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ALG II

Probleme dank ARGE! Brauche dringend eure Hilfe!; in Forum: Information; Hallo ihr, ich sitze mal auf ganz dicken Probleme die ich einer sturren Sachbearbeiterin zu verdanken habe: Ich bin März in eine WG gezogen. Natürlich hatte ich eine Zusicherung usw. ...
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Alt 21.05.2006, 19:03   #1
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Beiträge: 201
Standard Probleme dank ARGE! Brauche dringend eure Hilfe!

Hallo ihr,

ich sitze mal auf ganz dicken Probleme die ich einer sturren Sachbearbeiterin zu verdanken habe:

Ich bin März in eine WG gezogen. Natürlich hatte ich eine Zusicherung usw. Da sich die Zuständigkeit durch den Umzug änderte, musste ich bei meinem neuem JobCenter einen neuen Antrag auf ALG2 stellen. Dieser wurde sofort bearbeitet und ich bekam für den Monatz Mai pünktlich die Miete und den Regelsatz.

Das andere JobCenter ist aber noch für die erste Monatsmiete zuständig, also für April. Für Mai, also diesen Monat, habe ich bereits die Gelder vom neuem JobCenter bekommen.

Ich sprach vor ca einem Monat persönlich vor bei der SB des alten JobCenter um die Miete direkt dort auch ausgezahlt zu bekommen. Daraufhin meinte sie, sie wusste nicht das ich da bereits eingezogen bin usw. obwohl ich das direkt gesagt habe als ich die Zusicherung für den Umzug abgeholt habe. Und am PC sehen die es auch, sie hat mir sogar die Briefe schon alle an die neue Adresse geschickt.
Daraufhin sagte sie sie zahlen die Miete nur wenn ich den Mietvertrag und polizeiliche Meldebestätigung nachzeige bzw. Faxe.
Das tat ich auch! Mietvertrag wurde erst nach Erhalt der Umzugszusicherung unterschrieben!
Soweit gut.

Allerdings bekam ich bis heute nicht die dringen erforderliche Miete, obwohl ich am 25.04., am 27.04. und am 04.05. schriftlich nochmals alles schriftlich einen Antrag gestellt habe.
Ich mache alles nur noch schriftlich weil sie da nur am rumdiskutieren sind. Deswegen bringt es nix dahin zu fahren!
Gesundheitlich kann ich auch nicht groß rumfahren, bin aber glücklicherweise Erwerbsfähig.

Jedenfalls habe ich inzwischen eine einstweilige Verfügung beim Sozialgericht eingereicht und auch eine Eingangsbestätigung bekommen.
Das Verfahren läuft noch.

Nun kommt das tollste:
Ich werde aus der WG gekündigt, da ich wegen der fehlenden Miete mit meinem Hauptmieter in Streit gekommen bin. Ich habe ihm mehrmals gesagt das die ARGE die Miete für den fehlenden Monat immer noch nicht überwiesen hat. Er meint aber ich hätt das bestimmt für was anderes ausgegeben und zudem braucht er die Miete! Ich hatte ihn versichert und auch gehofft das ich die erste Miete direkt bekomme.
Unser Verhältnis ist so stark belastet ,dass er mich kündigen wird. Und zwar in Laufe der nächste Woche. Laut Untermietvertrag muss ich innerhalb von 14 Tagen raus.
Er hat schon jemanden anderes gefunden der nun in mein Zimmer einzieht ;(

Jetzt meine Fragen:

Sollte ich innerhalb der nächsten Woche nix finden was maximal 360€ warm ist finden darf die Wohnung dann auch unangemessen hoch sein?
Also z.B. 450€ warm?
Frage nur damit ich im schlimmsten Falle nicht auf der Strasse stehe.

Zudem konnte ich in der WG kostenlos Internet und Telefon mitbenutzen. Jetzt muss ich es selber bezahlen. Ist die ARGE verpflichtet die monatlichen Kosten für Internet/Telefon komplett zu übernehmen?
Weil soweit ich weiß muss die Wohnung wieder so hergerichtet werden wie sie war! Weil die ARGE hat die Verschuldung erbracht, dass ich rausfliege und somit finde ich müssen die Kosten übernommen werden z.b. für Internet Telefon was ich bisher kostenfrei nutzen konnte.

