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ALG II

Handyvertrag mit mtl. Grundgebührerstattung auf mein Konto ?; in Forum: Information; Ich weiss, die meisten hier haben grössere Probleme als dieses. Ich will einen Mobilfunkvertrag abschliessen, wo mir der Händler monatlich die 10 Eur Grundgebühr auf mein Konto erstattet und der ...
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Alt 29.04.2006, 15:13   #1
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Benutzerbild von heuschrecke
 
Registriert seit: 26.11.2005
Beiträge: 430
Standard Handyvertrag mit mtl. Grundgebührerstattung auf mein Konto ?

Ich weiss, die meisten hier haben grössere Probleme als dieses.

Ich will einen Mobilfunkvertrag abschliessen, wo mir der Händler monatlich die 10 Eur Grundgebühr auf mein Konto erstattet und der Mobilfunkanbieter diese 10 Eur dann wieder bei mir abbucht.

Kann die Arge ankommen und sagen ich hätte ja jetzt ein Einkommen von 10 Eur monatlich und die Handygrundgebühr sei schliesslich Privatvergnügen und interessiere sie nicht und sie würden mir jetzt halt 10 Eur mtl. abziehen? Hat schon jemand Erfahrungen in der Hinsicht sammeln müssen? Oder hab ich Paranoia? (Hab weder im Forum noch bei Google was dazu gefunden.)

Hintergrund:
Das hört sich sicher komisch an, aber solche Grundgebührerstattungen sind durchaus verbreitet: Der Handler bekommt vom Mobilfunkanbieter ja eine Provision und die gibt er halt zum Teil an seinen Kunden weiter, damit dieser den Vertrag überhaupt erst abschliesst.

Der Vorteil gegenüber Prepaid ist halt, dass ein vernünftiges Handy mit dabei ist, was ich sonst ja auch irgendwie kaufen müsste und dass Freiminuten dabei sind und für mich für nichts irgendwelche Kosten entstehen solange ich innerhalb der 25 Freiminuten mtl. bleibe.

Eine Zweckbindung der Überweisung vom Händler mit ebendiesem auszuhandeln wird nicht gehen, weil der ganz sicher auf solche Extrawürste keinen Bock hat. Aus gleichem Grund wird er auch nicht direkt an den Provider überweisen wollen. Bei der Arge will ich deswegen auch nicht unbedingt vorsprechen, zumal die auch die Nummer nicht kriegen sollen.
__________________
Der übliche Schwachsinn für die klagewütigen Juristen: Meine Posts stellen meine persönliche Meinung dar und erheben keinerlei Anspruch auf Richtigkeit. Sie stellen erst recht keine Rechtsberatung dar.
heuschrecke ist offline  
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Alt 29.04.2006, 16:08   #2
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Registriert seit: 01.04.2006
Beiträge: 32
Standard Re: Handyvertrag mit mtl. Grundgebührerstattung auf mein Kon

Zitat:
Zitat von heuschrecke
Ich will einen Mobilfunkvertrag abschliessen, wo mir der Händler monatlich die 10 Eur Grundgebühr auf mein Konto erstattet und der Mobilfunkanbieter diese 10 Eur dann wieder bei mir abbucht.

Kann die Arge ankommen und sagen ich hätte ja jetzt ein Einkommen von 10 Eur monatlich und die Handygrundgebühr sei schliesslich Privatvergnügen und interessiere sie nicht und sie würden mir jetzt halt 10 Eur mtl. abziehen?
Ich hab' die Grundgebührenerstattung vom Händler auf einmal und bar in die Hand bekommen.
Ilse ist offline  
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Alt 29.04.2006, 16:46   #3
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Registriert seit: 16.04.2006
Beiträge: 163
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Hallo
Theoretisch ist alles möglich. Mir hat man Rücklastschriften als Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit angerechnet. Also es gibt nichts was es nicht gibt. :party:
Peppone ist offline  
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Alt 29.04.2006, 17:21   #4
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Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
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Hallo Heuschrecke (nplage),

die Frage ist garnicht mal so schlecht ! ! !

Da denen ja alles zuzumuten ist, wäre ich da sehr vorsichtig .....

