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| Tags: abzuegen, bezueglich, frage, regelsatz, wichtige |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 01.05.2006
Beiträge: 4
| Hallo an Alle die das lesen, ich hab da mal ne Frage zu einer Art von Einkommen? Ich beziehe seit Nov. 2004 ALGII, davor war ich selbständig. Aus meiner Zeit als Selbständiger sind mir eine Steuerschuld und eine offene Lohnforderung erhalten geblieben. Zu den monatlichen Raten für die Steuerschuld hat die ARGE gesagt: Pech gehabt! Gut okay, trag ich die halt von meinem Regelsatz, war ja auch meine Schuld. Nach zwei Jahren habe ich jetzt endlich meinen Termin bei Gericht gehabt und mittels Vergleich einen Teil meines ausstehenden Lohnes erstritten. Brav wie ich bin, hab ich das natürlich auch bei der ARGE ordnungsgemäß gemeldet. Jetzt sagen die, das mir das als Einkommen anzurechnen ist und deshalb von meinem Satz abgezogen wird. Meine Fragen: Ist das Recht, erst zu sagen, deine Schulden aus 2004 trägst du allein und sich dann an meinem Lohn aus 2004, der vor ARGE war, bedienen zu wollen? Kann man da was gegen machen und wenn ja was? Schon im Voraus Danke für jede Hilfe, Grüße arbraxas |
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| | #2 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| Zitat:
tscha ............ so ist das Hartz4-Leben :kotz: :kotz: so steht das im SGB II und den Verordnungen und Anweisungen ..... Das Geld ist wie z.B. Steuernachzahlungen im Monat des Zuflußes Einkommen ................ Ich würde trotzdem Widerspruch einlegen damit nichts verloren gehen kann. Auch eine spätere Klage wäre machbar, denn nicht alle Sozialgerichte entscheiden einheitlich.... Bisher aber leider mehrheitlich gegen, also für die Anrechnung Einkommen .... :uebel: :uebel: | |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 01.05.2006
Beiträge: 4
| Hallo Arco, erst mal Danke für die schnelle Antwort. ... na so ein Scheiß ... :motz: Dann werde ich wohl widersprechen - auch wenns wahrscheinlich nichts bringt - denn das entspricht nun so garnicht meiner Vorstellung von Gerechtigkeit. Das Finanzamt besteht natürlich auch auf eine Verrechnung in 2006. Bei denen versteh ich das ja noch irgendwie. Aber ich habe zum Beispiel keinerlei Ersparnisse, die ich bei der ARGE hätte angeben können. Irgendwie hab ich gedacht, ich kann mir das auf die hohe Kante legen und die ARGE sieht es auch so, gibt ja immerhin einen Vermögensfreibetrag, denn ich gerade garnicht in Anspruch nehme. War wohl sehr naiv von mir ... :( Weißt Du vielleicht auch, wie das dann angerechnet werden wird? Doch wohl nicht Komplettabzug im Monat des Bezuges oder so ein Unsinn? Grüße arbraxas |
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| | #4 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| Zitat:
du hast Recht, mit "Gerechtigkeit" hat Hartz4 nichts zu tun ! ! ! ! Aber die Arge kann selbstständig auch die Gesetze nicht ändern. Ich nehme mal an, das der Betrag auf mehrere Monate aufgeteilt wird so wie z.B. bei dem Weihnachtsgeld. Es kommt ja auch darauf an wie hoch der Betrag ist. Übrigens die Schongrenzen gelten immer nur bis zur Antragsstellung, alles was dann dazukommt ist Einkommen oder so .... :uebel: :uebel: Tut mir leid das ich nichts schöneres sagen/schreiben kann ..... Lege trotzdem Widerspruch ein und schaue mal ..... | |
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