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| Tags: alg, ersten, kein, monat |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.04.2006
Beiträge: 26
| Hi Com Nach einem 8 Monatigen Arbeitsverhältniss bin ich wegen mangelnder Auftragslage Entlassen worden. Vor dem Arbeitsverhältniss war ich fast 3 Jahre Arbeitslos. Habe mich fristgerecht Arbeitslos gemeldet und ALG I beantragt wie gefordert. Das ist abglehnt worden da ich eine Anwartschaft nicht erfüllt habe. Habe dann ALG 2 beantragt. Bei der Antragsabgabe teilte mir die Sachbearbeiterin mit das ich für den Monat April noch keinen Anspruch auf ALG 2 habe da ich ja für den Monat März noch Gehalt bezogen habe. Ist das rechtens? Es mag ja sein das ich im Monat April noch von meinem Gehalt leben kann, aber ALG2 is ja eine Vorrauszahlung, Gehalt eben nicht. Hat da jemand Erfahrungen mit diesem Problem ? |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.07.2005 Ort: Selmsdorf
Beiträge: 1.562
| Das kommt darauf an, wann Du das Geld für März bekommen hast. Hier gilt das Zuflussprinzip. Wenn Du das Geld am 31.03. bekommen hast, dann hast Du für April Anspruch. Wenn das Geld am 01.04. oder später bekommen hast, dann hast Du keinen Anspruch.
__________________ Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. Sollte ein h fehlen, liege ich am Notebook und da funzt es nicht. http://www.teudt.de/rolligrafik513.jpg Mit Dank an Pixelfool |
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| | #3 | |
| Redaktion Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Forst(Lausitz)
Beiträge: 1.912
| Zitat:
Einkommen wird in dem Monat berücksichtigt,in dem es zufliesst,also bei Dir auf dem Konto erscheint.Das gilt u.a. auch für Zahlungen aus einem beendeten Arbeitsverhältnis.
__________________ Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 "Die Ausschaltung der Schwachen ist der Tod der Gemeinschaft. " Dietrich Bonhoeffer(1906-1945) Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. | |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.12.2005 Ort: Nähe Freiburg
Beiträge: 4.868
| Das ist leider eine böse Falle - meine Klage liegt schon seit Monaten beim Landessozialgericht. Der einzige Trost liegt darin, daß bei einem neuen Job im ersten Monat auf jegliche Gehaltszahlung (auch Vorschuß) verzichtet wird und bei Jobende darauf bestanden wird, spätestens am letzten Arbeitstag das Gehalt zu bekommen - notfalls auch bar. Wir werden durch die Bürokratie leider immer mehr beschäftigt, statt Arbeit zu bekommen.
__________________ viele grüße bruno (human being uLtd.) Politik/Bürokratie : Wir machen alles, außer ehrlich! über € 25.000 Schaden an ALG-II durch meine ARGE und über € 12.000 durch die FM - Großer showdown auf meiner Webseite - Typisch Politiker/Beamter... - ÜBERFÜHRT ! Mal sehen, wie es mit diesem eher christlichen Politiker und Beamten nun weitergeht * Bitte Webseite weitergeben - danke * "Politik lügt, ARGE betrügt, Bürokratie mordet" * Die Würde des Menschen war unantastbar! vor HartzIV * |
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| | #5 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.04.2006
Beiträge: 26
| Ohje, mein letztes gehalt war am 02.04 auf meinem Konto. Najo, Bescheid abwarten und mal gucken was man da machen kann. Kann ja wohl nich angehen sowas. Oder vlt doch.... |
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| | #6 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.12.2005 Ort: Nähe Freiburg
Beiträge: 4.868
| Zitat:
__________________ viele grüße bruno (human being uLtd.) Politik/Bürokratie : Wir machen alles, außer ehrlich! über € 25.000 Schaden an ALG-II durch meine ARGE und über € 12.000 durch die FM - Großer showdown auf meiner Webseite - Typisch Politiker/Beamter... - ÜBERFÜHRT ! Mal sehen, wie es mit diesem eher christlichen Politiker und Beamten nun weitergeht * Bitte Webseite weitergeben - danke * "Politik lügt, ARGE betrügt, Bürokratie mordet" * Die Würde des Menschen war unantastbar! vor HartzIV * | |
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| | #7 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| Zitat:
Nach meiner Meinung beginnt Alg2 ab Antragsstellung, also in deinem Fall dann wenn rechtzeitig beantragt am 01.04.2006 ! ! Auch nicht ganz unwichtig wegen deiner Krankenversicherung ! ! (Obwohl 4 Wochen nach Arbeitslosigkeit ist man noch versichert - aber hier eigentlich dann nicht relevant) Jetzt hast du dein Märzgehalt erst am 02.04.2006 auf dem Konto gehabt und da wie schon geschrieben gilt das Zuflußprinzip..... Das müßte dann heißen, dass das Amt die Einkommensbeträge abzüglich Freibeträge auf das Alg2 + KdU anrechnet... Was dabei in Summen rauskommt, kann ich dir nicht sagen da wir nicht wissen was dir für Alg2/KdU zusteht und was du für ein Gehalt/Lohn hattest. Also abwarten und Tee trinken ...... ggls. hier nochmal nachfragen. | |
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| | #8 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Und wenn ich z.b. am 01.06. eine neue Arbeitsstelle antreten würde,müßte die Arge doch noch für den Juni zahlen,obwohl ich ja in dem Monat in Arbeit bin,oder? Würde die Arge zum 31.5. die Zahlung einstellen,hätte mein Konto ja eine tief rote Metallicklackierung,weil neben den normalen Kosten sogar noch Fahrtkosten hinzukommen. |
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| | #9 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.12.2005 Ort: Nähe Freiburg
Beiträge: 4.868
| Zitat:
Dies ist mein Aufhänger vor dem Landessozialgericht, daß das Zuflußprinzip großer Mist oder in deren Sprache "manipulierbar" ist. Denn es ist möglich einen Extra-Monat Bezug herauszuholen.
__________________ viele grüße bruno (human being uLtd.) Politik/Bürokratie : Wir machen alles, außer ehrlich! über € 25.000 Schaden an ALG-II durch meine ARGE und über € 12.000 durch die FM - Großer showdown auf meiner Webseite - Typisch Politiker/Beamter... - ÜBERFÜHRT ! Mal sehen, wie es mit diesem eher christlichen Politiker und Beamten nun weitergeht * Bitte Webseite weitergeben - danke * "Politik lügt, ARGE betrügt, Bürokratie mordet" * Die Würde des Menschen war unantastbar! vor HartzIV * | |
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| | #10 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| Zitat:
..... wenn du dein Junigehalt erst am 01.07.2006 auf dem Konto hättest ! ! ! Solltest du das Junigehalt, was eigentlich normal wäre (das könnte man aber verhindern) noch am letzten Arbeitstag auf dem Konto haben, haste wieder die Ars.....karte. | |
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| | #11 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
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| | #12 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.04.2006
Beiträge: 26
| Hiho So, habe heute einen Ablehnenden Bescheid für mein ALG2 bekommen weil ich nicht bedürftig bin. Begründung ist das ich am 03.04 ja noch mein gehalt bekommen habe. Wie ich meinen Lebensunterhalt im Mai bestreite steht da nicht drin. Laut Gespräch bei Antragsabgabe wäre ich ab 01.05 aber Anspruchsberechtigt. Muss ich den ganzen Kram nun nochmal beantragen? Wie läuft das normalerweise in solchen fällen? Grosses Problem ist ja auch das ich wohl nicht mehr Krankenversichert bin. Die IKK hat sich telefonisch bei mir gemeldet und gefragt was nun Sache ist. Najo, morge mal hin zur Arge und fragen. Vielleicht bringts ja was ;) |
