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ALG II

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Alt 04.06.2006, 17:36   #1
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Beiträge: 110
Standard Strafanzeige gegen ARGE



Hallo, ich glaube, wir haben in Deutschland etwas ganz einmaliges:

Die Leistungen des ALG werden doch gekürzt, wenn der Arbeitslose seinen Pflichten (angeblich!) nicht nachgekommen ist. Und genau das ist der Punkt:

Die Schuld ist noch garnicht erwiesen und es ist doch so, daß jemand solange als unschuldig gilt, solange diese Schuld nicht von einem Gericht festgestellt wurde und man deswegen nicht verurteilt worden ist.

(einmal abgesehen von „Prozeßbetrug“ und anderen Schweinereinen der so ehrwürdigen Richter)

Wenn also jemand Leistungen gekürzt bekommt, ohne daß dessen Schuld gerichtlich festgestellt wurde, ist das nicht Betrug ???

Wer kennt sich im Strafgesetzbuch aus ?

Wo sind die ganzen arbeitslosen Rechtsanwälte ???


Vorallem:

Was ist, wenn sich nach einem Gerichtsverfahren herausstellt, daß die Kürzung unrechtmäßig war ? Dann hat doch das AA / ARGE dem Arbeitslosen Monate oder gar Jahre dieses Geld vorenthalten .... sprich: Betrogen !
Vera....ter ist offline  
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Alt 04.06.2006, 18:33   #2
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Registriert seit: 11.02.2006
Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
Standard

... da halte ich mich raus .....

die machen doch eh was sie wollen :| :|
Arco ist offline  
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Alt 04.06.2006, 18:39   #3
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Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.572
Standard

Nachdem die Beweisumkehr jetzt schon quasi eingeührt wird bei den eheähnlichen Gemeinschaften, sehe ich da wirklich ein großes Problem
Arania ist offline  
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Alt 05.06.2006, 02:14   #4
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Forumnutzer
 
Benutzerbild von Peter Ritsche
 
Registriert seit: 21.06.2005
Ort: Rheda-Wiedenbrück
Beiträge: 121
Standard

dieses Thema Interessiert mich auch sehr stark, da muss es doch so etwas wie Nötigung oder ähnliches geben, damit man den Sachbearbeitern mal auf die Finger klopfen kann !?

GrußPeter
Peter Ritsche ist offline  
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