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ALG II

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Alt 24.05.2006, 13:43   #1
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Registriert seit: 23.03.2006
Beiträge: 31
Standard Prozesskostenhilfe

Mal wieder Ärger,diesmal aber nicht mit der Arge sondern mit einer Richterin.
Ich habe wegen meiner Scheidung einen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt.
Dieser wurde abgeleht weil die Richterin der Meinung war, von dem was da am Monatsende übrig bleibt könnte Niemand leben, ich müßte Nebeneinkünfte haben.Notafallls will sie eine Eidesstattliche Erklärung.
Ich habe sie daraufhin schriftlich gefragt ob sie die Regelsätze von Hartz4 und die Bemessungsgrundlagen kenne und was sie denn meint welche Reichtümer man da anhäufen kann.
Jetz hat mein Anwalt mir eine Rechnung über das Verfahren inklusive Gerichtskosten geschickt.
Sagt mal wie kann ich mich gegen soviel Dummheit wehren?
Bine ist offline  
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Alt 24.05.2006, 14:07   #2
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Registriert seit: 10.04.2006
Beiträge: 75
Standard

Die übliche Tageszeitung der Richterin scheint ja auch bloß die BILD zu sein :evil: . Ansich ist es eine unverschähmtheit dir indirekt Schwarzarbeit oder sonstwas zu unterstellen nur weil sie meint das was dir abzüglich der Rechnungen bleibt sei zu wenig zum Leben. Tja da hat sie auch irgendwo recht mit (zu wenig zum Leben) , aber wir ALG2 Bezieher sind eben Überlebebnskünstler. Ich musste auch schon teilweise nen ganzen Monat mit 40€ auskommen. Naja Nudeln beim Discounter heißt es dann eben.
Azze ist offline  
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Alt 24.05.2006, 17:54   #3
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Ort: Berlin vorher nahe DD
Beiträge: 96
Standard Mein Rechtsanwalt zu dem Thema

Hallo Bine,

ich habe des gleiche Problem wie Du! Aber mein Rechtsanwalt hat jetzt Beschwerde beim Gericht eingereicht und mal sehen was rausgekommt. Die Beantwortungsfrist seitens des Gerichtes wurde ggü. dem RA nicht eingehalten - nun liegt nochmals eine Mahnung vor. Mal sehen, wann des AG Berlin Tempelhof - Kreuzberg den ***** hochbekommt.

Tschüß hummellinge
hummellinge ist offline  
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Alt 24.05.2006, 18:26   #4
Barney
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Beiträge: n/a
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Hummelinge! Sagt man denn solche Worte? :evil: Ts, ts, ts.

Ohne Geld ist alles Schiete. Mir ist es auch passiert, dass ein Rechtsanwalt mir erklärt hat, ohne einen Vorschuß rührt er keinen Finger. Da es in einer Kleinstadt war, in der die Anwälte, und schon gar nicht die Sozialanwälte dichtgesät waren, mußte ich in den sauren Apfel beißen und eine Anzahlung leisten.

Sicher, ich hätte mich bei der Anwaltskammer beschweren können, aber hätte ich dann einen Anwalt gehabt?

Dann hat das SG die Prozeßkostenhilfe wegen Aussichtslosigkeit des Falles (eigene Kündigung wegen Mobbing) abgelehnt. Der Anwalt hat mir geraten, in Widerspruch zu gehen. Das LSG hat dann die PKH bewilligt und gleichzeitig dem SG mitgeteilt, wie sie den Fall sehen.

Ich habe den Prozeß gewonnen und der Anwalt hat den Vorschuß zurückgezahlt.

Im Falle einer Scheidung hast du doch einen Anwalt. Ich würde erst mal das Gespräch mit ihm suchen und die Situation noch einmal darlegen. Der wird doch nicht gleich das Mandat niederlegen. Na und eine Eidesstattliche Erklärung tut auch nicht weh.
 
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Alt 24.05.2006, 19:14   #5
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Registriert seit: 08.12.2005
Ort: Berlin vorher nahe DD
Beiträge: 96
Standard @Barney

Hummelinge! Sagt man denn solche Worte? Ts, ts, ts.

Entschuldige Barney, hab die notorische Nachentschuldigung vergessen.

Ohne Geld ist alles Schiete. Mir ist es auch passiert, dass ein Rechtsanwalt mir erklärt hat, ohne einen Vorschuß rührt er keinen Finger. Da es in einer Kleinstadt war, in der die Anwälte, und schon gar nicht die Sozialanwälte dichtgesät waren, mußte ich in den sauren Apfel beißen und eine Anzahlung leisten.

Ich glaube hab mich bissel verkehrt ausgedrückt. Mein Anwalt arbeitet trotz der noch nicht bewilligten PKH an meiner Scheidung. Ich habe den gleichen, den ich schon in meiner alten Heimat hatte.

