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| | #1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.10.2005
Beiträge: 129
| Moin zusammen! Mal eine Frage: Sind zwei Eingliederungsvereinbarungen gleichzeitig eigentlich rechtens?? Gruß Lotteliese |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| ... ohne weitere Infos würde ich mal sagen ja ! ! :shock: :shock: ja aber aus vertragrechtlichen Gründen - da eine EGV ein rechtsgültiger Vertrag (BGB) zwischen z.B. 2 Personen ist und Verträge könnte man soviel abschließen wie man will ...... :pfeiff: :pfeiff: Ansonsten würde ich sagen "schwachsinn" - besonders wenn diese Personen identisch sind ..... allerdings wenn da auf Seiten des Amtes verschiedene Personen (SB/FM/PAPnasen) sind, ist es allerdings seltsam das der/die Alg2-empfänger 2 x unterschreibt ...... Oder laß mal mehr Info rüberwachsen :kinn: |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.07.2005 Ort: Selmsdorf
Beiträge: 1.562
| Ohne groß nachzulesen würde ich mal sagen : NEIN. Eine EGV ist ein Vertrag, der min. 6 Monate gültig ist. Dann müßte erst eine EGV gekündigt werden oder abgelaufen sein, bevor eine neue abgeschlossen wird. Es sei denn, es ist ein Zusatz zur bestehenden EGV.
__________________ Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. Sollte ein h fehlen, liege ich am Notebook und da funzt es nicht. http://www.teudt.de/rolligrafik513.jpg Mit Dank an Pixelfool |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| hi hi hi kalle - ;) du hast natürlich insoweit RECHT ! ! ! .......... aber bei den Argen liegt doch so viel im Argen, da geht auch manchmal was doppelt :twisted: :twisted: achsoooo, du darfst doch privatvertragsrechtlich (das meinte ich mit ja) soviel Verträge abschließen wie du willst :lol: :lol: besonders seltsam wäre es wenn da in diesen EGV`s komplett Verschiedenes drinstehen würde ;) ;) arge Argen :pfeiff: ... deshalb auch meine Frage mehr INFO`s |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.572
| Ich frage mich eher was praktisches? Nämlich wie soll man zwei erfüllen? Gleichzeitig? |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.07.2005 Ort: Selmsdorf
Beiträge: 1.562
| Das sollte sicherlich gehen. In einer BG sind min. 2 Personen. Und mit jeder kann eine EGV abgeschlossen werden. Natürlich sind die unterschiedlichen Ding wie Profiling , usw zu beachten. Aber ansonsten; Ja ist möglich.
__________________ Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. Sollte ein h fehlen, liege ich am Notebook und da funzt es nicht. http://www.teudt.de/rolligrafik513.jpg Mit Dank an Pixelfool |
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| | #7 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.04.2006 Ort: Landkreis Limburg-Weilburg
Beiträge: 428
| Zitat:
Dass mit 2 verschiedenen Personen innerhalb einer BG auch 2 EGV abgeschlossen werden, ist ja wohl Standard, daher gehe ich mal davon aus, dass die Frage darauf abzielte, ob 2 EGV mit einer Person innerhalb der BG möglich sind. Und da würde ich mal vermuten, dass das eigentlich nicht ohne weiteres möglich ist, da es ja dann 2 Verträge wären, die den gleichen Vertragsgegenstand regeln. Oder?
__________________ In zeitgemäßer Abwandlung: Ich wünscht´, ich könnt´mir so viele Lebensmittel leisten, um so viel fressen zu können, wie ich kotzen möchte! Meine Beiträge in diesem Forum stellen meine persönliche Meinung dar - keine Rechtsberatung! | |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.07.2005 Ort: Selmsdorf
Beiträge: 1.562
| Gut, in dem Falle der Frage bin ich von 2 Personen ausgegangen. Die andere Frage hatten wir ja ganz oben schon.
__________________ Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. Sollte ein h fehlen, liege ich am Notebook und da funzt es nicht. http://www.teudt.de/rolligrafik513.jpg Mit Dank an Pixelfool |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.04.2006 Ort: Landkreis Limburg-Weilburg
Beiträge: 428
| Okay - einigen wir uns doch darauf, die Frage zwecks Präzisierung an den Fragesteller zurückzugeben - er kann ja dagegen Widerspruch einlegen :mrgreen:
__________________ In zeitgemäßer Abwandlung: Ich wünscht´, ich könnt´mir so viele Lebensmittel leisten, um so viel fressen zu können, wie ich kotzen möchte! Meine Beiträge in diesem Forum stellen meine persönliche Meinung dar - keine Rechtsberatung! |
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| | #10 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| Zitat:
..... aber jetzt wäre es doch mal sehr interessant was lotteliese dazu geführt hat diese Frage zu stellen :pfeiff: :pfeiff: also Bremerin - INFO bitte ;) ;) Achso Lotteliese, deine GEO`s sind klasse - lese immer noch :daumen: | |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.10.2005
Beiträge: 129
| Moin Zusammen!! Bin gerade zurück von der BAGIS! Habe einen neuen EGV bekommen! Also zur aufklärung: wenn man zwischendurch ein neuen EGV bekommt, obwohl der alte noch nicht ausgelaufen ist, gilt der neue EGV. Die Bewerbungsunterlagen bis dahin kann man dann wegschmeißen!! Gruß Lotteliese PS Arco: Schön zu hören, noch viel Spaß beim lesen :daumen: |
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| | #12 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| Zitat:
:mrgreen: :mrgreen: das hättest du ja so auch fragen können :lol: :lol: ............ dann hätten wir uns nicht so tiefgreifende Stirnfalten machen müssen ;) ;) :hug: | |
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.10.2005
Beiträge: 129
| schuldigung :oops: :oops: :oops: :oops: :mrgreen: |
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| | #14 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Auf der Website der arbeitsagentur.de finden wir die Definition der BG: Zitat:
Allerdings sollte das auch möglich sein, wenn der Arbeitssuchende dies wünscht. Ich vermute mal, in deinem Fall fand das auf Betreiben der Arge statt. Was war denn der Anlaß? | |
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