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ALG II

Jobcenter will Krankenkassenbeiträge nicht nachzahlen!; in Forum: Information; Moin! Nach einem einjährigen Rechtsstreit weigert das Jobcenter Tübingen sich, mir nachträglich die Krankenkassenbeiträge zu erstatten, die ich während des Rechtsstreites selbst zahlen musste. Ist dies rechtens? Danke!...
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Alt 12.06.2006, 22:29   #1
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Registriert seit: 28.04.2006
Beiträge: 39
Standard Jobcenter will Krankenkassenbeiträge nicht nachzahlen!

Moin!
Nach einem einjährigen Rechtsstreit weigert das Jobcenter Tübingen sich, mir nachträglich die Krankenkassenbeiträge zu erstatten, die ich während des Rechtsstreites selbst zahlen musste. Ist dies rechtens?


Danke!
Skarven ist offline  
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Alt 12.06.2006, 22:33   #2
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.02.2006
Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
Standard Re: Jobcenter will Krankenkassenbeiträge nicht nachzahlen!

Zitat:
Zitat von Skarven
Moin!
Nach einem einjährigen Rechtsstreit weigert das Jobcenter Tübingen sich, mir nachträglich die Krankenkassenbeiträge zu erstatten, die ich während des Rechtsstreites selbst zahlen musste. Ist dies rechtens?

Danke!


tscha wenn wir jetzt wüßten um was es in dem Verfahren gegangen ist und wer obsiegte, dann wäre hier evtl. eine Antwort möglich ...
Arco ist offline  
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Alt 12.06.2006, 23:37   #3
Erfahrener Benutzer
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Registriert seit: 19.04.2006
Beiträge: 597
Standard Re: Jobcenter will Krankenkassenbeiträge nicht nachzahlen!

Zitat:
Zitat von Skarven
Moin!
Nach einem einjährigen Rechtsstreit weigert das Jobcenter Tübingen sich, mir nachträglich die Krankenkassenbeiträge zu erstatten, die ich während des Rechtsstreites selbst zahlen musste. Ist dies rechtens?
Im Prinzip nein, aber was kümmerts dich? Sofern es Zahlungen sind für die gegen Dich ein Titel besteht, kannst du diese als Hartz IV Opfer nicht zahlen. Hätte dich die ARGE versichern müssen, hat sie die Lasten übernommen. Hauptsache Du bist jetzt versichert, oder ? :kinn:
__________________
Dies ist meine private Meinung konform Artikel 5 GG.
Andi_ ist offline  
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Alt 13.06.2006, 01:23   #4
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Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.572
Standard

Vielleicht möchte er einfach sein Recht bekommen und keine Schulden haben
Arania ist offline  
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Alt 13.06.2006, 05:07   #5
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 06.06.2006
Ort: Würzburg
Beiträge: 44
Standard

Zitat:
Zitat von Arania
Vielleicht möchte er einfach sein Recht bekommen und keine Schulden haben
jep recht bekommen
und nicht UNVERSCHULDET schuldner sein!!!
__________________
wir führen sie ein:
zwangsarbeit

hartz IV:
wer nicht für einen euro arbeitet,
wird um seine existenz gebracht.
[img][350:250]http://www.arbeiterfotografie.com/sozialraub/bild-hartz-versicherungsbetrug.jpg[/img]
old dad ist offline  
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Alt 13.06.2006, 22:16   #6
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 19.04.2006
Beiträge: 597
Standard

Zitat:
Zitat von old dad
Zitat:
Zitat von Arania
Vielleicht möchte er einfach sein Recht bekommen und keine Schulden haben
jep recht bekommen
und nicht UNVERSCHULDET schuldner sein!!!
In dem Fall sollte er mehr Details nennen. Es ist ein sehr komplexes Gebiet mit den KK Beiträgen. Soweit in dem Urteil zum Beispiel steht, daß ihm auch die aussergerichtlichen Auslagen von der ARGE zu erstatten sind, dann wären die KK Beiträge wohl solche Auslagen, die ihm durch den Rechtsstreit entstanden sind.
__________________
Dies ist meine private Meinung konform Artikel 5 GG.
Andi_ ist offline  
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Alt 14.06.2006, 13:56   #7
Erfahrener Benutzer
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Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.572
Standard

^Deswegen die Nachfrage nach mehr Details
Arania ist offline  
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