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ALG II

Eingliederungsvereinbarung; in Forum: Information; Moin zusammen! Mal eine Frage: Sind zwei Eingliederungsvereinbarungen gleichzeitig eigentlich rechtens?? Gruß Lotteliese...
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Alt 28.05.2006, 22:00   #1
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Standard Eingliederungsvereinbarung

Moin zusammen!

Mal eine Frage:

Sind zwei Eingliederungsvereinbarungen gleichzeitig eigentlich rechtens??

Gruß
Lotteliese
lotteliese ist offline  
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Alt 28.05.2006, 22:59   #2
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... ohne weitere Infos würde ich mal sagen ja ! ! :shock: :shock:

ja aber aus vertragrechtlichen Gründen - da eine EGV ein rechtsgültiger Vertrag (BGB) zwischen z.B. 2 Personen ist und Verträge könnte man soviel abschließen wie man will ...... :pfeiff: :pfeiff:


Ansonsten würde ich sagen "schwachsinn" - besonders wenn diese Personen identisch sind ..... allerdings wenn da auf Seiten des Amtes verschiedene Personen (SB/FM/PAPnasen) sind, ist es allerdings seltsam das der/die Alg2-empfänger 2 x unterschreibt ......

Oder laß mal mehr Info rüberwachsen :kinn:
Arco ist offline  
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Alt 28.05.2006, 23:03   #3
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Ohne groß nachzulesen würde ich mal sagen : NEIN.
Eine EGV ist ein Vertrag, der min. 6 Monate gültig ist.
Dann müßte erst eine EGV gekündigt werden oder abgelaufen sein, bevor eine neue abgeschlossen wird. Es sei denn, es ist ein Zusatz zur bestehenden EGV.
__________________
Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen
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keinerlei Rechtsberatung dar. Sollte ein h fehlen, liege ich am Notebook und da funzt es nicht. http://www.teudt.de/rolligrafik513.jpg
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kalle ist offline  
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Alt 28.05.2006, 23:08   #4
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hi hi hi kalle - ;)

du hast natürlich insoweit RECHT ! ! !

.......... aber bei den Argen liegt doch so viel im Argen, da geht auch manchmal was doppelt :twisted: :twisted:

achsoooo, du darfst doch privatvertragsrechtlich (das meinte ich mit ja) soviel Verträge abschließen wie du willst :lol: :lol:

besonders seltsam wäre es wenn da in diesen EGV`s komplett Verschiedenes drinstehen würde ;) ;) arge Argen :pfeiff:

... deshalb auch meine Frage mehr INFO`s
Arco ist offline  
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Alt 28.05.2006, 23:23   #5
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Ich frage mich eher was praktisches? Nämlich wie soll man zwei erfüllen? Gleichzeitig?
Arania ist offline  
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Alt 29.05.2006, 08:25   #6
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Registriert seit: 05.07.2005
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Beiträge: 1.562
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Das sollte sicherlich gehen. In einer BG sind min. 2 Personen. Und mit jeder kann eine EGV abgeschlossen werden. Natürlich sind die unterschiedlichen Ding wie Profiling , usw zu beachten. Aber ansonsten; Ja ist möglich.
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Alt 29.05.2006, 08:39   #7
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Zitat:
Das sollte sicherlich gehen. In einer BG sind min. 2 Personen
Mhhh - ich bin keine 2 Personen und trotzdem eine BG :D

Dass mit 2 verschiedenen Personen innerhalb einer BG auch 2 EGV abgeschlossen werden, ist ja wohl Standard, daher gehe ich mal davon aus, dass die Frage darauf abzielte, ob 2 EGV mit einer Person innerhalb der BG möglich sind. Und da würde ich mal vermuten, dass das eigentlich nicht ohne weiteres möglich ist, da es ja dann 2 Verträge wären, die den gleichen Vertragsgegenstand regeln. Oder?
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Ich wünscht´, ich könnt´mir so viele Lebensmittel leisten, um so viel fressen zu können, wie ich kotzen möchte!

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Alt 29.05.2006, 08:42   #8
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Gut, in dem Falle der Frage bin ich von 2 Personen ausgegangen.
Die andere Frage hatten wir ja ganz oben schon.
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Alt 29.05.2006, 08:47   #9
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Okay - einigen wir uns doch darauf, die Frage zwecks Präzisierung an den Fragesteller zurückzugeben - er kann ja dagegen Widerspruch einlegen :mrgreen:
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Alt 29.05.2006, 10:38   #10
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Zitat:
Zitat von pixelfool
Okay - einigen wir uns doch darauf, die Frage zwecks Präzisierung an den Fragesteller zurückzugeben - er kann ja dagegen Widerspruch einlegen :mrgreen:
ja alles im grünen Bereich :daumen:

..... aber jetzt wäre es doch mal sehr interessant was lotteliese dazu geführt hat diese Frage zu stellen :pfeiff: :pfeiff:

also Bremerin - INFO bitte ;) ;)

Achso Lotteliese, deine GEO`s sind klasse - lese immer noch :daumen:
Arco ist offline  
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Alt 29.05.2006, 12:19   #11
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Moin Zusammen!!

Bin gerade zurück von der BAGIS!
Habe einen neuen EGV bekommen!

Also zur aufklärung:
wenn man zwischendurch ein neuen EGV bekommt, obwohl der alte noch nicht ausgelaufen ist, gilt der neue EGV. Die Bewerbungsunterlagen bis dahin kann man dann wegschmeißen!!

Gruß
Lotteliese

PS Arco: Schön zu hören, noch viel Spaß beim lesen :daumen:
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Alt 29.05.2006, 12:30   #12
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Zitat:
Zitat von lotteliese
Moin Zusammen!!

Bin gerade zurück von der BAGIS!
Habe einen neuen EGV bekommen!

Also zur aufklärung:
wenn man zwischendurch ein neuen EGV bekommt, obwohl der alte noch nicht ausgelaufen ist, gilt der neue EGV. Die Bewerbungsunterlagen bis dahin kann man dann wegschmeißen!!

Gruß
Lotteliese

PS Arco: Schön zu hören, noch viel Spaß beim lesen :daumen:


:mrgreen: :mrgreen: das hättest du ja so auch fragen können :lol: :lol:

............ dann hätten wir uns nicht so tiefgreifende Stirnfalten machen müssen ;) ;)

:hug:
Arco ist offline  
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Alt 29.05.2006, 12:36   #13
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schuldigung :oops: :oops: :oops: :oops: :mrgreen:
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Alt 29.05.2006, 12:52   #14
Barney
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Auf der Website der arbeitsagentur.de finden wir die Definition der BG:

Zitat:
Eine Bedarfsgemeinschaft besteht mindestens aus einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, ...
Na bitte, geht doch! Also können EingV während ihrer Laufzeit geändert werden, wenn sie den Bedingungen nicht mehr entsprechen. Wir hatten hier im Forum schon öfter die Anfrage von User, ob dies denn überhaupt möglich sei.

Allerdings sollte das auch möglich sein, wenn der Arbeitssuchende dies wünscht. Ich vermute mal, in deinem Fall fand das auf Betreiben der Arge statt.

Was war denn der Anlaß?
 
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