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| | #13 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| Zitat:
Also Flex, ich nehme mal an das es grundsätzlich richtig ist das du kein Alg1 bekommst oder bekommen kannst ! ! Wenn das so ist und du im Zuflußmonat April noch soviel Einkommen hattest das du oberhalb des Alg2 lagst, ist das technisch gesehen wohl richtig.... Wie der SB ja wohl sagte, hast du dann ab dem 01.05.2006 Anspruch auf Alg2 - wobei es mich auch wundert warum es dann nicht reichte dir für den Monat April die Zahlung verweigerte aber ab dem 01.Mai den Anspruch stattgab und damit eigentlich ende April für Mai Geld geflossen wäre ! ! Also sofort Widerspruch einlegen und zeitgleich mit dem letzten Kontoauszug hin und Bargeld verlangen ..... außer :!: :!: die Ablehnung deines Antrage hat noch andere Gründe, z.B. zuviel vorhandenes Vermögen etc....., also auf die Begründung käme es schon an :pfeiff: Also wie schon gesagt/geschrieben, so wenn du nicht Alg1-berechtigt bist ! ! ! Das könnte ja auch der Grund einer Ablehnung sein ..... (Oder hast du eine Sanktion/Sperre bei Alg1 ?) Das mit der Krankenkasse wäre für April eigentlich insoweit Schnee von Gestern da nach einem Arbeitsverhältnis du noch 4 Wochen weiterversichert bist. Allerdings spätestestens jetzt ab Mai bist du ohne KV ! ! ! Also Widerspruch einlegen ..... | |
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| | #14 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 26.01.2006
Beiträge: 2
| So hätte hierzu auch mal eine Frage, wenn ich am 01.06 wieder anfange zu arbeiten der Arbeitgeber aber erst am 15.07. den Lohn überweist, wie läuft das denn dann mit der Zahlung des ALG 2?? Laut meinem Bescheid vom Januar ist mir ALG 2 bis zum 30.06.06 genemigt worden und müßte es dann neu beantragen Bedanke mich schon mal im vorraus |
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| | #15 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| Zitat:
Hi Casi, ich würde mal sagen genauso, nur umgekehrt ! ! ! Auch hier gilt das Zuflußprinzip ..... Dein Bescheid läuft bis 30.06.2006 und wenn du keinen Fortsetzungsantrag stellst (machst du ja nicht) würdest du noch ende Mai für den Juni Alg2 überwiesen bekommen... Du sagst das du ab dem 01. Juni wieder Arbeit hast (Glückwunsch) und dann wirst du dies ja der Arge es mit einer Veränderungsanzeige schnellstens ( eh so im Juni :pfeiff: ) mitteilen. So, jetzt bekommst du dein erstes Gehalt (Juni) erst :!: frühestens :!: am 03. Juli - Montag oder wie du schreibst am 15. Juli - das bedeutet das Alg2 läuft ganz normal ab und du müßtest nichts zurückzahlen ! ! ! Wenn dein Gehalt aber noch am 30. Juni auf dem Konto wäre, gibt es einen Zurückzahlungsbescheid ..... Frage geklärt ? ? ? | |
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| | #16 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 26.01.2006
Beiträge: 2
| Erst mal Danke für deine schnelle Antwort !! So wenn ich das richtig verstanden habe, bekomm ich am 01.06 noch mal mein ALG 2, am 01.07. nichts und dann meinen Lohn am 15.07(Arbeitgeber zahlt erst am 15. des Monats) Gruß |
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| | #17 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| Zitat:
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| | #18 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.04.2006
Beiträge: 26
| Nein, Ich habe kein Alg1 bezogen, keine "Sanktionen" oder ähnliches gegen mich laufen (mal sehen wie sich das morgen ändern lässt 8) =. Najo, morge mal dahin und anfragen was so geht. Wiederspruchs gibts eh, schriftlich ! Gruss Flex39 |
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