenzen sind dann anzunehmen? Das ist mir ganz neu...könnte mir da weiter geholfen werden? Dank im Voraus..Gruß lanny | |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.09.2006
Beiträge: 472
| Hallo. Die Sonderregelungen für ältere Arbeitslose im Sozialgesetzbuch wurden bis 2007 verlängert. Um in den Genuss dieser Regelung zu kommen, genügt die Vorsprache bei der Agentur oder der Arbeitsgemeinschaft. Wer erst nach seinem 58. Geburtstag arbeitslos wird, kann sofort von dem Privileg Gebrauch machen. Wer während seiner Arbeitslosigkeit 58 wird, der erhält per Post einen Erklärungsbogen. Diese Erklärung kann auch innerhalb von drei Monaten widerrufen werden. Diejenigen, die diese Regelung in Anspruch nehmen, können bis zu 17 Wochen im Jahr „vom Wohnort abwesend“ sein, im Gegensatz zu „normalen’“ Arbeitslosen, die zumindest in den ersten Monaten der Arbeitslosigkeit nur drei Wochen Urlaub machen dürfen. http://www.arbeitsagentur.de/nn_2798...-jaehrige.html
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect. |
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| | #5 |
| Gast
Beiträge: n/a
| lopo Dank für die schnelle Antwort!:icon_klarsch: |
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