Sind auch Kosten für die Postumleitung einmal von meiner alten Adresse und von der jetztigen zu übernehmen?

Ebenso bin ich Schwerbehindert (80Grad) und habe auch psychische Probleme. (Ist beim Versorgungsamt auch zu 30Grad allein anerkannt). Die Sache belastet mich stark. Momentan wird bei mir geprüft woher meine schweren Schwindelprobleme herkomme. Stürze bei alltäglichen Belastungen häufig.

Sind dann auch die Kosten für eine Umzugsfirma zu übernehmen?
Ich kenne ihn Berlin keinen der mich unterstützen könnte.

Ich würde mich jedenfalls sehr freuen wenn ihr mir helfen könntet und vor allem sagen könntet was ich nun genau für Anträge stellen muss sobald ich meine Kündigung erhalten habe.

Warum muss die SB so sturr sein das ich nun schon wieder umziehen muss?!
Mich ärgert es ebenso das soviel Steuergelder auf dieser Art und Weise verschwendet werden und zudem das ich wieder psychisch so leide :(

Helft mir bitte! Danke!

:(
Massouv ist offline  
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Alt 21.05.2006, 19:57   #2
Redaktion
 
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Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 5.168
Standard Oh Mann ein Roman

als erstes rate ich Dir Dich schnellstens mit dem Mieterverein in Verbindung zu setzten wg. drohender Obdachlosigkeit.

Über die Portalseite-Download kannst Du Dir eine EA runterladen,kopiere Deine sämtlichen Unterlagen und gehe direkt damit zum SG.
Der Rechtspfleger dort wird Dir beim Aufsetzten der Klage u. anders kostenlos behilflich sein.

Alles Gute.
__________________
Dem Deutschen Volke

Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.
wolliohne ist offline  
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Alt 21.05.2006, 20:05   #3
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Registriert seit: 22.11.2005
Ort: Berlin
Beiträge: 201
Standard

Danke für die Antwort!

E-Mail an den berliner Mietverein habe ich geschickt. Kann nicht telefonieren, bin schwerhörig.

Eine einstweilige Anordnung habe ich ja bereits eingereicht, sorry hatte versehentlich Verfügung geschrieben!

Oder meintest du damit für die den EA die Kostenübernahme der neuen Wohnung, und damit allen Kosten etc.?
Massouv ist offline  
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Alt 22.05.2006, 16:26   #4
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Ort: Berlin
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hat sonst keiner weitere antworten bzw. ideen?
Massouv ist offline  
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Alt 22.05.2006, 17:46   #5
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Ort: Brandenburg
Beiträge: 1
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leider nicht.
ich wüsste auch nicht, was ich tun soll und stünde ziemlich hilflos da.
muss mich auch erstmal so durchs forum lesen....

lg und alles gute für dich
laura.
Laura ist offline  
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Alt 22.05.2006, 18:03   #6
Redaktion
 
Benutzerbild von Curt The Cat
 
Registriert seit: 18.06.2005
Ort: M. bei Bonn
Beiträge: 2.599
Standard

Zitat:
Zitat von Massouv
Danke für die Antwort!

E-Mail an den berliner Mietverein habe ich geschickt. Kann nicht telefonieren, bin schwerhörig.

Eine einstweilige Anordnung habe ich ja bereits eingereicht, sorry hatte versehentlich Verfügung geschrieben!

Oder meintest du damit für die den EA die Kostenübernahme der neuen Wohnung, und damit allen Kosten etc.?
Wolliohne meinte sicher, daß Du eine Einstweilige Anordnung beim Soziagericht beantragen sollst. Wenn Du das gemacht hast und da passiert nix, dann rück' denen beim SG auf die Pelle und mach' ihnen klar, das Dir die Obdachlosigkeit droht. Die haben da sicher 'ne Menge zu tun aber 's nützt nix. Du musst hartnäckig bleiben.
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Beste Grüße aus M. bei Bonn
von
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Alt 22.05.2006, 18:12   #7
Barney
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hast du schon die Kündigung von deinem Mieter? Dann sofort deine Unterlagen zweimal kopieren, zum SG gehen und die EA beantragen wie Wolliohne es geschrieben hat.

Wenn allerdings schon ein Nachmieter auf der Schwelle steht... Na, ich drück jedenfalls die Daumen, dass es nochmal gut geht.

