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| Tags: eigener, hartz, sache, usw, uvg |
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| Neuer Benutzer Registriert seit: 23.05.2006
Beiträge: 19
| Hallo ihr Lieben, hier ein paar Fragen nicht in eigener Sache. Eine Kollegin kam heute mit ihrer Schwester zum Essen in unser Restaurant, ich hatte Feierabend und wir kamen so ins Quatschen und naja, ich bekam mit, dass da so einiges nicht stimmen kann. So: Sie, also die Schwester meiner Kollegin, ist 16 Jahre alt und hat eine 8 Monate alte Tochter. Vom Vater ist sie getrennt, aber die Elternebene funktioniert nach ihrer eigenen Aussage super. Er besucht seine Tochter täglich, fährt sie spazieren, geht mit ihr auch zum Kinderarzt etc. Sie lebt mit der Kleinen bei ihren Eltern und befindet sich im Abschlussjahr Realschule. Der KV der Kleinen ist 19 und befindet sich grad in seiner (Erst-)Berufsausbildung. Die Eltern der Schwester meiner Kollegin sind geschieden, der KV zahlt zu Händen der Mutter Unterhalt. Außerdem erhält M KiGe, was ihre Mutter erhält. So, M hat außerdem Hartz IV, allerdings nur 245 €(oder so), weil sie in einer Bedarfsgemeinschaft mit ihrer Mutter lebt. Und hier liegt der Hase im Pfeffer. Die Mutter hat Arbeit. Meiner Meinung nach bildet M mit ihrer Kleinen K eine eigene Bedarfgemeinschaft. Ihr müssten also 345 € plus Alleinerziehendenmehrbedarf zustehen plus Sozialgeld für K, abzgl KiGe M und KiGe K. UVG erhält M für K nicht da, lt. Aussage des SB vom JA, sie keinen Anspruch darauf hätte, weil der KV ja schließlich jeden Tag sein Kind besucht! Die ARGE rechnet aber, als ob sie UVG erhalten würde, haben ihr zu nächstem Monat sogar komplett Hartz IV gestrichen, weil sie nicht nachweisen konnte, dass sie UVG beantragt hat. (sie hat sich schließlich auf den SB vom JA verlassen) Außerdem hat die ARGE ihr verboten sich eine eigene Wohnung zu nehmen (sie hatte schon eine ganz günstige 2,5 Zi. Wohnung für 390 € gefunden), weil sie der Meinung sind, dass sie bei ihren Eltern wohnen muss, da sie unter 25 ist. Ich bin der Meinung,dass sie 1. wie gesagt, mit ihrer Tochter eine eigene Bedarfsgemeischaft bildet und ihr o.g. Beträge zustehen 2. ihre Eltern seit der Geburt ihr nicht mehr unterhlatspflichtig sind, sondern diese auf den KV von K übergegangen ist, der nicht leistungsfähig ist 3. ihr deshalb eine eigene Wohnung zusteht, zumal es nicht zumutbar ist, sowohl für die Eltern von M als auch für M, dass sie bis 25 mit ihrer Tochter in einem 9 m² Zimmer lebt 4. ihr natürlich UVG zusteht, da sie getrennt vom KV von K lebt. 5. der Vater von M keinen KU mehr leisten muss, da der KV von K M gegenüber BU leisten muss. Was meint ihr dazu? Ich finde es seltsam, dass sie 245€ (oder sogar weniger) Hartz IV einerseits erhält, aber keinen Alleinerziehendenmehrbedarf (vielleicht weil sie bei Muddern lebt?), dass ihr auf dem JA diese komische Auskunft gegeben wurde, dass die ARGE ihr KiGe und KU vom Vater irgendwie abzieht, dieses aber nicht von der Mutter erhält, ihr außerdem einen Mietanteil von 90€ abziehen, den sie sich von der Mutter wieder holen soll (lt. Aussage von der ARGE). Ich habe ihr erstmal geraten morgen früh gleich nochmal zum JA zu gehen, sich nciht abwimmeln zu lassen und den Antrag auf UVG zu stellen, und dass sie dann sofort einen neuen Antrag auf Hartz IV unter den o.a. Bedingungen stellen soll. Was meint ihr? Gruß, Romy |
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