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| | #1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 12.04.2006
Beiträge: 110
| Eingliederungsvereinbarung Auch ich sollte eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben – und zwar sofort – ist das denn die Hilfe und Beratung, die man von den AA / ARGEn erhält ? Was kann ich dagegen unternehmen ? :hmm: |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.04.2006 Ort: Landkreis Limburg-Weilburg
Beiträge: 428
| Leider scheint es recht verbreitet zu sein, dass Eingliederungsvereinbarungen unter Druck abgeschlossen werden - so nach dem Motto: Wenn Du nicht sofort unterschreibst, kürze ich Dir das Geld! Dass das nicht rechtens ist, scheinen viele nicht zu wissen! Natürlich hast Du das recht, den Vertrag (denn das ist die EGV) vor Unterschrift gründlich zu prüfen - auch unter Herbeiziehung kompetenter Leute. Alles andere wäre Nötigung. Man sollte sich seine EGV vor Unterzeichnung aushändigen lassen und in Ruhe prüfen - ggf. Änderungswünsche einfügen, denn es herrscht Vertragsfreiheit. Lässt sich der Sachbearbeiter/Fallmanager nicht darauf ein, wäre eine Dienstaufsichtsbeschwerde und - bei direkter Drohung mit Sanktionen - eine Anzeige wegen Nötigung zu erwägen. Dass das mit Nerv und Stress verbunden ist, ist logisch, aber besser als sich erpressen zu lassen...
__________________ In zeitgemäßer Abwandlung: Ich wünscht´, ich könnt´mir so viele Lebensmittel leisten, um so viel fressen zu können, wie ich kotzen möchte! Meine Beiträge in diesem Forum stellen meine persönliche Meinung dar - keine Rechtsberatung! |
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| | #3 |
| Redaktion Registriert seit: 19.08.2005 Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 5.147
| Wir empfehlen unseren Antrag auf d. Portalseite- Download dem AA vorzulegen. Bin einmal gespannt ob Du dann auch noch diese Zwangsmaßnahme ausüben musst ? Auf jeden Fall d. EV mit nach Hause nehmen und genau prüfen,wenn möglich hier einscannen. Wir schaffen Arbeitsplätze bei den SG.
__________________ Dem Deutschen Volke Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.12.2005
Beiträge: 1.948
| Auch wenn man die EV aus dem Forum downloaded oder eine andere umgeschriebene EV dem AV vorlegt, habe ich die Erfahrung bzw. bin noch dabei dafür zu kämpfen das er die umgeschriebene EV annimmt. Er hat es aber nicht, ich mußte dann zu einem anderen Termin erscheinen, wo er diese umgeschriebene EV umschreiben will und alles was für mich wichtig ist herausnehmen. Und ich wette darauf das er diese so umschreibt das es wieder nur zum Vorteil der ARGE wäre.... Nächste Woche soll ich wieder dort erscheinen und er sagte er will sie dort umschreiben und ich soll sie dann sofort unterschreiben. Ich werde es wohl auf einen Verwaltungsakt ankommen lassen und Widerspruch/Klage einreichen, denn eine EV ist immerhin ein Vertrag und ein Vertrag geht nicht einseitig. Und ich habe mich ja auch nicht geweigert sondern denen meine Version einer EV unterbreitet. Bin wirklich gespannt was auf mich zukommt, denn er hat mich letztes Mal schon so 'auseinandergenommen' ....man braucht wirklich viel Selbstbewußtsein um dort 'weiterzukommen'. LG Eka |
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| | #5 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 11.04.2006
Beiträge: 11
| Meine Erfahrungen habe ich hier geschildert: http://www.elo-forum.org/forum/ftopic1107-90.html Und das war eine von der ARGE formulierte EGV mit den Zustaz ""Ich behalte mir alle Rechte einschließlich Schadenersatz gegenüber allen staatlichen Stellen und Maßnahmenträgern vor (Artikel 34 GG und § 839 BGB), sollte diese Eingliederungsvereinbarung rechtswidrig oder verfassungswidrig sein. Außerdem weise ich ausdrücklich darauf hin, dass ich die getroffenen Vereinbarungen unter dem Druck der Androhung von Leistungskürzungen und unter meinem ausdrücklichen Protest unterzeichne." "Ich erkläre mich ausdrücklich bereit alle rechtmäßigen Verpflichtungen der Eingliederungsvereinbarung zu erfüllen“ Die ARGE sanktionierte mich mit 30 % Abzug .... Das SG gab der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs per Beschluss vom xx.04.06 statt. Spätestens am 01. Mai sehe ich ob die ARGE den Beschluss umsetzt oder ihn einfach verschleppt und die Sanktion weiter beibehält.. Ich denke alle mit starken Nerven sollten diese Zusätze anfügen und Klagen, viele Klagen dieser Art können das gesamte SGB II stürzen. Wenn das Bundessozialgericht oder gar das BVerfG gegen die ARGE'S entscheidet sind die EGV Geschichte ohne EGV wird das SGB II nicht funktionieren. Das Leben mit 241 Euro/Monat ist hart, aber meine Würde und der Sturz von Hartz IV ist das allemal wert. Besser aufrecht kämpfen als in Knechtschaft dulden. Wer starke Nerven hat, der soll handeln. |
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| | #6 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.04.2006 Ort: Landkreis Limburg-Weilburg
Beiträge: 428
| Zitat:
__________________ In zeitgemäßer Abwandlung: Ich wünscht´, ich könnt´mir so viele Lebensmittel leisten, um so viel fressen zu können, wie ich kotzen möchte! Meine Beiträge in diesem Forum stellen meine persönliche Meinung dar - keine Rechtsberatung! | |
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| | #7 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| Zitat:
Vertrag ist hier Vertrag und kein Haustürgeschäft..... :uebel: Gut, es gibt so einige Sachen (Nötigung etc.) da kann man gegen angehen ..... da werden dann noch Andere hier im Forum darauf reagieren..... ;) | |
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| | #8 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.04.2006 Ort: Landkreis Limburg-Weilburg
Beiträge: 428
| Zitat:
Aber mir persönlich wäre es eher ein Albtraum, in dieser Geschwindigkeit schikaniert zu werden :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
__________________ In zeitgemäßer Abwandlung: Ich wünscht´, ich könnt´mir so viele Lebensmittel leisten, um so viel fressen zu können, wie ich kotzen möchte! Meine Beiträge in diesem Forum stellen meine persönliche Meinung dar - keine Rechtsberatung! | |
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