Nein, das Prozedere zum Anmieten bleibt immer das gleiche. Die Angemessenheitskriterien auch. Telefon und Internet sind aus dem Regelsatz zu bezahlen.
 
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Alt 22.05.2006, 19:07   #8
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Registriert seit: 22.11.2005
Ort: Berlin
Beiträge: 201
Standard

vielenm dank für eure antworten! :)

noch habe ich die kündigung nciht, kommt aber diese woche noch. Dann habe ich 14 Tage Zeit auszuziehen! Mein Vermieter, bzw. der Hauptmieter schmeißt mich endgültig. Ein zurück gibts nicht. Das steht fest und wird er auch nich ändern ;(

Aber grundsätzlich ist das doch so:

Wird im angemessenen Zeitraum keine Wohnung gefunden so darf diese auch unangemessen sein! Zudem die ARGE auch schuld ist das ich das WG Zimmer verliere, weil die Miete nicht erbracht wird.
Oder??
Ich falle auch unter der Ausnahmeregelung bei Wohnkosten, und werde grundsätzlich auch nicht zur Kostensenkung je mal aufgefordert.

Ich hätt ne Wohnung die ich sofort haben kann aber die Kostet 450€ warm. Andere habe ich derzeit noch nicht gefunden!

Ich werde mal zum Sozialgericht fahren sobald ich die Kündigung habe und hoffe das die mir dann auch möglichst alles genehmigen, vor allem unangemesse Miete falls ich bis in der letzten woche keine passende wohnung für 360€ finde.
Die müssen doch auch wissen was ich genau schrieben muss an Anträge usw. oder?

Meint ihr so ist das am besten?

nochmals vielen lieben dank für eure postings!
:hug:
Massouv ist offline  
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Alt 22.05.2006, 19:18   #9
Redaktion
 
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Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 5.168
Standard ????

Zitat: Ich werde mal zum Sozialgericht fahren sobald ich die Kündigung habe und hoffe das die mir dann auch möglichst ????

Tut mir leid aber
wie lange willst Du noch warten ?

mach Dich auf die Socken zum SG Du hast doch jetzt genügend Tips bekommen !
__________________
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Alt 22.05.2006, 21:48   #10
Barney
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Wird im angemessenen Zeitraum keine Wohnung gefunden so darf diese auch unangemessen sein!
Wo hast die Weisheit denn her? Wenn du in einer unangemessen teuren Wohnung wohnst, weil du vor deiner Arbeitslosigkeit und Hartz IV dir sowas leisten konntest, nun nichts passendes findest, deine Bemühungen nachweisen kannst, dann trifft das wohl zu. Aber nicht, wenn du irgendwo rausfliegst und dir was suchen mußt.

Zitat:
Zudem die ARGE auch schuld ist das ich das WG Zimmer verliere, weil die Miete nicht erbracht wird.
Wenn du das beweisen kannst, kannst du zivilrechtlich gegen die Mitarbeiterin der Arge vorgehen. Die Tendenz dürfte aber zwischen unwahrscheinlich und unmöglich liegen.
Zitat:
Oder??
s.o.

Zitat:
Ich falle auch unter der Ausnahmeregelung bei Wohnkosten, und werde grundsätzlich auch nicht zur Kostensenkung je mal aufgefordert.
Bitte, welche Ausnahmeregelung meinst du? Die würde hier ganz viele User interessieren.

Und wenn du dich nicht zum SG bemühst, wirst du schneller auf der Straße sitzen, als du glaubst. Oder du hast noch einen Freund, der dich vorübergehend aufnimmt, bis du eine angemessene Wohnung gefunden hast.
 
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Alt 23.05.2006, 00:56   #11
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Registriert seit: 22.11.2005
Ort: Berlin
Beiträge: 201
Standard

okay bin morgen direkt beim Sozialgericht!

Unter Ausnahmeregelung meine ich da ich schwerstgeschädigt bin.
Massouv ist offline  
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Alt 23.05.2006, 02:00   #12
Barney
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Das bedeutet aber nur, dass du aus einer Wohnung nicht herausziehen mußt. Untermietverträge sind da etwas ganz anderes. Da gibt es keinen Mieterschutz, soviel ich weiß. Und eine neue Wohnung ist davon auch nicht betroffen.

Nach dem Besuch im SG bist du dazu aber auch schlauer!
 
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