| |||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen |
| Tags: anfrage |
![]() |
| LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| | #1 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 22.03.2006
Beiträge: 27
| Heute bekam ich einen Brief mit folgendem Text " Sehr geehrter Her ... folgender Arbeitgeber ist aufgrund der Veröffentlichung ihres Bewerberprofils im Portal Arbeitsagentur.de an einer Kontaktaufnahme interessiert . " ich kann mich nicht erinnern was erstellt zu haben nen Profil wenn ja wird das die Arge ohne mein Einverständniss getan haben was meiner Meinung nach ohne meine Einwilligung nicht gemacht werden darf und dem Datenschutzrechtlichen widerspricht . oder hab ich da irgendeine Klausel überlesen ? Zu meinem Widerspruch der hard und krass geschrieben wurde berichte ich in Kürze über Erfolg oder Misserfolg. Rechtsschreibfehler bitte ich im Vorfeld zu entschuldigen . Was passiert eigentlich wenn ich allen schweigepflichtsenbindungen bis auf weiteres widerspreche und drohe bei versuchten Anfragen an die Ärzte mit einer Anzeige zu drohen `? Hat da schon jemand erfahrung ? vielen Dank Lars |
| | |
| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 18.06.2005
Beiträge: 129
| Solche Briefe habe ich auch schon einige bekommen. Ich habe Arbeitgeber benannt bekommen, die überhaubt nicht auf meinen Beruf und beruflichen Werdegang paßten. Ich habe mich dort schriftlich beworben, aber nie eine Antwort erhalten. Die Arbeitgeber haben bestimmt auch gedacht, die auf dem AA spinnen. Ich selbst habe auch nie ein Profil im AA erstellt und weiß nicht, was die da reingeschrieben haben. |
| | |
| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.04.2006 Ort: NRW
Beiträge: 253
| hi, darf die ARGE nach/mit meiner E-mailadresse im Internet stöbern gehen?? wenn nicht, welche Datenschutzbestimmungen gibt es da? Mein SB ist der Meinung mir schreiben zu dürfen... Zitat: Meine Internetrecherchen haben ergeben, das es sich bei Ihrere Beziehung zu Herrn xxx offensichtlich um mehr als ein normales Bekanntschaftsverhältnis handelt. Sie haben bereits 2003 folgenden Text im Internet veröffentlicht: ich grüße Herrn xxx aus yyy Zitatende Nun frage ich mich, wie kann man aus einem Text ersehen das man irgendwelche Beziehungen zu jemanden hat und wenns geht auch noch eine Bedarfsgemeinchaft daraus zu machen? übrigens meine E-Mail hab ich auf meinem ALG II Antrag angegeben, aber bestimmt nicht dafür das ein SB im Internet schnüffeln geht, sondern um auch auf diese Weise erreichbar zu sein, es hat auch E-Mail Kontakt gegeben mit SB wer weiß da was ? vielen Dank für die Hilfe
__________________ so sehen Hartz IV Gesetze aus § 2 STGB:Wer ALG II erhält , wird mit Zwangsarbeit bestraft § 9 STGB:Wer mit einem Arbeitslosen zusammenwohnt, wird mit dem Verlust des Ersparten bestraft § 22 STGB:Wer mit einem Arbeitslosen zusammenwohnt, wird mit Verlust seiner Wohnung bestraft § 31 STGB: Wer Zwangsarbeit verweigert, wird mit dem Verlust seiner Existenz bestraft Lieber Gott, jetzt gib mir soviel Hirn, das ich die Welt, wie sie jetzt ist, auch verstehen kann |
| | |
| | #4 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.04.2006 Ort: Landkreis Limburg-Weilburg
Beiträge: 428
| Zitat:
Zitat:
Die einzige Frage ist, welche Aussagekraft die von Dir dort getätigten Kommentare haben - zumindest liefern diese einen recht klaren Hinweis darauf, ab wann Du eine "Beziehung" zu einer bestimmten Person pflegtest, was Deiner SB für einen Anfangsverdacht ausreicht. Merke also: Nie, wirklich nie Deine private Mailanschrift dem Amt bekanntgeben - lege Dir für den Ämtergebrauch eine "offizielle" Adresse zu, die Du ausschließlich dafür verwendest!!! (wobei die Frage ist, ob es überhaupt sinnvoll ist, denen eine Mailadresse zu geben - Post und ggf. Telefon sollten zur Klärung aller Fragen hinlänglich reichen)
__________________ In zeitgemäßer Abwandlung: Ich wünscht´, ich könnt´mir so viele Lebensmittel leisten, um so viel fressen zu können, wie ich kotzen möchte! Meine Beiträge in diesem Forum stellen meine persönliche Meinung dar - keine Rechtsberatung! | ||
| | |
| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.572
| Und ich denke zu dem Thema hast Du nun schon einige ANtworten bekommen, die Dir nicht gefallen, da ist etwas aufgefallen was nicht in Ordnung war |
| | |
| | #6 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.04.2006 Ort: Landkreis Limburg-Weilburg
Beiträge: 428
| Zitat:
__________________ In zeitgemäßer Abwandlung: Ich wünscht´, ich könnt´mir so viele Lebensmittel leisten, um so viel fressen zu können, wie ich kotzen möchte! Meine Beiträge in diesem Forum stellen meine persönliche Meinung dar - keine Rechtsberatung! | |
| | |
| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.03.2006
Beiträge: 198
| persönlich finde ich es schon einen hammer, anhand privater - einer behörde bekanntgegebener- daten im netz zu recherchieren....oder besser zu spionieren. nach meinem empfinden ist das missbrauch. nun, das kostet ja auch richtig zeit. sollte man diese zeit nicht auf vermittlung und beratung, sowie eine schnellere bearbeitung von anträgen etc. verwenden? ich finde, dazu sind die FM da und nicht, um irgendwelche foren oder chat's zu durchstöbern. :uebel: eine EA kann man doch wirklich effektiver herausfinden, falls tatsächlich ein begründeter verdacht vorhanden sein sollte. nele
__________________ nein, ich mache keine rechtsberatung, das sind nur meine traurigen erfahrungen |
| | |
| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.572
| Könnte man, aber es kostet doch nur Sekunden etwas über Deine E-Mail-Adresse herauszufinden, einmal bei Google eingeben, fertig, es ist besser sie in Foren und Blogs nicht öffentlich zu machen |
| | |
| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.04.2006 Ort: NRW
Beiträge: 253
| hallo Arania, ich lese gern die Meinungen anderer, ich nehme es auch niemanden krumm wenn mir jemand was schreiben sollte was mir nicht in den Kram paßt, dazu ist eine Meinung da, :) das Problem ist nur ...... wo ist der begründete Verdacht, den man nicht hätte durch einen Hausbesuch klären können? sie schrieben ja nicht mal das ein Verdacht vorliegt, sondern einfach nur was die Internetrecherchen ergeben haben.. nach wie vor ist es von der Arge nicht rechtens aufgrund dieser Behauptung, wenn ich jemanden grüße der 600 km weg ist, daraus eine Bedarfsgemeinschaft oder eine EäG zu machen, selbst wenn ich mit ihm jetzt in einem Haus wohnen würde.... ich hab selbst Urteile gelesen das nicht mal eine EäG vorlag wo ein Paar 7 oder mehr Jahre zusammen gelebt hat...weil eben der Beweis fehlt, dem Partner gegenüber unterhaltspflichtig zu sein... ich werde mich gegen die Arge wehren...ob ich Erfolg hab oder nicht, ich kann sagen ich habe nichts unversucht gelassen :pfeiff: übrigens bestand ja auch E-Mail Kontakt zur Arge...was aber nicht heißt das man damit in Internet rumschnüffeln muß, erst wenn ein Straftatbestand vorliegen würde dann hätte man das Recht dazu... gruß marpi
__________________ so sehen Hartz IV Gesetze aus § 2 STGB:Wer ALG II erhält , wird mit Zwangsarbeit bestraft § 9 STGB:Wer mit einem Arbeitslosen zusammenwohnt, wird mit dem Verlust des Ersparten bestraft § 22 STGB:Wer mit einem Arbeitslosen zusammenwohnt, wird mit Verlust seiner Wohnung bestraft § 31 STGB: Wer Zwangsarbeit verweigert, wird mit dem Verlust seiner Existenz bestraft Lieber Gott, jetzt gib mir soviel Hirn, das ich die Welt, wie sie jetzt ist, auch verstehen kann |
| | |
| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.572
| Ich habe ja auch nicht gemeint das Du Dich nicht wehren sollst, nur darauf hingewiesen wie einfach es ist etwas im Internet herauszufinden |
| | |