Also nochmal mein Anwalt arbeitet und hat sich in meinem Namen beim AG beschwert. Auf eine telefonische Anfrage was nach der Ablehnung passieren solle - du kennst ja meine Situation - meinte er, es sei ihm in letzter Zeit häufig vorgekommen, das beim ersten Antrag die PKH abgelehnt wird und nach einer Beschwerde diese bewilligt wird. Das wollte ich damit ausdrücken.

Mein Anwalt legt sein Mandat nicht nieder, also hat er gesagt - hat ja vom Prinzip her nicht viel Arbeit in der Sache mit mir.

Tschüß Hummellinge
hummellinge ist offline  
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Alt 24.05.2006, 20:41   #6
Barney
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Beiträge: n/a
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Hummelchen, ich meinte doch auch Bine. :mrgreen:
 
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Alt 25.05.2006, 11:22   #7
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Registriert seit: 23.03.2006
Beiträge: 31
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Der Anwalt hat trotzdem weitergemacht, mir aber jetzt nach erfolgter Scheidung eine saftige Rechnung präsentiert.Neben seine (ich weiß nicht wann und wofür)entstandenen Kosten,will er jetzt von mir auch noch die Gerichtskosten haben.Mein Ex hat mehr Geld als ich, bei dem wurde aber die Prozeßkostenhilfe bewillígt.Ich muß sogar noch 47,80 € Versorgungsausgleich an ihn abgeben,obwohl er schon seit Jahren nichts für seinen Sohn zahlt und ich ihm auch noch seine Wohnung einrichten mußte.Der Prozeß lief über 2,5 Jahre, anfangs hatte ich noch Arbeit.Danach sah es dann schlecht aus.
Bine ist offline  
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Alt 25.05.2006, 15:19   #8
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Beiträge: 34
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beim Thema Prozeßkostenhilfe sollte man sich ein Urteil des Bundesverfassungsgericht ganz gemütlich mal reinziehen:

1 BvR 391/01

einfach googlen, vielleicht hilft`s dem ein oder anderen ...
Troco ist offline  
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Alt 26.05.2006, 10:07   #9
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Registriert seit: 23.03.2006
Beiträge: 31
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Habe eben mit der Richterin gesprochen.Die war ganz erstaunt, den angeblich hätte sie schon letzte Woche meinem Anwalt mitgeteit ,dass sie nach erneuter Prüfunng nun doch Prozeßkostenhilfe erstatten will.Mein Anwalt wüßte dies auch.Offensichtlich versucht der doppelt zu kassieren. :cry: Sie sagte ich soll seine Rechnung einfach vergessen und ihm Notfalls mit´einer Klage drohen, falls er auf Zahlung durch mich besteht.
Bine ist offline  
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Alt 28.05.2006, 21:00   #10
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Benutzerbild von heuschrecke
 
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Beiträge: 430
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@Bine
Naja nun mal langsam. Eine Woche... Es könnte durchaus sein, dass sich da was überschnitten hat. So ein "doppelt kassieren" ist für einen Anwalt auch nicht ganz ungefährlich. Und sobviel wirds wohl nicht gewesen ein, dass sich das lohnt...
__________________
Der übliche Schwachsinn für die klagewütigen Juristen: Meine Posts stellen meine persönliche Meinung dar und erheben keinerlei Anspruch auf Richtigkeit. Sie stellen erst recht keine Rechtsberatung dar.
heuschrecke ist offline  
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Alt 31.05.2006, 14:04   #11
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Registriert seit: 23.03.2006
Beiträge: 31
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Also vom Gericht habe ich die Auskunft ,dass er seit 2 Wochen diesen Bescheid hat.Geschickt hat er mir trotzdem letzte Woche diese Rechnung und bis heute hat er diese Rechnung noch nicht widerrufen.Da wird man schon sehr sehr nachdenklich.
Was meinst du wenn es anders herum wäre,wie schnell der sich da melden würde?
Bine ist offline  
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Alt 31.05.2006, 15:14   #12
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Benutzerbild von Quirie
 
Registriert seit: 23.03.2006
Ort: an der Elbe
Beiträge: 658
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Hallo, Bine,

bevor Du Dich noch lange ärgerst, nimm den ganzen Schriftverkehr in beiden Sachen, schreib eine Stellungnahme dazu, was Du nicht verstehst oder falsch findest und schick das alles an die Anwaltskammer.

LG, Marion
__________________
Die Dummheit drängt sich vor, um gesehen zu werden; die Klugheit steht zurück, um zu sehen.
(Verf.unbekannt, Realitätsgehalt 100 %)

- Keine Rechtsberatung, die ist Sache der Rechtsanwälte-
Quirie ist offline  
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