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ALG II

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Alt 14.06.2006, 12:02   #1
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.06.2006
Beiträge: 3
Standard Einstweilige Anordnung, Gutscheine, Diabetiker

Hallo,
Nach langen hin und her habe ich nun beim Sozialgericht eine einstweilige anordnung zur bearbeitung und auszahlung meines alg2 geld erwirkt.
Anhörungsfax bzw. aufforderung zur stellungnahme liegt bei der arge schon vor.
nun meine Frage :
wie geht es jetzt weiter?
welche Fristen muß die Arge einhalten?
was, wenn weiterhin mein Verlängerungsantrag nicht bearbeitet wird?

Mir wurden Lebensmittelscheine angeboten, aber als Diabetiker kann ich damit nichts anfangen.Medikamente kann ich mir nicht mehr kaufen.
( Insulin, Teststreifen, Tabletten etc. )

Hoffe auf ein paar Ratschläge!
Danke
Eddy
eddy ist offline  
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Alt 14.06.2006, 13:33   #2
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 19.04.2006
Beiträge: 597
Standard

An sich sollte die ARGE nun zeitnah (innerhalb weniger Tage) reagieren. Sollte sich die ARGE nicht zeitnah an die einstweilige Anordnung halten, musst du das anordnende Gericht erneut bemühen, um die erlassene Anordnung durchzusetzen.
__________________
Dies ist meine private Meinung konform Artikel 5 GG.
Andi_ ist offline  
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Alt 14.06.2006, 13:34   #3
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.02.2006
Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
Standard

hi eddy,

da kannst du nur hoffen das die Arge so schnell wie möglich auf die Aufforderung zur Stellungnahme reagiert damit das SG die EV erlassen kann oder eben nicht ....

Ob es da was nützt Druck zu machen auf der Arge glaube ich nicht.

Inwieweit mit welchen Fristen die diese Stellungnahme bearbeiten müssen weiß ich nicht, aber ich nehme sogar an das das Gericht hier eine Zeit gesetzt hat.

Evtl. wissen da andere hier im Forum mehr ....
Arco ist offline  
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Alt 17.06.2006, 07:46   #4
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.06.2006
Beiträge: 3
Standard

Einstweilige Anordnung,Diabetes
Hallo,
Meinen Antrag wurde stattgegeben!
Arge muß bis zum 19.06 überwiesen haben,sonst Gerichtsvollzieher!
eddy ist offline  
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Alt 17.06.2006, 11:58   #5
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.02.2006
Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
Standard

Zitat:
Zitat von eddy
Einstweilige Anordnung,Diabetes
Hallo,
Meinen Antrag wurde stattgegeben!
Arge muß bis zum 19.06 überwiesen haben,sonst Gerichtsvollzieher!
dann hast du deine Frage "nicht" vollkommen gestellt ..... wir sind keine Hellseher .... den Termin hast du nicht genannt ... sondern nur das die Arge zu einer Stellungnahme aufgefordert ist und du wissen wolltest ob es da eine Frist gibt in der díe Stellungnahme abgeben müssen.

Also mal auf deine Antworten auch die richtigen Fragen stellen - gelll ;) ;) :mrgreen:
Arco ist offline  
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