Was steht im Gesetz:

Zitat:

§ 11 - Zu berücksichtigendes Einkommen
(1) 1Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Leistungen nach diesem Buch, der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen und der Renten oder Beihilfen, die nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Schaden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit erbracht werden, bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz. 2Der Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes ist als Einkommen dem jeweiligen Kind zuzurechnen. 3Dies gilt auch für das Kindergeld für minderjährige Kinder, soweit es bei dem jeweiligen Kind zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigt wird.

(2) 1 1Vom Einkommen sind abzusetzen ......


(3) Nicht als Einkommen sind zu berücksichtigen

1. Einnahmen, soweit sie als

a) zweckbestimmte Einnahmen,

b) Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege

einem anderen Zweck als die Leistungen nach diesem Buch dienen und die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären,

2. Entschädigungen, die wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, nach § 253 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geleistet werden.

das wäre für mich der Ansatzpunkt das die 10 Euro ja zweckbestimmt sind und wieder abgebucht werden ....

Ob die Arge das auch so sieht ! ! sag uns mal Bescheid :mrgreen: :mrgreen:

Ach so........
Zitat:
Oder hab ich Paranoia? (Hab weder im Forum noch bei Google was dazu gefunden.)
Ich habe unter Paranoia bei Google viel gefunden :lol: :lol: :lol:
Arco ist offline  
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Alt 29.04.2006, 17:49   #5
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Registriert seit: 13.07.2005
Beiträge: 66
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Hallo,

hier fließt eine mtl. Provision! :shock: Die der Händler auch so verbucht. Beim nächsten Datenabgleich gibts Ärger.
Ob damit die Grundgebühr oder Pizza bezahlt wird, ist egal. :pfeiff:

Gruß
Hennes
Hennes K. ist offline  
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Alt 29.04.2006, 19:21   #6
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Benutzerbild von heuschrecke
 
Registriert seit: 26.11.2005
Beiträge: 430
Standard

Also gut, danke an alle (vorallem Arco (bis auf das mit der Plage... :P )) für die Antworten. Ich glaub das ist mir zu heikel: Da bliebe ich dann wenn die Arge sich sturstellen würde auf 24x10Eur=240 Eur sitzen. Schade, aber das ist mir dann wohl doch zu riskant. Zumal ja keiner weiss, was sich unsere "arme" Politikerkaste in den nächsten 24 Monaten noch so an "Optimierungsgesetzen" für Hartz4 einfallen lässt.

Mhhh. Denke, denke, denke:
Ich werd den Händler mal anschreiben, ob wir vertraglich von Vornherein eine Zweckbindung der Grundgebührerstattungen zur Begleichung der Grundgebühren zum Vertragsbestandteil machen können.

Ansonsten lässt sich ja vielleicht Oma oder Opa übereden, so einen Vertrag abzuschliessen und ihn mir vorerst zur Nutzung zu überlassen: Ich würde dann sicher auch öfter mal anrufen...
__________________
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heuschrecke ist offline  
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Alt 29.04.2006, 19:33   #7
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Registriert seit: 11.02.2006
Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
Standard

Zitat:
Zitat von heuschrecke
Also gut, danke an alle (vorallem Arco (bis auf das mit der Plage...)) für die Antworten. Ich glaub das ist mir zu heikel: Da bliebe ich dann wenn die Arge sich sturstellen würde auf 24x10Eur=240 Eur sitzen. Schade, aber das ist mir dann wohl doch zu riskant. Zumal ja keiner weiss, was sich unsere "arme" Politikerkaste in den nächsten 24 Monaten noch so an "Optimierungsgesetzen" für Hartz4 einfallen lässt.

Mhhh. Denke, denke, denke:
Ich werd den Händler mal anschreiben, ob wir vertraglich von Vornherein eine Zweckbindung der Provisionszahlungen zur Begleichung der Grundgebühren zum Vertragsbestandteil machen können.

Ansonsten lässt sich ja vielleicht Oma oder Opa übereden, so einen Vertrag abzuschliessen und ihn mir vorerst zur Nutzung zu überlassen: Ich würde dann sicher auch öfter mal anrufen...


Hallo Heuschrecke (selbstverständlich ohne Plage)

mit Oma und Opa reden ist immer gut, vor allem wenn die dem "kleinen" Jungen was "zukommenlassen" :pfeiff: :pfeiff:
Arco ist offline  
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