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| Tags: verein |
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| | #1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.04.2006
Beiträge: 597
| Hallo, ich würde gerne eine Funktion in einem Verein übernehmen, dem ich schon lange angehöre, im Vorstand. Diese ist mit geringen Aufwandsentschädigungen verbunden, primär kostenlose Kommunikationseinrichtungen im Rahmen meiner ehrenamtlichen Tätigkeit für den Verein und pauschalisierter Aufwandsentschädigung. Meine Fragen dazu wären; 1. Muß ich solches -überhaupt- angeben? 2. Werden mir Aufwandsentschädigungen beim AGL2 angelastet? 3. Wie hoch ist der "Freibetrag" für solche Aufwandsentschädigungen? Natürlich möchte ich die Position gerne annehmen, zumal daraus mittelfristig ein fester Arbeitsplatz entstehen kann, scheue mich aber vor der Bürokratie. Wäre schön, wenn ich hier Rat finde? Gruß Andi_ |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.02.2006 Ort: 71336 Waiblingen
Beiträge: 1.628
| Aufwandsentschädigungen im Rahmen einer ehrenamtlicher Tätigkeit sind zweckgebunden und dürfen daher nicht als Einkommen verrechnet werden. Wenn dir diese Entschädigungen auf das Konto überwiesen werden, solltest du das bei der Arge schon angeben. Als Verwendingstweck sollte aber Aufwandsentschädigung auf dem Überweisungsträger angegeben werden.
__________________ Gruß Rüdiger |
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