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Alt 28.11.2008, 13:17   #1
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Registriert seit: 08.07.2008
Ort: am Fuße der Schw. Alb
Beiträge: 49
Standard Nach Ablehnung der EA nun Klage wegen Schulbedarf einreichen?

Hallo,

in unserem schönen Rechtsstaat kommt ja ein Normalsterblicher mit den Vorschriften und Rechtswegen nicht mehr ganz klar.

Ich hatte EA eingereicht wegen Übernahme der Schulkosten zu Beginn des neuen Schuljahres im September.
Heute bekam ich nun die Ablehnung dieser EA vom SG. Abgelehnter Widerspruch vom JobCenter in dieser Sache liegt mir zwischenzeitlich auch vor.
So, wie nun weiter vorgehen: Klage in dieser Angelegenheit beim SG einreichen? Es handelt sich um einen Betrag von 43,98 Euro, die ich ja bereits bezahlt habe (die Schulsachen waren ja schon erforderlich) und die lt. Meinung des JobCenters mit dem Regelsatz gedeckt sind.

Wer ist hier mit Klage weiter vorgegangen und hat evtl. schon Erfolg gehabt?
Die 100 Euro Schulstartergeld soll es ja erst ab nächstem Jahr geben (überhaupt bundesweit????) - meine Tochter geht aber schon zur Schule und hat ja JETZT den Bedarf.

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Catsy
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