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| Tags: center, gerichtsvollzieher, job |
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| Neuer Benutzer Registriert seit: 28.07.2005 Ort: Stuttgart
Beiträge: 3
| Jeder der in diesem Land lebt hat es oft genug selbst erlebt: In Deutschland wird einem nichts, aber auch gar nichts geschenkt. Wohl ist in der Presse oft die Rede von Florida-Rolf, dem bekannten Hirngespinst der Bild aber auch sonst hat der noch icht Betroffene Mitmensch den Eindruck sollte er je den Halt verlieren, der Fall würdemit einem wohlig weichen Kissen gebremst werden. Die von der Realität eingeholt wurden wissen: Dies ist keineswegs der Fall. Im Gegenteil. Auf den Ämtern ist man bestrebt Anspruchsdenken im Keim zu ersticken. Man ist dort beschäftigt Antragssteller mit der mindestmöglichen Leistung abzuspeisen, am besten jedoch gleich den Anspruch so wie es auf amtsdeutsch heisst: zu vernichten. So erfährt ein schwerkranker Antragssteller nicht so ohne weiteres das ihm ein Mehrbedarf aufgrund Aufwände für medizinisch notwendige Ernährung zusteht. Er muss selbst nachfragen. Genauso erfährt ein Schwerbehinderter nicht das ihm u.U Zuschläge von 35% der Regelleistung zustehen sofern er bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Er muss sich selber informieren oder Informationen einfordern denn der Sachberarbeiter tut es von sich aus nicht. Ist der Antrag gestellt mit allen von verlangten Unterlagen dann dauert es u.U auch noch Monate bis der Arbeitslose zum ersten Mal eine Leistung bekommt. Wer freundlich nachfrägt wird vertröstet, wenn möglich auch bis zu einem halben Jahr und länger. Nur wer was ihm zusteht selbstbewusst verlangt und es nötigenfalls auch gerichtlich einklagt bekommt etwas. Die wenigsten tun das und das Amt macht sich genau das zur nutze. Wer keinen Bescheid hat der kann auch nicht widersprechen. Wer sich nicht auf die Hinterfüsse stellt und Untätigkeitsklage vor dem Sozialgericht stellt der hat es wohl auch nicht so nötig. In jedem Fall wird hier eingespart und das ist das von Berlin verordnete Ziel. Und selbst wer die Leistung bekommt dem wird gekürzt, entweder weil seine Unterkunft wohl nicht mehr angemessen genug ist bzw. wei er es versäumt haben soll einem Termin nachgekommen zu sein oder weil er sich einfach auch nicht nachweislich ausreichend selbst um Arbeit bemüht hat. Dies alles kommt mit einem Bescheid über die Kürzung von Leistungen. Viele lassen sich das Gefallen, das Amt weiss: Der Versand von solchen Bescheiden lohnt sich allemal und es ist nicht wirklich wichtig ob das Amt im Recht ist oder nicht. Nur wenige tun das richtige legen Widerspruch gegen den Bescheid ein. So gefällt es dem Amt und so spart es Geld. Nur wenige sind es die wirklich Ernst machen und vor dem Sozialgericht darlegen durch den Bescheid irreperablen Rechtsnachteilen ausgesetzt zu sein. Diese erhalten ggnfalls eine sofortige Einstweilige Anordnung, an die sich das Amt aber manchmal auch nicht hält (dazu kommen wir noch). Ist man weiter im Amt aber der Meinung man ist tatsächlich im Recht (manch ein Bescheid ist nämlich schlicht und ergreifend Unrecht) so kommt es zum Widerspruchbescheid (den man u.U aber auch erst mit einer Untätigkeitsklage einklagen muss). Die meisten sind spätestens an diesem Punkt erschöpft und verfolgen die Sache nicht weiter mit der Klage vor einem Sozialgericht (obwohl DAS nichts kostet abgesehen von Kosten für eigene Gutachten, u.U Kosten für Rechtsbeistand aber siehe Prozesskostenhilfe). Das Amt weiss das aus Erfahrung und nutzt das gezielt aus. Die wenigsten aber klagen vor dem Sozialgericht und kommen einen Schritt weiter. Hier wird zum erstenmal auch wie bei arbeitsrechtl. Verfahren zuerst ein Vergleich angestrebt und erst nach dem Scheitern in das streiitige Verfahren übergeleitet. Jetzt im streitigen Verfahren wird es für die Behörde zum erstenmal kostspielig und auch brenzlig- Das Sozialgericht befindet über den Bescheid und vermag die Behörde zu verurteilen oder abweisen. Beidesmal ist zumeist das das Rechtsmittel der Berufung der unterlegenen Partei zugestanden. Nach der Berufung geht das Verfahren an das jeweilige Landessozialgericht und von dort ggnfalls an das Bundessozialgericht. Als letztes ist dort nur noch in Grundsatzfragen Revision zulässig aber ist es auch dort erstritten so erhält der Kläger dort einen Titlel den er durchzusetzen kann. Nur... zumeist ist das Amt immer noch frech und als letzte Gemeinheit schert man sich auch nicht um den Titel. Dann muss der Inhaber des Titel, also die kleine Hanswurst wie Du und ich auch noch einen Gerichtsvollzieher beauftragen das geforderte gegebenfalls mit Gewalt beizutreiben. siehe dazu http://www.berlinonline.de/berliner-...lin/87919.html Die Moral ist, man muss schon im übertragenen Sinne das was einem zusteht aus dem Amt herausprügeln und die wenigsten wissen wie man zumindest juristisch eine Faust macht und wie man mit Widerspruch und Klage richtig zuschlägt da wo es weh tut. Deswegen.. macht euch schlau.
__________________ Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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