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Alt 20.05.2006, 07:39   #1
Nachtm
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Sind EV verfassungsgemäß?

Zitat:
Autonomie durch Zwang - Sind Eingliederungsvereinbarungen verfassungsgemäß? Ein Beitrag von Lang

Zusammenfassung von "Die Eingliederungsvereinbarung zwischen Autonomie und Bevormundung" von Dipl.-Sozialpäd. Prof. Dr. Heinrich Lang, original erschienen in: NZS 2006 Heft 4, 176 - 184.

Oberstes Motto der Hartz-IV Reform war "Fordern und Fördern". Die aktive Mitwirkungspflicht schließt auch die Verpflichtung ein, eine Eingliederungsvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit (BfA) bzw. dem zugelassenen kommunalen Träger abzuschließen. Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, inwiefern das Recht der Eingliederungsvereinbarung (EV) gemäß §§ 2, 15 SGB II mit der verfassungsrechtlich verbürgten Vertragsfreiheit vereinbar ist.

Zu Beginn umreißt der Autor die wesentlichen gesetzlichen Voraussetzungen der EV. Zur Sprache kommen insbesondere die Modalitäten des Abschlusses einer EV (§§ 15, 2 SGB II), der Gegenstand einer EV, Sanktionsmöglichkeiten bei Nichteinhaltung der EV (§ 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 lit a) SGB II) sowie Dauer der EV. Sodann wendet er sich dem grundrechtlichen Maßstab der Vertragsfreiheit unter besonderer Berücksichtigung des hier vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrages zu. Einen breiten Raum nehmen die Ausführungen zur materiellen Absicherung der Vertragsfreiheit ein. Der Autor bezieht sich dabei insbesondere auf die Rechtsprechung des BVerfG zur gestörten Vertragsparität. Die reale Selbstbestimmung im Rahmen der Privatautonomie erfordere eine reale Vertragssituation, die durch gegenseitiges Geben und Nehmen gekennzeichnet sei. Selbstbestimmung erfordere insbesondere die Vermeidung struktureller Ungleichheit eines Vertragspartners. Wenn die Vertragsparität gestört sei, könne eine verfassungswidrige Beeinträchtigung der Vertragsfreiheit nur durch kompensatorische Korrekturen vermieden werden. Diese Grundsätze will Lang auch auf öffentlich-rechtliche Verträge nach § 53 ff. SGB X angewendet wissen. Es sei nicht einzusehen, warum der Staat, wenn er verpflichtet sein sollte, in Fällen gestörter Vertragsparität unter Privaten einzugreifen, in Fällen eigener Vertragspartnerschaft aber insoweit befreit sein sollte.

Im Hinblick auf die Vereinbarkeit der EV mit den Vorgaben des Art. 2 Abs. 1 GG kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass das gesetzgeberische Konzept der EV mit der Vertragsfreiheit unvereinbar sei. Als Folge verlangt Lang einige Korrekturen am gesetzlichen Konzept, z.B. keinen Kontrahierungszwang, genaue Fixierung der staatlicherseits zu erbringenden Leistungen, Recht auf Auflösung der EV, einschränkende Auslegung des Sanktionsrechts.

Bewertung:

Der instruktive Beitrag gibt eine weitere Meinung zu der umstrittenen Frage der Verfassungskonformität der Hartz IV-Reform wider - diesmal unter dem speziellen Aspekt der EV. Er enthält insofern ein gut begründetes Meinungsbild. Abzuwarten bleibt, ob das BVerfG dies auch so sehen wird.
Lexis Nexis
 
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