ALG II
Erst keine Miete nur Nebenkostenanteil,jetzt doch Miete WICH; in Forum: Information; Hallo, ich bekomme seit anderthalb Jahren Hartz 4,sprich 345 Euro.Ich wohne bei meinen Eltern,bin 32 Jahre alt.Die Wohnung ist ein ausgebauter Dachboden von 36 m2.Wir haben es bisher so gehandhabt,daß ...| Tags: miete, nebenkostenanteil, wich |
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| Neuer Benutzer Registriert seit: 23.04.2006
Beiträge: 9
| Hallo, ich bekomme seit anderthalb Jahren Hartz 4,sprich 345 Euro.Ich wohne bei meinen Eltern,bin 32 Jahre alt.Die Wohnung ist ein ausgebauter Dachboden von 36 m2.Wir haben es bisher so gehandhabt,daß ich einen Nebenkostenanteil an meine Eltern gezahlt habe.Dieser Anteil beträgt 69 Euro.Diese 69 Euro bekomme ich zusätzlich zu den 345 Euro. Durch ein Gespräch mit meinem Nachbarn habe ich gehört,daß ihr Sohn auch Hartz 4 bekommt und zur Miete dort wohnt.Die Häuser sind von der m2 Zahl gleich,die Aufteilung ist ebenfalls gleich und auch er wohnt im ausgebauten Dachboden.Nun meine Frage,könnte ich zur ARGE gehen und dort meinen Nebenkostenanteil in Miete umändern?Mein Nachbar bekommt insgesammt 590 Euro,darin sind die 345 Euro natürlich mit inbegriffen.240 Euro davon sind Miete auf 36 m2. Meine Eltern wollten nicht,daß es einen Mietvertrag gibt,wegen den Steuern,sie sind beide Berufstätig.Hat jemand vielleicht eine Ahnung wieviel man an Steuern zahlen muß für einen ausgebauten Dachboden von 36m2??Ich denke so viel kann es nicht sein. Wie könnte ich es am besten anstellen,daß ich der ARGE klar mache,daß ich jetzt zur Miete wohne??? Könnte man es so handhaben,daß ich mich mit den Eltern zerstritten habe und sie deshalb Miete verlangen? Ansonsten habe ich noch eine Frage.Meine Freundin hat eine eigene Wohnung,sie geht halbtags arbeiten verdient ca.700 Euro und bekommt zusätzlich noch 150 Euro Hartz4.Wie wäre es,wenn ich mich bei ihr anmelde,müßte sie dann für mich aufkommen,oder wie errechnet sich das? Ich würde mich sehr über Antworten freuen,da es im Moment wirklich sehr düster bei mir aussieht. |
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| Redaktion Registriert seit: 22.06.2005 Ort: NRW
Beiträge: 2.848
| Hallo, selbstverständlich können deine Eltern von dir Miete verlangen, wenn sie dich nicht mehr "mietfrei" wohnen lassen wollen. Die Einnahmen müssen sie dann bei der Steuererklärung als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung angeben, können jedoch alle diesbezüglichen Ausgaben gegen rechnen. Wieviel Steuer dann darauf entfällt , hängt vom übrigen Einkommen deiner Eltern ab. So kann es auch sein, dass sie höre Ausgaben als Einnahmen haben, dann würde sich das ganze sogar Einkommesteuersenkend auswirken ;-) Ziehst du mit deiner Freundin zusammen, wäre die Frage, in welcher Form: - eheähnlich oder als WG. Bei eheähnlich werdet ihr als BG gerechnet, also Bedarf abzüglich Einkommen + Erwerbsttätigenfreibetrag; bei WG ist jeder eine eigene BG und trägt hälftig die Miete. vg vagabund
__________________ Gruß vagabund .................................................. .................................. Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Die von mir gemachten Aussagen geben meine persönlichen Erfahrungen wieder bzw. stellen meine Meinung dar und keine Rechtsberatung. "Hartz IV ist offener Strafvollzug. Es ist die Beraubung von Freiheitsrechten. ...." Goetz Werner Chemiker haben für alles eine Lösung. |
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| | #3 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.287
| Zitat:
Hallo Camelmann, so die Frage mit Alg2 hat im vorigen Posting hat sich ja erledigt.... Du bekommst nur von der Arge die angemessenen KdU gezahlt die du zahlst ..... bzw. du durch einen Mietvertrag nachweisen kannst. Für deine Bude im Dachjuchhee könntest du warscheinlich mehr bekommen, aber das mußt dann sowieso an deine Eltern abdrücken. Sie Steuerbelastung für deine Eltern wären nicht so hoch, da sie ja auch die Werbungskosten absetzen könnten. Zu Not kommt da plus-minus null heraus, nach meiner bescheidenen Meinung könnte da sogar ein Plus rauskommen ..... Aber hier gibt es weder eine Rechtsberatung noch eine Steuerberatung. Mit der Wohnung deiner Freundin wärtet ihr eine Wohngemeinschaft, du müßtest einen Untermiertvertrag machen und die ? hälftige Kosten KdU überehmen. Allerdings bekommt deine Freundin dann auch diese Hälfte der KdU angerechnet und da befürchte ich das sie aus Alg2 rausfallen könnte mit ihrem Einkommen und dann nur noch die Hälfte der KdU .... Also da aufpassen :!: :!: | |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.287
| Guten morgen Vagabund, warste schneller :hug: :knutsch: |
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| | #5 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 23.04.2006
Beiträge: 9
| Danke erstmal. Mit der Wohnung von meiner Freundin ist was anderes und ich wollte auch nur wissen wie es mit meiner Lage bei meinen Eltern ist. Wird die ARGE nicht stutzig wenn meine Eltern jetzt Miete verlangen und ich vorher es wie oben beschrieben steht gemacht habe ebend ohne Miete nur mit einen Umkostenbeitrag? Kann sich die ARGE querstellen und sagen das es bisher so lief und jetzt dieser neue Antrag auf Miete erstmal Abgelehnt wird? |
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| | #6 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.287
| Zitat:
Also du hattest die Frage mit der Wohnung deiner Freundin gestellt und ich hatte nur meine Anmerkung dazu gemacht worauf ihr da aufpassen müßtet um nicht finanziell das Gegeneil zu erreichen ...... OK ! Das mit der Miete an deine Eltern ist ja wenn man es genausieht ein Nullsummenspiel für dich. Dadurch würdest du ja nicht mehr Geld in der Tasche haben.... Außer deine Eltern würden auf diese Mehrsumme zu deinen Gunsten verzichten. Also wenn es bisher so läuft wie jetzt, würde ich da die Völkerschaften bei der Arge nicht verrückt machen.... | |
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