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Kostenaufwendige Ernährung; in Forum: Information; Am 09.07.2005 habe ich meinen Antrag auf Kostenaufwendige Ernährung per Einwurfeinschreiben an die ARGE geschickt. Aufgeführt wurden vom Arzt insgesamt 5 Krankheiten, welche eine kostenaufwendige Ernährung und den Mehrbedarf rechtfertigen. ...
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Alt 01.08.2005, 14:13   #1
bschlimme
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Kostenaufwendige Ernährung

Am 09.07.2005 habe ich meinen Antrag auf Kostenaufwendige Ernährung per Einwurfeinschreiben an die ARGE geschickt.

Aufgeführt wurden vom Arzt insgesamt 5 Krankheiten, welche eine kostenaufwendige Ernährung und den Mehrbedarf rechtfertigen.

Von der ARGE hörte ich erstmal nichts, allerdings konnte ich am 27.07.05 einen Zahlungeingang von 35,79 € bestaunen.

Am 29.07.05 sprach ich meinen SB beim Termin in der ARGE auf die nicht nachvollziehbare Zahlung an.
Die kurze knappe Antwort: Das ist die Zahlung für eine angemessene Kostenaufwendige Ernährung.

angemessen? das häufig benutze Worte der SB :P , was die unter angemessen verstehen bedeutet nichts gutes


Fein war meine Antwort, aber ich habe keinen Änderungsbescheid erhalten und er möchte mir diesen doch bitte mal eben ausdrucken!
Er fragte mich wozu?
Nun damit ich nachvollziehen kann, was sie mir nicht bewilligt habe, da ich nunmal nicht nur einseitig krank bin und eine rechtaufwendige Ernährung brauche kann die Zahlungshöhe nicht stimmen.
Darauf seine Anwort: Wir können keine Bescheide drucken, da das Programm mal wieder streikt.

Ich bat ihn, das er es ja wenigstens mal versuchen könnte,da ich den Bescheid dringend brauche, weil ich sonst keinen Widerspruch einlegen kann.

Naja nach einigen hin und her wurde der PC eingeschaltet und er schaffte es den Bescheid auszudrucken.

Aus dem Bescheid lässt sich nicht nachprüfen, wie sich die einzelnen Anrechnungs- und Kürzungsbeträge errechnen und es fehlt eine ausreichende Begründungen. Die machen was sie wollen und überall muß man hinterher sein. :| :|

Widerspruch ist heute zur Post getragen worden. Auf freundlichen rosa Briefpapier, damit meine Akte nicht so trostlos ausschaut.
 
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Alt 01.08.2005, 14:55   #2
Janchen
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

:daumen:
 
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Alt 02.08.2005, 00:29   #3
bschlimme
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Mit Beschluss vom 09. Juni 2005 hat das Sozialgericht Aurich klar gestellt, dass auch unter der Geltung des SGB II die Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Zahlung eines Mehrbedarfszuschlages für eine kostenaufwändige Ernährung heranzuziehen sind. Der Deutsche Verein hatte die Empfehlungen bereits unter der Geltung des Bundessozialhilfegesetzes entwickelt.


Ob die Argen schon davon gehört haben?

ein ausführlicher Bericht hier
 
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