| | #11 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Es ist schon manchmal abenteuerlich zu lesen, mit welchen Begründungen manche Mitarbeiter der Arge etwas tun und welche §§ sie dann zitieren. So ein bißchen Halbwissen gepaart mit irgendwelchen §§, die ihnen in den Kram passen, werden dann zitiert. Es macht dann einen ungeheuer amtlichen Eindruck und der Empfänger erstarrt vor Ehrfurcht. Die wenigsten Empfänger dieser Schreiben wissen, was sich hinter den zitierten §§ verbirgt und können es auch nicht überprüfen, weil sie die Gesetzesbücher gar nicht haben. Nicht jeder kann sie sich aus dem Internet herunterladen. Diese Unwissenheit wird schamlos mißbraucht. Und wo kein Kläger ist, gibt es auch keinen Beklagten. Gut, dass es noch Menschen gibt, die sich wehren können, weil sie das entsprechende Wissen dazu haben. Leider gibt es von denen auch wieder welche, die lieber ihre Ruhe haben wollen, Nachteile befürchten oder denen der Aufwand zu groß ist. Letztendlich schränkt das unser aller Demokratie ein und Willkür hält Einzug. :motz: :motz: :motz: Nein, jeder, der das Recht auf seiner Seite hat, soll sich dafür stark machen. Denn Recht haben und Recht bekommen ist immer noch zweierlei. |
|
| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.04.2006 Ort: NRW
Beiträge: 253
| übrigens... :kinn: ich habe einen sehr netten Pressesprecher gefunden der sich meiner erhaltenen Ablehnung annimmt :hug: gruß marpi
__________________ so sehen Hartz IV Gesetze aus § 2 STGB:Wer ALG II erhält , wird mit Zwangsarbeit bestraft § 9 STGB:Wer mit einem Arbeitslosen zusammenwohnt, wird mit dem Verlust des Ersparten bestraft § 22 STGB:Wer mit einem Arbeitslosen zusammenwohnt, wird mit Verlust seiner Wohnung bestraft § 31 STGB: Wer Zwangsarbeit verweigert, wird mit dem Verlust seiner Existenz bestraft Lieber Gott, jetzt gib mir soviel Hirn, das ich die Welt, wie sie jetzt ist, auch verstehen kann |
| | |
| | #13 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.03.2006
Beiträge: 198
| Zitat:
Zitat:
nele
__________________ nein, ich mache keine rechtsberatung, das sind nur meine traurigen erfahrungen | ||
| | |
| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.04.2006 Ort: NRW
Beiträge: 253
| moin zusammen, ob ich es selber öffentlich mache weiß ich nicht, es liegt daran was der Pressesprecher meint, ich hab ihn gebeten es sich anzuschauen uns warte nun auf die Rückantwort :hihi: gruß marpi
__________________ so sehen Hartz IV Gesetze aus § 2 STGB:Wer ALG II erhält , wird mit Zwangsarbeit bestraft § 9 STGB:Wer mit einem Arbeitslosen zusammenwohnt, wird mit dem Verlust des Ersparten bestraft § 22 STGB:Wer mit einem Arbeitslosen zusammenwohnt, wird mit Verlust seiner Wohnung bestraft § 31 STGB: Wer Zwangsarbeit verweigert, wird mit dem Verlust seiner Existenz bestraft Lieber Gott, jetzt gib mir soviel Hirn, das ich die Welt, wie sie jetzt ist, auch verstehen kann |
| | |
| | #15 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.06.2005 Ort: Hamburg
Beiträge: 1.269
| Ist schon klar, dass das wichtig für Dich ist marpi. Aber einige Fragen vom Threaderöffner sind noch nicht beantwortet worde. Das mit dem Einstellen des Profil in dieses Stellensuchprogramm von den Afa ist wohl normal und soweit ich weiß, ist das auch anonymisiert. Zu der zweiten Frage kann ich nichts sagen
__________________ meine Beiträge basieren auf meinen persönlichen Erfahrungen und sind keine Rechtsberatung ---------- Es gibt kein "Besser" oder "Schlechter", nur Unterschiede. Diese müssen respektiert werden, egal ob es sich um die Hautfarbe, die Lebensweise oder eine Idee handelt. (Indianische Weisheit Kote Kotah, Chumash) |
| | |
| | #16 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.04.2006 Ort: Landkreis Limburg-Weilburg
Beiträge: 428
| So sieht´s aus - beim arbeitslos melden und Aufnehmen der Daten erzeugen die meist automatisch einen anonymisierten Eintrag in der Onlinedatenbank.
__________________ In zeitgemäßer Abwandlung: Ich wünscht´, ich könnt´mir so viele Lebensmittel leisten, um so viel fressen zu können, wie ich kotzen möchte! Meine Beiträge in diesem Forum stellen meine persönliche Meinung dar - keine Rechtsberatung! |
| | |
![]() |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
| ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Gelsenkirchen - Anfrage | ladydi12 | NRW | 2 | 13.11.2007 21:22 |
| Anfrage | sancine | Anträge | 1 | 13.06.2006 15:01 |
| anfrage | sancine | ALG II | 4 | 08.11.2005 22:06 |